Hallo zusammen,
kurze Erklärung:
Meine 10 monate Alter Sohn lebt bei seiner Mutter. Hat das alleinige ABR. Beschwerdeverfahren am OLG läuft.
Nun hat die KM unseren Sohn in eine Kita gesteckt. Anfangs war die Rede von 15 Stunden wöchentlich und erst ab dem 1. Lebensjahr. Nun sind es 25 Stunden und er ist 10 Monate.
Sie steckte unseren Sohn bereits August 2013 in die Kita. Erst nach Eintritt in die Kita, teilte ihr Anwalt mit, dass sie das mit dem alleinigem ABR nicht darf.
Über einem Monat später habe ich erfahren, dass er bereits in die Kita geht - OHNE mein Einverständnis.
Wir haben jetzt am kommendem Donnerstag den Gerichtstermin bzgl. dem Entscheidungsrecht zum Kitaeintritt.
Jetzt meine Frage an euch, vielleicht habt ihr damit Erfahrung:
Laut Kitaleitung ist es mir nicht möglich, eine Auflistung der Besuchstage in der Kita zu erhalten. Kommt mir etwas spanisch vor, da wir immerhin das gemeinsame Sorgerecht haben.
Habt ihr damit Erfahrung?
Danke schonmal!
Moin Aucass,
wirklich viel hast Du nicht dazugelernt, seit im Frühsommer die deutsche Familienministerin persönlich Deiner Ex zeigen sollte, wie man das mit den Kindern richtig macht und als Du Dich darüber aufregen wolltest, in welcher "asozialen Umgebung" das Kind aufwachsen müsse.
Wenn Du wegen des Kita-Eintritts ein Gerichtsverfahren anfängst, wirst Du vermutlich von einem schwarz gekleideten Menschen erfahren, dass genau dafür das gemeinsame Sorgerecht nicht gedacht ist. Auch Deine OLG-Beschwerde wird nicht das gewünschte Ergebnis haben.
Und ja: Die Kita ist nicht verpflichtet, eine Spezial-Buchhaltung über irgendwelche Kita-Zeiten für Dich zu führen. Schon gar nicht, nachdem diese einzig den Zweck haben soll, Deiner Ex einen einzuschenken. Wenn Deine Ex als ABR-Inhaberin (und Auszubildende) das Kind jeden Tag in die Kita bringt, ist das vollkommen in Ordnung und wird vom Familiengericht ganz sicher nicht beanstandet. Kinder müssen nicht rund um die Uhr von biologischen Verwandten betreut werden.
Du bist gerade dabei, Dir die nächste Ohrfeige abzuholen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi brille007,
das hast du falsch verstanden oder ich habe es falsch formuliert.
Nicht ich habe die Klage eingereicht sondern die Kindesmutter. Es geht mir auch nicht darum, der Kindesmutter eins einzuschenken und auch nicht darum, dass mein Sohn nicht in die Kita soll.
Jedoch finde ich es nicht zumutbar, wenn mein Sohn 25 Stunden die Woche in die Kita geht und Sie zu Hause auf dem Sofa liegt um Fenrsehen zu schauen. Dafür sind Kindertagesstätten nicht da. Sondern Sie sollten helfen, den Eltern das Berufsleben zu erleichtern. Und nicht den Fernsehtag angenehmer machen.
Sie hat mich damals gefragt, ob unser gemeinsamer Sohn ind die Kita kann. Als Vater habe ich natürlich gefragt, warum sie das möchte. Wenn man aber nur die Antwort "Weil...!" bekommt, reagiert glaube ich jeder Mensch so.
Also habe ich dem Eintritt nicht zugestimmt und ihr mitgeteilt, dass ich Gründe haben möchte.
Sobald ich diese habe, lass ich es mir nochmals durch den Kopf gehen.
Ich glaube, die Ohrfeige hole ich mir nicht ab!
Hi Aucass,
in deinem anderen Thread schreibst du, dass die KM wieder arbeiten geht und das ihre Familie eh der Abschaum der Menschheit ist.
Aus zweiterem Grund solltest du dann ja froh sein ,wenn euer Kind 25 Stunden in der Woch in der Obhut ausgebildeter Menschen ist und dort sozialisiert wird.
Wenn die KM arbeiten geht, wird sie wohl kaum in der KiTa-Zeit auf dem Sofa sitzen. Im übrigen werden gerade die Krippenplätze, wenn Knappheit besteht, nur an Kinder vergeben, die eben wegen Berufstätigkeit betreut werden müssen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Aucass,
wenn problematische Verhältnisse bei der Mutter zutreffen, dann kannst Du doch nur froh und glücklich sein, daß Filius oft und lange in der Kita ist. Unterstütze das.
Die gemeinsame Elterliche Sorge (gES) ist nach Inhalt und Reichweite begrenzt, hört dort auf, wo Dinge des Alltags zu regeln sind. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) regelt mW nur den Lebensmittelpunkt des Kindes. Kita unterfällt insofern eher der Betreuung im Rahmen der Personensorge.
Rechtlich erscheint Kita-Besuch bei gES als Grauzone, was die Zustimmungspflicht angeht. Einige vertreten die Auffassung, daß Kita der Alltagssorge unterfällt, andere sehen im Besuch eine erheblich Bedeutung für das Kind.
Ich persönlich sehe in Anmeldung und Besuch der Kita eine untergeordnete Bedeutung, erscheint mir NICHT zustimmungspflicht. Kurz: Kita geht Dich nichts an!
In Konflikt könnte der Besuch der Kita aber mit Deinem Umgangsrecht treten. Kinderbesitzerinnen priorisieren gern die Kita, statt den Vater stärker in Betreuung einzubinden.
Ich werde aus Deinen Beiträgen nicht recht schlau.
Um was genau geht es in Eurem elterlichen Gezänk eigentlich? Wer hat was wo beantragt bzw sich beschwert?
Mutter hat vermutlich aES komplett beantragt und wurde 'nur' mit dem aABR abgespeist, was sie oder Dich in die Beschwerde gehen ließ. Richtig?
W.
Moin Aucass,
Jedoch finde ich es nicht zumutbar, wenn mein Sohn 25 Stunden die Woche in die Kita geht und Sie zu Hause auf dem Sofa liegt um Fenrsehen zu schauen.
das kannst Du weder belegen noch wird es geprüft. Und überdies widerspricht es Deiner sonstigen Argumentation, nach der Deine Ex in einem sozialen Brennpunkt lebt und von Asozialen umgeben ist: Da müsstest Du Dich ja über jede Stunde freuen, in der Dein Sohn von sachkundigem Fachpersonal und NICHT von der schrecklichen asozialen Familie Deiner Ex betreut wird.
Ich glaube auch, mich zu erinnern, dass Deine Ex selbst arbeiten gehen oder eine Ausbildung machen wollte. Von Dir kommen ja keine Unterhaltszahlungen, auf denen sie sich ausruhen könnte.
Dafür sind Kindertagesstätten nicht da. Sondern Sie sollten helfen, den Eltern das Berufsleben zu erleichtern. Und nicht den Fernsehtag angenehmer machen.
das steht genau wo?
Also habe ich dem Eintritt nicht zugestimmt und ihr mitgeteilt, dass ich Gründe haben möchte.
Sobald ich diese habe, lass ich es mir nochmals durch den Kopf gehen.
für den Kita-Besuch braucht es keine Erlaubnis.
Ich glaube, die Ohrfeige hole ich mir nicht ab!
in zwei Tagen weisst Du mehr.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Aucass,
so ganz verstehe ich Dein Problem nicht. Meine Tochter z.B. ist viiiiel zu spät in den Kiga gekommen (erst mit 5), weil Mama es nicht geregelt bekam. Töchterchen wurde zum grossen Teil zu Hause fremdbetreut mit der Folge, dass Töchterchen zu Beginn der Kigazeit und auch noch später in der 1. Klasse Probleme im sozialen Verhalten hatte. Mittlerweile ist das besser geworden.
Kinder können gar nicht früh genug mit anderen Kindern spielen. Soziales Verhalten ist ein ganz wichtiger Aspekt.
Also was passt Dir nicht daran, dass Dein Kind bereits jetzt an den Kiga gewöhnt wird? Auch wenn es so aussieht, als wenn Mama das Kind nur abschiebt, ist ein Besuch des Kigas schon im frühen Alter absolut richtig.
So, nun hast Du einen Grund von mir gehört. Lass es Dir also durch den Kopf gehen.
Gruss
BP
Also ich halte das Ergebniss für sehr absehbar.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat festgelegt das die Betreuung eines Kindes in der Kita aud pädagogischen Gründen außerordentlich förderlich - ja geradezu unumgänglich ist, und somit der KV diese Kosten selbst dann zu tragen hat wenn die KM den ganzen Tag zu hause sitzt.
Was für ein Urteil ist also zu erwarten wenn die KM auf Zustimmung des KV Kita besuch klagt?
Dafür braucht sie nichtmal mehr Gründe also sie bereits genannt hat: Weil sie's halt will.
Viel Spaß mit dem Urteil - und dem zahlen sämtlicher Verfahrenskosten.
Moin Aucass
Jedoch finde ich es nicht zumutbar, wenn mein Sohn 25 Stunden die Woche in die Kita geht und Sie zu Hause auf dem Sofa liegt um Fenrsehen zu schauen. Dafür sind Kindertagesstätten nicht da. Sondern Sie sollten helfen, den Eltern das Berufsleben zu erleichtern. Und nicht den Fernsehtag angenehmer machen.
Leider ist dies nur Dein private Meinung. Wenn man in das Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KitaFöG) schaut wird
unter § 1 als Aufgaben und Ziele der Förderung genannt:
"(1) Tageseinrichtungen ergänzen und unterstützen als sozialpädagogische Bildungseinrichtungen die Erziehung des Kindes in der Familie durch eine alters- und entwicklungsgemäße Förderung. Tagesein-
richtungen sollen
1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern und
2. die Eltern dabei unterstützen, Erwerbstätigkeit oder Ausbildung und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren."
Das heißt überspitzt gesagt: Alles ist besser für die Kinder als durch die Eltern betreut zu werden. Erziehung findet in den KITAS statt, da immer weniger Eltern das leisten können. Insofern verhält sich Deine Ex, die auf dem Sofa liegend fernsieht und ihr Kind in die KITA gibt, vollkommen im Sinne des Gesetzes. Erst an zweiter Stelle kommt demzufolge der Aspekt der besseren Ausübung der Berufstätigkeit ins Spiel.
Wir haben jetzt am kommendem Donnerstag den Gerichtstermin bzgl. dem Entscheidungsrecht zum Kitaeintritt.
Und die Mutter hat das Verfahren angeleiert?
LG,
Mux
Hallo zusammen.
Zur Allgemeinheit:
Die geht nur arbeiten, wenn mein Sohn sich bei mir befindet. Dies sind 4 Tage im Monat!
Und sie sitzt daheim! Oder trifft sich mit Freunden etc. Zu ihrem Nachteil, erzählt sie mir viele Dinge, womit sie sich selbst Steine in den Weg setzt.
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Es geht mir auch nicht darum, dass mein Sohn nicht von Ihr betreut werden soll. Ich finde es einfach nicht in Ordnung, dass Sie mit unserem Sohn abhaut, während ich auf der Arbeit sitzte, sich selbst zur alleinerziehenden Mutter dekradiert hat und nun ihren Alltag so gestaltet, dass sie unseren Sohn in einer Kita abschiebt.
Es sind diese ständigen Alleingänge welche sie macht. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, doch das einzige was ich an meinem Sohn habe, ist ihn alle 14 Tage. Wie fast jeder Elternteil hänge ich an meinen Sohn und es macht mich fertig, dass einem Wechselmodell nicht zugestimmt wird, mit der Begründung es sei nicht gut, wenn der kleine dauerhaft von seiner Mutter getrennt wird - Aber 25 Stunden die Woche in eine Kita?!
@Wildlachs:
Wie ich schon erwähnt habe, ist sie damals mit unserem kleinen abgehauen.
Darauf hat Sie das alleinige ABR beantragt. Natürlich habe ich das gleiche getan, um meinen Sohn zurück zu bekommen.
Sie bekam vor Gericht das alleinige ABR. Ich habe Beschwerde eingereicht. Laufendes Verfahren vor dem OLG.
Zudem hat Sie nun, das Entscheidungsrecht zum Kitaeintritt beantragt.
Ich habe nun das alleinige Sorgerecht beantragt. Ihr als Mutter gehört ein Entscheidungsrecht über unseren gemeinsamen Sohn eingeräumt. Deshalb habe ich das alleinige Sorgerecht beantragt um 1. diese Alleingänge zu unterbinden und 2. das Sorgrecht so durchzusetzen, wie es sein sollte.
Selbst wenn ich "nur" das ABR bekommen, biete ich ihr weiterhin das Wechselmodell an.
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Ich formuliere mich warscheinlich etwas falsch, deshalb die Berichtigung:
Ich habe nichts gegen Kita's - Ob es sinnvoll ist, eine 10 Monate alter Kind in die Kita zu stecken ist für mich jedoch fraglich. Auch habe ich der KM mehrfach gesagt, dass das Verfahren am Donnerstag total umsonst ist, den ich habe den Eintritt nie komplett abgelehnt. Doch bevor wir das Thema mal orderntlich besprechen konnte, hatte ich die Klage im Briefkasten.
Es geht mit darum, mehr kontrolle über die ganze Situation zu bekommen. Wie ich schon sagte, ich habe meinen Sohn alle 14 Tage und das wars.
Wenn andere Väter oder Mütter sich damit zufrieden geben, dass Sie trotz gemeinsamen Sorgerechts keine Meinung haben dürfen, bitteschön! Ich jedoch, möchte an der Erziehung meines Sohnes teilhaben und entschieden dürfen!!
Also ich kann mich den anderen nur anschließen.Iich fürchte, Du stehst in wenigen Tagen mit leeren Händen da. Einem Kita-Besuch nicht zuzustimmen, ist nicht clever....
Also ich kann mich den anderen nur anschließen.Iich fürchte, Du stehst in wenigen Tagen mit leeren Händen da. Einem Kita-Besuch nicht zuzustimmen, ist nicht clever....
Ich habe nie endgültig abgelehnt, das habe ich bereits gesagt! ich habe jedoch wissen möchten, warum?!
Und wenn man mit der patzigen Antwort "Weil...!" kommt, reagiert man nunmal so.
Zumal wir damals ausgemacht haben, Kita-Eintritt erst ab dem 1,5. Lebensjahr. Aber Absprachen zählen anscheinend nicht...
Moin Aucass,
Wenn andere Väter oder Mütter sich damit zufrieden geben, dass Sie trotz gemeinsamen Sorgerechts keine Meinung haben dürfen, bitteschön! Ich jedoch, möchte an der Erziehung meines Sohnes teilhaben und entschieden dürfen!!
wie Dir mehrere erfahrene User vor Monaten und auch heute wieder mitteilten: Warte es ab. Gemeinsames Sorgerecht bedeutet nicht "ich sage, wie es läuft", zumindest nicht für Dich als Umgangs-Elternteil. Im Moment legst Du Wert darauf, aufgrund Deiner Ausbildung nicht einmal zum Erwirtschaften des Mindestunterhalts in der Lage zu sein; da erledigt sich die Frage "wie will der denn ein 10 Monate altes Kind betreuen?" innerhalb von Sekunden von allein.
Hinzu kommt die Betreuungskontinuität durch Deine Ex, die überdies nur sagen muss "Kind wird noch gelegentlich gestillt" - und schon bist Du auch ein zweites und ein drittes Mal weg vom Fenster. Dreck nach Deiner Ex zu schmeissen lässt Dich nicht besser aussehen. Du hast auch noch an keiner Stelle bewiesen, dass Du irgendwas besser kannst als sie. Dein ganzes Verhalten passt allerdings wunderbar zu einer Behauptung wie "der hat die Trennung nicht verkraftet und versucht jetzt, über das Kind die Mutter zu stalken."
Dein ASR-Antrag wird Dir achtkantig (und bei Deiner Argumentation zu Recht) um die Ohren fliegen. Und dann hast Du Deine künftige Rolle schwarz auf weiss: Gelegentlicher Besuchs- und irgendwann Zahlonkel. Deine Ex wird sich (mehr) nicht auf Augenhöhe mit Dir abstimmen müssen - warum auch?
Sorry, wenn ich das so deutlich sage, aber genau solche Fälle wie Deiner werfen immer wieder die Frage auf, was der Sinn des Gemeinsamen Sorgerechts sein soll. Denn Du agierst nicht erkennbar kindeswohlorientiert, sondern rechthaberisch und besserwisserisch vor dem eingebildeten Hintergrund, sozial höhergestellt zu sein als Deine Ex.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Dein ASR-Antrag wird Dir achtkantig (und bei Deiner Argumentation zu Recht) um die Ohren fliegen. Und dann hast Du Deine künftige Rolle schwarz auf weiss: Gelegentlicher Besuchs- und irgendwann Zahlonkel. Deine Ex wird sich (mehr) nicht auf Augenhöhe mit Dir abstimmen müssen - warum auch?
Das sehe ich auch so.
Jetzt wo Du das ASR beantragt hast, muss sich das Gericht entscheiden. Das Gericht sieht jetzt, dass sich die Eltern nicht einig sind. Es ist vorhersehbar, dass die KM auch noch das ASR erhält. Schliesslich ist sie diejenige, die die Vorteile einer Kita erkannt hat.
Neben dem ABR verlierst Du höchtwahrscheinlich auch das GSR.
***edit - PS:
Ich habe nie endgültig abgelehnt, das habe ich bereits gesagt! ich habe jedoch wissen möchten, warum?!
das kann ja sein, aber es gibt kein (einklagbares) Recht auf eine Antwort.
Und wenn man mit der patzigen Antwort "Weil...!" kommt, reagiert man nunmal so.
Gerichte reagieren nicht so. Aber nur auf die und ihre Entscheidungen kommt es am Ende an.
Zumal wir damals ausgemacht haben, Kita-Eintritt erst ab dem 1,5. Lebensjahr. Aber Absprachen zählen anscheinend nicht...
irgendwelche "Absprachen" zählen - natürlich - nicht. Kein Paar hat abgesprochen, sich zu trennen; viele haben sich sogar ewige Treue geschworen. Trotzdem gibt es jeden Tag Trennungen - so what?
Darüber hinaus könnte Deine Ex jederzeit bestreiten, dass es jemals eine solche Absprache gab oder sagen, dass Du da etwas falsch verstanden hast. Und natürlich, dass Dinge sich ändern und Entscheidungsgrundlagen damit zwangsläufig auch.
In keinem Fall ist es die Aufgabe von Familiengerichten, die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen durchzusetzen. Und wie @BesterPapa eben schrieb: Wenn Du eine Entscheidung über das ASR haben willst, wirst Du auch eine bekommen. Und wenn diese lautet "ASR liegt bei der Mutter", gibt es keinen Weg zurück zu einem "na, wenn das so ist, behalte ich eben das GSR wie vor der Verhandlung."
Was weg ist, ist weg.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Aucass,
mir fällt zu Deinem Weg nur noch ein:
Kamikazee eines Vaters.
Das hat schon 'was schwer selbstverletzendes.
Ich denke, es gibt wesentlich einfachere Möglichkeiten, sich als Vater aus dem Spiel zu nehmen.
W.
Hallo Aucassin,
vorab: Ich finde es sehr gut, dass Du Dir vorgenommen hast, ein guter und präsenter Vater zu sein.
Aber ich schliesse mich dennoch allen anderen Usern an, die Dir hier im Thread geantwortet haben.
Es sollte Dir wirklich zu denken geben, dass kein einziger Dir etwas anderes schreibt als dass Deine trotzige Haltung falsch ist. Denn hier steht keiner im Verdacht, Vätern grundsätzlich zum Nachgeben zu raten.
Also: Geh vor dem Termin noch einmal in Dich und überlege, ob Du dem Kitabesuch nicht direkt zu Eingang der Verhandlung zustimmst. Denn wenn Du auf der Ausurteilung beharrst, bringst Dich damit in eine unmögliche Position. Wenn Du hingegen dem Kitabesuch zustimmst, dann zeigst Du Einsichts- und Kompromissfähigkeit im Sinne des Kindes. Und das bewerten Richter ziemlich hoch. Es erhöht Deine Chancen in zukünftigen Umgangsverfahren (dass vom OLG das ABR von der Mutter auf Dich übertragen wird, ist im Übrigen eine völlig unrealistische Vorstellung).
Ich gebe Dir ausserdem zu bedenken, dass es schon sehr aussergewöhnlich ist, dass Du ein erst 10 Monate altes Kind bereits für den Wochenendumgang mit zwei Übernachtungen bekommst. Umgang mit Übernachtung wird von vielen Gerichten erst ab deutlich späterem Alter eingeräumt.
Bedenke, ob Du den Umgang durch Deine trotzige Haltung gebenüber der Kindesmutter gefährden willst. Der regelmässige Umgang ist die Basis für die Beziehung zu Deinem Kind. Wenn diese Basis wegbricht, wird es wesentlich schwerer für Dich, dem Kind der gute und präsente Vater zu sein, der Du sein willst.
Gruss
Tarek
Moin Aucass,
auch wenn ich nochmal in die gleiche Kerbe schlage ...
Du hast <hier> in einer selten da gewesenen Einheitlichkeit zahlreiche Antworten aus diesem Forum erhalten ...
Unter anderem:
Erteile ihr sofort die Zustimmung und bitte sie, den Antrag zurück zu nehmen. Du hast deinen Fehler eingesehen und willst ihr keine Steine mehr in den Weg legen.
Biete ihr auch an, die Kosten zu übernehmen, die dadurch ggf. entstehen.
[...]
Sonst verlierst du.
Und zwar mehr als nur diesen Prozess!
Wenn ich Dein neuerliches Posting korrekt verstehe, hast Du - warum auch immer - die Zustimmung weiterhin verweigert, vor dem Familiengericht den Kürzeren gezogen und erwartest nunmehr, dass das OLG die Entscheidung zu Deinen Gunsten gerade rückt ?
Habe ich das richtig verstanden ?
... und parallel läuft noch ein Sorgerechtsverfahren ?
Donnerwetter,
United
Hi Aucass! Ich bin auch junger Vater und hab sicher nicht alles richtig gemacht. Inzwischen habe ich gelernt, bei einem anstehenden Streit oder Problem mit der KM hier im Forum nachzufragen. Die Antworten gefallen mir manchmal auch nicht, vielleicht ist der ein oder andere hier von mir genervt, und die Entscheidung muss ich letzten Endes selbst treffen. Ich habe auch mit der Hilfe der Leute hier im Forum inzwischen viel für meinen Sohn und mich erreicht und hoffe, dass da noch mehr erreicht werden kann.
Vielleicht solltest Du Dir für die Zukunft angewöhnen, VOR einer solchen Aktion die erfahrenen Papa`s hier im Forum um ihre Meinung zu bitten und vor allem auch darüber nachzudenken.
Mein Sohn (5) war übrigens 3 Monate alt als er in die Kita ging. Meine Ex macht auch nix den ganzen Tag, aber mein Sohn hat die Chance sich gut zu entwickeln und das macht er dank Kindergarten.
Gruß Willi
Hallo Aucass.
Ich bin absolut sprachlos mit welcher Beharrlichkeit du gegen die Wand rennst.
Du bist einer von ganz wenigen Fällen, bei denen ich der Meinung bin, dass das ASR für die Mutter die bessere Lösung ist.
Insofern gehe ich davon aus, dass es ein "sachdienliches" Urteil geben wird.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.