Erbe auszahlen an T...
 
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Erbe auszahlen an Teenager

 
(@psoidonuem)
Registriert

Hallo! Meine Töchter haben nach langem Rechtsstreit einen kleinen Geldbetrag von ihrer Uroma geerbt. Jetzt ist er endlich ausgezahlt und auf meinem Konto gelandet. Was mache ich jetzt damit, ich will nicht, dass die soviel (für einen Teenager) Geld im Zugriff (Taschengeldkonto) haben. Ein anderes Konto auf ihren Namen kann ich aber nicht eröffnen. Außerdem hat hEXe das als neues Thema entdeckt und schreibt

"bitte überweise das erbe auf die konten der kinder. ich hätte gerne einen nachweis. danke"

und hetzt T1 gegen mich auf

"Ich habe ein recht auf das Erbe, auch wenn ich es im Moment nicht brauche. Und ich möchte kein zweites Konto bei der X-Bank"

Es geht ja nicht darum, dass ich es ihr nicht geben will, aber ich habe ein komisches Gefühl zwischen "sie ist noch ein Kind und macht nur Blödsinn damit" und "wahrscheinlich zahlt Mama ihren Anwalt davon".

Bissi ratlos?!?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2013 17:20
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo psoidonuem,

warum ist das Geld eigentlich auf Deinem Konto gelandet?

Gruß,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2013 17:25
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

einfach mal als Klarstellung. Es sind Deine Töchter und ihr habt gemeinsames Sorgerecht?
Die Teenager können aus meiner Sicht zwar erben, aber frei über das Geld verfügen können sie nur mit Erlaubnis ihrer Eltern. Wenn es anders ist, dann korrigiert mich bitte.

Dass Du kein weiteres Konto auf den Namen Deiner Töchter einrichten kannst liegt woran? Denn das wäre eigentlich die beste Möglichkeit Ihnen Ihr Geld bei Volljährigkeit übergeben zu können.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2013 17:45
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Dass Du kein weiteres Konto auf den Namen Deiner Töchter einrichten kannst liegt woran?

Bei gSR sind dafür die Unterschriften beider Elternteile nötig.

Gruß,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2013 18:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ps,

ich verstehe nicht ganz, warum manche Leute so geil darauf sind, Konten für minderjährige Kinder einzurichten und sich darüber aufzuregen, dass dafür der andere Elternteil gefragt werden muss und/oder die Kids selbst Zugriff auf diese Konten bekommen und mit ihrem Inhalt Unsinn machen könnten. Mein Lösungsansatz wäre hier, je ein Konto auf meinen eigenen Namen zu eröffnen und den Inhalt den Kindern beispielsweise bei Erreichen der Volljährigkeit auszuhändigen. Dafür muss ich niemand um Erlaubnis bitten.

Ich gehe davon aus, dass die Erblasserin Deine Grossmutter war. Blöd ist, dass Deine Ex von diesem Erbe weiss. Aber auch da wäre ich jetzt nicht katholischer als der Papst: Wenn meine Ex in einem solchen Fall die (Mit-)Verfügung über diese Kohle haben wollte, würde ich sie dafür klagen lassen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 09.07.2013 18:11
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus psoidonuem!
Ich würde Dich als Verwalter des Erbes sehen, bis die Kids volljährig sind. Als solcher entscheidest Du, was mit dem Erbe bis dahin passiert: insofern würde ich die Kohle auf einem Konto (mit einer entsprechenden Verfügung für den Fall deines vorzeitigen Abtretens) parken, welches auf Deinem Namen läuft.

Wenn KM anderer Meinung ist, soll sie klagen! 😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 09.07.2013 19:11
(@psoidonuem)
Registriert

Okay, dann sind wir uns ja einig.

Das Geld ist auf meinem Konto, weil ich es als Bevollmächtigter dahin überwiesen habe, als Omas Bank irgendwann sagte, sie möchten das Konto schließen, da sie nicht über unbegrenzte Zeit Konten für Tote führen.  Wir sind noch verheiratet, und wir haben noch gSr. "Noch", weil Ex sich beim Besuch der Mediatorin von ihrer "besten" Seite gezeigt hat. Die Mediatorin wird also wohl über kurz oder lang Gutachterin werden und dann geht's richtig los. Die war nach dem Besuch vollkommen perplex.

Ich habe nur Angst, das die weiter an T1 rumbohrt. Jene hat ja eh schon Hals wegen http://www.vatersein.de/Forum-topic-26817.html

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2013 19:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Das Geld ist auf meinem Konto, weil ich es als Bevollmächtigter dahin überwiesen habe, als Omas Bank irgendwann sagte, sie möchten das Konto schließen, da sie nicht über unbegrenzte Zeit Konten für Tote führen. 

woher weiss die Ex überhaupt, dass es ein Erbe gab und wohin es geflossen ist?

Wir sind noch verheiratet, und wir haben noch gSr. "Noch", weil Ex sich beim Besuch der Mediatorin von ihrer "besten" Seite gezeigt hat.

was hat dieses "noch" mit dem Benehmen Deiner Ex zu tun?

Die Mediatorin wird also wohl über kurz oder lang Gutachterin werden und dann geht's richtig los.

und auch hier: Wo ist der Zusammenhang? In einem Fall als Mediator tätig gewesen zu sein schliesst eine anschliessende (parteiliche) Gutachtertätigkeit eher aus.

Ich habe nur Angst, das die weiter an T1 rumbohrt. Jene hat ja eh schon Hals wegen http://www.vatersein.de/Forum-topic-26817.html

und ich habe den Eindruck, dass Du Dir Zusammenhänge zurechtbastelst, die gar nicht existieren - aber dafür die tatsächlichen irgendwie übersiehst oder falsch bewertest.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 09.07.2013 21:09
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

als verantwortlicher Verwalter kannst Du ja auch auf "mündelsichere" Wertanlagen setzen und so der KM ziemlich den Wind aus den Segeln nehmen (z.B. Bundeswertpapiere).

Und wie die anderen Dir schon gesagt haben - zum 18. Geburtstag können die Kids dann gerne alles durchbringen, vorher bist Du (seid ihr) für die verantwortungsvolle Anlage des Geldes verantwortlich. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2013 23:11
(@roke2)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
Ist es in diesem Thema möglich auch ne eigene dazu passende Frage zu stellen?

Meine Eltern leben ja auch noch, sind nicht mehr die Jüngsten.
Und meine Kinder ziehen ja jetzt mit KM und Next ins Ausland.

Was passiert erbrechtlich falls meine 'Eltern nicht mehr sind ?

Gruß RoKe.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2013 01:05




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Was passiert erbrechtlich falls meine 'Eltern nicht mehr sind ?

Falls es kein anderslautendes Testament gibt, greift dann einfach die gesetzliche Erbfolge: 50% gehen an den überlebenden Ehegatten; die restlichen 50% zu gleichen Teilen an die "Abkömmlinge 1. Ordnung" des/der Verstorbenen, also eheliche und uneheliche Kinder. Wenn irgendwann danach der zweite Ehegatte verstirbt, kommt die zweite Hälfte des obigen Satzes wieder zur Anwendung. Die Enkel sind erbtechnisch nur dann im Boot, wenn es ein entsprechendes Testament gibt oder wenn deren Eltern (also die Kinder der verstorbenen Grosseltern) nicht mehr leben.

Davon sollte man eigentlich nur abweichen, wenn ansonsten Freibeträge bei der Erbschaftssteuer erreicht bzw. überschritten werden. Wenn Deine Eltern die Jungs nicht ins Testament schreiben, ist Deine Ex im Erbfall (Stichwort: Vermögenssorge) auch in keiner Weise involviert. Für eine solche Regelung gibt es auch noch ein paar andere gute Gründe.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2013 02:14
(@psoidonuem)
Registriert

@Martin

Sie weiß das weil meine Mutter meine Frau und mich als Vertreter der Kinder auf Pflichtteil verklagt hat und sowieso wir zum Zeitpunkt des Ablebens ja noch zusammen waren.

Das "noch" bedeutet, dass das pathologische Verhalten meiner Ex dazu führt, dass da bald der Richter drüber entscheiden muss.

Und das wird er auf Basis des Gutachtens tun. Er hat angeordnet, dass erst eine Mediation versucht wird und wenn die scheitert die gleiche Dame ein Erziehungsfähigkeitsgutachten erstellt. Die Mediation ist gescheitert. Aber das ist ja eine völlig andere Diskussion. Ich hätte das "noch" besser weggelassen.

Ich kann nicht sehen, wie man da keinen Zusammenhang sehen kann zwischen dem Aufhetzen und Entfremden und der plötzlichen Forderung von T1, ihr Erbe ausgezahlt bekommen zu wollen. Aber deswegen frage ich ja, damit ich eine andere Sicht der Dinge gezeigt bekomme.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2013 17:10