Der Kindsmutter wurde die Vermögenssorge entzogen. Als Ergänzungspfleger wurde das Stadtjugendamt vom Gericht eingesetzt. Ich habe dem Ergänzungspfleger schriftlich einige Fragen zur Entwicklung des Kindesvermögens gestellt. Die Auskunft wurde erst auf erneute Nachfrage verweigert, er müsste mir nicht berichten, nur dem Familiengericht.
Stimmt das?
Ich habe den Eindruck, dass der Pfleger das von der Mutter unterschlagene beträchtliche Kindesvermögen nicht nachdrücklich einfordert. Außerdem würden Zinsen meinen Unterhalt beeinflussen. (mir gehts nicht darum, den Unterhalt zu verkürzen, aber ich sehen darin eine Möglichkeit, einen Auskunftsanspruch zu haben)
Weiß da jemand was Genaues?
Danke im Voraus,
Herbert
Moin Herbert,
sorry, dein Beitrag fiel mir erst jetzt auf.
Das Recht auf Auskunft bezieht sich ausschließlich auf Einkünfte. Die Einkünfte des Kindes sind auch nur dann relevant, wenn es volljährig ist. Insofern läuft dein Auskunftsbegehren ins Leere.
Wenn GSR besteht und du weißt, wo die Gelder liegen, sprich mit dem Kreditinstitut. Du wirst allerdings einen Nachweis über das GSR erbringen müssen. Dies kann das Scheidungsurteil sein oder, wenn nicht geschieden, eine Sorgerechtsbestätigung durch das Amtsgericht.
Die KM wird sehr wahrscheinlich mit Argument kommen, es sei ihr Geld. Wenn der Vertrag/das Sparbuch/... nicht wasserdicht ist, besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie damit sogar vor Gericht durchkommt. Im Deutschen Recht ist es nun mal so: Wer nimmt oder behält, also Fakten schafft, hat Recht
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
moin, zusammen,
sorry, deep, aber ich habe andere erfahrungen gemacht (und deswegen einiges an extra-papierkram am hals):
meine kids (5, 7, 9) haben eigenes vermögen (sparbuch, fonds). erträge/jahr im niedrigen 3stelligen bereich, GSR.
gegenseite (KU-pflichtig) versuchte, diese einkünfte PLUS kurs-steigerungen gegen den KU zu rechnen (wollte allerdings bei kurs-verlusten keinen höheren KU zahlen 😉 ). das OLG hat dies nicht akzeptiert, aber NUR, weil 'die entspr. zins-einkünfte zu niedrig seien, um den KU wesentlich und dauerhaft zu beeinflussen'.
dies widerspricht meiner ansicht nach deinem satz:
Die Einkünfte des Kindes sind auch nur dann relevant, wenn es volljährig ist.
und das kann ja auch nicht mit der unterschiedlichen vermögenssorge-situation bei herbert zu tun haben?!
gruss und good luck an beide!
ulli
anm.: weitere folgen o.a. OLG-äusserung waren: a) nach JEDER kontobewegung (z.b. taschengeld-/spardosen-einzahlung etc.) ist diese innert 8 tagen an gegenseite zu 'melden'. b) vermögensauskunft ist jährlich 1x detailliert zu geben.
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Grüss Gott,
§1686 BGB regelt die Auskunftspflicht aus dem Vermögen.
Das Jugendamt weigert sich jetzt, überhaupt eine Auskunft zu erteilen,
Wörtlich: Teile ich Ihnen mit, dass das Jugendamt asl Ergänzungspflerger nur dem Amtsgericht unterstellt ist. Ihnen bin ich daher nicht zur Auskunft über die Entwicklung von XY Vermögen und weitere Schritte meinerseits verpflichtet.
Irgendwie kanns das ja nicht sein. Das JA treibt bei der Mutter noch nicht mal die Zinsen aus der veruntreuten Summe komplett ein. Es geht da mehr als lasch vor, es wäre deutlich mehr zu holen. Auch sind Vermögenseinkünfte des Kindes relevant für meine Unterhaltszahlung.
Nicht dass ich da verkürzen will, nur halte ich es für sinnvoller, das eingesparte Geld dem Kinde zugute anzulegen und nicht der kaufsüchtigen und völlig überschuldeten Mutter in dem Rachen zu werfen.
Weiß da wirklich niemand etwas? Bin ich mal wieder rechtlos?