Hallo,
nachdem ich mit meiner Ex-Freundin im Vorfeld alle Fragen über ein Wechselmodell zur Betreuung unseres 4 jährigen Sohnes geklärt haben stellte ich Anfang August 2012 einen Antrag auf Teilzeit damit ich in der Zeit wo ich meinen Sohn betreuen werde ihn zur Kita bringen und auch abholen kann. Der Teilzeitantrag sollte ab 01.01.2013 gültig sein. Im Teilzeitantrag beantragte ich defacto folgendes: Befreiung vom Nachtdienst (entsprechend dem Arbeitszeitgesetz), Teilzeit auf 35h mit Begründung das ich hier täglich weniger arbeiten möchte bzw. morgens später anfangen muss.
Fast 2 Monate nach meinem Antrag bekam ich einen Änderungsvertrag von meinem Arbeitgeber wo die 35h bewilligt wurde und zeitgleich eine Urlaubsfestsetzung ab 2013 aus der hervorgeht das mein Arbeitgeber ohne mich zu informieren eine 4,5 Tage Woche bewilligt hat - die Umsetzung sollte lt. diesem so aussehen, das ich weiter Vollzeit arbeite aber alle 14 Tage nun einen Tag mehr frei bekomme. Diesem widersprach ich schriftlich, da es für das Wechselmodell keinen Sinn macht und ich so komplett an der Umsetzung behindert werde.
Kurze Zeit später vereinbarte mein Arbeitgeber mit mir ein Personalgespräch was aber nie stattfand, da er dieses selber wieder absagte.
1 Woche nach Ablauf der Monatsfrist wiess ich meinen Arbeitgeber darauf hin, das ich nun meinen Antrag so wie ich ihn gestellt habe als bewilligt ansehe und deutete rechtliche Schritte an. Seit dem 07.12.2012 warte ich nun auf Reaktion.
Nebenbei habe ich u.a. meinen Berufsverband eingeschaltet und um Rat gebeten, da ich hier Rechtsschutzversichert bin - Arbeitsrecht.
Aber was ratet ihr mir nun?
Mein Arbeitgeber hat mich komplett bei der Verteilung der Arbeitszeit übergangen, er sah es nicht als wichtig an ein Gespräch im Vorfeld mit mir zu führen - ist das akzeptabel?
Übrigens bin ich ziviler Angestellter in der BUNDESWEHR mir 250 000 Arbneitnehmern, Soldaten und Beamten.... .
Hi C4,
Übrigens bin ich ziviler Angestellter in der BUNDESWEHR mir 250 000 Arbneitnehmern, Soldaten und Beamten....
aus eigener Erfahrung ist es ja gerade beim Zivilpersonal oft nicht so weit her mit der Personalführung bei der Bw. Es ist sicherlich nicht verkehrt, hier auch mal an die zuständige Gewerkschaft heranzutreten. Normalerweise kannst du auch aus einer Vielzahl von Stundenmodellen wählen, wenn Du in Teilzeit arbeistet.
Das Problem wird wohl eher daran liegen, dass (wie überall im öD) die Arbeitsverdichtung auf Grund von Personalreduzierungen so zugenommen hat, dass man eigentlich gar nicht auf Deine Arbeitsleistung verzichten kann. Gerade wenn man die Bereiche kennt, wo bei der Bw noch in Schicht (mit zivilen Mitarbeitern) gearbeitet wird.
Ansonsten: Wie schaut es unterhaltstechnisch aus? Kannst Du dir diese Herabsetzung der Arbeitsleistung überhaupt "leisten"? Gruß Ingo
Nee, das Problem liegt eher darin, dass im Moment jeder in der Bundeswehr damit beschäftigt ist, sich selbst umzustrukturieren, daher niemand mehr seiner eigentlichen Arbeit nachkommt und obendrein die kollektive Unzuständigkeit eingesetzt hat. :phantom:
@c4user: Du hast jetzt fünf Monate zugewartet und kommst "fünf vor zwölf" an. Mit grossartigen Schreiben kommst Du nicht weiter. Setz Dich morgen früh hin, greif zum Telefon und wühl Dich durch.
Gruss von der Insel
@ Inselreif
Es ist ja nicht so das ich "5 vor 12" erst aktiv werde. Ich habe ja schon im Vorfeld mehrfach mit jedem möglichen telefoniert allerdings heisst es dann... "ja, Schreiben ist eingegangen", "warten Sie die Bearbeitung ab", "wir melden uns bei Ihnen", "Sie bekommen schriftlich Bescheid usw..."
Leider braucht jede Reaktion die man beim AG stellt Wochen bis jemand antwortet bzw. Monate bis man überhaupt was erfährt - deswegen auch eine deutlich frühere Beantragung der Teilzeit. 😉
Im übrigen habe ich jetzt im Moment gerade selber Urlaub mit meinem Sohn in der Nähe der Insel, also fern ab von der Arbeit so das ich auch hier etwas gebunden bin... .
@ Phili - ja, die Gleichstellungsbeauftragte ist informiert hat aber alle Hände voll zu tun, da mein AG dieses Procedere als "Standard" wohl ansieht - von wegen "Vereinbarkeit von Dienst und Familie" Tzzz...
Hi c4user,
das ist alles kein Argument. Die GleiB ist ab 100 Beschäftigten zumindest 50 % freigestellt, um ihre Arbeit erledigen zu können. Die anderen 50 % müssen durch Umverteilung oder durch zusätzliches Personal erbracht werden. Es gibt auch noch die Assistenz der GleiB (je nach Beschäftigtenzahl) und dann 100 % Freistellung (wie beim Personalrat). Und die stellvertretende GleiB ist auch noch da.
Die GleiB ist nicht nur sofort zum Kommentar verpflichtet, sondern auch aktiv in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Es sollten im regelmäßigen Turnus Gespräche zwischen Amtsleitung und GleiB stattfinden. Einmal wöchentlich ist da wohl m.E. angebracht. Gerade die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist mit einer der Hauptaufgaben der GleiB. Es kann nicht sein, dass das ein halbes Jahr liegen bleibt.
Ich würde noch einmal eingehend mit ihr reden, dass sie in dem Punkt etwas mehr Druck macht. Übrigens ist die GleiB in einer Bringschuld und es hätte Konsequenzen, wenn sie untätig bleibt. Du hast im öffentlichen Dienst einen Rechtsanspruch auf Teilzeit oder andere Arbeitszeitmodelle, sofern der Grund in der Betreuung oder Pflege von Kindern liegt.
LG
Phili
Hallo,
falls es jemanden interessiert hier vorab die vorläufige Entscheidung.
Mein Arbeitgeber selbst hat sich bisher selbst auf Nachfrage nicht zu meinen Anforderungen geäussert aber mit meinem direkten Vorgesetzten / Stationsleitung haben ich mich vorerst geeinigt und dies als schriftlichen Vertrag verfasst.
- nun 8 Wochen im voraus angeben wann ich meinen Sohn im Rahmen des Wechselmodelles betreue.
- meine Arbeitszeit wurde auf 35h gesenkt wobei im Arbeitszeitkonto eine tägliche Arbeitszeit von nun 7 Stunden hinterlegt habe.
- die Zeit wo ich meinen Sohn nicht betreue arbeite ich 8h in allen Schichten und sammel damit aufgrund der Differenz 10h pro 10 Arbeitstagen als Mehrstundenguthaben an.
- mit diesem Mehrstundenguthaben arbeite ich an den Tagen wo ich meinen Sohn habe von 08.00 - 14.30 Uhr also 6h, kann somit meinen Sohn ideal betreuen.
- aufgrund der 35h Arbeitswoche verdiene ich nun etwa nur noch 90% meines Urspungsgehaltes
Probleme macht mir nur die bürokratische Umsetzung seitens der Bundeswehr denn:
- ein 7h Arbeitstag wird leider so umgelegt das ich eine 4,5 Tage Arbeitswoche habe was bedeutet das ich statt 29 nun 26 Tage Urlaubsanspruch habe. Da dies nicht abgesprochen war mit mir liegt hier bereits ein Widerspruch vor denn auch mit den 7h habe ich eine 7 Tageswoche.
Noch pikanter ist, das mit aufgrund meiner Teilzeit ab 01.01.2013 nun Resturlaubsansprüche aus 2012 gekürzt wurden - auch hier läuft ein Widerspruch da dies lt. EU Recht unzulässig ist.
Hallo,
das mit der Kürzung des Urlaubsanspruches auf 26 Tage ist korrekt. Ausgehend von einer 39-Stunden-Woche wird auf die 35-Stunden-Woche umgerechnet und gerundet. 26,025 sind nunmal 26 Tage. Allerdings musst Du darauf achten, dass wenn Du eine volle Woche Urlaub nimmst, auch nur pro Woche 4,5 Tage gezählt werden dürfen.
Den Resturlaub aus einem bereits abgelaufenem Jahr aufgrund der "zukünftigen" Teilzeit zu kürzen, ist nicht korrekt.
Dass anstatt 156 Stunden im Monat mehr an Netto ergeben als 140 Stunden pro Monat, ist doch auch völlig korrekt.
Was hat bisher die GleiB gemacht? Sie ist Dein Ansprechpartner, auch als Vertrauensperson, wenn es z.B. um Gespräche mit dem Vorgesetzten oder der/dem Leiter/in geht.
Es ist schwierig, das weiß ich.... gerade Bundeswehr.
Wenn alle Stricke reißen, schreib mich per PN an. Ich kann Dir etwas aufsetzen, was Eure GleiB oder Du als Arbeits- bzw. Argumentationshilfe nehmen kann.
LG
Phili
Moin,
kann Phili nur zustimmen. Da brauchst Du schon einen etwas längeren Atem. Von Deiner Beschreibung klingt es ja so, als ob Du im Bundeswehrkankenhaus beschäftigt bist.
Da ich selber auch schon mal in einer Bw-Zeiterfassungsstelle ausgeholfen habe: Am besten auch wirklich mal persönlich bei den Kollegen von der Zeiterfassung und der Urlaubsstelle vorbeischauen. Vieles kann in einem kurzen Gespräch besser geregelt werden, als mit Widersprüchen. Und dort sind auch meist alle aktuellen Urlaubserlasse zur Einsicht bereit. Gruß Ingo
Moin moin,
mir fällt gerade etwas ein....
Das mit dem Urlaubsanspruch stimmt gar nicht. Es müssten 27 Tage sein.
Es ist vor kurzem gekippt worden (ich glaube BAG) wegen des AGG, dass alle gleich viel Urlaubsanspruch haben, unabhängig vom Alter. Also bei einer Vollzeitstelle im öffentlichen Dienst gibt es 30 Tage, ergo für 140 Stunden im Monat 26,92 ~ 27 Tage.
Nur mal so am Rande. Falls das bei Euch noch nicht angekommen ist.
@ Phili
Nee, das ich 30 Tage hätte ist falsch. Im Jahr 2012 wurde pauschal für alle Mitarbeiter nach dem Urteil des BAG der Urlaubsanspruch auf 30 Tage festgelegt.
Ab 2013 gilt aber das wenn ich unter 55 bin nun 29 Tage bei Vollzeit hätte. Ab 55 sind es 30.
Wäre ich 2012 schon 40 Jahre gewesen hätte ich 30 Tage und diesen Uraubsanspruch als Bestandschutz erhalten.
Was mich einfach generell wundert ist diese Pseudofestlegung das ich nun eine 4,5 Tage Woche hätte. Ich könnte auch meine Arbeitszeit auf 5h pro Tag reduzieren und 5 Tage die Woche arbeiten und hätte einen rechtlichen Anspruch auf den normalen Urlaubsanspruch.
Ich nehme ja in Teilzeit nun nicht 8h pro Tag Urlaub sondern nur 7h... hm... sehr verwunderlich.
Hi,
uuupps. Du hast Recht. Dadurch, dass ich über 40 bin, hab ich das mal kurz verallgemeinert :redhead:
Nix für Ungut
LG
Phili
Hallo,
wie sind denn die 4,5 Tage zu verstehen? Ist es so gemeint, dass Du aller 14 Tage z.B Freitags frei hast?
Bei uns ist es so, dass Urlaub für Teilzeitbeschäftigte natürlich auch nur für die Tage genommen werden kann, die Arbeitstage sind.
Wenn Du also jeden Arbeitstag mit 8 Stunden vergütet bekommst, werden auch alle Urlaubstage mit 8 Stunden vergütet. Hast Du einen freien Tag, dann kannst Du an diesem Tag auch nicht Urlaub nehmen.
Das ist sicher nicht in Deinem Sinn, aber so könnte es "standardmäßig" laufen.
VG Susi
Theoretisch kann es so verstanden werden das ich alle 14 Tage 1 Tag extra frei hätte nur erarbeite ich an 10 Werktagen auch 10 Mehrstunden von daher passt das nicht.
4,5 Tage umgelegt auf die 40h Arbeitswoche sind auch 36h. Lt. Änderungsvertrag arbeite ich nur 35h.
Bürokratisch ohne Ende halt...
Moin
Hast Du schon mal Kontakt zum Betriebsrat aufgenommen wegen diesem 'Deal'? Denn nach einem Deal vorbei am Tarifvertrag hört es sich m.E.n. an. Letztendlich dürfte doch der TVÖD/Bund hier ausschlaggebend sein.
Gruss oldie
PS: Und nicht jedes BR-Mitglied gibt identische Antwort. Von daher schecke es ab.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ach.. bis auf den Urlaub wo ich noch dran bin ist der Deal mehr als okay. :thumbup:
Denn ich kann mich im Rahmen des Wechselmodelles um meinen Sohn kümmern und hab ein paar Mehrstunden auf meinem Arbeitszeitkonto um "Notfälle" spontan auszugleichen. Das ist was mir im Moment am wichtigsten ist. 🙂