Erbe an Kind, wenn ...
 
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Erbe an Kind, wenn KM es nicht verwalten soll?

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 PTC
(@ptc)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag zusammen,

ich bin ein Kinderschänder, Schläger, Vergewaltiger, ich bin unendlich faul, ein Lügner und Betrüger, Säufer, nehme Drogen, ich habe einen an der Klatsche und bin in entsprechender Behandlung. Ich bin pleite, ein unvorstellbarer Dreckskerl, arrogant, aggressiv, asozial, habe nur Umgang mit Straftätern und Nutten, bin kein Umgang für unsere Tochter. Sie (Tochter, 11) sagt zu allen (Richter, GA, JA etc) das selbe: sie wäre lieber tot, als dass sie mir noch einmal begegnen wolle. Und sie wolle nie mehr von mir etwas hören und ihr richtiger Papa wäre der jetzige Mann im Leben der KM. Ich glaube, es ist jetzt der 6. oder 7. seit der Trennung. Und der 2. Verheiratete. Anyway. Geht mich nicht an.

Ich bin nur immer wieder erstaunt, wie schlimm ich in Wirklichkeit bin.

Gemeinsames Sorgerecht habe ich mir vor Gericht erstritten, Umgang wird seit 4 Jahren erfolgreich boykottiert. Konnte vor Gericht nicht eingeklagt werden, weil Tochter (damals fast 8 Jahre) dauern mit reingezogen wurde. Ich habe den Umgangsprozess dann zum Schutz von Tochter nicht weiter forciert (war wahrscheinlich falsch aus heutiger Sicht). Aber mein Teil des SR habe ich trotz wiederholter Versuche gegen mich immer noch. Ist ein Papiertiger.

Ich habe aber einige Dinge, die mir zu Denken geben. Was passiert (ich bin nicht zu 100% gesund), wenn mir was passiert? Eltern habe ich keine mehr, zu Stiefgeschwistern besteht kein Kontakt. Thema Freundin, aka Partnerin, aka Frau ist bei mir durch. Mgtow in Reinkultur. Es sei denn, ich finde mal eine Frau a la LBM oder midnightwish, die also noch Hirn unter der der Frisur haben und nicht nur rein unlogisch und impulsiv sind (doch, nach den Erfahrungen der letzten Jahren habe ich von Frauen einfach die Schnau-ze gestrichen voll. Und das mit Anlauf).

Also: ich bin alleine und werde es (höchstwahrscheinlich) auch bleiben. Ich habe keinen Freund, dem ich so viel vertrauen könnte.
Aber ich habe inzwischen etwas angesammelt. Da sind regelmäßig Tantiemen aus Büchern, die nicht ganz unbeträchtlich sind und nach meinem Tod weiterlaufen. Ich habe Immobilien, die nach meinem Tod schuldenfrei sind. Und Geld auf der Kante.

Dieses soll meine Tochter mal bekommen. Ich denke, dass sie sich in der Pubertät aus der Manipulation der KM lösen kann. Aber eins will ich garantiert nicht: dass die KM als Vertreter unserer wunderbaren Tochter Zugriff, oder auch nur Ahnung von den Dingen bekommt.

Jetzt meine Frage: wer gibt mir einen Tipp, wie ich sowas lösen kann, oder wen ich weiterfragen kann (StB ist unfähig, Notar vor Ort mit KM verwandt). Ich lebe auf dem Land, die nächste größere Stadt ist dutzende km weit weg (wäre natürlich kein Problem, wenn ich weiß, wie es weitergehen  könnte). Aber ich sollte mal einen Hinweis bekommen, wie ich weitermachen kann.

Gibt mir jemand einen Tipp?

LG
PTC  

Zitat
Topic starter Geschrieben : 09.09.2020 14:52
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo PTC
Ich habe gerade mal gegoogelt. Was für Dich die beste Lösung wäre, wäre sowie ich herausgefunden habe ein geschiedenen Testament. Ich habe mal einen für Dich wichtigen Teil raus kopiert. Möchten Sie wegen Ihrer Scheidung vermeiden, dass Ihr Ex-Partner Zugriff auf Ihre Vermögenswerte erhält, sollten Sie ein Geschiedenentestament verfassen. Darin ordnen Sie an, dass Ihr minderjähriges Kind Vorerbe und der Nachlass durch eine Vertrauensperson z.B. bis zu dessen Volljährigkeit verwaltet wird. Für den Fall, dass Ihr Kind vorzeitig verstirbt, bestimmen Sie einen Nacherben und entziehen auch dadurch Ihrem Ex den Zugriff auf Ihren Nachlass

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2020 15:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es wäre auch möglich einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, der das Erbe bis zur Volljährigkeit des Kindes verwaltet. Hier ginge es dann natürlich darum eine entsprechend vertrauenswürdige Person zu finden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2020 15:28
 PTC
(@ptc)
Schon was gesagt Registriert

[...]und der Nachlass durch eine Vertrauensperson z.B. bis zu dessen Volljährigkeit verwaltet wird.[...]

Genau das ist das Problem: Vertrauensperson. Gibt es nicht. Ich würde lieber, dass es irgendwo von Amts wegen verwaltet wird...

LG
PTC

PS:
Das "ich bin alleine" im erst-Beitrag ist nicht psychologisch-problematisch gemeint. Ich bin froh darüber und genieße es voll. Also, keine Sorge ;-D

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 09.09.2020 15:31
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus PTC!

Genau das ist das Problem: Vertrauensperson. Gibt es nicht. Ich würde lieber, dass es irgendwo von Amts wegen verwaltet wird...

Ich könnte mir vorstellen, dass Du bei einem Nachlassgericht oeder dergl. sowas verfügen könntest; versuch doch mal, Dich dort (oder bei einem Notariat) schlau zu machen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2020 15:45
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Ein Testamentsvollstrecker verwaltet nicht das Vermögen auf Dauer, der volltreckt nur deinen letzten Willen und ist fertig, sobald alle Erben bedient sind. Du brauchst einen Vermögenspfleger

Du kannst verfügen, dass die KM NICHT zum Vermögenspfleger des Kindes wird. Das kannst du zwar extra notariell beglaubigen lassen, in der Regel reicht aber ein handschriftliches Testament, welches du beim Nachlassgericht oder einer Vertrauensperson hinterlegst.

Es ist nicht schlimm, wenn du noch nicht weißt, wer der Vermögenspfleger sein soll. Du kannst verfügen, dass die KM es nicht wird. Das wird sie dann auch nicht, denn das Gericht ist in Sachen Vermögenspflege daran gebunden. Im Gegensatz zu beispielsweise der Vormundschaft, wo das Gericht prüft, was dem Kindeswohl dienlich ist.

Ein professioneller Vermögenspfleger (oft Anwälte) kostet ein klein wenig, das nimmt er sich normalerweise aus der Erbmasse (ist aber nicht die Welt).

Wenn du sichergehen willst, dass das vererbte Vermögen mit Tod des Kindes nicht an die Mutter gehen soll, dann solltest du das Kind zum Vorerben und eine andere Person als Nacherben bestimmen.

Du solltest außerdem verfügen, was der Vermögenspfleger alles darf. Wenn du nichts verfügst, muss er völlig risikoarm handeln. Heißt im schlimmsten Fall, ein Millionenvermögen endet auf dem Tagesgeldkonto, eine Wohnung darf nicht verkauft werden et.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2020 18:13
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich kann dir im laufe des Abends meine Regelung per PN schicken.
Die Mutter meiner Tochter ist aus der Regelung des Nachlasses für unsere gemeinsame Tochter vollständig ausgeschlossen, meine Tochter ist darüber hinaus weitestgehend enterbt und das Vermögen wird einer Stiftung zugeführt.

Theoretisch kannst du ein Testament Handschriftlich verfassen, besser ist es bei einem Notar und das ganze Gerichtlich zu hinterlegen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2020 18:14
 PTC
(@ptc)
Schon was gesagt Registriert

Ich kann dir im laufe des Abends meine Regelung per PN schicken.
Die Mutter meiner Tochter ist aus der Regelung des Nachlasses für unsere gemeinsame Tochter vollständig ausgeschlossen, meine Tochter ist darüber hinaus weitestgehend enterbt und das Vermögen wird einer Stiftung zugeführt.

Ja, bitte!
Im Moment würde ich zur Sicherheit Tochter wahrscheinlich enterben und erst, wenn sie eines Tages doch in der Tür steht und "Hallo Papa, bitte lass uns reden!" sagt, zu ihren Gunsten ändern...

LG
PTC

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 09.09.2020 18:32
 PTC
(@ptc)
Schon was gesagt Registriert

[...]
Ein professioneller Vermögenspfleger (oft Anwälte) kostet ein klein wenig, das nimmt er sich normalerweise aus der Erbmasse (ist aber nicht die Welt).
[...]

Danke,  genau das war das Stichwort!

LG
PTC

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 09.09.2020 18:38
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Vielleicht noch wichtig zu erwähnen, auch wenn es eine Vertrauensperson (Freund, Verwandter) ist, steht diesem laut Gesetz eine Vergütung zu. In der Praxis werden die wenigstens Vertrauenspersonen das einfordern. Du kannst aber diese Vergütung bereits im Testament feststegen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2020 18:47




(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Ich kann dir im laufe des Abends meine Regelung per PN schicken.
Die Mutter meiner Tochter ist aus der Regelung des Nachlasses für unsere gemeinsame Tochter vollständig ausgeschlossen, meine Tochter ist darüber hinaus weitestgehend enterbt und das Vermögen wird einer Stiftung zugeführt.

Theoretisch kannst du ein Testament Handschriftlich verfassen, besser ist es bei einem Notar und das ganze Gerichtlich zu hinterlegen.

Ich beschäftige mich derzeit mit der gleichen Frage bzgl. des Testaments. Ich schreibe dir auch ne PN.

Grüße

Lullaby

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2020 23:04
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich kann dir im laufe des Abends meine Regelung per PN schicken.
Die Mutter meiner Tochter ist aus der Regelung des Nachlasses für unsere gemeinsame Tochter vollständig ausgeschlossen,

Die Regelung hätte ich auch gerne, please 🙂

Keinen Cent soll die Ex in die Finger bekommen. Für mich war die Zustellung des Scheidungsantrags auch deswegen eine riesen Erleichterung. Einfach zu wissen, dass nun Schluss ist mit Erben und nun alles meine Kinder bekommen, und nicht nur die Hälfte, war schon sehr beruhigend.

Da kannst doch nicht in Ruhe sterben, wenn Du weißt, dass deine Ex, die dich mit Hilfe des Staats durch den Scheidungsfleischwolf gedreht hat, auch noch von deinem Tod profitiert.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2020 23:27
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich wäre bei dieser Konstellation sehr skeptisch: was bringt dich zur Annahme, dass deine Tochter ihre Meinung mit Volljährigkeit ändert, insb. wenn du dann tot bist und ihr nicht deine Sicht der Dinge darlegen kannst.

Auch das mit der Vermögensverwaltung ist so eine Sache. Ein fremder kann zwar das Vermögen verwalten, aber er kann sie schlecht dran hindern, dass sie Teile ihres Vermögens an die Mutter freiwillig weiter reicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2020 10:31
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Habs euch geschickt.

Im übrigen habe ich Schindluder mit dem Erbe durch eine verwaltende Mutter auch schon persönlich erlebt.
Als mein Vater damals starb, durfte ich mit meinen Halbgeschwistern teilen (meine Oma würde im Grab rotieren..), die Mutter hat entsprechend die Verwaltung übernommen.
Ich habe die 2 Mädels mit 18 mal gefragt, was sie mit dem Geld gemacht haben.
Die Antwort: Welches Geld?!

Kam dann raus, hat Mutti alles für Autos und ihre Sauferei verprasst, als die Kacke dann am Dampfen war, hat sie den Kids 1000eu in Bar in die Hand gedrückt damit "jetzt gut ist".

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2020 10:46
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Habs euch geschickt.

Kam dann raus, hat Mutti alles für Autos und ihre Sauferei verprasst, als die Kacke dann am Dampfen war, hat sie den Kids 1000eu in Bar in die Hand gedrückt damit "jetzt gut ist".

Sowas darf eigentih nicht passieren und wundert mich. Normalerweise ist der Vermögenspfleger dem Gericht regelmäßig Rechenschaft schuldig, was mit dem Geld passiert. Er muss dazu eine Aufstellung machen. Er darf es auch nicht einfach ausgeben, es sei denn,es wurde so verfügt. Vermögenspfleger beschweren sich oft, dass sie zu wenig Spielraum haben, das Geld sinnvoll anzulegen. Ein mir bekannter Vermögenspfleger wollte Geld aus dem Nachlass nehmen, um dem 16 jährigen Kind den Führerschein zu ermöglichen, das ging nicht, da musste er zum Gericht - abgelehnt. Man kann verfügen, dass überhaupt kein Geld aus dem Nachlass ausgegeben wird.

Ebenfalls kann man verfügen, dass die Kinder das Geld erst mit 25 oder so  verfügen dürfen, wenn man sich sorgt, dass sie es der Mutter geben.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2020 13:05
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auch wenn ich mich in diesem Feld nicht so gut auskenne. Ich habe schon öfter gelesen, dass Elternteile Vermögen der Kinder verwendet haben. Ich erinner mich an ein Urteil (bestimmt schon 10 Jahre her), da hat eine KM das Schmerzensgeld für das Kind (eine hohe Summe, aufgrund eines Unfalls) für Autos, etc. verwendet. Als der KV davon Wind bekam und die KM auf Rückzahlung verklagt hat, kam raus, dass sie inzwischen Mittellos ist und zwar im Grunde Rückzahlungspflichtig wäre, es aber halt nicht kann.

Auch haben Vermögensverwalter ja zugriff auf die Konten, und wenn die sich nicht an das Recht halten, sondern einfach machen, dann ist es hinterher schwer, das wieder zurück zu drehen. Gerade wenn Elternteile das Vermögen verwalten, da hier immer noch eine gewissen Hemmschwelle vorliegt.

Besser ist es da immer, wenn man einen Anwalt beauftragt, dass Vermögen entsprechend zu verwalten. Kostet zwar, der kann aber im Zweifel auch haftbar gemacht werden.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2020 13:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

zu 100% enterben ist nur unter ganz engen Grenzen möglich - der Pflichtteil bleibt meist als Erbe bestehen.

Wenn Du unter der Erde liegst, bringen Dir Freude, Gehässigkeit, Scham, whatever Deiner Tochter nichts mehr. Deswegen solltest Du Dir sehr genau überlegen, was mit Vermögen und künftigen Einnahmen passieren soll. Es ginge evtl. auch eine Stiftung, deren Verwaltung aber auch wieder kostet.

Ich habe ehemals in meinem Testatement aufgenommen, dass für den Fall der Erbausschlagung der Erbteil zur Volljährigkeit erneut angeboten wird und bis dahin verwaltet wird. Hintergrund bei Dir: Die Ex schlägt als Sorgerechtinhaberin das Erbe der minderjährigen Tochter aus. Denn die Ex scheint die Meinungsgebeton zu sein. Was, wenn Deine Tochter zwar zu spät aber immerhin doch noch aufwacht. Sie könnte Dein Andenken fortführen, Mit der Ausschlagung jedenfalls würde das Erbe den anderen Erben zuwachsen. Und sei Dir sicher, die gibt es. Mittlerweile wird der Stammbaum 99 Jahre zurück verfolgt und es gibt Ideen, dies auf 120 Jahre auszuweiten.

Einfach ergänzende Gedanken....

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2020 19:28
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Die Ex kann das Erbe nicht ausschlagen. Ein Elternteil kann nicht einfach im Namen eines Minderjährigen ein Erbe ausschlagen. Das muss immer das Familiengericht absegnen, und das macht das Gericht nur, wenn der Nachlass überschuldet ist. Ebenso wenig kann ein Elternteil beispielsweise mit einem Erbvertrag auf das Erbe des Kindes verzichten.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2020 21:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich habe mit meinem Ex zusammen ein Erbe für unseren Sohn ausgeschlagen. Ohne Gericht und völlig problemlos.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2020 07:28
(@inselreif)
Moderator

Dann hat das Kind wahrscheinlich nur deshalb geerbt, weil Du oder Dein Ex selbst das Erbe ausgeschlagen hat. In diesem Fall braucht es keine familiengerichtliche Genehmigung.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2020 08:58




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