Ich suche eine Mietwohnung. Meinem Kind wird voraussichtlich wenig bei mir wohnen.
Ist es zu meinem Vorteil oder Nachteil dem Kind auf die Antragsformulare zu die Vermietern oder Bau-/Wohngesellschaften aufzuführen?
Das geht die nichts an.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
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na ja, manche Vermieter mögen keine Kinder in der Wohnung, jedenfalls nicht dauerhaft, von daher wäre es eher von Nachteil. Wenn das Kind "nur" zu Besuch kommt, geht es in der Tat niemanden etwas an.
Gruß pk
Hi ohngo,
warum das Kind denn nicht aufführen? Was sollte das für Probleme machen? Erklär dem Vermieter halt, wie es ist. In meinem Mietvertrag steht sogar drin, dass die Wohnung ausdrücklich an 2 Personen vermietet wurde.
manche Vermieter mögen keine Kinder in der Wohnung, jedenfalls nicht dauerhaft
Wenn Du an so einen Vermieter gerätst, such Dir ne andere Wohnung.
VG
Echo²