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Erben?

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(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mein Vater ist letzte Woche verstorben. Es gab schon lange keinen Kontakt mehr. Die Familie geht davon aus, dass ich auf mein Erbe freiwillig verzichte.

Wer kann mir sagen, wo ich mich über meine Rechte informieren kann, welche Fristen es gibt? Bevor ich auf etwas freiwillig verzichte, muß ich doch erstmal wissen, worauf ich im Fall der Fälle verzichten würde, oder? Hab ich einen Rechtsanspruch auf Auskunft, mir gehen soviele Fagen durch den Kopf.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2005 12:15
(@sad-dad)
Rege dabei Registriert

Liebe Eskima,
auch wenn der Kontakt lange nicht mehr da war, zunächst mein herzliches Beileid.

Ich bin kein Rechtsexperte, aber zumindest steht Dir der sogenannte Pflichtteil zu. (Beispiel: Deine Mutter lebt noch und Du hast 2 Geschwister: Deine Mutter 50%, die anderen 50% teilen sich die 3 Kinder). Wichtig ist aber auch, ob Dein Vater ein Testament hinterlassen hat und was darin verfügt wurde. Im Falle eines Testaments gibt es dessen Eröffnung und dabei hast Du natürlich auch Anspruch auf Auskunft und Beratung. So kannst Du z.B., wenn Du Schulden erbst, ein Erbe auch ausschlagen ...
Du hast es richtig erkannt: Verzichte nicht vorschnell auf etwas, was Du nicht kennst ...
Beste Grüße

Das Ziel unseres Lebens ist zu werden, wer wir sind.
(F. Nietzsche)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2005 12:28
(@Harpyie)

Hallo Eskima,

die Frist, um das Erbe auszuschlagen, welches durchaus auch Schulden sein können, beträgt 6 Wochen. Du musst zum Amtsgericht, um einen Erbschein zu beantragen.

Kommst Du an den Totenschein ran ? Wer oder was ist "Familie" Hier zählen Onkeln und Tanten nur, wenn Sie im Testament bedacht sind. Zuerst kommen Ehefrau und Kinder. Nur wenn ein Testament vorhanden ist und darin Geschwister des Verstorbenen benannt sind, erhalten diese etwas.

Das mit dem Testament ist richtig, aber hier in Deutschland graue Theorie, weil die meisten keines machen. Sollte es in einer Schublade liegen und die liebe Verwandtschaft lässt es unauffällig verschwinden - wer merkt das ? Du nicht, ein Richter auch nicht.

Den Pflichtteil erhältst Du nur, wenn das im Testament - so es denn eines gibt - ausdrücklich vermerkt wurde. Ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge, wie von Sad Dad beschrieben. Haben Deine Eltern ein Berliner Testament gemacht, gibt es vorerst garnichts. Dann kommen erst die Kinder zum Zuge, wenn auch der letzte Ehepartner stirbt.

Tja, beim Erben werden auch Verwandte zu Hyänen!

Gruss Harpyie

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2005 12:40
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Harpyie,

ich komme nirgendwo dran.

Mal zur Familiengeschichte: Meine Eltern waren 45 Jahre verheiratet, sie haben drei Kinder. Ich bin die Älteste, mein Bruder ist zu 100% geistig behindert und wohnt in einem Wohnheim. Meine Schwester ist verheiratet.

Meine Eltern haben ein Einfamilienhaus, Typ Bungalow, ca. 150qm Wohnfläche mit Riesengrundstück gebaut. Meine Schwester hat im gleichen Dorf ein Reihenhaus. Vor gut 10 Jahren steckte mir mein Schwager, dass das Reihenhaus gegen das Einfamilienhaus getauscht werden soll, damit mein Bruder und ich nicht soviel erben können.

Letztes Jahr meinte meine Schwester zu mir, dass ich ein eventuelles Erbe ja wohl ausschlagen würde, weil ja eh kein Kontakt mehr zwischen meinen Eltern und mir bestünde. Ich antwortete, dass ich das nicht vorhabe, eher würde ich ein Erbe als "Wiedergutmachung" empfinden.

Sehe ich das nun richtig? Falls es ein Berliner Testament gibt, dann würde ich eine Vorladung zur Testamentseröffnung bekommen. Als "Nacherbe" hätte ich aber Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil.

Falls es kein Testament gibt, dann würde ich schon jetzt Anspruch auf 1/6 der Erbmasse haben. Aber wie bekomme ich heraus, was in der Zwischenzeit gelaufen ist? Vielleicht sind mittlerweile auch beide Häuser auf den Namen meiner Schwester und meine Mutter hat lebenslanges Wohnrecht.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2005 14:27
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Eskima,

>Hier< gibt es weitere Infos. Und immer dran denken: Man kann auch Schulden erben, deshalb vorher genau informieren und dann entscheiden, ob man das Erbe annehmen will.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2005 14:33
(@taccina)
Registriert

Hallo Eskima,

bei einer Bekannten war es so, das die Eltern (bzw Vater und zweite Frau....die leibliche Mutter meiner Bekannten war schon früh verstorben) auch das Berliner Testament hatten.
Als ihr Vater dann starb, bekam sie noch nicht mal den Pflichtteil.
Das Haus und alles an Wert erbte die "Stiefmutter" die dann alles versetzte und sich aus den Staub machte.
So hat sie gar nichts von ihrem Vater bekommen und wird auch nach dem Tod der "Stiefmutter" nichts bekommen, da diese dann entweder alles drauf gemacht hat, oder den Rest an ihre leiblichen Kinder vererbt (mit meiner Bekannten hat sie aus Familiensicht nichts zu tun).

Und das beim Erbe oft die Geier warten, haben wir auch schon miterleben müßen, als mein Großvater gestorben ist...aber daran möchte ich gar nicht mehr denken. Er lag noch nicht im Sagr, da war meine Tante schon dabei, sich alles unter den Nagel zu reißen. Mein Vater hat mich gebeten zu Schweigen, sonst wäre ich wohl ausgerastet.

Liebe Grüße
Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2005 15:35
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Vorsicht ist in jedem Fall geboten.

1) in jedem Fall kannst Du einen Pflichtteil geltend machen, unerheblich welches Testament gemacht wurde. D.h. sollte ein "Berliner Testament" gefertigt worden sein, bist Du juristisch nicht verpflichtet dieses auch anzuerkennen. Du kannst den Pflichteil in diesem Fall geltend machen (Tod des Vaters) und nocheinmal im Todesfall Deiner Mutter.

2) Da Du von einem nicht unerheblichen Nachlaß ausgehst, sind Deine Geschwister (in diesem Fall Deine Schwester) Nachweispflichtig. Eine Übertragung geht in jedem Falle nur mit einer notariellen Beurkundung.

3) in diesem Fall bin ich mir nicht ganz sicher - bitte prüfen und evtl. berichtigen:
Ein Erbe kann auch auch nach 6 Wochen ausgeschlagen werden, wenn der Nachlaß überschuldet ist und von diesen Schulden keine Kenntnis erhalten wurde. Weiterhin können alle evtl. Gläubiger Ihre Ansprüche bis zu 5 Jahre nach dem Tode des Schuldners Ihre Ansprüche geltend machen - ziemlich dumm, wenn man dies nur 6 Wochen lang ausschlagen könnte!?

4) Gegen Stiefeltern kannst Du keine Ansprüche durchsetzen, hatte einen ähnlichen Fall in meiner Familie. Aber immer gegen die leiblichen Eltern.

5) Selbst eine Kontaktverweigerung zähl nicht unbedingt zu den Gründen, die ausreichen um jemanden zu enterben.

Wenn also eine "Erbmasse" vorhanden ist, dann kannst Du Dich auf einen kleinen Geldbetrag durchaus freuen.
Ach ja, und Dein Bruder (Vormund?) hat natürlich die gleichen Ansprüche.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2005 16:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu!

Das Erbrecht ist ab §1922 BGB geregelt. Neben allem, was schon gesagt wurde, möchte ich Dich noch darauf hinweisen, dass Deine Schwester, so sie denn die Häuser nicht offiziell gekauft hat und diese Schenkung nicht länger als 10 Jahre her ist, mit in die Erbmasse fällt bzw. Dir daraus ein rechnerischer Pflichtteil zusteht. (s. a § 2050 und 2325 BGB) Der Pflichtteil wird ab § 2303 BGB geregelt. Desweiteren könntest Du über § 2357 BGB einen Antrag auf einen gemeinschaftlichen Erbschein stellen, bzw § 2358 BGB um das Nachlassgericht zu aktivieren.

Ich würde schon auf ein klärendes Gespräch bestehen und hoffen, dass sich alles klären läßt. Ansonsten einen Anwalt aufsuchen.

GLG LBM

[Editiert am 14/10/2005 von Lausebackesmama]

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2005 16:59
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das sind ja eine Menge Informationen! Ich danke euch allen, hätte nicht gedacht, dass sich bei dem Thema hier soviele auskennen, Hut ab 🙂

Nun werde ich für mich erstmal sortieren und dann weitersehen.

Liebe Grüße an alle

eskima

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2005 17:03
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nicht nur der Staat ist scharf auf die Erbmassen! Auch die Erben.

Neben den Kindern gibt wohl nirgendwo so viel Streit wie ums Erbe!

Ein Jugendfreund ist Rettungssanitäter! Was der mir schon für Geschichten erzählt hat, das glaubt einem keiner. Z.B. mussten Sie Verwande polizeilich aus der Wohnung abführen lassen, weil diese den Schmuck von frisch verstorbenen Verwandten an sich nehmen wollten, nur damit Ihnen keiner zuvor kommt. Na ja, und noch ein paar andere Dinger!

Ach ja, und dann habe ich meine gute erziehung ein wenig vergessen:

Mein Beileid!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2005 22:22




(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Kasper,

nach deinem Beitrag fange ich an zu ahnen, dass nicht ich meiner Mutter/meiner Schwester etwas wegnehmen will, sondern dass mir etwas vorenthalten werden soll....

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2005 00:02
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Rectlich gesehen ist das auch nicht relevant!

Gute Nacht!
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2005 02:32
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

update:

Ich hatte meine Mutter angeschrieben und konkrete Fragen zur Klärung gestellt. Heute nun kam Post vom Amtsgericht: meine Mutter hat einen Erbschein als Alleinerbin beantragt. Beiligend ein "Berliner Testament" aus 1986. Ich hab nun 10 Tage Zeit mich zu äußern.

Im Falle der Unwirksamkeit dieses Testaments wären auch Sie als gesetzliche Erbin berufen.

Ich halte das Testament für wirksam 🙂

Heißt das, dass ich nach Verstreichung der Frist Anspruch auf meinen Pflichtteil habe?

LG

eskima

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2006 14:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin eskima,

das Berliner Testament setz den Überlebenden als Alleinerben im Sinne eines Vorerben ein. Dies wird gemacht, demit sich dieser nicht evtl. Erbauseinandersetzungen zu Lebzeiten stellen muss.

Damit sind die Erben jedoch nicht um ihren Pflichtteil gebracht. Hingegen wird häufig eine Klausel eingesetzt, wonach der das Pflichtteil einklagende Erbe dann beim Ableben des Vorerben auch nur seinen Pflichtteil bekommt.

Jedoch hat dieser die Pflicht zur Werterhaltung (bei Immobilien z.B.). Auch darf er nicht vom Erbe zehren oder dieses beleihen. Eine seltene Spielart ist der sog. "befreite Vorerbe". Dieser unterliegt bzgl. des Erbes keinen Regularien. Er darf lediglich das Erbe nicht verschenken.

Ich denke, du hast zwei Möglichkeiten:
1. Pflichtteil einklagen
2. Warten auf das Ableben deiner Mutter und aus der dann existierenden Vermögensmasse erben.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2006 14:41
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Deep Thought,

im Testament steht lediglich, dass sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.

Ich werde dann wohl meinen Pflichtteil fordern, wenn nötig auch einklagen. Denn spätestens nach meiner Aktion (Frage nach Aufklärung (Rechtssicherheit) bei meiner Mutter) dürfte sie mich enterben wollen. Dann bekomme ich eh nur einen Pflichtteil.

Danke und Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2006 14:53
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo eskima,

zuerst sei vorausgeschickt, daß ich von der Materie keine Ahnung habe. Auch weiß ich nicht, wie weit Du gewillt bist, juristisch gegen Mutter/Schwester vorzugehen.

Ich bilde mir ein, folgenden nicht ganz uninteressanten Aspekt im Zusammenhang mit Erbschaftsangelegenheiten gehört zu haben:

Sofern Eltern Vermögen auf ein Kind übertragen haben und ein anderes Kind hat nichts bekommen (faktisch die Enterbung über die Hintertür schon zu Lebzeiten), kann dieses andere Kind einen zivilrechtlichen Ansprch anmelden auf das ihm zustehende Erbe (Pflichtteil???), und zwar auch nach Ablauf von 10 Jahren. Die 10 Jahre sind meiner Meinung nach nur im Hinblick auf die Erbschaft-/Schenkungssteuer relevant.

Aber bitte: diesen Aspekt können vielleicht die Juristen hier noch mal auf Aktualität, Richtigkeit und Relevanz prüfen.

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende!

Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2006 15:43
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo pueppi,

Sofern Eltern Vermögen auf ein Kind übertragen haben und ein anderes Kind hat nichts bekommen (faktisch die Enterbung über die Hintertür schon zu Lebzeiten), kann dieses andere Kind einen zivilrechtlichen Ansprch anmelden auf das ihm zustehende Erbe (Pflichtteil???), und zwar auch nach Ablauf von 10 Jahren. Die 10 Jahre sind meiner Meinung nach nur im Hinblick auf die Erbschaft-/Schenkungssteuer relevant.

Deshalb ist es wichtig, das ich jetzt was unternehme. Denn die 10 Jahre laufen ab Schenkungsdatum. Angenommen, meine Eltern haben vor 5 Jahren ihre Immobilie an meine Schwester verschenkt, dann ist durch den Tod meines Vaters keine Hemmung eingetreten, so habe ich das verstanden. Wenn ich nun noch weitere 5 Jahre warte, dann werde ich gar nichts bekommen, weil die Schenkung wirksam geworden und keine Masse mehr da ist. So kann ich immerhin noch einen Pflichtteil beanspruchen.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2006 16:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Eskima,

das würde ich definitiv auch tun, denn wenn "am Ende" gar kein Geld mehr da ist, bist Du Neese *g*

Also würde ich mir den väterlichen Pflichtteil auszahlen lassen und dann in X Jahren eben den Mütterlichen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2006 17:13
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

@eskima: noch 'ne juristische 'laien-meinung' (ich hab' mich beim tod meines vaters zum glück auf mutter und die geschwister verlassen können): wie deep schon schrieb:

das Berliner Testament setz den Überlebenden als Alleinerben im Sinne eines Vorerben ein....Damit sind die Erben jedoch nicht um ihren Pflichtteil gebracht.

das heisst, 'enterben' kann dich deine mutter nicht. aber sie kann evtl. versuchen, das erbe 'durchzubringen' (verschenken, verleben ....). auch ich würde jetzt auf dem von deinem vater ererbten pflichtteil bestehen, wer weiss, was deine mutter tatsächlich hinterlassen wird (und: ja, es sieht mir durchaus so aus, dass deine geschwister dir etwas vorzuenthalten versuchen).

gruss und gutes gelingen
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2006 00:35
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo an alle,

es gibt noch eine andere schöne Konstellation, die hier aber nicht zutreffend ist:

Großvater ist zum zweitenmal verheiratet, baut Haus und erstellt mit zweiter Frau ein "Berliner Testament". Großvater verstirbt zuerst und alle bekommen bescheid, wenn Großmutter verstirbt, dann gibt es die testamentarisch versprochenen 5000 DM.

Nach dem Tod der Großmutter, immerhin ca. 15 Jahre später, war fast nichts mehr da. Aber, da die ersten Kinder nicht mit der zweiten Frau verwandt waren, erbte nur die Tochter aus deren vorherigen Ehe und der gemeinsame leibliche Sohn. Das die Erbmasse durch Familienarbeit aufgebaut wurde interessiert nicht.
Die ersten Kinder hätten beim Tod des Großvaters ihren Prflichteil verlangen müssen, auch wenn im Testament klar stand, wer fordert bekommt gar nichts.

Das ist eben immer dieser Zwiespalt zwischen der Menschlichen und Jusritischen Ebene. Gewinnen tut meistens nur der, der eine gewisse "Kälte" mitbringt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2006 12:33




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