Erwachsenes Scheidu...
 
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Erwachsenes Scheidungskind Rechte/Pflichten

 
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo an alle, aktuell ergibt sich bei und folgende Situation. Vielleicht war,ist der Ein oder Andere in ähnlicher Situation...

LG ist selbst Scheidungskind, da war er ca.10 Jahre alt. Zum Vater gab es keinen wirklichen Kontakt mehr. Vor ein paar Jahren hat LG ihn einfach einmal besucht, seitdem telefonieren sie an den Geburtstagen und sie haben sich 2-3 mal gesehen, sein Bruder hat gar keinen Kontakt zum Vater.
Vor ein paar Wochen schon rief sein Vater an, er müsse ins Krankenhaus, sein Arzt meinte er solle seinen Sohn kontaktieren. Er erzählte uns, dass er schon einige Wochen im Krankenhaus war, seine Frau hat er in Pflege gegeben, da sie dement wäre.
Er gab uns die Info wo, Tel. für das Krankenhaus usw. Wir haben dann im Krankenhaus angerufen und uns erkundigt, mit ihm schien alles soweit OK.

Gestern kam nun ein Anruf des Großcousins der Stiefmutter, anscheinend war sein Vater erneut im Krankenhaus und wurde am Rücken operiert, die vorhergehende OP war anscheinend eine  Darmverlegung wegen Darmkrebs.

Der Großcousin hatte unsere Telefonnummer vom Vater, er möchte gerne die Anschrift von LG und dessen Bruder. Er hätte Unterlagen, die er gerne schicken möchte.  Denke es geht um irgendwelche Verfügungsgeschichten und Vollmachten.

LG fährt demnächst seine Kinder besuchen, diese wohnen in der Nähe seines Vaters. Er wird sich dann mit ihm mal zusammensetzten und  einiges klären. Er hat ja keinerlei Ahnung über das Leben und Verhältnisse seines Vaters.

Gibt es wenn er eine Vormundschaft übernimmt etwas zu beachten?

Denke wenn der Vater einmal ins Heim müsste bzw. sterben sollte würde er und sein Bruder eh verantwortlich sein...

Vielleicht habt ihr ja schon Erfahrungen damit gemacht.

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2018 15:22
(@paulsw)
Schon was gesagt Registriert

Wenn soweit nichts weiter bestimmt ist, gibt es da nichts zu beachten. Ein Testament oder ähnliches ist auch nicht bekannt?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2018 16:59
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, nein es ist nichts weiter bekannt. LG hat nun nochmal mit dem Großcousin der Stiefmutter gesprochen, wie es aussieht werden sie wohl die Vormundschaft für sie übernehmen, da sie ja Familie ist. LG und sein Bruder sollen sie für den Vater übernehmen. Ist eine seltsame Situation, da LG und auch sein Bruder mit dem Vater nichts zu tun hatten, nun muss/soll er sich mit ihm zusammensetzen und über all dies sprechen. Denke es wäre wichtig zu klären zum einen evtl. eine medizinische Vereinbarung, Vermögen ob was da ist für den Fall der Fälle...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2018 19:17
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

LG fährt demnächst seine Kinder besuchen, diese wohnen in der Nähe seines Vaters. Er wird sich dann mit ihm mal zusammensetzten und  einiges klären. Er hat ja keinerlei Ahnung über das Leben und Verhältnisse seines Vaters.

Eben genau wegen Letzterem erst einmal diesen Besuch abwarten. M.E. gibt es mehr als ein wenig Klärungsbedarf zw. Vater und Sohn. I.M. soll es ihm gut gehen, Darmkrebs hingegen ist mehr als ernsthaft.
Wozu eine Vormundtschaft? Wo ist der Handlungsbedarf, und was sollte ein solcher bewirken? Bei einem todkranken Menschen wären andere Dinge angebrachter. Dein LG sollte erst einmal ein tiefes Gespräch mit seinem Vater führen - und dann kann weiter geschaut werden. Nur warten sollte er nicht (mehr).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2018 22:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Vater könnte bestimmte Unterlagen (z.B. ein Testament oder auch Familienfotos) schicken wollen. Auch könnte es um Vollmachten bezüglich der Gesundheit oder auch finanzieller Art gehen, Beerdigungswünsche.

Eine Vormundschaft, heute Betreuung genannt, kann nur von einem Gericht angeordnet werden, dass dann auch den Betreuer einsetzt. Dies kann ein Verwandter sein, muss es aber nicht.

Ich vermute eher, dass es darum geht "reinen Tisch" zu machen und sich in gewisser Weise von seiner Familie zu verabschieden. Dieser persönliche und auch sehr emotionale Aspekt wird im Vordergrund stehen. Ob es dann auch noch um rechtliche Dinge geht, wird sich zeigen.
Deshalb sollte Dein LG genügend Zeit einplanen und auch sich genügend Zeit lassen. Dieser Besuch bei seinem Vater wird anders verlaufen als er es sich vorstellt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2018 11:09
(@tellerchen)
Benutzer

hallo,
naja nicht bös sein, aber habe da in der Bekanntschaft andere Erfahrungen gemacht.
Nicht das erstemal, das ein Cousin... Großcousin oder wer auch immer versucht, als Betreuer eingesetzt zu werden, wo man Pflichten übernimmt.
Auf der anderen Seite hat man natürlich auch Zugriff auf finanzielle Sachen.
Ich würde mit dem Vater direkt Kontakt aufnehmen und mir ein eigenes Bild im Krankenhaus machen.
Da der Vater nicht dement ist, kann man auch eine Verfügung am Krankenbett machen, selber im Bekanntenkreis erlebt, als Zeuge dient der Oberarzt...

alles gute...hoffe es wird alles gut

lg

tellerchen

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2018 01:59
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Susi
Es ist ein Irrtum das die Betreuung nur durch Gericht eingerichtet werden kann, welches dann den Betreuer einsetzt. Das kann ein Mensch auch vorsorglich bei einem Notar machen und den oder die Betreuer/in selbst bestimmen, so geschehen in der Verwandschaft. Da hat der Mann durch die Notarin die Betreuungsurkunde erstellen und seine EX-Frau und seine drei Kinder als gleichberechtigte Betreuer für alle Lebensbereiche eingesetzt und diese Urkunde ist dann vom Betreungsgericht beurkundet worden. Sie tritt dann in Kraft wenn der Mann nicht mehr für sich entscheiden kann.

LG
der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2018 12:57
(@inselreif)
Moderator

Nein, der Mann hat seine Betreuer nicht eingesetzt. Er hat lediglich im Rahmen einer Vorsorgevollmacht einen Wunsch dazu geäussert.
Im Falle eines Falles orientiert sich das Gericht an diesem Wunsch, er hat sehr starken Einfluss aber es ist nicht daran gebunden.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2018 17:42
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo @all,
danke für eure Antworten. Mittlerweile hat LG mit diesem Groß Cousin der Stiefmutter selbst gesprochen. So wie er es verstanden hat wird dieser bzw. kümmert sich dieser um die Belange seiner Grißciusine(Stiefmutter) und LG und sein Bruder sollen dies für den Vater machen. Er schickt nun entsprechende Papiere, mal sehen was da jetzt kommt. Dieser Cousin hat LG auch eingeladen bei ihm vorbei zu schauen wenn er in 2 Wochen in seine alte Heimat fährt. Dann setzt er sich auch mit seinem Vater zusammen um sich mit der Thematik auseinander zu setzen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2018 23:09