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(@deedar)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Schön das euch gibt.
Ich bin aleinerzihende.
Kann man sich mit Kindern ummelden (umzihen)als AE Vater in Deutschland ? Mutter hat ein umgang recht 3 mal wochenen + eine nacht.Die kinder 6 und 4 haben interess umzuzihen.Ich habe auch kein freunde kreiss so zeit hier. wir moßten da mals hier kommen weil die Mutter das eigentlich wollte. Jetzt hat Sie uns verlasen. Jetzt wollen wir alle nach alte ort umzihen. Frage  - geht das , werde nachher probleme geben.Wie mach mann richtig.( Mutter werde da mit nicht einverstand sein)
Ist die reste Frau/ man gleich?
Ich Danke für euere zeit
deedar

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2008 21:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Deedar,

wenn ihr verheiratet seid, muss die Mutter zustimmen, weil gemeinsames Sorgerecht besteht.

Wie willst Du den Umgang gewährleisten, wenn Du wegziehst? Und wie weit wären die Kinder dann entfernt?

Zu behaupten, "die Kinder wollen wegziehen", finde ich ein bißchen mutig. Mit 6 und 4 Jahren sind sie NICHT in der Lage einzuschätzen, welche Folgen das hat. Sie werden zwar die Vorteile sehen, die Du ihnen "schmackhaft" machst, aber Du wirst ihnen wohl kaum die Nachteile genauso erklären. Und Mama weit weg ist ein Nachteil.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2008 21:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachtrag:

Ich habe gerade erforscht, dass Du das Sorgerecht allein hast. Du kannst dann theoretisch ohne Zustimmung der Mutter mit den Kindern umziehen.

Aber die Frage, wie Du den Umgang gewährleisten willst (bist Du noch Hartz4 Empfänger?) stellt sich ja trotzdem, denn vielleicht mußt Du Dich an den Umgangskosten beteiligen, wenn Du die Entfernung schaffst.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2008 21:43
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

du solltest den Kindern das gewohnte Umfeld belassen.
Wenn du aus beruflichen Gründen umziehen mußt, dann beteilige dich an den Umgangskosten(bspw. Sprit oder so).

Erzähl´ mal wieso du umziehen möchtest !?

Gruß
babbedeckel, der es u.a. grundsätzl. besch...eiden findet, wenn der betreuende ET umzieht, und der andere höhere Umgangskosten hat

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2008 21:43
(@PhoeniX)

Moin

Rechtlich: Du kannst ohne Unterschrift der KM umziehen. Gegebenfals mußt du dem Einwohnermeldeamt das alleinige Sorgerecht nachweisen. Das geht mit dem Urteil oder du läßt dir vom JA eine Bestätigung über die Alleinsorge ausstellen.
Die KM ist für die Umgänge zuständig und muß die Kinder holen und zurückbringen, außer du hast die Distanz mutwillig geschaffen. Dann müßtest du dich evtl an den Kosten beteiligen.

Moralisch: Solltest du bedenken, das jeder Umzug (und sei es nur in eine andere Wohnung) für ein Kind immer eine Situation darstellt, die es erst mal verarbeiten muß. Auch solltest du bedenken, das die Kinder eine intensive Bindung zu ihrer Mutter haben (ob sie jetzt juristisch eine gute oder schlechte Mutter ist, ist dabei unerheblich) und diese auch bewahrt werden soll.

Meine Meinung: Es kann nicht angehen das die Kinder aus ihrem Umfeld gerissen werden, nur weil ein ET Heimweh bekommt. Bedenke allein das Umfeld für die Kinder (Freunde Vereine Mutter Schule KIGA......) danach sollte eine Entscheidung getroffen werden. Wo ist es für die Kinder am besten.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2008 10:27