Hi Leute,
die Ein oder Anderen werden evtl. meine Geschichte verfolgt haben...
hier nun was ganz anderes, was rechtliches, eine Suche, nach Antworten und Informationen.
Also das sogenannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ein EU Gesetz was im Jahr 2006 auch in Deutschland eingeführt wurde.
Es soll eine Gleichstellung von Frau und Mann im Arbeits- und Privatrecht schaffen.
Beispiele für das Arbeitsrecht habe ich zur Genüge gefunden, z.B. Frauen bei der Bundeswehr, Frauen auf dem Bau etc.
jedoch keines für den privaten Bereich.
Mein Gedanke spielt dahin, dadurch das Frauen das Sorgerecht automatisch haben, wird der Mann doch diskriminiert? d.h. ein verstoß gegen das AGG.
Sehe ich das richtig? Kann man darauf dann nicht klagen? Weiss wer was darüber? Muss man da klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen?
Ich bitte um Verbesserung falls ich da was falsch verstanden habe, aber wenn nicht, bitte Info wie und mit wem (z.b. bekannte Anwälte) man was unternehmen kann um das Gesetz auch für Männer in Sachen Sorgerecht geltend zu machen.
Grüße
einfachich
Veni
Vidi
Vici
weiss hierzu wirklich niemand was?
Veni
Vidi
Vici
Hallo Einfachich,
leider gibt das für uns nicht viel her.
(Vorsicht Polemik, aber im Kern trotzdem wahr)
Zum Einen zielt das Gesetz vor Allem auf das Arbeitsrecht.
Dort sollen (unerwünschte*) Diskriminierungen verhindert werden, z.B. wenn Stellenanzeigen nicht geschlechtsneutral ausgeschrieben werden.
Da es sich fast auschliesslich um Wortklaubereien handelt, nützt das den Betroffenen zwar nichts, gibt aber Juristen und (anderen) Betrügern erneut die Möglichkeit sich zu bereichern.
Wenn jemand also eine offene Stelle für einen Pabst ausschreibt und nicht Pabst/Päbstin schreibt, muss sich ggf. verklagen lassen, wenn jemand meint, er habe die Stelle nur wegen dieser Diskriminierung nicht bekommen.
Und da die Juristerei dann noch viel mehr Spass macht, bekommt der Arbeitgeber auch gleich noch die Last, beweisen zu müssen, dass keine Diskriminierung vorliegt.
In Rechtsstaaten ist sowas normalerweise umgekehrt.
Zum Anderen war der Gesetzgeber, anders als sonst, hinreichend umsichtig, die kritischen Begriffe wie "Mann" oder "Frau" zu vermeiden und immer nur von "Unterhaltspflichtigen" und "Unterhaltsberechtigten" zu sprechen, so als wären diese Rollen nicht zu 95% fest zugeordnet.
Ausserdem hat jeder Richter im Fam. Recht genügend Ermessensspielraum.
Jegliche Entscheidung in dieser Richtung ist daher immer den individuellen Umständen des Einzelfalles geschuldet und keineswegs die Folge von geschlechtsspezifischer Diskriminierung.
Selbstverständlich hat in diesem Fall auch nicht der diskriminierende die Beweislast, sondern der Diskriminierte.
Der Job des Richters ist schliesslich eh schon schwer genug.
Du wirst daher vermutlich keinen Richter finden, der dir die Existenz von Dskriminierung im deutschen Rechtswesen bestätigt.
*Unerwünschte Diskrimierungen sind diejenigen Diskriminierungen, die zu lasten einer bestimmten Personengruppe bestehen. Z.b Benachteiligungen für Frauen oder Schwarze.
Erwünschte, oder positive Diskriminierungen gehen angeblich nicht zu Lasten einer Personengruppe, sondern nur zu deren Gunsten.
Z.B. "Bei gleicher Eignung werden weibliche Bewerber bevorzugt berücksichtigt."
Wie sich das mit dem AGG vereinbaren lässt, weiss ich auch nicht aber die Befürworter der "positiven Ddiskriminierung" scheinen zu glauben, dass das bekannt Schild "Whites Ony" besser sei als "Für Schwarze verboten"
Eine Partei, welche so einen Quark sogar als Parteitagsparole ausgibt, werde ich jedenfalls nicht mehr wählen.
Frustrierte Grüsse
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@ einfachich
Sorry, die Frage ist vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 bereits beantwortet worden, und zwar losgelöst vom AGG. Du verwechselst auch Äpfel mit Birnen.
Gruß Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hallo Thomas,
was haben die denn dazu gesagt, so grob sinngemäss?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich find es jetzt nicht auf die Schnelle 😡
Also, mit der Kindschaftsrechtsreform in 1999 sind den Eltern Möglichkeiten gegeben worden, trotz nichtehekichkeit der Kinder die gemeinsame Sorge auszuüben. Sorgerchtserklärung beim JA. Insoweit hat der Senat eine Verbesserung der Rechtsstellung der Väter bejaht. Eltern, deren Kinder vor der Reform geboren wurden, steht nach wie vor der Rechtsweg bei den FG`s offfen.
Letztlich ist wieder einmal darauf abgestellt worden, daß das Kindeswohl im Vordergrund steht und sämtliche Entscheidungen danach zu fällen sind. Kurz: Kleines Kind gehört zur Mutter.
Irgendwo hier im Forum hatte ich diese Entscheidung mal verlinkt.......
Gruß Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Reicht mir schon so!
Danke dir.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Irgendwo hier im Forum hatte ich diese Entscheidung mal verlinkt.......
Die Entscheidung steht seit ihrer Verkündung in unserer außerordentlich umfangsreichen tagesaktuellen und wohl gepflegten Urteilssammlung.
Das Datum ist bekannt, somit ist es leicht, das Urteil hier zu finden, da ich die gerichtliche Entscheidungen nach ihrem Verkündungsdatum aufnehme (falls es noch keiner gemerkt hat).
Zum AGG hatte ich mich in meinem >Jahresrückblick< ausgelassen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
das mit dem AGG kannst du vergessen.
Es ist nur für die Arbeitswelt.
Das BGB ist u.a. in § 611 betroffen.
So ist z. B. das Beschäftigtenschutzgesetz abgeschafft und in das AGG eingearbeitet.
Allerdings sind auch einige Passagen ad absurdum, denn Deutschland hat in manchen Dingen die EG-Richtlinien zu extrem umgesetzt (Regelwut halt), so dass es in Teilbereichen der Richtlinie sogar klar widerspricht. Damit ist dann die EG-Richtlinie wieder selbst gültig.
Der Satz
Z.B. "Bei gleicher Eignung werden weibliche Bewerber bevorzugt berücksichtigt."
Stimmt zwar so, jedoch fehlt daran noch etwas Entscheidendes:
„Bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung, nur sofern der Bereich unterrepräsentiert ist“ (als Beispiel Ingenieur/innen)
Das gleiche gilt übrigens auch für schwerbehinderte Menschen. Also könnte man das rein theoretisch auch als Diskriminierung sehen.
Das nur mal als kurze Anmerkung. Das soll nicht heißen, dass ich das unbedingt AGG für Gut heiße, also nicht falsch verstehen.
LG
Phili
vielen dank für eure antworten..
war ein strohhalm.. naja
ich bin echt gespannt auf meine verhandlung.
danke auf jedenfall
grüße
einfachich
Veni
Vidi
Vici
so ich hab was neues zu dem ich ein paar infos gern hätte sofern möglich:
Hab im Internet nachgelesen das z.B. Deutschland gegen einen Beitritt der Türkei zur EU ist... unter anderem wegen Menschenrechtsverletzungen.
z.B. darf dort ein MANN der Frau das Kind wegnehmen und dorthingeben wo er will..... das prangern wir an!
nun in deutschland ist es so das dies die Frau machen darf.... demnach doch auch eine Menschenrechtsverletzung?
Ich möchte wirklich alle register ziehen..
Von daher würd ich gerne an den europäischen Gerichtshof schreiben. kann mir da wer Infos geben wohin das muss? oder gibt es schon eine Gruppierung die sich darum kümmert? ein paar infos wären nett.
danke euch
grüße
einfachich
achja @ hessentom: Es ist wohl keine Verbesserung wenn der Staat sagt, hey lieber mann du MUSST nicht heiraten, du kannst auch so das geteilte Sorgerecht haben, jedoch wenn Frau nicht will, dann nicht.... das ist eindeutig eine Diskriminierung.
und @ Beppo: Frauen sind also eine bestimmte Personengruppe und Männer nicht? hmm hat das echt eine Partei so gesagt? welche? und wenn männer keine Personengruppe sind, was ist mit Männern die Ihr Kind erziehen wollen? das ist doch eine Minderheit und in dem Fall wiederum eine Personengruppe, schließlich werden wir doch gesellschaftlich benachteiligt? Oder ist das eher so zu sehen, das wenn eine Frau (Punk) sich als Bankkauffrau bewirbt, aber Ihren Style nicht ändern will, auch nicht eingestellt werden muss? obwohl sie schulisch und leistungstechnisch besser ist wie ein Mann? oder muss dann trotzdem die Frau eingestellt werden wegen dem AGG ? ich blick das net.
Veni
Vidi
Vici
Hallo einfachich,
Sorgerecht:
Es steht da nicht "Die Mutter entscheidet alleine darüber" sondern, das gemeinsame Sorgerecht gibt es nur wenn beide die gemeinsame Erklärung unterschreiben. Also vordergründig keine Diskriminierung. Der Vater hat schliesslich genauso das Recht die Unterschrift zu verweigern.
Dass das in der Sache eine Verbeserung ist, hat hier auch keiner behauptet.
Ich habe auch nicht gesagt, dass Männer oder Frauen keine Personengruppen sind. Ich habe nur gesagt, dass es tatsächlich Leute gibt, positive Diskriminierung für erstrebenswert halten, und das man eine Gruppe bevorzugen könne, ohne die anderen zu benachteiligen
Die Parteitagsparole einer grossen, der sozialen Gerechtigkeitkeit besonders verpflichteten Volkspartei lautet: "Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden."
Die einzige Möglichkeit, mich dagegen zu wehren, ist diese eben nicht mehr zu wählen.
Natürlich hast du Rest, dass das alles diskriminierend ist nur wirst du das leider nicht ändern können.
Wenn wir dir hier widersprechen, heisst das nicht, dass wir deine Meinung nicht teilen, sondern nur der Meinung sind, dass du dagegen kaum ankommen wirst.
Ich kann deine Verzweiflung durchaus verstehen und ich wollte dich mit meinen Aussagen nicht veräppeln. Die Polemik richtet sich ausschliesslich gegen diejenigen, die so einen Blödsinn verzapfen. Ich fürchte nur, dass du einen Kampf gegen Windmühlen führst, der dir im Moment nicht gut tut.
Wohlmeinende und verständnisvolle Grüsse
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.