Moin,
wir hatten ja vor kurzem festgestellt, dass bei nichtehelichen Kindern kein Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird.
Gestern habe ich eine Reportage im Fernsehen geschaut und dort wurde darauf hingewiesen, dass es sehr sehr schwierig ist, beim Tod eines Vaters die nichtehelichen Kinder ausfindig zu machen. Grundsätzlich sind nichteheliche Kinder den ehelichen Kindern auch erbrechtlich gleichgestellt, nur ist es die Frage, ob sie jemals vom Tod ihres Vaters Kenntnis bekommen.
Gruß
eskima
wir hatten ja vor kurzem festgestellt, dass bei nichtehelichen Kindern kein Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird.
Hm, bei mir ist er leibliche Vater eingetragen, auch wenn das Kind nichtehelich ist. Da kommt es glaub drauf an welche Angaben die KM beim Standesamt macht...
nur ist es die Frage, ob sie jemals vom Tod ihres Vaters Kenntnis bekommen
Sicher auch eine Frage des Kontaktes. Und ob eben auch bekannt ist das nichteheliche Kinder existieren. Nur können glaub ich die Kidner ja schon nachforschen und den Pflichtteil einfordern. Bis späestens 3 Jahre nachdem sie Kenntnis vom Tod des Vaters hatben.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo midnightwish,
Hm, bei mir ist er leibliche Vater eingetragen, auch wenn das Kind nichtehelich ist. Da kommt es glaub drauf an welche Angaben die KM beim Standesamt macht...
Ich staune :hallucine:
Bei meiner Tochter hat sich das Standesamt geweigert (ist allerdings schon 21 Jahre her) und auch heute scheint es vielerorts noch gängige Praxis zu sein, den nichtehelichen Vater nicht in die Geburtsurkunde einzutragen.
Wenn ich jetzt zu dem anderen Post springe, dass bei euch das JA die Tante als Pflegeperson nicht "abgecheckt" hat, dann staune ich noch mehr, in welchem Teil Deutschlands wohnst du?
Sicher auch eine Frage des Kontaktes. Und ob eben auch bekannt ist das nichteheliche Kinder existieren.
Oder aber, ob es bekannt werden darf oder doch lieber unter den Teppich gekehrt wird...
Gruß
eskima
Hallo eskima,
wir hatten ja vor kurzem festgestellt, dass bei nichtehelichen Kindern kein Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird.
ne, wenn die Vaterschaft feststeht, kann auch in der Geburtsurkunde der Vater eingetragen werden. Wird die Vaterschaft erst später festgestellt, kann eine neue Geburtsurkunde augestellt werden (gegen Gebühr).
Gestern habe ich eine Reportage im Fernsehen geschaut und dort wurde darauf hingewiesen, dass es sehr sehr schwierig ist, beim Tod eines Vaters die nichtehelichen Kinder ausfindig zu machen. Grundsätzlich sind nichteheliche Kinder den ehelichen Kindern auch erbrechtlich gleichgestellt, nur ist es die Frage, ob sie jemals vom Tod ihres Vaters Kenntnis bekommen.
Genau das ist einer der Gründe, warum die Feststellung der Vaterschaft und der Eintrag in die Geburtsurkunde so wichtig ist. Wenn allerdings kein Kontakt besteht, kann es trotzdem passieren, dass die Kinder keine Kenntnis vom Tod des Vaters erlangen.
Grüsse
sky
[Editiert am 16/1/2006 von sky]
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hi,
ich stehe bei meinen (nichtehelichen) Kindern sowohl in Geb.- als auch Abstammungsurkunde. Ich habe Vaterschaftsanerk./GSR aber auch schon vorgeburtlich geregelt, vielleicht gehts ja danach.
Hallo Eskima.......
als mein Sohn 1998 geboren wurde,waren mein Mann und ich auch nicht verheiratet u.er wurde trotzdem in die Geburtsurkunde eingetragen. Vielleicht ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden,keine Ahnung.Bei uns in NRW ist es auf alle Fälle so.
lg Alyssa
Lebenskunst besteht zu 90 Prozent aus der Fähigkeit, mit Menschen auszukommen, die man nicht leiden kann.
Samuel Goldwyn(1882-1974)
Hallo Eskima,
auxh wenns jetzt nicht hierher gehört:
hm damals wohnte ich in Bayern (trotzdem hatte mein Mann das ASR für seine Tochter bekommen).
Die Tante wohnt in Berlin. Allerdings war immer das JA in Bayern zuständig, weil die KM dort lebt.
Ich hab keine Ahnung ob das unterschiedlich gehandhabt wird. Vielelicht lags ja auch daran das wir im Vorfeld Kontakt zum JA hatten, da abzusehen war das er nicht mehr allzulange leben würde...
Es lief damals einiges etwas seltsam. DAs JA hat es mehr als einmal bereut sie zur Tante gegeben zu haben. Von daher ist so eine Überprüfung oder zumindest anfänglich eine Zusammenarbeit mit dem JA sicher sinnvoll, aber ob die Prüfung so weit gehen muss...
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass der Name soweit er
bekanntgegeben wird, selbstverständlich in die Geburtsurkunde
eingetragen wird.
Wozu sonst sollte nach dem biologischen Vater gefragt werden, wie
es bei ledigen Müttern üblich ist. Doch aus diesem Grund, zumindest
dachte ich das bisher.
Bei verheirateten Frauen geht man ja (nicht immer richtigerweise) davon
aus, dass der Ehemann auch der Vater des Kindes ist.
Gruß
Marina
Wozu sonst sollte nach dem biologischen Vater gefragt werden, wie
es bei ledigen Müttern üblich ist. Doch aus diesem Grund, zumindest
dachte ich das bisher.
Damit jemand zum zahlen da ist 😉 (bitte nicht so ernst nehmen)
Ich bin bisher auch davon ausgegangen das das völlig normal ist. Aber wenn ich mich jett so zurückerinnere wurde ich tatsächlich gefragt ob der Vater eingetragen werden soll. Scheint also kein muß, aber ein kann zu sein.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Jetzt bin ich noch mehr verwirrt.
@ Alyssa
Vielleicht ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden,keine Ahnung.Bei uns in NRW ist es auf alle Fälle so.
Meine Tochter wurde im Ruhrgebiet geboren, also auch NRW.
@ Marina
Das Jugendamt lässt die Vaterschaft feststellen, scheinbar erfolgt aber nicht automatisch ein Eintrag ins Stammbuch des Vaters, wenn eine Vaterschaft festgestellt wurde.
Mein Fall: der Vater meiner Tochter ist nicht unvermögend. Er hatte immer dann Kontakt zu seiner Tochter, wenn die jeweilige Freundin dies gern wollte, insgesamt bis zum ihrem 6. Lebensjahr also sehr unregelmäßig aber immerhin. Dann lernte er seine jetzige (?) Frau kennen und brachte sie bei einem Besuch mit, ich hatte das Gefühl, er wollte uns ihr vorstellen. Er flirtete mit mir auf Teufel komm raus (sie verstand sehr wenig deutsch, die beiden unterhielten sich auf französisch), mir war es peinlich. Im Endeffekt war sie ziemlich sauer (verständlicherweise) und meine Tochter musste es dann ausbaden, da er keinen Kontakt mehr wollte.
Und nun bin ich grad am Überlegen, ob ich meiner Tochter empfehle, den Vater nachträglich in ihre Geburtsurkunde eintragen zu lassen (also neue Urkunde gegen Gebühr) und sich beim Vater ins Stammbuch eintragen zu lassen.
Gruß
eskima
Hallo Eskima !
Ich will jetzt keine Verwirrung stiften, aber ich dachte das geht so:
Mutter wird nach Vater des Kindes gefragt (passiert bei uns schon im
Krankenhaus) und Krankenhaus leitet den Namen an das Standesamt weiter.
Die Geburtsurkunde wird beim Standesamt abgeholt. Das habe ich gemacht
nachdem ich aus dem Krankenhaus entlassen worden bin, weil der Vater meines
Sohnes für "sowas" keine Zeit oder besser gesagt keine Lust hatte. Da sass er
lieber im Wirtshaus und trank das x-te Glas auf die Geburt seines Sohnes. Und
so leicht fiel mir das damals auch nicht, hatte ich doch einen Kaiserschnitt und
danach eine zeitlang leider gesundheitliche Probleme. Na gut, lassen wir das !
Zurück zum Thema:
Bei einer Bekannten, die nicht verheiratet war, war das genauso. Der Name
des Vaters wurde eingetragen, weil ihn die Mutter eben bekanntgab. Wie
es aussieht, wenn der Mann die Vaterschaft bestreitet - nunja - nach Klarheit
darüber (sprich, sollte er es nicht sein) wird eine korrigierte Geburtsurkunde
ausgestellt. Aber grundsätzlich wird der Name erst einmal eingetragen. Dagegen
wehren kann sich der Kindesvater nicht.
Ein Stammbuch gibt es in Österreich nicht mehr... seit (?), ich glaube dem
2. Weltkrieg. So genau weiss ich das nicht. Vielleicht vereinfacht das die
Angelegenheit bei uns.
Gruß
Marina
Hallo Marina,
bei mir war das so: ich musste ein paar Tage länger als normal im KKH bleiben, hatte aber die Papiere fürs Kind schon im KKH bekommen. Ich gab dem KV alle nötigen Papiere und bat ihn, das Kind beim Standesamt anzumelden. Er kam unverrichteter Dinge wieder und meinte, dass er das Kind nicht anmelden kann. Nun bleibt rein theoretisch noch die Möglichkeit, dass er es gar nicht versucht hat, aber das glaub ich eigentlich nicht.
Nach meiner Entlassung aus dem KKH ging ich zum Standesamt und meldete das Kind an. Ich gab auch den Vater an, aber das interessierte dort keinen, weil wir nicht verheiratet waren. Ich fragte ausdrücklich nach, ob der Vater nicht trotzdem in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann und die Frage wurde verneint.
Gruß
eskima
Hi,
vielleicht noch mal zur Klarstellung, wer als Vater und Mutter in der Geburtsurkunde erscheint:
Die Mutter des Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
Vater des Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist
Nach meiner Entlassung aus dem KKH ging ich zum Standesamt und meldete das Kind an. Ich gab auch den Vater an, aber das interessierte dort keinen, weil wir nicht verheiratet waren. Ich fragte ausdrücklich nach, ob der Vater nicht trotzdem in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann und die Frage wurde verneint.
eskima, war die Vaterschaft zu diesem Zeitpunkt festgestellt?
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo sky,
eskima, war die Vaterschaft zu diesem Zeitpunkt festgestellt?
Nein, an so etwas wie vorgeburtliche Feststellung der Vaterschaft haben wir damals gar nicht gedacht 😉 Es ging den ganz normalen Weg über das JA und Vaterschaftsanerkennung.
eskima
Hallo eskima,
ob anerkannt oder festgestellt ist egal. Wenn ich das jetzt richtig verstehe, war die Vaterschaft bei Deiner Tochter nicht anerkannt oder festgestellt. Dann war das Verhalten des Standesamtes richtig.
Grüsse
sky
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