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Frage zu Riesterrente

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(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Hallo,

nachdem Scheidung und alles soweit durch ist, überlege ich eine Riesterrente abzuschließen. Durch die hohen Bearbeitungs- und Abschlussgebühren lohnt sich das ja nur so richtig, wenn man auch die staatlichen Zulagen mitnimmt. Unser Sohn ist 2010 geboren und wir haben dsa gemeinsame Sorgerecht, er lebt hauptsächlich bei meiner Ex.

Bekomme ich trotzdem die Kinderzulage von 300€, obwohl das Kind nicht ständig bei mir lebt? Kann die Zulage für mich gestrichen werden, falls meine Ex auch mal eine Riesterrente anschließt?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2015 12:55
(@superpapa)

Moin Klaus,

ich glaube ich zu erinnern, dass das GSR dabei nicht von Bedeutung ist. Entscheidend für die Zulagen ist hier, von welchem Elternteil dein Sohn die meiste Zeit betreut wird und wem von euch das Kindergeld zugeht.

Da das nach deiner Beschreibung nicht in deinem Haushalt ist und dir das Kindergeld nicht zufließt, wirst du auch nicht in den Genuss der staatlichen Kinderzulage bei Abschluss einer Riesterrente kommen.

Gruß

sp
   

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 14:21
(@psoidonuem)
Registriert

Riestern lohnt sich wenn überhaupt nur, wenn man viele Kinder hat und viel verdient.

Für alle anderen macht das nur Sinn, wenn man steinalt wird, ich meine gelesen zu haben, dass man mindestens 90 werden muss um wenigstens das raus zu bekommen, was man einzahlt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 14:26
(@Inselreif)

Riestern lohnt sich wenn überhaupt nur, wenn man viele Kinder hat und viel verdient.

ergänze ein "nicht" vor dem viel.
Meine Frau bekommt jedes Jahr mit läppischen 60 Euro Sparbeitrag mehr als einen Tausender auf's Sparkonto.
Mit einem hohen Einkommen müsste man dafür mehrere Tausender einzahlen bzw. im Nullrenditegrab versenken.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 14:36
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

@superpapa: Danke für die Info. Dann lohnt sich das wohl nicht so wirklich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2015 14:54
(@superpapa)

Klaus,

der Zins ist zwar niedrig, aber die staatlichen Zulagen gerade mit Kind/ern sind hoch.

Ich will keine Werbung machen. Aber trotz der dreisten "Bearbeitungsgebühren" (die Akten werden mehrmals im Jahr angefasst, um die Zulagen geltend zu machen) kann man das bei niedrigem Einkommen machen, zumal deine Beiträge bei der Unterhaltsberechnung Berücksichtigung finden. 4 % Einlage vom Jahresverdienst sind zu verschmerzen verschmerzen.
Du musst dir am Ende der Laufzeit die Kopeken ja nicht als monatliche Rente auszahlen lassen, du kannst auch alles auf einmal nehmen (oder Wohnriester, wenn du trotz der Immobilienpreise in Ballungszentren was kaufen willst :rofl2:). Ich würde das schnell machen. Es schmälert dein unterhaltsrelevantes Einkommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 15:00
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Hallo, also wenn für mich die Kinderzulage wegfällt, dann lohnt sich eine andere Vorsorge eher, ich habe das mal durchgerechnet. Außerdem kann man sich nur max. 30% der Gesamtsumme bei Rentenantritt auszahlen lassen. Ich denke ich werde mich eher mal in Richtung betriebliche Altersvorsorge orientieren.

Ich verdiene keine 100.000€ im Jahr, aber doch "ganz gut", daher wird sich dsa dann wohl eher noch weniger für mich lohnen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2015 15:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich will keine Werbung machen. Aber trotz der dreisten "Bearbeitungsgebühren" (die Akten werden mehrmals im Jahr angefasst, um die Zulagen geltend zu machen) kann man das bei niedrigem Einkommen machen

Ja und für Leute mit niedrigem Einkommen ist Riester auch erfunden worden.
Und zwar nicht etwa, damit diese Leute später etwas davon haben, sondern damit sie später nicht der Sozialhilfe anheim fallen.
Wenn die eigentliche Rente des Geringverdieners nämlich unter dem Sozialhilfesatz liegt, wird die Differenz aus der Riesterrente genommen.
Bei dem der nicht riestert kommt dieses Geld vom Staat.

Riester ist erfunden worden um die Sozialhilfe zu entlasten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 15:57
(@psoidonuem)
Registriert

Und Riester wird auch auf die Grundsicherung angerechnet. Dh wer Grundsicherung bekommt, bekommt seine Riester Ersparnisse gar nicht raus.
Ist das das was Du meinst, Beppo?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 16:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja. Genau.

Dadurch lohnt sich Riestern weder für die Gut- noch für die Geringverdiener.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 16:05




(@psoidonuem)
Registriert

Ich dachte immer das lohnt sich für mich mit drei Kindern und Gutverdiener. Lohnt sich aber nur wegen der Kinder. Und da ich auch nur noch für eins Kindergeld kriege ... f***

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 16:17
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Mal noch eine kurze Frage dazu, dass einem ja ein bestimmter % Satz  (5%?) für die Altersvorsorge vom Netto abgezogen wird (für die Unterhaltsberechnung). Mit meiner Ex habe ich mich auf einen festen geringen Betrag geeinigt (läuft noch 2 Jahre) und für den Sohn zahle ich nach Düsseldorfer Tabelle. Ich bin knapp unter der nächsten Stufe, unter die Stufe darunter komme ich auch nicht wenn ich die max. Altersvorsorge nutze.

Habe ich in meinem Fall unterhaltstechnisch noch andere Vorteile, wenn ich aktuell eine Altersvorsorge abschließen würde?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2015 16:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mal noch eine kurze Frage dazu, dass einem ja ein bestimmter % Satz  (5%?) für die Altersvorsorge vom Netto abgezogen wird

Der gezahlte Betrag bis zu 4% vom Brutto.

Habe ich in meinem Fall unterhaltstechnisch noch andere Vorteile, wenn ich aktuell eine Altersvorsorge abschließen würde?

Fällt mir nicht viel ein, ausser, dass du dann 4% mehr verdienen darfst ohne rauf gestuft zu werden.

Ich würde den Unterhalt nicht als entscheidende Grundlage für eine Altersvorsorge sehen, zumal ihr ja schon eine Verabredung habt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 17:01
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Dake für die Info, ich hatte jetzt auch keinen weiteren Nachteil gesehen.

Die Frage ist ja nicht ob Altersvorsorge, sondern welche. Wenn ich jeden Monat selbst Geld beiseite lege und in meine Altersvorsorge investiere, dies aber im Gegenzug zur unattraktiven Riesterrente oder betrieblichen Rente (mein AG gibt leider nichts dazu) nicht offiziell anerkannt und abgezogen wird, dann ist das natürlich etwas anderes. Wenn hingegen bei der für mich eher unattraktiven "offiziellen" Altersvorsorge der Vorteil wegen Unterhalt dazu kommt, dann kann das natürlich schon wieder etwas anders aussehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2015 17:13
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
die Riesterbeiträge können auch steuerlich geltend gemacht werden, bei mir sind das ca. 600Euro/Jahr, die ich zurück bekomme, also ca. 1/3 des einbezahlten Betrages.

LG Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 20:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, das ist dann dein wesentlicher Ertrag, allerdings musst du den dann später auch wieder versteuern.
Es bleibt also nur die Differenz zwischen deinem heutigen und dem zukünftigen Steuersatz.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 20:16
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, das ist dann dein wesentlicher Ertrag, allerdings musst du den dann später auch wieder versteuern.
Es bleibt also nur die Differenz zwischen deinem heutigen und dem zukünftigen Steuersatz.

Hallo Beppo,
bitte hilf mir auf die Sprünge: Was muss ich später wieder versteuern?
Danke schon mal
Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2015 00:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Einnahmen aus der Riesterrente.

Vor einigen Jahren wurde stufenweise von vorgelagerter auf nachgelagerte Versteuerung umgestellt.

In der Übergangsphase wird dann teilweise doppelt versteuert.

Wobei ich aber auch keine Details weiß, ich habe das nur mal irgendwo gehört.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2015 00:25
(@superpapa)

Ja und für Leute mit niedrigem Einkommen ist Riester auch erfunden worden.
Und zwar nicht etwa, damit diese Leute später etwas davon haben, sondern damit sie später nicht der Sozialhilfe anheim fallen.

Ja, das ist so.
Wenn du allerdings 30 Jahre oder mehr gerudert hast, liegst du im Normalfall mit der Altersrente immer noch über dem Existenzminimum, brauchst also nicht dem Staat zur Last fallen. Und in Klaus' Fall gehe ich davon aus.
Daher: mach et, Otze! 

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2015 02:55
(@psoidonuem)
Registriert

Dake für die Info, ich hatte jetzt auch keinen weiteren Nachteil gesehen.

Die Frage ist ja nicht ob Altersvorsorge, sondern welche. Wenn ich jeden Monat selbst Geld beiseite lege und in meine Altersvorsorge investiere, dies aber im Gegenzug zur unattraktiven Riesterrente oder betrieblichen Rente (mein AG gibt leider nichts dazu) nicht offiziell anerkannt und abgezogen wird, dann ist das natürlich etwas anderes. Wenn hingegen bei der für mich eher unattraktiven "offiziellen" Altersvorsorge der Vorteil wegen Unterhalt dazu kommt, dann kann das natürlich schon wieder etwas anders aussehen.

Und das wiederum ist auch der Grund, warum es sich auch für Besserverdiener lohnen kann. Ich bekomme 2100€ gutgeschrieben, zahle aber nur 1276€ selbst und die kann ich bei einem Steuersatz von 42% absetzen, zahle also faktisch 740€.
Jetzt muss ich nur noch 90 werden....

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2015 10:35




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