Eigenes Depot für S...
 
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Eigenes Depot für Sohn ohne Unterschrift der Mutter möglich?

 
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Ist es möglich für en Juinor (7 Jahre) ein Depot zu eröffnen, ohne dass die Mutter darin involviert ist? Ich möchte für ihn gerne auch den Steuerfreibetrag nutzen, ohne die Mutter mit ins Boot zu holen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2017 17:03
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Wird kaum möglich sein. Banken achten drauf dass bei einer Neueröffnung beide Unterschriften vorliegen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2017 17:07
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wenn ihr GSR habt, dann braucht es zur Kontoeröffnung (und ohne explizit andere Regelung auch bei späteren Verfügungen) das Einverständnis des MitGSR-Inhabers. Sollte doch aber kein Prob sein, wenn es hier um die Anlage von Geldern geht, die dem Kind gehören.  :phantom:

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2017 17:51
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo TotoHH
Du sagst das sollte beim GMSG kein Problem sein, das wird es leider wenn der Kindsvater verhindern will das die Kindesmutter über das Depot Verfügungsgewalt will und der Kindesvater dieses gerade ausschließen will. Denn wenn beide Eltern bei einer Depot Eröffnung unterschreiben, haben eben auch beide die Verfügungsgewalt darüber. Ich denke Klaus 79 hat bedenken das sich die Kindesmutter dann an den Dividenden bedient.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2017 21:19
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Das war/wäre auch meine Vermutung für die Frage von Klaus79. Wenn Du es geheim halten willst, dann auf eigenem Namen eröffnen und in den sauren Appel beißen dass kein zusätzlicher Freibetrag zur Verfügung steht. Ist zwar sicher vor der KM aber nicht vor dem Staat. Stellt sich die Frage, wem man mehr misstraut  :rofl2:

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2017 21:27
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal.

Nein, ohne die explizite Regelung der Einzelverfügungsberechtigung beider ET gilt ein gemeinsames Verfügungsrecht der Eltern bis zur Volljährigkeit des Depotinhabers.  Was etwaige Umschichtungen oder vorzeitige Verfügungen natürlich wieder schwieriger macht.

Deshalb nochmal: Geht es um Vermögenswerte, die dem Kind gehören und über die es im Zweifel unwiderruflich zur Volljährigkeit verfügen darf und soll, dann kann es Sinn machen, den steuerlichen Vorteil mitzunehmen.

Aber reich wird dadurch keiner  :phantom:

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2017 11:28