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Welche Chance habe ich?

 
(@blackice1992)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen.
Ich habe mal eine Frage an die community, die mir sehr am Herzen liegt. Meine ex Partnerin erwartet bald ein Kind von mir. Ausgezählt ist sie am 01.07. Die Situation ist jedoch ziemlich schwierig, wieso ich versuche mich recht kurz zu halten. Sie hat bereits einen Sohn, der zum zweiten Mal in ophut genommen wurde. Das erste Mal wegen Vernachlässigung usw.
Nun wurde er wieder weg genommen, weil sie den jungen mehrfach schwer geschlagen hat, und hat deswegen auch eine Anzeige und bald eine Gerichtsverhandlung. In ihre Akten stehen einige unschöne Dinge, unter anderen auch erziehungsunfähig. Zumindest damaliger stand. Ich denke aber das es jetzt auch wieder so sein wird.

Ich hingegen habe keinerlei negative Einträge, und bin auch seit fast 10 Jahre berufstätig.
Wie ihr euch denken könnt, mache ich mir um meine zukünftige Tochter große Sorgen, und wollte mal eure persönliche Einschätzung wissen, wie meine Chance auf alleiniges sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht ist. Wie sind nicht verheiratet und auch nicht mehr zusammen. Ich hab mir nichts zu Schulden kommen lassen oder sonst was. Was denkt ihr denn so? Könnte sich ein Kampf lohnen, oder ist es als mann einfach nur aussichtslos, obwohl das kindeswohl eindeutig bei mir besser aufgehoben wäre..
Gruß und danke für zahlreiche Antworten.

Zitat
Topic starter Geschrieben : 07.02.2022 14:53
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Wenn das Jugendamt die Familie sowieso auf dem Schirm hat, würde ich dem Jugendamt. Ktteilen, dass ich der potentielle Vater bin und nach Bestätigung durch einen Vaterschaftstest die gemeinsame Sorge anstrebe und ob ich zu einem beratungstermin kommen könne.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2022 16:58
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Als erstes müsstes Du Dich um eine Anerkennung bemühen. Wenn die da ist, kann man es versuchen. Bei der Vorgeschichte der Kindsmutter sollte das nicht völlig aussichtslos sein. Du musst Dir aber im Klaren sein, was das bedeutet. Alleinerziehend zu sein, muss man können und auch wirklich wollen, zur Not nur mit Unterhaltsvorschuss.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2022 17:07
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

und herzlich willkommen.

Dieser kurzer Abriss könnte man so deuten, dass es ein Wettrennen zwischen Jugendamt und Kindesvater wird.

Folgende Szenarien könnten passieren ....
Das JA wird bereits bei der Geburt im Krankenhaus auftauchen. Entweder wird die KM (Kindesmutter) aufgefordert, in eine Mutter-Kind-Einrichtung zu gehen. Oder aber, aufgrund der Sozialprognose und den bereits erfolgten Vorfällen, wird das Kind sofort in eine Pflege genommen. Dies wird bei Babies gerne gemacht, da diese sich schnell neu eingewöhnen können (zumindest denkt man dies).
In diesem Fall wird man dir als Vater (wobei man hier dies nicht generell unterstellen kann, da es auch gute und verantwortungsvolle Jugendämter gibt) vermutlich viele Schwierigkeiten machen. Du wirst ein SR (Sorgerecht) nicht ausüben können. Üblicherweise wirst du zuerst keinen Kontakt zum Kind bekommen, da sich das Kind "erst einmal an die neue Situation gewöhnen muss"! Dies kann bedeuten, dass du dein Kind selten bis garnicht siehst und dann vielleicht erst, wenn es 1, 2, oder 3 Jahre alt ist.
Das ist natürlich ein Horror Szenario.

Was ich raten würde!
Unterhalte dich mit der KM und zeige ihr auf, was vermutlich passieren wird. Bringe sie dazu, dass ihr bereits vor der Geburt das gSR (gemeinsame Sorgerecht) erklärt. Treffe die Vorbereitungen bei dir, dass du ein Kinderzimmer hast und theoretisch sofort die Versorgung eines Säuglings übernehmen kannst. Hierzu gehören auch Gespräche mit dem Arbeitgeber, im Grunde müsste es auch für dich möglich sein, dass du 3 Jahre in Elternzeit gehst.

Die Frage ist, ob das JA von der Schwangerschaft weiß. Wenn ja, werden diese im Hintergrund Vorbereitungen treffen!
Die zweite Frage ist, wie sicher du weißt, dass du der Kindesvater bist?

Wenn du zulange wartest und Entscheidungen aufschiebst, dann kann es passieren, dass es so kommt, wie ich eingangs beschrieben habe. Und dies ist eine Entscheidung die dir nun niemand abnehmen kann.

Unter Umständen macht es auch Sinn, sich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen. Wenn diese solche Ansichten über die KM haben, dann können die dich auch Unterstützen. Ich würde zu diesen Gesprächen vielleicht jemanden mitnehmen, z.B. deine Mutter. Damit könnte man auch aufzeigen, dass du die Unterstützung deiner Familie hast und nicht alleine vor diesem Problem stehst.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2022 17:47
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich schließe mich Kasper an. Bis Juli ist ja noch etwas Zeit, die du nutzen kannst.

Wirke auf die KM ein, dass sie schnellstens das gemeinsame Sorgerecht erklärt, sofern es dein Kind ist. Überlege dir, wie du die volle Betreuung eines Säuglings organisieren kannst und bereite diese vor. Melde dich jetzt schon beim Jugendamt und bitte um ein Beratungsgespräch. Bestehe, wenn es soweit ist, auf einen Vaterschaftstest.

Sollte eigentlich klappen. Nicht zu letzt wegen Corona sind die beim Amt arg überlastet und reißen sich bestimmt nicht darum, sich jetzt auch noch um ein Baby kümmern zu müssen. Wenn Du als vernünftiger Mann und sich sorgender Vater Auftritts, solltest du eigentlich offene Türen einrennen bei denen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2022 04:05