Hallo,
das Jugendamt hat in einem Beratungsgespräch eine therapeutische Wohngruppe ins Gespräch gebracht.
Das Kind hat massive psychische Probleme und die Situation ist zuhause untragbar.
Er will aber nicht in die Wohngruppe. Wie würde in so einem Fall verfahren werden?
Wer trägt eigentlich die Kosten für sei eine therapeutische Wohngruppe?
Hallo @funsurfer77,
Wer trägt eigentlich die Kosten für sei eine therapeutische Wohngruppe?
Normalerweise trägt das Jugendamt den Löwenanteil der Kosten für so eine Unterbringung (und wir reden hier über durchaus stattliche Beträge); das fällt dann in die Rubrik SGB VIII "Kinder- und Jugendhilfe". In manchen Fällen ist es stattdessen SGB XII "Sozialhilfe", dafür ist dann aber i.d.R. nicht das Jugendamt, sondern ein anderer Träger zuständig.
Das wird man dir aber beim Jugendamt dann schon noch sagen, an welche Behörde der Antrag auf Kostenübernahme gehen muss. Ich wünsche bereits jetzt "viel Spaß" mit den Formularen ;-(
Es kann sein, dass das Kindergeld vom betreffenden Amt einbehalten wird, also nicht mehr an die Eltern ausgezahlt wird; außerdem kann es sein, dass die Eltern einen Kostenbeitrag laut Kostenbeitragsverordnung leisten müssen. Es ist allerdings schon einige Jahre her, dass ich mit diesem Thema zu tun hatte, es gab zwischendurch wohl ein paar nennenswerte Änderungen, d.h. ich bin da nicht mehr auf dem aktuellen Stand.
Das Kind hat massive psychische Probleme und die Situation ist zuhause untragbar.
Er will aber nicht in die Wohngruppe. Wie würde in so einem Fall verfahren werden?
Das klingt jetzt fast nach einer Zwickmühle vom Typ Catch-22 (falls jemand den Film noch kennt), d.h. eine Zwickmühle, aus der der Junior wohl nicht herauskommen kann:
Wenn die Situation daheim untragbar ist, dann bleibt nur der Umzug in eine Wohngruppe. Um das zu verhindern, müsste Junior sein Verhalten dahingehend ändern, dass es daheim einigermaßen normal zugeht - aber wenn er zu solchen Verhaltensänderungen in der Lage wäre, dann wäre die Situation ja gar nicht erst untragbar geworden.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
die Frage ist doch immer, warum will er nicht in die Wohngruppe? Sicherlich gibt es hier Unterschiede, aber i. Allg. sind Wohngruppen nicht das schlechteste. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass das Kind da nicht hin will. Es hat einfach Angst, dass es in der neuen, veränderten Umgebung nicht klar kommt. U.U. hilft es eine solche Wohngruppe (ggf. auch eine in die er kommen könnte) zu besuchen.
Die Kostenbeteiligung der Eltern kannst Du hier nachlesen, wenn es um Leistungen nach dem SGB VIII geht.
VG Susi