Namensvielfalt....
 
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Namensvielfalt....

 
(@holygrail)
Rege dabei Registriert

Huhu, ich schlage mich derzeit mit einem Problem rum, das eigentlich gar keins ist....

Also, ich bin ja jetzt (endlich) geschieden, mit den Kindern aus erster Ehe u. meinem Lebensgefährten in einer sehr glücklichen "Patchwork"-LEbensgemeinschaft u. erwarte demnächst mein drittes/unser erstes gemeinsames Kind.

Mein "Problemchen": Welchen Nachnamen für Nr. 3?

- "Ehename", den die Kids u. ich tragen, fände ich geschmacklos...

- Meinen "Mädchennamen"... müßte ich wohl vor der Geburt zum Standesamt u. Änderung beantragen. Weiß jemand, wie hoch die Kosten dafür sind bzw welche Papiere ich mitbringen muß?

- Namen meines Partners, naja... da fehlt mir so ein bißchen die "Verbindung" des Kinds zu mir u. den "Halb-Geschwistern". Weiß zufällig jemand, ob wir Nr. 3 auch einen Doppel-Nachnamen geben dürfte? Geht das noch?

Wie habt ihr das mit dem Nachnamen geregelt?

Dank u. Gruß, Holy

Nichts erwarten; dennoch gespannt sein.  Humanitäres Motto, um zwischenmenschlich existieren zu können  (Wolfdietrich Schnurre)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2006 00:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kinder können meines Wissens keinen Doppelnamen haben

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2006 10:51
 Olga
(@olga)
Rege dabei Registriert

Hallo Holy,

also wir erwarten gerade mein erstes/sein drittes Kind und sind auch nicht verheiratet (war ich auch noch nicht). Das Kind wird den Nachnamen meines LG tragen. Mir ist das mit dem Nachnamen nicht so wichtig. Ihm aber schon und seine Kinder aus erster Ehe tragen ja auch seinen Namen. Von daher denke ich, sollten alle Kinder den gleichen Namen tragen.
Wer weiß, vielleicht heiraten wir ja auch noch mal irgendwann.

Bei dir sieht die Konstellation ja etwas anders aus. Trotzdem würde ich auf den Nachnamen deines LG gehen. Was sagt er denn dazu?

Doppelnamen sind glaub ich tatsächlich nicht möglich.

LG
Olga

[Editiert am 16/2/2006 von Olga]

Das Leben ist wie ein Duschvorhang.... Kann schimmeln, muss aber nicht! =)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2006 11:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

nein, Doppelnamen gehen definitiv nicht.

Einen Doppelnamen darf nur eine verheiratete Person haben. Die Eheleute müssen sich für einen Familiennamen entscheiden und der, dessen Name nicht Familienname ist, darf den anhängen, aber nicht weitergeben.

Ist eine blöde Situation. Wenn Du und Deine Kinder den gleichen Namen habt und Du nicht vor hast, Deinen LG zu heiraten, würde ich mich wahrscheinlich für den aktuellen Namen entscheiden. Der ist ja nicht irgendwie "geliehen" oder so, sondern Euer Familienname, Punkt Ende. 😉

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2006 11:49
(@holygrail)
Rege dabei Registriert

Nur wäre das der Name meines EX :atompilz: (was mir wiederum absolut nicht recht wäre)

Naja, wir müssen das nochmal alles :besprechung: besprechen, bißchen Zeit haben wir ja noch 🙂

Nichts erwarten; dennoch gespannt sein.  Humanitäres Motto, um zwischenmenschlich existieren zu können  (Wolfdietrich Schnurre)

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Themenstarter Geschrieben : 16.02.2006 15:32
(@lilli)
Rege dabei Registriert

Hallo,

unser Kleiner hat auch den Nachnamen meines LG. Meinen Nachnamen wollte ich ihm nicht geben, da das auch der Nachname von meinem Exmann ist und der hat damit nun wirklich nix zu tun 🙂
Meinen Mädchennamen wollte ich auch nicht wieder rauskramen, dann hätten wir ja 3 Namen in der Familie ... irgendwie fand ich das ein bißchen viel (größere Briefkasten- und Klingelschildchen, das hat in meinen Augen was von "Kommune in den 60ern" und noch mehr Verwirrung wenn wir alle zusammen beim Arzt antanzen).
Ich muß so schon immer korrigieren "Nein nein ich bin nicht die Frau M. mein Name ist A. "

LG
lilli

Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)

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Geschrieben : 16.02.2006 15:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu!

Was würdet ihr denn tun, wenn der Ex damals euren Namen angenommen hätte? 🙂

Dann könnte man doch auch nicht sagen, "das ist der Name vom Ex..."
Gerade wenn Geschwister da sind, würde ich das in Erwägung ziehen, denn das wird wahrscheinlich die einzige Chance sein, dass alle Kinder den gleichen Namen haben.

Und den Namen vom LG, hm, da bin ich eher altmodisch. Ich sehe da auch das Problem, man geht mit dem Kind zum Arzt und heißt selber anders, muss das dann erklären und sich eventuell noch fragen lassen, ob man überhaupt das Sorgerecht hat. Na danke.

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 16.02.2006 16:28
 Uli
(@Uli)

Zumindest in diesem Punkt haben wir es doch mal richtig einfach! 🙂

Wir hießen früher P..... Wir heißen heute wieder P..... Somit heißen alle gleich und kein Mensch käme auf die Idee zu fragen, ob das nun auch die richtige Mama ist.

LG Uli

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Geschrieben : 16.02.2006 16:43
(@nils_holgerson)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
mein Sohn der bei mir lebt trägt den Geburtsnamen meiner Ex (wir waren verheiratet haben aber die Namen behalten). Inzwischen hat die Ex wieder geheiratet und den Namen ihres Neuen angenommen. So trägt mein Sohn nun einen Namen, den seine beiden Eltern nicht mehr tragen.
Probleme habe ich dadurch bisher nicht gehabt (mein Sohn ist jetzt 12).

Viele Grüße

NH

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Geschrieben : 14.03.2007 01:17
(@PhoeniX)

Moin

Bei mir ist das ein wenig verzwickt:

In meiner Patchworkfamilie ist es so, das das Kind meiner LG M...(Nachname des KV) heißt, meine LG heißt St...(Mädchenname, war nicht verheiratet) und ich und meine bei mir lebende Tochter heißen B... (ich geschieden).

Bei der neuen Partnerschaft meiner Ex ist es so, das sie und ihre erste Tochter B... heißen (Namensschenkung bei der Hochzeit) und auch ihr neues Kind vom neuen LG heißt B... wärend ihr LG L.... heißt.

Ich sehe das eigentlich relativ gelassen. Es ist nur ein Name und in der heutigen Gesellschaft sind Patchworkfamilien auch in ländlichen Gebieten alltagstauglich.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2007 01:35




(@papi74)
Registriert

Hallo,

ich denke auch schon aus Zugehörigkeitsgefühl der Geschwister untereinander, sollte das Kind den Nachnamen der anderen Geschwister tragen.

Das dieses der Name des Ex ist spielt meines Erachtens dafür keine Rolle.

Dein neuer LG kann ja später auch den Namen von Dir annehmen (Hochzeit) 😉

mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

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Geschrieben : 14.03.2007 10:47
(@lupina)
Nicht wegzudenken Registriert

😉 😉 :wink
bei isrt es auch verzwickt. meine kids heißen wie  ich und ihr papa ,aber der hat meinen namen bei der hochzeit angenommen ,das heißt falls er und seine freundin heiraten kriegt die meinen geburtsnamen  :question: :puzz: und das neue kind heißt dnan wie ihre schwestern grübel. nun gut bei uns würde sich nicht vile ändern ,weil bei einer hochzeit für mich nur ein doppelname in frage käme und so alle kids irgendwie wie ich heißen würden 😉 😉 😉
also namen sind schall und rauch................

lg lupina

[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]

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Geschrieben : 14.03.2007 18:41
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich habe den Namen meiner Ex-Frau angenommen gehabt - ergo trägt unser Sohn auch diesen Namen.
Nach der Scheidung habe ich meinen "Mädchennamen"  😉 wieder angenommen, und heiße nun ander, als mein Sohn.

Er hat es kapiert, und findet nichts dabei.

Ich brauchte beim Standesamt nur die Hochzeitsurkunde, den Scheidungbeschluß und meine Geburtsurkunde, um eine Bescheinigung /Namensänderung zu bekommen. gekostet hat das nichts.

By the Way: Bei der Namenswahl würde ich auf Sachen wie Geschwister-Zusammengehörigkeit, Identität etc. keine Rücksicht nehmen, denn solche Werte definieren sich nicht über den Namen, und letztendlich gelten diese Überlegungen nur, solange das/die Kinder nicht aus dem Hause sind, d.h. max. ca. 22 Jahre - die Zeit danach muß das "Kind" evtl. ca. 50-70 Jahre mit einem vielleicht ungeliebten Nachnamen leben! Ob es das wert ist?

Gruß
Haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2007 18:53