Sachbeschädigung!?
 
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Sachbeschädigung!?

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(@tanja77)
Rege dabei Registriert

Hallo!
Wie sieht es denn bei dem Fall etwa aus:
Alleinerziehend,Vater zahlt den Mindestunterhalt für die Kinder von 360€.
Die Kinder haben nun eine Sachbeschädigung gemacht, und es wird wohl nicht billig.
Kann/Muß der Vater sich daran finanziell beteiligen?
Gilt das unter Sonderbedarf?
Oder ist die Mutter da alleine für Verantwortlich, weil die Kinder ja bei ihr leben?

LG
Tanja

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2011 23:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo.
Dafür haftet der, der das Kind gerade in seiner Obhut hat.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2011 23:49
(@tanja77)
Rege dabei Registriert

Danke für die schnelle Antwort!
Dann weiß ich ja bescheid!

LG
Tanja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2011 23:54
(@Inselreif)

Hi,

was ist denn das für ein Mindestunterhalt??

Es ist erst einmal wichtig, wie alt Eure Kinder sind. Bis sieben Jahre besteht vorneweg keine Schadensersatzpflicht der Kinder, wenn älter nur, wenn die notwenige Reife vorhanden ist.
Wenn die Kinder nicht haften, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Eventuelle Zahlungen der Kinder sind dann rein aus Kulanz.

Aaaaber: wenn die Kinder bei Dir leben, kann es gut sein, dass Du im konkreten Fall Deiner Aufsichtspflicht nicht genügend nachgekommen bist und deshalb selbst haftest. Und für Deine Fehler kannst Du den Vater nicht belangen.

Habt ihr keine Haftpflichtversicherung?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2011 23:55
(@tanja77)
Rege dabei Registriert

Es waren insgesamt 6 Kinder die Mist gebaut haben,wobei 2 davon meine sind.
Und ein Kind behauptet,es war gar nicht dabei,und ein anderes sagt,das er zwar dabei war,aber hat nix kaputt gemacht.
Meine beiden sind 7 und 9. Der 7 jährige ist noch sehr unreif für sein alter...Bei dem Großen denke ich,das er zwar reif ist,aber das war dann wohl doch nicht so reif was die da verzapft haben. Wenn dann halt die Gruppendynamik in gang geht...

Tja,die Sache mit der Aufsichtspflicht...das verstehe ich eh nicht so ganz...wir hatten da schon mal ein Fall,und da hieß es,wenn wir dabei gewesen wären,dann hätte die Versicherung nicht gezahlt...häh?

Aber das war früher, im Moment habe ich kein Haftpflichtversciherung...Ich weiß,das ist total dumm und unverantwortlich. Aber kann ich nix dran ändern,ich wollte sie immer anschließen...habe ich ja auch,aber wohl zu spät...hatte am Samstag mittag die Online abgeschlossen...und Sonntag erfahren,das meine Jungs dabei waren...Aber nun habe ich eine,falls nochmal was passiert...was hoffentlich nicht passieren wird!!!!!

Aber nun müssen wir mal sehen wie wir das hinbekommen,dann muß ein Teil vom Großen seinem Kommunionsgeld herhalten...Ich kann mir keine 330€ aus den Rippen schneiden...und das ist nur ein das Geld,was ausgerechnet für meine beiden bei rumkommt...

Ach,wegen dem Mindestunterhalt...es gibt wohl einen Titel,aber ich weiß nicht,auf wieviel der läuft. Man sagte mir nur was vom Mindestunterhalt...was immer das bedeutet...und der Vater zahlt gerade 180€ pro Kind,damit der UHV wegfällt...

LG
Tanja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2011 00:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja,die Sache mit der Aufsichtspflicht...das verstehe ich eh nicht so ganz...wir hatten da schon mal ein Fall,und da hieß es,wenn wir dabei gewesen wären,dann hätte die Versicherung nicht gezahlt...häh?

Da habe ich auch schon mal gerätselt und soweit ich es verstehe, ist es so:

Kommt man seiner Aufsichtspflicht nach, zahlt die Versicherung nicht, weil man ja alles mögliche gemacht hat, um Schaden zu verhindern.
Kommt man seiner Aufsichtspflicht nicht nach, hat man ja eine Pflicht verletzt und wenn dadurch ein Schaden eintritt, zahlt die Versicherung.

Alles ohne Gewähr.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2011 00:07
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kommt man seiner Aufsichtspflicht nach, zahlt die Versicherung nicht, weil man ja alles mögliche gemacht hat, um Schaden zu verhindern.
Kommt man seiner Aufsichtspflicht nicht nach, hat man ja eine Pflicht verletzt und wenn dadurch ein Schaden eintritt, zahlt die Versicherung.

Genau, so verstehe ich es auch.
Kommt der Erwachsene seiner Aufsichtspflicht nicht nach, hat er einen Fehler gemacht, für den die Haftpflicht im Schadensfall idR eintritt
Nimmt der Erw die Aufsicht jedoch pflichtgemäß wahr, dann ist der Erw raus und die Haftpflicht muss nicht zahlen, wenn Kinder deliktunfähig sind.
Im Übrigen gibt es auch Haftpflichtvers, die auch Schäden zahlen, wenn  diese von deliktunfähigen Kids verursacht werden. Das kann Freundschaften und den Nachbarschaftsfrieden retten und kostet nichts oder fast nichts mehr
Ebenfalls alles ohne Gewähr 😉
Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2011 00:25
(@tanja77)
Rege dabei Registriert

Das mit den Kindern unter 7 Jahren kenne ich auch,das muß man zusätzlich verscihern...haben aber wohl schon viele Versicherungen mit drin...
Aber fällt bei uns ja flach,weil mein Jüngster genau vor kanpp 3w 7 Jahre alt geworden ist!

Naja...wobei bei uns nun der Schaden vor Abschluß der VErsicherung eingetreten ist,aber ich davon nix wußte...
Aber ich denke,da zahlen die eh nicht...wäre ja ein Traum...
Also muß ich mal schauen wo das Geld dann herkommt,da der Schaden wohl auf ca. 1000€ geschätzt wurde erstmal.
Mal schauen und abwarten.

Aber mal nebenbei, was hättet ihr als Strafe gerecht angesehen?
Also von zuhause aus!

LG
Tanja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2011 00:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Aber mal nebenbei, was hättet ihr als Strafe gerecht angesehen?
Also von zuhause aus!

das zu beantworten ist ohne Kenntnis des Delikts unmöglich; zumindest aus pädagogischer Hinsicht. Denn die Strafe soll ja etwas mit dem "Vergehen" als solchem zu tun haben und nicht mit finanzieller Wiedergutmachung, die 7- und 9-jährige Kinder sowieso nicht leisten können.

Entscheidend sollte sein, ob die Kids vorher Einsicht in die Folgen ihres Tuns haben konnten oder ob ihnen etwas passiert ist, das sie gar nicht überblicken konnten. Ein aus Versehen mit dem Fahrrad angeschrammtes Auto ist etwas anderes als eine absichtlich eingeworfene Fensterscheibe.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2011 01:21
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

hey,

mittlerweile gibt es bei einigen PHV´s in den AHB´s die Veranklerung, dass Schäden von Kindern unter 7 Jahren bis zu einem gewissen Betrag ersetzt werden - optional kann man die bei einigen Gesellschaften über "Haftungspakete" mitversichern, genauso wie man "Gefälligkeitsschäden" inzwischen mitversichern kann, eben, damit "freundschaften oder Nachbarschaften" wegen kleinen unachtsamkeiten keinen Schaden nehmen, aber da muss man sich genauer erkundigen bzw. nachfragen.

Lehnt eine Versicherungsgesellschaft einen Haftpflichtschaden ab fungiert sie automatisch als passive Rechtschutzversicherung.

Gruß
Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2011 01:31




(@tanja77)
Rege dabei Registriert

Die Jungs haben auf einen Tennisplatz die weißen Markierungsleisten rausgerissen.
Mein Großer meinte,die dachten das das niemand mehr benutzt, was ja keine entschuldigung ist.
Also es ist nicht aus versehen passiert!
Vorher haben die Jungs noch kleine Steine übern Zaun geworfen,was dann augeartet ist in Backsteine die da lagen.
Dannach sind sie noch über den 3m Zaun geklettert,und habend ann die genannte Sachbeschädigung gemacht!

Meine Jungs haben jetzt erstmal Hausarrest diese Woche,nächste Woche auch noch,aber da dürfen sie sich zuhause wieder verabreden.Dazu kommt noch Fernsehverbot und Spielekonsolenverbot! Wielange wollte ich von ihrem Verhalten abhängig machen,aber auf jedenfall bis ende nächster Woche. Sie waren nun auch schon da und haben sich persönlich entschulduldigt,und waren gestern bei der Polizei zur Erziehungsmaßnahme,wie die Polizistin es "nett" genannt hat!

LG
Tanja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2011 09:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
das Naheliegendste ist natürlich immer, den Schaden zu beseitigen.
Zumindest mit zu helfen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2011 10:06
(@tanja77)
Rege dabei Registriert

Den Schaden zu beseitigen haben die Kinder,also meine jedenfalls, auch angeboten! Wobei gesagt wurde, ds sie vielleicht mit aufräumenhelfen können,aber nicht mit reparieren. Weil die noch nicht wissen ob das geht,und wenn es gehen würde,könnte die dabei nix machen.

Was natürlich bald auf uns zu kommen wird, ist die Sache mit dem Geld,also der Schadenshöhe!
Wobei ich nicht weiß,wie die anderen Eltern das sehen,ob wir das gleich generell durch die Anzahl der Kinder teilen...oder ob die sehen wollen,wer wieviel gemacht hat,damit man das dann ganz genau entschlüsseln kann.
Wobei ich nicht glaube,das man das jetzt noch genau entscheiden kann,wer wieviel gemacht hat.

Eine Frage habe ich dennoch...meint ihr es macht Sinn,das mein Großer Sohn den Schaden selbst bezahlen soll? Er hat im Mai Kommunion,und wird dort bestimmt auch Geld geschenkt bekommen!
Ich finde das ne gute Strafe,das er es selber sehen muß,wie teuer das alles ist,und ich nciht alles bezahlen kann!
Aber eigentlich wird er gerade ja schon ziemlich bestraft...ob das dann nciht zuviel ist...oder gibt es bei so ner Tat kein zuviel???

LG
Tanja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2011 12:33
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Tanja,

solange die Schadenshöhe und die genaue Klärung der Schadensbeseitigung noch gar nicht feststehen, kann man natürlich auch schlecht darüber entscheiden, ob die Kinder sich allein um den finanziellen Schaden kümmern müssen oder nicht usw.

Grundsätzlich sollen und müssen sie lerne, für die Folgen ihrer Taten einzustehen.
Andererseits dürfen sie auch spüren, dass sie in solchen Situationen nicht allein gelassen werden.

Jetzt würde ich mal abwarten, was überhaupt auf Euch zukommt.

Was ist eigentlich Deine Strafe für Dich, weil Du keine Haftpflicht hattest zum Schadenszeitpunkt?
Aber wahrscheinlich fühlst Du Dich im Augenblick auch gestraft genug...

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2011 12:43
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin.....
schadensrechtlich scheint mir die Geschichte nicht so ganz eindeutig. Eine ganze Gruppe von Kindern hat gemeinsam diesen Schaden verursacht und es ist - so habe ich es zumindestens verstanden - nicht wirklich festzustellen, welches Kind welchen Schaden tatsächlich verursacht hat. Eine gemeinsame Haftung - wie z.B. im Gesellschaftsrecht - gibt es in so einem Fall m.E. nicht. Im Zweifel müsste der Geschädigte ja jedem einzelnen Kind nachweisen, wer was gemacht hat. Dabei ist es sicherlich nicht hilfreich, wenn die Kinder dadurch "animiert" werden, die Schuld auf andere zu schieben, abzuwälzen oder wie auch immer.
Die Eltern der Kindern sollten sich daher gemeinsam zusammensetzen und ggf. mit den bei anderen Eltern bestehenden Versicherungen Kontakt aufnehmen. Vielleicht gelingt es ja, einen "Löwenanteil" des Schadens so abzuwickeln.
Es wäre jedenfalls ein schlechtes Ergebnis, wenn hier ein Elternteil ohne Versicherungsschutz "freiwillig" einen Anteil des Schadens reguliert, während womöglich andere Eltern  über ihr bestehende Haftpflichtversicherung vom Schadensersatz frei kommen, weil z.B. keine Aufischtspflichtverletzung oder ähnliches festzustellen ist. Hier ist m.E. vor allem der Schulterschluss der Eltern gesucht.

Gruß
Matthias
PS: für einen 7 + 9jährigen finde ICH 2 Wochen Hausarrest + Fernsehverbot etc. heftig genug. Und in finanziell (Kommunionsgeld) zu belasten fände ICH nicht richtig, weil die Kids nun wahrlich nichts dafür können, dass Mama keine Haftpflichtversicherung hat....

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2011 13:07
(@tanja77)
Rege dabei Registriert

@Straengler:
Allein gelassen werden sie nicht von mir,das auf keinen Fall...aber den Spagat,zwischen Strafe und das sie merken das sie wirklich Mist gebaut haben,und nicht zu hart werden...ist echt nicht so einfach. Wenn man wie ich alleine dabei ist!

Und wie meinst du mit meiner Strafe? Wegen der Versicherung...ich sitze alleine dafür gerade...also muß es selbst zahlen...oder wie meinst du das?

@Weserfrosch:
Naja,die Kinder sagen halt unterscheidliche Sachen wer wieviel kaputt gemacht hat...was aber auch nicht so einfach ist,weil die halt nicht beim rausreißen gezählt haben,wieviele Leisten sie rausgezogen ahben...
Was wohl jetzt klar ist,das ein Kind wohl nicht mit rausgerissen hat.Weil es nicht über den Zaun kam.

Das was meine Jungs getan haben,dasfür werde ich auf jedenfall auch zahlen.keine Frage...wieviel sie aber wirklich getan habend,as wissen die Kids ja nur selber..und selbst das glaube ich nicht mehr.
Das war so ne Gruppendynamik...

Wenns ganz dumm kommt,kann ich dann auf den Schaden alleine sitzen bleiben?..Weil wie sieht das denn aus,da die Jungs ja erst bei uns waren,und sich dann draußen getroffen haben und sind dann losgezogen?
Nicht das später einer kommt,und sagt ich hätte komplett meine Aufsichtspflicht für andere Kinder verletzt...
Wobei das ja noch im Raum steht...ob man die Verletzt hat oder nicht!?

Das das mein Pech ist wegen nichtvorhandener Versciherung,das weiß ich...aber ich habe den Schaden ja nicht gemacht! Ich finde schon,das sie sehen müssen,das das alles Geld kostet was sie da gemacht haben.Und ich kann mir das Geld nicht aus dem Ärmel schütteln.

Ich weiß halt nicht,was gerecht und was schon zu heftig wird...Da es meine erste Situation diesbezüglich ist...hoffentlich auch die letzte!

LG
Tanja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2011 14:10
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Tanja,

Und wie meinst du mit meiner Strafe? Wegen der Versicherung...ich sitze alleine dafür gerade...also muß es selbst zahlen...oder wie meinst du das?

Das war eher ironisch gedacht.
Aber ich halte es für wirklich äußerst Unvernünftig und Fahrlässig mit Kindern auch nur einen Tag auf eine Haftpflichtversicherung zu verzichten.
Du kannst froh sein, dass es nur so ein Schaden ist.

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2011 14:15
(@tanja77)
Rege dabei Registriert

Achso...ich dachte schon ich habe irgendwas überlesen oder was nicht überdacht!

Das weiß ch mit der Versicherung..ich will die schon solange machen,und denke da oft dran...habe s dann aber dummerweise nicht getan,weil ich immer etwas Geldknapp bin.
Nun ist es passiert,und ich ärger mich schon genug...wie du schon vermutet hast.
Jetzt habe ich ja eine,leider zu spät,aber nunja...ich kann nix mehr daran ändern.

Früher,als ich mit meinem Ex noch zusammenwar,hatten wir sowas alles...aber wennd s Geld knapp ist,muß man schauen wo man spart...leider habe ich am falschen Ende gespart.

LG
Tanja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2011 14:20
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hejhej Tanja.....
ja, ich kann deine Unsicherheit auch verstehen. Gerade was die Bestrafung der Jungs angeht....ich habe deshalb auch ganz deutlich geschrieben, dass ICH es für heftig genug halte....da kann man/frau aber sicher auch anderer Meinung sein. Aber ein Gedanke bleibt: hättest du eine Versicherung und würdest den Schaden tlw. begleichen müssen, was dann von der Versicherung übernommen wird - dann gäbe es keinen Grund, den Jungs ans Geld zu gehen. Oder würdest du auch dann als Erziehungsmaßnahme den Kids Geld abverlangen? Und das du keine Versicherung hast, dafür können die Jungs nichts..... aber das eigentlich nur am Rande.
Ich bleibe dabei - alle Eltern der betroffenen Kinder sollten sich zusammensetzen und alle betroffenen Versicherungen entsprechend einschalten. Nur so kann gegenüber dem Geschädigten auch eine gemeinsame einheitliche Regelung erreicht werden.
Eine Aufsichtspflicht deinerseits für ALLE Kinder könnte es nur geben, wenn die Kids ausdrücklich zu DIR zum Spielen geschickt worden wären und  du sie dann nicht-absprachegemäß hast losziehen lassen. Das war aber wohl nicht der Fall, es war wohl eher Zufall, dass sie sich zulezt bei euch getroffen haben. Im ländlichen Bereichen zumindestens istes auch heute noch üblich, dass Kinder ab 6 oder 7 Jahren schon mal allein losziehen.....

Vielleicht hatz aber dein Ex ja noch eine Haftpflichtversicherung, die für eure gemeinsamen Kinder aufkommt?

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2011 14:21
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

leider habe ich am falschen Ende gespart

Oh ja, dass hast Du.

Ein paar grundsätzliche Dinge müssen einfach abgesichert sein.
Dazu gehören auch die Miete, der Strom und die Heizung.

Erst muss das alles in trockenen Tüchern sein. Dann kann man sehen, wie man die restliche Kohle verbraucht.

Alles andere führt ansonsten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in die Schuldenfalle oder gar gleich ganz ins Verderben.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2011 14:24




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