Hallo,
eine kurze Frage:
Woran bemisst sich der Streitwert bei einer Unterhaltsforderung?
Angenommen, ein Seite fordert 5000 Euro, die Andere ist bereit 3000 Euro zu zahlen und das Gericht beschließt einen Unterhalt in Höhe von 4000 Euro, was ist dann der Streitwert ?
a: 5000€
b: 4000€
c: 3000€
c1: 2000€
d: 12x5000€
e: 12x4000€
f: 12x3000€
f1: 12x2000€
Servus,
SL
PS: Ich frage deshalb, weil sich die Aussagen meiner Anwältin nicht mit dem decken, was ich dazu im Internet gefunden habe.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Grundsätzlich 12 x 5.000
Nur wenn die 3.000 vor Rechtshängigkeit der Klage bereits tituliert sind _und_ der Antrag das entsprechend berücksichtigt 12 x 2.000
Alles andere ist ggf. im Rahmen der Kostenverteilung (Quote Obsiegen - Unterliegen) zu berücksichtigen.
Gruss von der Insel
Hallo,
geregelt ist das im <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/famgkg/__51.html>§" 51 FamGKG</a>.
Wie Inselreif schon schrieb wird dabei auf die Forderung abgestellt, also 12x5000 Euro.
Etwas anderes wäre es, wenn schon eine Einigung erreicht wurde und nur um einen höheren Betrag gestritten würde.
Anderes geregelt ist es beim Kindesunterhalt, hier wird der Monatsbetrag zugrunde gelegt.
VG Susi
Tja, meine Anwältin sagt f1, also 12x2000 Euro. Ich bin verwirrt.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Wurden bei dir nicht schon 3000 EUR festgelegt und sie will jetzt 5000 EUR?
Wurden bei dir nicht schon 3000 EUR festgelegt und sie will jetzt 5000 EUR?
Nein.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Die meisten Anwälte und Richter haben keinen blassen Schimmer von Kostenrecht. Das ist Sache der Renos und Rechtspfleger. Niederes Zeug, damit beschäftigt sich kein Volljurist. Wenn der Reno jetzt in der Ausbildung auch gepennt hat und sich auf sein RA-Micro verlässt (was in komplizierten Fällen auch oft falsch liegt), kommt Murks raus.