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Erbe an Kind, wenn KM es nicht verwalten soll?

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(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Sowas darf eigentih nicht passieren und wundert mich. Normalerweise ist der Vermögenspfleger dem Gericht regelmäßig Rechenschaft schuldig, was mit dem Geld passiert.

Eine Kontrolle oder irgendetwas derartiges gab es gar nicht.
Wir waren einmal bei einem Notar (glaube ich, ich war ja selbst noch ein Kind) und danach bei der Bank.
Paar Tage später war das Geld auf einem Konto und das Konto lief unter meinem Namen, zu dem Girokonto gab es ein Festgeldkonto, die Bank hat meiner Mutter damals noch ein Bausparvertrag aufgeschwatzt und so stand das Geld dann da.
Mit 16 bekam ich von meiner Mutter die Karten zu den Konten und ich konnte dann machen was ich wollte.

Auch meine Mutter, musste da nie rechenschaft ablegen oder irgendjemanden Fragen, die hätte das Geld genau so einfach abheben können.

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Geschrieben : 11.09.2020 11:20
 PTC
(@ptc)
Schon was gesagt Registriert

Dann hat das Kind wahrscheinlich nur deshalb geerbt, weil Du oder Dein Ex selbst das Erbe ausgeschlagen hat. In diesem Fall braucht es keine familiengerichtliche Genehmigung.

Andersrum: LBM und ihr Ex-Schnuffi haben sich zusammengetan und zusammen beschlossen, dass gemeinsames Kind nichts erben wird.

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Themenstarter Geschrieben : 11.09.2020 11:22
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Andersrum: LBM und ihr Ex-Schnuffi haben sich zusammengetan und zusammen beschlossen, dass gemeinsames Kind nichts erben wird.

...was trotzdem nur geht, wenn das Gericht es absegnet, es sei denn, die Eltern waren vorher Erben und haben es ausgeschlagen. Das ergibt sich aus § 1643 BGB.

Wenn Vermögenspfleger mit krimineller Energie das Erbe veruntreuen, das ist leider etwas, was man kaum verhindern kann als Erblasser. Allerdings sind die Gerichte in den letzten ca. 10 Jahren sensitiver geworden.

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Geschrieben : 11.09.2020 14:08
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich denke mir gerade, dass man es so regeln müsste, dass die Kinder erst dann erben, wenn auch die Kindsmutter tot ist. Erst dann ist völlig ausgeschlossen, dass ein Geldfluss von den Kindern zur Exfrau stattfindet.

Aber ist es nicht traurig, dass man sich solche Gedanken überhaupt machen muss ?

Wenn sich die Kindsmütter und Ex-Ehefrauen im Scheidungsprozess nicht wie Hyänen und geldgeile Unterhaltsparasiten verhalten würden, die einem das letzte Hemd ausziehen wollen (Zitat meine Ex: "Ich rupf dich wie eine Weihnachtsgans !!"), sondern sich einfach normal, vernünftig und kooperativ verhalten würden, dann könnte einem sowas ja eigentlich auch egal sein. Sich normal zu verhalten, wäre ja auch vielleicht im Sinne der Kinder ...

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2020 14:34
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