ALG I und Studium
 
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ALG I und Studium

 
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Mal ein eher "fachfremdes Thema" aber vielleicht kennt ja der oder die eine den ein oder anderen Ansatz!

Next hat eine Ausbildung zur Gymnasiallehrerin abgeschlossen, und war danach exakt 12 Monate in Teilzeit via Lehrauftrag angestellt.
Teilzeit heißt 18 Stunden, eine volle Stelle wären 26 Stunden bei Lehrern, d.h. ich denke die Voraussetzungen für 6 Monate ALG I sind erstmal erfüllt.

Parallel zu der Lehrertätigkeit schrieb sie sich an der Uni ein, um ein drittes Fach zu studieren und hat das die letzten beiden Semester auch durchgezogen.
Nun wird der Lehrauftrag nicht verlängert, und auch auf über 20 Bewerbungen gab es keine positive Antwort.

Wie sieht es nun mit ALG I aus?

Ihre Position ist folgende:
- Sie steht dem Arbeitmarkt zu 100% zur Verfügung
- Studium richtet sich nach der Arbeit, nicht umgekehrt
- Studium ist als private berufliche Weiterbildung zu sehen

Heute war Termin beim AA, und die machen natürlich wegs des Studiums erstmal blöd.
Hat man davon, wenn man ehrlich ist!

War vielleicht mal jemand in einer ähnlichen Situation?

Grüsse!
JB

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Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2014 12:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Jens,

Studium und Arbeitslosengeld sind in der Regel unvereinbar und es gibt regelmäßig Ärger mit dem JC.

Trotzdem sollte man dran bleiben, denn das Drittfach verbessert die Vermittlungs- und Arbeitsmarktchancen als Lehrer. U.U. ist das Drittfach ja sogar ein sogenanntes Mangelfach (es gibt nur wenige ausgebildete Lehrer für diese Fach).
Studium und Alg sind aber nur möglich, wenn man das Studium nachweislich jederzeit abbrechen könnte, falls man vermittelt wird.
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/132.htm bzw. auch http://www.studentenwerk-hannover.de/alg.html

Im zweiten Link wird erwähnt, dass die Sozialberatungsstelle der Uni auch Studierende in Fragen Arbeitslosengeld berät. Vielleicht ist das ja auch eine Möglichkeit für Deine Ex.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2014 13:31
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich danke Dir, schau ich mir an!

Vielleicht ist das ja auch eine Möglichkeit für Deine Ex.

Nicht für meine EX, die NEXT! 😉

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2014 13:36
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Jens,

sorry  :redhead: . Aber es geht hier viel häufiger um Ex als Next. Der Sachverhalt hängt aber in diesem Fall zum Glück nicht davon ab, auch wenn es damit regelmäßig Ärger gibt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2014 14:01
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

falls es jemanden interessiert:

ALG I ist bewilligt! Und das ohne großartige Diskussionen.

Ich denke, die Begründung dafür ist, das man dem Arbeitsmarkt trotz Weiterbildungsstudium zur Verfügung steht.

Grüsse!
JB

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2014 13:11