Hallo liebe Foris,
mal eine ganz andere Frage, wenn es hier nicht reinpasst, bitte verschieben, Danke.
Für mich ist jetzt klar geworden, dass der KV im Leben meines Sohnes keine Rolle mehr spielen wird. Laut eigener Aussage solle er lieber ins Heim bevor er sich sein Leben kaputt machen lässt.
Nun meine Frage, ich fliege am 11.09. (welch Datum) nach Amerika, da ist mir eingefallen, dass ich für den Ernstfall nichts geregelt habe. Kein Testament, keine Vollmachten- nichts.
Hat jemand von Euch Erfahrungen oder Ideen mit solch Sachen?
Sollte ich was regeln lassen? Beim Notar? Und was?
Vormundschaft, Sorgerecht für Kind, finanzielle Dinge? Kontovollmachten, Sohn ich, Eltern?
Ist kein akutes Thema, aber damit habe ich mich noch gar nicht beschäftigt. Wäre für eure Meinungen dankbar.
lg Nadine
Hallo luca,
beim Testament ist es grundsätzlich so, dass es nicht notariell beglaubigt werden muss!
Du musst es lediglich handschriftlich verfassen, mit Datum, Ort und Unterschrift versehen
und dann am Besten einer Person Deines Vertrauens (z.B. Eltern) geben.
Kontovollmacht kannst Du Deinen Eltern ja vorab geben, da müsst Ihr aber gemeinsam
zu Deiner Bank. Beim Sorgerecht, Vormundschaft und dergleichen kenne ich mich nicht
aus....da können Dir andere User bestimmt weiterhelfen.
Ich würde aber beispielsweise den Wunsch, dass Dein Sohn dann bei Deinen Eltern
aufwachsen soll, im Testament festhalten!
Ich wünsche Dir einen schönen USA-Aufenthalt und kehre gesund und munter zurück.
🙂
LG
Smilla
Moin Nadine,
ich habe gleich nach der Trennung vom KV meinen Eltern Kontovollmacht erteilt.
Außerdem habe ich ein handschriftliches Testament und in diesem auch den Willen festgehalten, dass meine Tochter - falls mir etwas zustößt und der KV aus welchem Grund auch immer nicht zu erreichen ist (wäre zwar unwahrscheinlich, da wir ein gut funktionierendes WM haben, aber man hat ja schon Pferde etc etc...) - zu meinen Eltern kommen soll.
Ich habe zwar keine Ahnung, ob das rechtlich verbindlich ist, aber meinen Willen habe ich bekundet... :redhead:
LG Wolkenhimmel
Danke Smilla,
gut zu wissen, dass erstmal etwas ohne Notar reicht. Auch wenn ich ein komisches Gefühl dabei habe, aber Testament muss sein.
Auf meinen Konten besteht bereits Vollmacht meiner Eltern. Aber wie ist das bei Sohnis? Das komplette KU Geld der nächsten Jahre liegt ja bei ihm?
Das mit dem Sorgerecht bei meinen Eltern war der Hintergrund- geht das überhaupt?
Danke, ist ja diesmal nur ein kurzer Flug :redhead:
lg Nadine
EDIT: Danke auch Wolkenhimmel
Moin Nadine,
LBP und ich haben mal eine Verfügung gemacht, wenn uns gemeinsam etwas passieren sollte, dass wir wollen, dass unser Sohn zu meinen Eltern kommt. Sollten die dann aus irgendwelchen Gründen nicht mehr in der Lage sein, soll er zu meiner Schwester. Diese Verfügung haben wir im Original und meine Eltern und meine Schwester in Kopie.
Soweit ich weiß, muss im Ernstfall der Wille der Eltern berücksichtigt und geprüft werden.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo luca,
Das SR kannst du nicht auf eine andere Person übertragen.
Allerdings gibt es die Möglichkeit in einem Testament zu bestimmen, das im Falle des Falles das Kind zu bestimmten Personen soll und diese das SR übernehmen sollen. Das ist zwar nicht rechtsverbindlich, allerdings halten sich JA oft daran. Gerade wenn z.B. die Großeltern eingesetzt werden und es eine enge Bindung an diese gibt.
Du solltest allerdings in einem Testament einen Testmamentsvollstrecker benennen, und sozusagen in Sachen Vermögen Kind jemanden der dieses verwaltet. Deep kan dir dazu glaub ich näheres sagen.
Luca, ich hab das vor Jahren gemacht, als ich mich damit auseinandersetzen mußte das meine 2 Mädels nie einen Vater haben würden der sich um sie kümmert. Ist zwar ein wenig komisch, aber es beruhigt auch. Ich habe das aber über einen Notar gemacht, was den Vorteil hat das das Testament dann bei Gericht niedergelgt ist und nicht verlorengehen kann.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin zusammen,
nach meinem Kenntnisstand werden notarielle Testamente nicht bei einem Gericht, sondern bei dem Standesamt hinterlegt, bei dem deine Geburt gemeldet wurde. Dieses Standesamt ist zeitlebens für alles mögliche zuständig und wird dann auch von dem Ableben der Person informiert und so schließt sich der Kreis. Da es in Deutschland eine Menge Gerichte gibt, wäre es eine Sisyphusarbeit ein Gericht zu finden, beim evt. ein Testament hinterlegt wurde. Ob man bei diesem Standesamt auch ein nicht-notarielles Testament hinterlegen kann, weiß ich allerdings nicht.
Gruß durodon
Hm durodon,
zumindest hab ich die Rechnung für die Hinterlegung von der Gerichtskasse bekommen und nicht von der Stadtkasse...
So hab nochmal kurz nachgelesen.
Ein Testmant wird beim zuständigen Nachlassgericht (alternativ auch bei einem Notar) hinterlegt. Dafür ist eine Gebühr fällig. Zusätzlich wird das Geburtsstandesamt benachrichtig, das ein Testmant hinterlegt ist. Das wird dann im Falle des Todes den Erben gesagt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
:dankeschoen: Tina
Ihr seid wirklich soooo gut hier!! :thumbup:
:blumen: :blumen:
ebenso, und Danke. Wenn noch jemandem etwas einfällt, wegen Vermögensverwalter und so oder anderes, hab ja bis September noch etwas Zeit. Und so lange passe ich gut auf mich auf. 😉
lg Nadine
Danke Tina,
so bin auch ich wieder etwas wissender geworden. 🙂 :thumbup:
Gruß durodon
@deep
das geht irgendwie nicht mit dem Link "Fehlermeldung".
Ich suche mal.
EDIT: habe nichts gefunden, Deep, kannst du mich bitte nochmal mit der Nase draufstoßen?
Bei mir funzt der Link :question:
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
ok, my fault - ich stelle meine Antwort hier (auch) rein:
Moin,
jep, das Thema habe ich mit etwas schlechteren Vorzeichen vor ca. 4 Jahren abgehandelt.
Zunächst: Lass das Testament beim Notar machen - ist billiger. Das Testament wird am Amgericht deines Geburtsortes hinterlegt, was du deiner Tochter mitteilen solltest.
Es gibt zwei Konstrukte, die du beachten musst:
1. Erbannahme
2. ErbausschlagungBehandeln wir 2. als erstes: Wenn die Ex pissig ist, kann sie im Namen deiner Tochter das Erbe ausschlagen. Es ist dann dein nächster Verwandte erbberechtigt. Um diesen Fall zu umschiffen habe ich bestimmt, dass im Falle der Erbausschlagung der Erbanteil nicht den beiden anderen Kindern zufällt, sondern einem Vormund, der die Verwaltung (und Mehrung) betreibt und zur Volljährigkeit das Kind fragt, ob's denn das Erbe nun haben möchte.
Im Falle der Erbannahme ist ein Vormund unabdingbar. Alles Vermögen ist bis zum von dir bestimmten Alter geblockt. Eine recht simple Konstruktion.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke,
ich muss weiter dumm fragen:
Ich habe ja das ASR. Erbe wäre doch Sohni, oder? Wer könnte denn dann überhaupt für ihn entscheiden? Ist der KV ganz raus? Da blicke ich irgendwie nicht gut.
Aber soviel habe ich verstanden, ich sollte zum Notar gehen. Und Erklärung wer Vormund oder Sorgerecht? werden soll kann ich abgeben.
lg Nadine
mmh, obwohl das nicht gut klingt.... trotzdem Danke
Ich weiß ja jetzt schon, dass im Ernstfall der KV dass SR nicht will, egal was passiert. Wenn ich mir also nichts einfallen lasse und es dumm kommt, dann übernimmt der KV nach jahrelangem Desinteresse das SR für Sohni und damit auch mein/dann Sohnis Vermögen? Ist das richtig? Dann bekommt er also als Dank den von ihm gezahlten und von mir noch nie ausgegeben und für Sohni angesparten KU zurück. Und hat das SR für ein Kind das er lieber ins Heim geben würde?
Ich glaube ich sollte sehr schnell mir notarielle Hilfe suchen. Danke.
lg Nadine
EDIT: Nägel mit Köpfen gemacht, habe nächste Woche einen Termin bei der RAin für Erb- und Familienrecht, wo ich habe mich auch schon bei der letzten Sache beraten lassen.
hallo, kurzes update:
nach Beratung RA:
Ich habe eine Verfügung geschrieben mit meheren Inhalten. Zum einen Erbregelung, Vollmachten und auch Erklärung über Sorgerecht und Vormundschaft für Sohn. Diese Verfügung(en) gelten sowohl im Todesfall oder Handlungsunfähigkeit.
Ich mußte genau bestimmen wer im Ernstfall Vormundschaft übernehmen soll und in welcher Reihenfolge. Auch mußte ich festhalten wer nicht, mit Begründung.
Das ganze Ding habe ich unterschrieben und von einem Beamten (im Nebenzimmer 🙂 ) die Unterschrift beglaubigen lassen. Kopien (auch beglaubigt) liegen an 2 verschiedenen Orten und eine Kopie liegt jetzt beim Jugendamt in der Akte von Sohni. Nach Rücksprache mit JA-Leiterin reicht dies wohl für eine eventuelle Entscheidung über SR und VM.
So, eine Baustelle weniger.
lg Nadine