hey, hoffe
es kann uns jemand :phantom: helfen. Die Tochter (14)meines Lebensgefährten wohnt seit anfang März diesen Jahres bei uns, aber laut Amt, können wir sie nur mit der Unterschrift der Mutter ummelden. Jetzt fragen wir uns, wie kann es dann sein, dass die :gunman: EX vor zwei Jahren die andere Tochter ohne Unterschrift des Vater´s ummelden konnte? Vor allem, ohne, dass wir etwas davon mitbekommen haben. War das Urkundenfälschung?? oder kennt sich da wer mit aus??
Wäre echt schön, denn wir bekommen wegen dem ganzen Schitt nicht mal Kindergeld und finanziell sind wir auch am Ende, weil die :gunman: EX Unterhalt von einem Jahr für beide Kinder (Lohnpfändung) bekommt. Wenn wer ´ne Idee hat, zu Ummeldung oder aus ´ner pfändung rauszukommen wären wir echt dankbar....... nächste problembehebung folgt garantiert.. :thumbdown: weitere fragen in thema unterhalt
Grundsätzlich ist die meldebehördliche Anmeldung an dem Ort zu machen, wo sich das Kind vorwiegend aufhält und den Mittelpunkt seines Lebens hat. Das ist generell der gewöhnliche Aufenthaltsort, also bei Euch.
Kann es sein, dass die KM für beide Kinder das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat? Dann ist SIE nämlich diejenige, die sowohl das eine Kind damals problemlos ummelden konnte und auch jetzt in der Situation, dass nur IHRE Unterschrift das Meldeamt zur Ummeldung bewegen kann.... vielleicht liegt ja hier der Schlüssel. Wenn aus der Menge der Unterlagen, die dein LG immer mitgeschleppt hat, aben klar wird, dass die KM das ABR hat, dann wird die Ummelderei ohne ihre Unterschrift nicht möglich sein....
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Hi telakaki,
bei mir konnte die EXe auch einfach ummelden, ohne das alleinige ABR zu haben.
Ich wollte meine Tochter dann zurückmelden, das ging dann nicht...
Siehe auch mein Eintrag unter Behörden/Gerichte.
IMHO ist es so das die EXen irendwie mehr Rechte haben :gunman:
Wenn bei Euch das JA Ok ist, würde ich mal dort -erstmal telefonisch- anfragen.
Gruss
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin,
das mütterzentrierte Vorgehen der Behörden ist bekannt. Mir gelang die Ummeldung meiner Tochter zwar problemlos, aber das hat andere Gründe (Vitamin).
Und noch ein Beispiel aus eigener Erfahrung: Vorgestern erhielt ich meinen ESt-Bescheid für 2004. Und, oh Wunder, der Alleinerziehendenfreibetrag wurde nicht berücksichtigt. Also kurz beim FA angerufen, was an mehr ich als Beweis beibringen kann. Aussage (bitte festhalten): "Ja, die Anmeldebestätigung des EMA habe ich gesehen. Bei uns ist es so, dass bei getrennten oder geschiedenen Eltern immer die Mutter die Kinder hat. Darum haben wir das bei ihnen nicht eingesetzt." Das darauf folgende Gespräch mit dem Vorgesetzen war meinerseits von klarer und deutlicher Sprache und Aussage gekennzeichnet.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Das darauf folgende Gespräch mit dem Vorgesetzen war meinerseits von klarer und deutlicher Sprache und Aussage gekennzeichnet.
DeepThought
Hallo Deep, willkommen im Verein "Klartext mit Behörden". Hast Du schön formuliert, ich glaube, das hätte ich gern gehört! Interessant wäre jetzt noch ein Hinweis auf den Erfolg des Gesprächs? 😉
Das Ziel unseres Lebens ist zu werden, wer wir sind.
(F. Nietzsche)
moin, zusammen,
ich will ja niemanden verwirren, aber anscheinend gibt es doch regionale unterschiede (ob in einzelnen personen oder in länder-/gemeinde-internen regeln begründet): bei uns (niedersachsen) ist es egal, wer das ABR hat, bei GSR werden IMMER beide unterschriften benötigt zum ab-/um-/anmelden von kindern (aussage meldeamt vor 10 minuten).
ich würde mich ans JA und/oder auch an einen rechtspfleger wenden und um lösungsmöglichkeiten nachfragen. gleichzeitig würde ich bei dem 'anderen' meldeamt mal nachfragen nach der 2. unterschrift und 'druck' machen. ich weiss nicht, wie lange das her ist und ob sowas rückgängig gemacht werden kann - und mit welchen folgen (interessanter gedanke?! 😉 ) .....
kindergeld: auch hier ist, soweit ich weiss, bei wechsel des bezugberechtigten ein entspr. antrag von beiden zu unterschreiben. das wird die ex sicher auch nicht wollen?
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
als meine tochter (zu der zeit 17j.) letztes jahr zu mir zog, rief ich kindergeldkasse an, um mitteilung zu machen, dass ich kg beantragen will. antrag ausgefüllt und fertig. dort wurde auch nicht die unterschrift des vaters verlangt. genauso auch bei der amtlichen ummeldung.
grüße, tinchen
hi tinchen,
du bist ja auch eine Mutter ...
Wie vorher gesagt ist es es mit den Ämtern dann
ungleich leichter.
Ich fordere GLEICHBERECHTIGUNG 😎
Gruss
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
moin,
tochter (zu der zeit 17j.) ... genauso auch bei der amtlichen ummeldung
zitat 'mein' meldeamt: 'kinder ab 16 jahren können sich alleine (!!!) ummelden - ohne eltern-unterschrift.'
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
das alter interessierte nicht beim amt. beim ersten versuch mit dem zweiten wohnsitz wollte der sachbearbeiter die unterschrift (so viel zum thema gleichberechtigung *g) und im november gings komplett ohne. das soll mal einer verstehen, aber mir wars recht. wobei es auch keine probs wahrscheinlich mit dem vater gegeben hätte.
grüße
Hey,
waren gestern auf´m Amt und sind an eine nette Sachbearbeiterin gekommen.Diese teilte uns mit, dass wir unser Mädel umgemeldet bekommen indem wir sie einfach mitbringen und sie bestätigt, wo sie wohnt. Ist wohl in dem Alter (14) möglich. Anderenfalls genügt auch eine schriftliche bestätigung vom Vermieter(in unserem Fall meine Mutter) :red: Danke für eure Antworten
Mann schreibt sich :yltype:
Hallo telakaki,
es wäre sinnvoll, im gleichen Thread weiterzuschreiben. Dann können die Mitlesenden besser verstehen was los ist.
Auch macht die Eröffnung vieler einzelner Threads wenig sinn, da dann oftmals die Zusammenhänge fehlen.
Also folgende Bitte an dich:
Schreibe da weiter, wo Du mit dem jeweiligen Thema angefangen hattest.
LG
Biga
hallo biga,
alles klar und danke bin neu hier und habe noch nicht ganz geschnallt wie das hier abläuft 🙂
Na, ist doch prima. Und deinen Beitrag habe ich umgebaut, so dass alles in der richtigen Zuordnung ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
DAAANKEEEE
tach auch!!!!
hatte ich nicht geschrieben, dass das mit der Ummeldung ganz (einfach) ist ? War wohl ein Scherz?? :cul: Mein Lg war mit Tochter auf`m Amt. Kam diesmal an einen Herren? Nicht böse nehmen ist wahrscheinlich vom anderen Ufer, zu jung, um Kinder zu haben oder "glücklich verheiratet??? Na ja ! "Da brauchen wir die Unterschrift der EXE" Ich kann mir meinen Lg bildlich vorstellen :gunman: babababababa Ja aber, wir waren doch schon 5mal... . "Ne so geht das nicht" Doch ich hab mit der Dame( Fingerzeig), (vergessen Namen zu merken) ,die hat aber.... "Rennt rum wie blöd", und kommt dann nach einer geschlagenen halben Stunden mit den Unterlagen, fragt Tochter wie lange sie schon bei Papa wohnt? Sie antwortet: schon ewig. Und ER. Dann kommen SIE erst jetzt????? VORSICHT KAMERA ?????? 🙁 :exclams: :mad2: :gunman:
Hallo telakaki,
also ist sie nun letztlich umgemeldet worden?
Sorry kapiers nicht so ganz weil Du in dem anderen Post babbedeckel Mut zusprichst..
Achja nochmal zu dem Typ vom Einwohnermeldeamt ,mir ist da nochn Grund eingefallen warum der so war... 🙂 möglicherweise ist er neu und muss sich profilieren..oder er hat mal wegen ner Ungenauigkeit eins aufn Deckel bekommen und arbeitet nun suuupergenau nach Vorschrift etc.etc. 😉 NäNä da wiehert mal wieder Amtsschimmel 😀
LG Delphin
[Editiert am 3/11/2005 von Delphin]
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Hallo Delphin,
ummeldung hat geklappt. Tochter hat gesagt: Ich wohn schon lange beim Papa!
Schriftliches Gedönse vom Vermieter(war nicht unbedingt nötig) haben wir aber extra noch mit abgegeben weil wir das Datum vom Einzug der kleenen wegen Kindergeld mit auf der ummeldebescheinigung brauchen.
:yltype: man schreibt sich
dann ist es ja prima!
Ich hatte meine Tochter auch beim erstenmal mitgeschleppt, gegen diese Ummeldung ging die Ex mit Erfolg vor, beim zweiten mal zwang ich die EX zum JA und dort wurde schriftlich vereinbart das die Tochter ab sofort beim Vater wohnt!