Absicherung Kind
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Absicherung Kind

 
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo liebe Foris,

mal eine ganz andere Frage, wenn es hier nicht reinpasst, bitte verschieben, Danke.

Für mich ist jetzt klar geworden, dass der KV im Leben meines Sohnes keine Rolle mehr spielen wird. Laut eigener Aussage solle er lieber ins Heim bevor er sich sein Leben kaputt machen lässt.

Nun meine Frage, ich fliege am 11.09. (welch Datum) nach Amerika, da ist mir eingefallen, dass ich für den Ernstfall nichts geregelt habe. Kein Testament, keine Vollmachten- nichts.

Hat jemand von Euch Erfahrungen oder Ideen mit solch Sachen?

Sollte ich was regeln lassen? Beim Notar? Und was?

Vormundschaft, Sorgerecht für Kind, finanzielle Dinge? Kontovollmachten, Sohn ich, Eltern?

Ist kein akutes Thema, aber damit habe ich mich noch gar nicht beschäftigt. Wäre für eure Meinungen dankbar.

lg Nadine

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2008 11:23
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo luca,

beim Testament ist es grundsätzlich so, dass es nicht notariell beglaubigt werden muss!
Du musst es lediglich handschriftlich verfassen, mit Datum, Ort und Unterschrift versehen
und dann am Besten einer Person Deines Vertrauens (z.B. Eltern) geben.

Kontovollmacht kannst Du Deinen Eltern ja vorab geben, da müsst Ihr aber gemeinsam
zu Deiner Bank. Beim Sorgerecht, Vormundschaft und dergleichen kenne ich mich nicht
aus....da können Dir andere User bestimmt weiterhelfen.
Ich würde aber beispielsweise den Wunsch, dass Dein Sohn dann bei Deinen Eltern
aufwachsen soll, im Testament festhalten!

Ich wünsche Dir einen schönen USA-Aufenthalt und kehre gesund und munter zurück.
🙂
LG
Smilla

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2008 11:29
(@Wolkenhimmel)

Moin Nadine,

ich habe gleich nach der Trennung vom KV meinen Eltern Kontovollmacht erteilt.
Außerdem habe ich ein handschriftliches Testament und in diesem auch den Willen festgehalten, dass meine Tochter - falls mir etwas zustößt und der KV aus welchem Grund auch immer nicht zu erreichen ist (wäre zwar unwahrscheinlich, da wir ein gut funktionierendes WM haben, aber man hat ja schon Pferde etc etc...) - zu meinen Eltern kommen soll.
Ich habe zwar keine Ahnung, ob das rechtlich verbindlich ist, aber meinen Willen habe ich bekundet...  :redhead:

LG Wolkenhimmel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2008 11:33
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Smilla,

gut zu wissen, dass erstmal etwas ohne Notar reicht. Auch wenn ich ein komisches Gefühl dabei habe, aber Testament muss sein.

Auf meinen Konten besteht bereits Vollmacht meiner Eltern. Aber wie ist das bei Sohnis? Das komplette KU Geld der nächsten Jahre liegt ja bei ihm?

Das mit dem Sorgerecht bei meinen Eltern war der Hintergrund- geht das überhaupt?

Danke, ist ja diesmal nur ein kurzer Flug  :redhead:

lg Nadine

EDIT: Danke auch Wolkenhimmel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2008 11:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Nadine,

LBP und ich haben mal eine Verfügung gemacht, wenn uns gemeinsam etwas passieren sollte, dass wir wollen, dass unser Sohn zu meinen Eltern kommt. Sollten die dann aus irgendwelchen Gründen nicht mehr in der Lage sein, soll er zu meiner Schwester. Diese Verfügung haben wir im Original und meine Eltern und meine Schwester in Kopie.

Soweit ich weiß, muss im Ernstfall der Wille der Eltern berücksichtigt und geprüft werden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2008 11:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo luca,

Das SR kannst du nicht auf eine andere Person übertragen.

Allerdings gibt es die Möglichkeit in einem Testament zu bestimmen, das im Falle des Falles das Kind zu bestimmten Personen soll und diese das SR übernehmen sollen. Das ist zwar nicht rechtsverbindlich, allerdings halten sich JA oft daran. Gerade wenn z.B. die Großeltern eingesetzt werden und es eine enge Bindung an diese gibt.

Du solltest allerdings in einem Testament einen Testmamentsvollstrecker benennen, und sozusagen in Sachen Vermögen Kind jemanden der dieses verwaltet. Deep kan dir dazu glaub ich näheres sagen.

Luca, ich hab das vor Jahren gemacht, als ich mich damit auseinandersetzen mußte das meine 2 Mädels nie einen Vater haben würden der sich um sie kümmert. Ist zwar ein wenig komisch, aber es beruhigt auch. Ich habe das aber über einen Notar gemacht, was den Vorteil hat das das Testament dann bei Gericht niedergelgt ist und nicht verlorengehen kann.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2008 11:41
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Moin zusammen,

nach meinem Kenntnisstand werden notarielle Testamente nicht bei einem Gericht, sondern bei dem Standesamt hinterlegt, bei dem deine Geburt gemeldet wurde. Dieses Standesamt ist zeitlebens für alles mögliche zuständig und wird dann auch von dem Ableben der Person informiert und so schließt sich der Kreis. Da es in Deutschland eine Menge Gerichte gibt, wäre es eine Sisyphusarbeit ein Gericht zu finden, beim evt. ein Testament hinterlegt wurde. Ob man bei diesem Standesamt auch ein nicht-notarielles Testament hinterlegen kann, weiß ich allerdings nicht.

Gruß durodon

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2008 12:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm durodon,

zumindest hab ich die Rechnung für die Hinterlegung von der Gerichtskasse bekommen und nicht von der Stadtkasse...

So hab nochmal kurz nachgelesen.

Ein Testmant wird beim zuständigen Nachlassgericht (alternativ auch bei einem Notar) hinterlegt. Dafür ist eine Gebühr fällig. Zusätzlich wird das Geburtsstandesamt benachrichtig, das ein Testmant hinterlegt ist. Das wird dann im Falle des Todes den Erben gesagt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2008 12:37
(@Wolkenhimmel)

:dankeschoen: Tina

Ihr seid wirklich soooo gut hier!!  :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2008 13:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Guck auch in das gestrige >Topic< von elwu.  😉

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2008 13:13




 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

  :blumen: :blumen:

ebenso, und Danke. Wenn noch jemandem etwas einfällt, wegen Vermögensverwalter und so oder anderes, hab ja bis September noch etwas Zeit. Und so lange passe ich gut auf mich auf.  😉

lg Nadine

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2008 13:15
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Danke Tina,
so bin auch ich wieder etwas wissender geworden.  🙂  :thumbup:

Gruß durodon

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2008 13:18
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

@deep

das geht irgendwie nicht mit dem Link "Fehlermeldung".

Ich suche mal.

EDIT: habe nichts gefunden, Deep, kannst du mich bitte nochmal mit der Nase draufstoßen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2008 13:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei mir funzt der Link  :question:

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2008 13:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ok, my fault - ich stelle meine Antwort hier (auch) rein:

Moin,

jep, das Thema habe ich mit etwas schlechteren Vorzeichen vor ca. 4 Jahren abgehandelt.

Zunächst: Lass das Testament beim Notar machen - ist billiger. Das Testament wird am Amgericht deines Geburtsortes hinterlegt, was du deiner Tochter mitteilen solltest.

Es gibt zwei Konstrukte, die du beachten musst:
1. Erbannahme
2. Erbausschlagung

Behandeln wir 2. als erstes: Wenn die Ex pissig ist, kann sie im Namen deiner Tochter das Erbe ausschlagen. Es ist dann dein nächster Verwandte erbberechtigt. Um diesen Fall zu umschiffen habe ich bestimmt, dass im Falle der Erbausschlagung der Erbanteil nicht den beiden anderen Kindern zufällt, sondern einem Vormund, der die Verwaltung (und Mehrung) betreibt und zur Volljährigkeit das Kind fragt, ob's denn das Erbe nun haben möchte.

Im Falle der Erbannahme ist ein Vormund unabdingbar. Alles Vermögen ist bis zum von dir bestimmten Alter geblockt. Eine recht simple Konstruktion.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2008 13:28
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke,

ich muss weiter dumm fragen:

Ich habe ja das ASR. Erbe wäre doch Sohni, oder? Wer könnte denn dann überhaupt für ihn entscheiden? Ist der KV ganz raus? Da blicke ich irgendwie nicht gut.

Aber soviel habe ich verstanden, ich sollte zum Notar gehen. Und Erklärung wer Vormund oder Sorgerecht? werden soll kann ich abgeben.

lg Nadine

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2008 15:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du stirbst erlischt damit ja das ASR. Gesetzlich ist es so, das dem überlebenden Elternteil dann das SR zusteht. Sollte er es nicht wahrnehmen können, bekommt das Kind einen Amtsvormund.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2008 16:22
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

mmh, obwohl das nicht gut klingt.... trotzdem Danke

Ich weiß ja jetzt schon, dass im Ernstfall der KV dass SR nicht will, egal was passiert. Wenn ich mir also nichts einfallen lasse und es dumm kommt, dann übernimmt der KV nach jahrelangem Desinteresse das SR für Sohni und damit auch mein/dann Sohnis Vermögen? Ist das richtig? Dann bekommt er also als Dank den von ihm gezahlten und von mir noch nie ausgegeben und für Sohni angesparten KU zurück. Und hat das SR für ein Kind das er lieber ins Heim geben würde?

Ich glaube ich sollte sehr schnell mir notarielle Hilfe suchen. Danke.

lg Nadine

EDIT: Nägel mit Köpfen gemacht, habe nächste Woche einen Termin bei der RAin für Erb- und Familienrecht, wo ich habe mich auch schon bei der letzten Sache beraten lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2008 16:54
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo, kurzes update:

nach Beratung RA:

Ich habe eine Verfügung geschrieben mit meheren Inhalten. Zum einen Erbregelung, Vollmachten und auch Erklärung über Sorgerecht und Vormundschaft für Sohn. Diese  Verfügung(en) gelten sowohl im Todesfall oder Handlungsunfähigkeit.
Ich mußte genau bestimmen wer im Ernstfall Vormundschaft übernehmen soll und in welcher Reihenfolge. Auch mußte ich festhalten wer nicht, mit Begründung.
Das ganze Ding habe ich unterschrieben und von einem Beamten (im Nebenzimmer 🙂 ) die Unterschrift beglaubigen lassen. Kopien (auch beglaubigt) liegen an 2 verschiedenen Orten und eine Kopie liegt jetzt beim Jugendamt in der Akte von Sohni. Nach Rücksprache mit JA-Leiterin reicht dies wohl für eine eventuelle Entscheidung über SR und VM.

So, eine Baustelle weniger.

lg Nadine

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2008 11:37