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Petition an das Familienmisterium

 
(@obimail007)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

ich bin neu hier und möchte gleich mit einem Paukenschlag anfangen, da es auch dieses wirklich tolle Forum betrifft. Allerdings stört mich der Name. Es gibt aus meiner Sicht keine Alleinerziehenden, wenn es in einer Trennungsfamilie Mutter und Vater gibt. Alles weitere findet Ihr in meiner openPetition unter:

https://www.openpetition.de/petition/online/frau-familienministerin-ersetzen-sie-den-begriff-der-alleinerziehenden

Ich freue mich über jegliche Unterstützung.
:yltype:

Selbstverständlich bleibe ich gerne hier Mitglied und freue mich auch eine Open Discussion....  🙂

Viele Grüße 😉

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2015 18:34
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

welchen Begriff würdest Du denn vorschlagen?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 18:43
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sorry, dass ist sich an Begrifflichkeiten hochziehen, wo im Kern nicht geändert wird.

Wollen wir auch die Begriffe:

Mutter, in (Vorschlag): Elternteil mit weiblichen Hintergrund.
Vater, in Elternteil mit männlichen hintergrund.
oder noch besser;
Eltern, in "gleichberechtigte Versorgungsberechtigte eines Kindes" ...
umbenennen.

Wenn Kinder gleichmäßig bei beiden Elternteilen leben bzw. regelmäßig ein- und ausgehen, dann erübrigt sich der Begriff "Alleinerziehend"! Allerdings, und da gebe ich Dir recht, wird diese Begrifflichkeit für viellerlei Dinge mißbraucht.

Gruß
Kasper

PS: ... der an der Pedition übrigens nicht mitmacht.

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 18:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und wie sollen sich dann Elternteile benannt werden, die durch den Tod des anderen Elternteils AE sind?

Wie man was auch immer nennt ist nicht so wichtig. Wichtig ist eine vernünftige rechtliche Basis, die eine gleichberechtigte Elternschaft ermöglicht bzw. "erzwingt"

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 19:03
(@obimail007)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die ersten Reaktionen :thumbup:

hier meine Antworten auf die Fragen:

- mein Vorschlag für eine gerechte Begrifflichkeit wäre: Gemeinsamerziehend

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2015 20:25
(@obimail007)
Schon was gesagt Registriert

Danke für den Beitrag Kasper!

Das sehe ich verständlicherweise anders. Sprache sind Worte und Worte beeinflussen uns.... dabei hast Du mit Deiner Anmerkung ins schwarze getroffen  :thumbup:

- eine Mutter meint eine Mutter
- ein Vater meint einen Vater
- Eltern meinen Eltern

...und Alleinerziehende meinen einen Alleinerziehenden ... also einen Teil der Eltern, nämlich der Teil bei dem das Kind überwiegend wohnt.... den anderen Teil gibt es nicht und das hat auf alles andere Einfluss.... Wir verstehen Worte wie wir Sie verstehen wollen... deshalb braucht es Klarheit. Und gerade in diesem Thema braucht es Klarheit um der Sache wegen... und insbesondere für unsere Kinder.

🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2015 20:31
(@obimail007)
Schon was gesagt Registriert

Und wie sollen sich dann Elternteile benannt werden, die durch den Tod des anderen Elternteils AE sind?

Wie man was auch immer nennt ist nicht so wichtig. Wichtig ist eine vernünftige rechtliche Basis, die eine gleichberechtigte Elternschaft ermöglicht bzw. "erzwingt"

Danke midnightwish

..hier gibt es eine klare Antwort:

...Alleinerziehende....  leider trifft es den Kern der Sache ziemlich genau....

...und Deinen letzten Satz kann ich nur unterstreichen.... genau das möchte ich mit meiner Petition erreichen. Nur wenn wir eine Diskussion zulassen und nur wenn wir auf die Dinge aufmerksam machen, kann sich etwas ändern. Eine klare Begrifflichkeit ist dabei wichtig und schließt alle mit ein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2015 20:37
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke nur mit Begrifflichkeiten wird sich nichts ändern.

Was hilft es, wenn nun alle Broschüren umgeschrieben werden und sich an gemeinsam erziehende und AE Eltern(teile) richtet. Wenn in Fernsehberichten von gemeinsam erziehenden getrennt lebenden Eltern (denn in einer Partnerschaft sind sie ja auch gemeinsam erziehend, also muss dann ja wieder in getrennt und nicht getrennt unterschieden werden) und AE Eltern die Rede ist, wird das nur für mehr Verwirrung sorgen, als das es ein Umdenken bewirkt. Welchen Begriff nimmt man dann bei Elternteilen, die sich nicht kümmern möchten?

Darf man die dann im Umkehrschluß als Erziehungsverweigerer bezeichnen?

Ich persönlich möchte werder als AE wegen Todes des Elternteils (für ein Kind), noch als AE wegen Erziehungsverweigerung des Elternteils (für 2 andere Kinder) bezeichnet werden.

Eine Diskussion um Begrifflichkeiten wird nicht dazu führen, dass der Gesetzgeber plötzlich auf den Trichter kommt und sagt: He, die haben ja Recht, Wir müssen mal as tun, damit mehr Kinder bei beiden Elternteilen aufwachsen können ,auch wenn diese getrennt sind.

Der Weg muss anders rum gegangen werden. Es muss eine Diskussion erfolgen, dass Kinder (bis auf Ausnahmen, die dann gerichtlich geklärt werden müssen) automatisch bei beiden Elternteil aufwachsen dürfen und beide Eltern die Pflicht bekommen die Kinder zu betreuen und auch finanziell für sie zu sorgen. Aber das erreicht man nicht über das Umbenennen von "Zuständen"

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 20:46
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ja, es ist nur ein Begriff.

mein Vorschlag für eine gerechte Begrifflichkeit wäre: Gemeinsamerziehend

Ob dieser Begriff mehr die tatsächlichen Gegebenheiten trifft, weiß ich nicht.

... aber auch, ohne daß mir ein besserer Begriff einfiele, ist es so, daß der Begriff "Alleinerziehend" nicht nur irreführend, sondern auch diskriminierend ist.
Dieses Wort in sich steht schon im Widerspruch zum "Gemeinsamen Sorgerecht".

Wenn man für "Zigeunersoße" und "Negerküsse" Ersatzbegriffe findet, dann sollte sich auch hierfür ein Ersatz finden lassen ...

... und wenn eine Petition dazu dienen kann, daß hierüber zumindest diskutiert wird, dann von mir aus.

Auch wenn ich bis dato der einzige Unterzeichner bin ... die Unterschrift tat mir nicht weh.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2015 09:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Getrennterziehend.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2015 10:56




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Getrennterziehend.

Trifft aber auf beide Elternteile zu.

... und den Ansatz ein Wort zu haben, welches den "getrennt Erziehenden betreuenden Elternteil" beschreibt, finde ich noch nicht verwerflich.

Vielleicht kürzen wir das ab und schaffen das Wort "GEBE" ...
... obwohl "NEHME" besser passt.
:redhead:

... aber ich bin kein Sprachforscher.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2015 11:15
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
ich finde den Gedanken gut, auf mich (und viele andere) trifft die sprachliche Lupe aber nicht zu.
Ich bin alleinerziehend. Punkt. Der andere Elternteil kümmert sich nicht.
LG, mahjoko

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2015 16:30
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der andere Elternteil kümmert sich nicht.

Aber das ist ja nicht unbedingt die Regel. Daher bich auch schon der Meinung, dass ein Wechselmodel die Regel sein sollte und auch gesetzgeberische Kompetenz, dass ein Elternteil nur ohne Kind umziehen kann. Mir ist bewusst, dass dies zu Problemen führt, aber damit wird dieses Entfernung schaffen unterbunden.
Natürlich gibt es Elternteile die sich nicht kümmern wollen (oder können). Ich denke aber, dass dies ein schwindener Teil ist.
Und um da den Übergang zum KU zu flechten, sollte das KG erhöht und aufgeteilt werden, ohne weitere Zahlungen bei einem Wechselmodel. Auch hier sind natürlich Probleme zu befürchten und immer einer findet benachteiligt zu werden, aber dann steht automatisch (bei den meisten Kindern) mehr Geld zur Verfügung bzw. die Quersubventionierung wird unterbunden.
Alleine was diese Maßnahmen an Streit aus den Familien nimmt, dürfte leicht den mehrstelligen Millardenbetrag durchbrechen (weniger Prozesse, weniger Gutachten, weniger traumatisierte Kinder) ... da dürfte die Helferindustrie natürlich nicht daran interessiert sein, da sie hier ihr Geld mit verdient bekommt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2015 16:46
(@obimail007)
Schon was gesagt Registriert

Für jeden einzeln betrachtet wird jeder selbst beurteilen müssen ob es einen selbst betrifft. Wir werden schnell feststelle, dass es die unterschiedlichsten Modelle gibt. Meine Intention ist es deutlich zu machen, was für unsere Kinder das Beste ist. zudem gibt es einen eklatanten Widerspruch zwischen der nach außen hin sichtbaren Familienpolitik und dem tatsächlichen handeln.

Das Gesetzt geht grundsätzlich davon aus, dass nach einer Trennung beide Elternteile für das Wohl der Kinder gleichberechtigt zuständig ist. In vielen Fällen ist das sicherlich nicht der Fall, weil nicht gewollt oder verhindert wird. Dennoch müssen wir doch dafür werben und alle Eltern motivieren diesen guten Ansatz auch für unsere Kinder umzusetzen.

Wenn allerdings schon die Familienministerin auf Ihren offiziellen Internetseiten von Alleinerziehenden spricht und damit alle Trennungssituationen über einen Kamm schert, dann ist hier etwas falsch. Eine Kommunikation die für einen gemeinsamen Elternwillen Werbung macht und Eltern ermutigt auch nach einer Trennung Eltern zu bleiben, sieht anders aus.

Ein weiteres Beispiel ist die Steuerklasse 2 die nur demjenigen zusteht, bei dem sich die Kinder überwiegend aufhalten... also ihren 1. Wohnsitz haben. Ich kann hier aus eigener Erfahrung sprechen, dass die Kosten für den zahlenden Elternteil enorm sind. Neben Unterhaltskosten laufen ständig Fahrtkosten sowie weitere Lebensunterhaltskosten auf. Das zur Hälfte zustehende Kindergeld ist max. eine Unterstützung. Ich beklage mich aber darüber nicht. Ich möchte nur deutlich machen, das der Staat den Kindern von Trennungsfamilien und deren Eltern durchaus mehr Unterstützung geben könnte. Eine Begriffliche Änderung im Ministerium wäre ein Anfang und eröffnet dort die Diskussion wo auch entschieden werden kann... nämlich im Bundestag.

Diese Petition mag auf dem ersten Blick unwichtig erscheinen... wenn hieraus allerdings einer gesellschaftlichen Diskussion entsteht und viele daran teilhaben, können unsere Kinder nur gewinnen.

😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2015 16:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es kann aber kaum jeder Einzelfall geprüft werden. Das wäre zu aufwendig und zu kostenintensiv.

Ich empfände es auch als sehr ungerecht, wenn der Vater meiner Töchter die StKl. 2 für sich beanspruchen dürfte, obwohl er seit 16 Jahren jeglichen Kontakt verweigert und außer dem Unterhalt keinerlei Umgangskosten, Kosten für Geschenke, Postkarten o.ä hat.

Wenn du meinst, dass die Ungleichheit über eine Benennungsänderung am besten zu erreichen wäre, dann viel Erfolg.

Ich halte es nach wie vor für erfolgversprechender, wenn man sich für ein WM einsetzt

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2015 17:03
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich empfände es auch als sehr ungerecht, wenn der Vater meiner Töchter die StKl. 2 für sich beanspruchen dürfte, obwohl er seit 16 Jahren jeglichen Kontakt verweigert und außer dem Unterhalt keinerlei Umgangskosten, Kosten für Geschenke, Postkarten o.ä hat.

Sorry, da ja immer so schön getrennt wird, meine ich, dass gerade der Unterhaltspflichtige Elternteil auch alle finanziellen Vorzüge bekommt. Denn nicht ohne Grund wird ja (zumindest derzeit) danach getrennt, dass einer betreut und einer zahlt.
Aber in diesem System zahlt einer alles, und der andere hat nochmehr Vorteile ... auch ein Punkt, in dem sich aus meiner Sicht die Katze in den Schwanz beißt. Aber gut, mit einem WM und einstellen einer Barunterhaltspflicht, würde sich dies zu einem großen Teil erübrigen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2015 19:42