Änderungskündigung
 
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Änderungskündigung

 
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

meine Mann, der Angler, hat ein ärztliches Attest vom Oberpsychiater des Landeskrankenhauses, dass er keinerlei Überstunden, Schichtarbeit oder Nebentätigkeit ausüben kann. Dies wurde bei der letzten KU-Berechnung von der Gegenseite eingefordert und stammt aus Ende 2001.

Nun will die Firma umstrukturieren und alle Mitarbeiter sollen eine Änderungskündigung unterschreiben, die besagt, dass ein jeder Schichtarbeit machen muß, wenn sie denn anfällt.

Was passiert, wenn der Angler die Änderungskündigung nicht unterschreibt? Im ursprünglichen Arbeitsvertrag steht nichts von Schichtarbeit und der Arbeitgeber weiß genau, dass der Angler keine Schicht machen darf.

Fragende Grüße auch vom Angler

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2004 03:57
 mel
(@mel)

hi eskima,
von meinem letzten arbeitgeber wurde den mitarbeitern auch eine änderungskündigung angeboten.
mitarbeiter die nicht unterschreiben wollten sind danach entlassen worden, auch psychisch kranke mitarbeiter.

ich glaube ihr solltet euch bei einem anwalt der meistens arbeitgeber vertritt erkundigen.
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2004 13:33
 Yvo
(@yvo)
Schon was gesagt Registriert

Hi Eskima,

guck mal hier:

http://dejure.org/gesetze/KSchG/2.html

Gruß
Yvo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2004 01:31
(@Unbekannt)

Das Wort Änderungskündigung sagt es schon: Entweder man stimmt der Änderung zu oder wird gekündigt. Also anwaltlichen Rat einholen, nichts unterschreiben und gegen die Kündigung klagen. Sicherheitshalber nicht versäumen sich gleich arbeitslos zu melden von wegen Sperrfrist und so. Klingt leider ziehmlich trostlos, ist aber leider so. Bei Änderungskündigungen wird auch auf Sozialauswahl keine Rücksicht genommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2004 11:53