Darauf hat Sie das alleinige ABR beantragt. Natürlich habe ich das gleiche getan, um meinen Sohn zurück zu bekommen.
Sie bekam vor Gericht das alleinige ABR. Ich habe Beschwerde eingereicht. Laufendes Verfahren vor dem OLG.
Zudem hat Sie nun, das Entscheidungsrecht zum Kitaeintritt beantragt.
Ich habe nun das alleinige Sorgerecht beantragt. Ihr als Mutter gehört ein Entscheidungsrecht über unseren gemeinsamen Sohn eingeräumt. Deshalb habe ich das alleinige Sorgerecht beantragt um 1. diese Alleingänge zu unterbinden und 2. das Sorgrecht so durchzusetzen, wie es sein sollte.Es geht mit darum, mehr kontrolle über die ganze Situation zu bekommen. Wie ich schon sagte, ich habe meinen Sohn alle 14 Tage und das wars.
Wenn andere Väter oder Mütter sich damit zufrieden geben, dass Sie trotz gemeinsamen Sorgerechts keine Meinung haben dürfen, bitteschön! Ich jedoch, möchte an der Erziehung meines Sohnes teilhaben und entschieden dürfen!!
Hallo Aucass,
ich habe deinen Beitrag in dem Zitat gekürzt. Nur kurz zu den wichtigsten Punkten:
1. Dein Sohn ist 10 Monate alt. Familiengerichte haben hier immer noch den Reflex "ein kleines Kind gehört zur Mutter". Es interessiert dabei nur, ob man der Mutter das Kind wegen Kindeswohlgefährdung wegnehmen müsste. Ist das nicht der Fall interessiert ein Gericht überhaupt nicht, ob es dem Kind beim Vater besser gehen würde. Das Gericht macht sich die Sache da sehr einfach: Kann der Vater beweisen, dass es dem Kind bei ihm besser geht? Nein? Dann bleibt es wie es ist. Dass der Vater gar keine Chance hatte dies zu beweisen, weil das Kind bei der Mutter ist, interessiert keinen. Ist das gerecht? Nein, aber Familienrecht ist weder gerecht noch hat es die beste mögliche Lösung für das Kind als Ziel. Es betreibt ausschließlich Verhinderung von Kindeswohlgefährdung.
2. Die Wahrscheinlichkeit, dass du das ABR oder gar das ASR bekommst ist meiner Meinung nach ziemlich genau Null (siehe Punkt 1). Damit wird festgelegt sein, dass dein Sohn nicht bei dir leben wird. Im deutschen Familienrecht bist du damit Elternteil zweiter Klasse und von den meisten Entscheidungen für das Kind ausgeschlossen. Mit GSR musst du im Leben deines Sohnes an vielleicht 5 oder maximal 10 Entscheidungen beteiligt werden, ohne Sorgerecht nicht einmal das.
Väter, die sich für ihre Kinder engagieren werden nur in Sonntagsreden von Politikern gefordert und sind nur solange gerne gesehen, solange sie so handeln wie die Mutter es gerne hätte. Das deutsche Familienrecht ist vollkommen rückwärtsgewandt beim traditionellen Rollenbild stehen geblieben. Als Vater hast du in erster Linie für die materielle Versorgung zu sorgen und die Mutter hat sich um die Kinder zu kümmern. Darüberhinaus gestattet man es dir als Vater noch in gewissen Abständen die Kinder zu sehen (allerdings bleibt es dir überlassen das zu organisieren, was schwierig sein kann, z.B. wenn die Mutter nach Australien umgezogen ist). Das war es dann aber im Wesentlichen auch schon. Auch mit GSR kannst du nicht viel mehr erreichen, wenn die Mutter das hintertreibt. Gerade wenn sie dich ausgrenzt, wird sie im Zweifel auch bei einer zustimmungspflichtigen Entscheidung (z.B. Schule) in der Regel vor Gericht erfolg gegen dich haben. Argument ist dann, dass du die Verhältnisse nicht ausreichend kennst, um das zu beurteilen.
Du wirst dich damit abfinden müssen, dass du kein gleichberechtigter Elternteil bist und keine Aussicht hast, irgendetwas relevantes gegen die KM durchzusetzen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie du darauf reagieren kannst:
Du kannst weiter versuchen als gleichberechtigter Elternteil Ernst genommen zu werden und gegen Windmühlen kämpfen.
Du kannst versuchen dich bei der KM anzubiedern damit sie dich am Leben deines Sohnes teilnehmen lässt.
Du kannst dich mit einer Wochenende- Spaß-Papa Rolle zufrieden geben und hoffen, dass sich das Blatt wendet, wenn dein Sohn größer ist.
Und wenn dir nichts davon möglich ist, kannst du natürlich auch sagen: ohne mich, und dich auf das Zahlen von Unterhalt beschränken. Leider ist dies die Möglichkeit, die vom Familienrecht am meisten gefördert wird, obwohl sie in den meisten Fällen für das Kind die schlechteste ist.
Beste Grüße,
schultze
@Beppo: Respekt. Solch einen Satz bzgl. dem ASR für die Kindesmutter zu äussern beweißt viel Mut. Ohne Hintergundwissen so zu Urteilen. Mein Beileid.
Ende der Geschichte!
Ich habe gestern der Kindesmutter mitgeteilt, dass ich die Klage am OLG zurückziehen werde.
Ebenso (Und wie nie anders vorgehabt, aber das hat hier leider keiner so wirklich verstanden) hier mitgeteilt, das ich dem Kita-Eintritt zustimme.
Dann habe ich nun halt Aufgegeben und mein Sohn wir der kleine Mann sein, der alle 14 Tage mit seinem Bobbycar durch mein Wohnzimmer rasst.
Echt armes Deutschland. Und das werde ich dem Richter morgen definitv drücken. Den das lass ich mir nicht engehen!
@Beppo: Respekt. Solch einen Satz bzgl. dem ASR für die Kindesmutter zu äussern beweißt viel Mut. Ohne Hintergundwissen so zu Urteilen. Mein Beileid.
Keine Sorge.
Das bisschen Mut, das man dafür braucht, bringe ich leicht auf.
Ich fälle auch keine Urteile sondern finde und sage meine Meinung auf der Basis dessen, was jemand hier von sich gibt.
So funktioniert das ganze Forum. Eine andere Möglichkeit haben wir auch nicht.
Wofür du mich jetzt bedauerst weiß ich nicht, will ich aber auch nicht wissen.
Im übrigen finde ich gut, dass du nun doch deine Beschwerde zurück ziehen willst und wünsche dir, dass es nicht zu spät ist.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.