Hallo,
ich wusste jetzt nicht wo ich das reinsetzen soll, daher stelle ich es hier rein und wenn falsch, bitte verschieben.
Es geht um den Sohn (27 Jahre) meiner jetzigen Frau. Dieser fragte mich ob ich ihn adoptieren möchte, finde ich wundervoll und habe natürlich zugestimmt. Also haben wir einen Termin beim Anwalt/Notar gemacht um die Schritte einzuleiten. Trotz des Alters von dem Sohn, meinte der Anwalt müsse man den Erzeuger/Vater fragen und schriftlich sein Einverständnis einholen. Grundsätzlich gibt es ja zwei Arten von Adoption. Eine, durch die auch die Erbfolge usw. betroffen ist und eine weniger "starke" bei der es lediglich qusi um eine Nachnameannahme geht. Hierbei bleiben die rechtlichen Folgen wie bsp. die Erbfolge unberührt. Diese wollen wir machen.
Es besteht seit kurz nach seiner Geburt kein Kontakt mehr zum Vater/Erzeuger. Jahrelang war kein Kontakt und jetzt finden wir den Vater nicht mehr. Mein Anwalt meint, man müsse nun einen Privatdetektiv oder was ähnliches beauftragen. Allerdings denke ich zumindest, benötigen wir den Erzeuger nicht, folgendes fragte ich und hoffe nun auf eure Meinung:
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Hallo Herr **,
ich muß einfach fragen ob wir bei der geplanten Erwachenenadoption nicht falsch vorgehen?
Ein großes Problem ist ja die Anschrift des Vaters von aber ich frage mich, weshalb wir bei der Adoption eines 27 jährigen überhaupt diese benötigen? Wenn ich richtig informiert bin, brauch wir nach §§ 1768, BGB: "Antrag
(1) Die Annahme eines Volljährigen wird auf Antrag des Annehmenden und des Anzunehmenden vom Familiengericht ausgesprochen". Dabei geht es ja lediglich um und mich.
Weiter, nach §1767, BGB, muß die Annahme sittlich gerechtfertigt sein und wenn zwischen uns ein "Eltern-Kind-Verhältnis" entstanden ist. Also etwas sittenwidriges kann ich beim besten Willen nicht erkennen ist was das "Eltern-Kind-Verhältnis" betrifft, ist ja genau das der Grund weshalb mich wegen einer Adoption gefragt hat. Er sagt, er hätte bisher nie einen Vater gehabt und ich würde für ihn eben wie ein Vater sein, dadurch ist ja erst überhaupt diese Idee entstanden.
Im Grunde denke ich, müssten jetzt Sie lediglich beim Amtsgericht/Familiengericht einen Antrag stellen, in dem Sie das Gericht auffordern die Adoption zu beschließen. Bei der kommenden Anhörung stellt der Richter dann fest, ob aus seiner Sicht ein "Eltern-Kind-Verhältnis" entstanden ist und wenn ja, wird das Gericht die Adoption bestätigen/aussprechen. Vorher/Parallel/Nachher müssen natürlich meine leiblichen Kinder befragt werden ob sie etwas gegen diese Adoption haben.
Also ich denke wir benötigen die Unterschrift des biologischen Erzeugers nicht. Was meinen bitte Sie dazu?
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Anwalt meint nein, das würde so nicht funktionieren, ich denke jedoch über einen Anwaltswechsel nach. Was denkt ihr bitte?
Gruß
Matthias
Hi Matthias,
selbst wenn Du die Zustimmung brauchst (was ich gerade nicht nachblättern kann), kann man einen Antrag stellen, diese Zustimmung gerichtlich zu ersetzen.
Du bist wahrscheinlich aus einem Bundesland mit Anwaltsnotaren? Such einen Vertreter, der vor allem Notar ist.
Gruss von der Insel
Moin,
vielleicht auch mal >>>HIER<<< nachlesen.
Meines Wissens machen die besonderen Verhältnisse einer Erwachsenen-Adoption die Einwilligung des biologischen Elternteils nicht erforderlich, da seine "Rechte" dadurch nicht eingeschränkt werden.
Der adoptierte Erwachsene wird allerdings sehr wohl erbberechtigt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi nochmal,
lass Dir das ganze doch mal begründen. "Funktioniert nicht" ist keine Aussage.
Ansonsten siehe § 1768 BGB, der bestimmt, dass § 1747 BGB (Zustimmung der Eltern) bei der "normalen" Adoption Volljähriger nicht anwendbar ist.
Gruss von der Insel
Hallo,
@Inselreif, ja ich lebe in solch einem Bundesland und mein Anwalt (also hier für den Fall) ist in der Hauptsache als Notar tätig.
@brille, so denke ich auch. Ist ja auch im Grunde logisch, wenn die Volljährigkeit erreicht ist benötigt dieser Mensch nunmal keine vorgeschaltete Instanz, die sich wie auch immer darstellt. Daher denke ich bzw. stelle ich mir ja auch die Frage ob der von mir gewählte Notar mit Anwaltsfunktion der Richtige ist. Auch weil in deinem Link jetzt nun wieder was von den rechtlichen Folgen richtung Erbrecht geschrieben steht, genau das wollen wir nicht und der Notar sagte mir auch das Gegenteil. So ein Mist ...
@Insel nochmal, ich hatte den Notar vor rund 2 Wochen mit meiner geposteten email angeschrieben. Bisher, also bis Gestern, kam keine Reaktion. Da ich selbst viel zu tun habe, ist das auch bei mir leider aus dem Kopf gewesen. Bis Gestern eben. Anscheinend verändert sich ab nächsten 1ersten die Grunderwerbssteuer (von 3,5 auf 5%) und somit haben alle Notare massig zu tun, weil alle die eh was kaufen wollten jetzt noch alles im aktuellen Jahr abschließen wollen. Dummerweise brauche ich halt auch einen Notar und Zack: hier ist der "Interessenkonflikt" 😉 Auf jeden Fall war er ziemlich pissig so in die Richtung "wie kann denn dieser Laie mir als Profi erzählen was ich wie machen soll?!". Ich denke eine Nachfrage bzgl. einer Begründung ist momentan nicht zielführend aber natürlich behalte ich das im Auge.
Vor allem muß ich das am laufen halten, weil mein zukünftiger Sohnemann im kommenden August seine Blume ehelichen möchte und sie wünschen sich auch eine Familienzugehörigkeit durch den gemeinsamen Namen. Also ich finds toll und das berührt mich ganz schön schön ... 🙂
Danke euch erstmal!
Moin Martina,
Auch weil in deinem Link jetzt nun wieder was von den rechtlichen Folgen richtung Erbrecht geschrieben steht, genau das wollen wir nicht
es kann im Adoptionsrecht halt keine 100 verschiedenen Abstufungen geben. Wenn Du den Teil "Erbe" ausschliessen möchtest, musst Du das hinterher eben testamentarisch tun (wobei ich denke, dass man den Pflichtteil auch in solchen Fällen nicht ausschliessen kann).
Anscheinend verändert sich ab nächsten 1ersten die Grunderwerbssteuer (von 3,5 auf 5%) und somit haben alle Notare massig zu tun, weil alle die eh was kaufen wollten jetzt noch alles im aktuellen Jahr abschließen wollen.
dieses Thema ist in zwei Wochen durch; dann haben die Jungs wieder Zeit. Gibt es denn einen Grund, diese Adoption unbedingt noch in diesem Jahr durchzuziehen? Bis zur Hochzeit Deines Stief-/Adoptivsohns im August 2013 ist ja noch Zeit.
Grüssles
Martin
PS: Ich kenne in Deinem Bundesland auch einen Notar; ist ein Freund von mir. Falls Bedarf: Schick mir eine PN.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
nein nein, das soll nicht mit wahnsinnigem Druck noch dieses Jahr laufen. Nur sagte der Notar das man schon ein gutes 3/4 Jahr dafür einplanen müsse. Wenn das wirklich so lange dauern sollte, könnte es sehr doof durch den festgelegten Heiratstermin (08/2013) laufen und die Gefahr möchte ich natürlich minimieren.
Gruß
Matthias
edit sagt, ich bin zu doof um dir eine PN zu schicken. Wo ist denn der Button dafür????
Auf der Startseite oben rechts unterhalb der "online Liste".
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
edit sagt, ich bin zu doof um dir eine PN zu schicken. Wo ist denn der Button dafür????
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Grüssung
Marco
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edit sagt, ich bin zu doof um dir eine PN zu schicken. Wo ist denn der Button dafür????
klick ggf. einfach auf den "Briefumschlag" unter meinem Namen; dann geht's auch per Mail
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Moin.
Darf ich mal was dazwischen fragen?
Vor allem muß ich das am laufen halten, weil mein zukünftiger Sohnemann im kommenden August seine Blume ehelichen möchte und sie wünschen sich auch eine Familienzugehörigkeit durch den gemeinsamen Namen. Also ich finds toll und das berührt mich ganz schön schön ... 🙂
Das beantwortet zum Teil die Frage, die mir gestern schon in den Fingern lag, die aber auch immer noch nicht wirklich beantwortet ist:
Was sind denn Gründe (für den Stiefsohn? für Dich?) die das Thema so extrem wichtig werden lassen? Immerhin reden wir hier über einen gestanden Erwachsenen mit 27 J. (kein Kind mehr, bei dem Sorgerechts-Themen im Fall der Fälle akut werden können? auch kein junger Erwachsener, der sich auch über den gemeinsamen Nachnamen mit der "neuen" Familie identifizieren möchte)!
Und wenn er seinen Nachnamen (vermutlich wohl den des leiblichen KV, der sich nicht kümmert) loswerden will (jedes Verständnis dafür): warum nicht durch Annahme des Namens seiner Blume. 😉
Also wenn ich nicht was wichtiges übersehe, wäre mir das ganze viel zu aufwändig, nur damit das junge Paar zukünftig meinen Familiennamen trägt... Aber, das ist natürlich eine sehr persönliche, in Teilen emotionale Entscheidung,
Gruß, toto
Hallo Toto,
im Grunde wäre deine Frage mit einem Text, der über mehrere Seiten geht, zu beantworten. Das ist über 8 Jahre intensiven Kontakt/Auseinandersetzungen usw. entstanden. Patchworkfamilie halt ... alles sehr emotional ... vor allem ich :redhead:
Ich hoffe du hast Verständnis dafür, dass ich da weder Zeit noch Lust habe aber kurz und knapp würde ich sagen es geht schlicht und ergreifend um eine Herzensangelegenheit. Ist eine reine emotionale Kiste und das wäre für mich auch garnicht so leicht in Worte/Geschriebenes zu packen. So bin ich halt, find mich auch gut so und deshalb bleibts so 😉
Sch**** auf den Aufwand, Gefühle sind unser Lebenselexier/Lebensantrieb! 🙂
Gruß
Matthias