Hallo miteinander,
meine Frage ist folgende. Ich lebe getrennt von meiner Frau habe zwei Kinder von 15 und 18 Jahren. Die 18jährige Tochter wohnt bei ihrer Mutter, die 15 jährige bei mir.
Mit mir zusammen wohnt jetzt auch meine neue liebe Partnerin.Welche Steuerklasse wird bei mir nächstes Jahr eingetragen?
Moin Seefreund,
als dauernd getrennt lebender kommst du in StKl 1 mit zwei halben Kinderfreibeträgen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
die Antwort verwirrt mich ein wenig. Wieso STKL 1 und zwei halben Kindrfreibeträgen, die eine Tochter mit 15 lebt fest bei mir, und die andre Tochter mit 18 bei ihrer Mutter, die auch zum arbeiten geht, oder hat das etwas mit meiner partnerin die bei uns lebt zu tun.
Gruß Werner
Hallo seefreund,
steuerklasse 2 gibt es dann nicht mehr, wenn jemand als partner mit in der Wohnung lebt. bei den Kinderfreibeträgen ist es so, so wurde mir gesagt, das egal wo das Kind lebt jeder pro kInd einen halben bekommt - also bei dir zwei halbe.
Liebe Grüße
Biga
Gilt auch für Mütter: eheähnliche Lebensgemeinschaft bedingt die Steuerklasse I, weil nicht alleinerziehend. Die Kinder werden "geteilt", wie schon erwähnt. Ich habe auch nur 1,5 Kinder auf der Steuerkarte, obwohl alle drei Kinder bei mir leben.
Gruß AJA