Frage zum Streitwer...
 
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Frage zum Streitwert

 
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

eine kurze Frage:

Woran bemisst sich der Streitwert bei einer Unterhaltsforderung?

Angenommen, ein Seite fordert 5000 Euro, die Andere ist bereit 3000 Euro zu zahlen und das Gericht beschließt einen Unterhalt in Höhe von 4000 Euro, was ist dann der Streitwert ?

a: 5000€
b: 4000€
c: 3000€
c1: 2000€
d: 12x5000€
e: 12x4000€
f: 12x3000€
f1: 12x2000€

Servus,
SL

PS: Ich frage deshalb, weil sich die Aussagen meiner Anwältin nicht mit dem decken, was ich dazu im Internet gefunden habe.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

Zitat
Topic starter Geschrieben : 14.08.2020 12:14
(@inselreif)
Moderator

Grundsätzlich 12 x 5.000
Nur wenn die 3.000 vor Rechtshängigkeit der Klage bereits tituliert sind _und_ der Antrag das entsprechend berücksichtigt 12 x 2.000

Alles andere ist ggf. im Rahmen der Kostenverteilung (Quote Obsiegen - Unterliegen) zu berücksichtigen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2020 12:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

geregelt ist das im <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/famgkg/__51.html>§" 51 FamGKG</a>.
Wie Inselreif schon schrieb wird dabei auf die Forderung abgestellt, also 12x5000 Euro.
Etwas anderes wäre es, wenn schon eine  Einigung erreicht wurde und nur um einen höheren Betrag gestritten würde.
Anderes geregelt ist es beim Kindesunterhalt, hier wird der Monatsbetrag zugrunde gelegt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2020 12:32
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Tja, meine Anwältin sagt f1, also 12x2000 Euro. Ich bin verwirrt.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 14.08.2020 13:05
(@maxmustermann1234)
Registriert

Wurden bei dir nicht schon 3000 EUR festgelegt und sie will jetzt 5000 EUR?

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2020 13:21
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Wurden bei dir nicht schon 3000 EUR festgelegt und sie will jetzt 5000 EUR?

Nein.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 14.08.2020 13:43
(@inselreif)
Moderator

Die meisten Anwälte und Richter haben keinen blassen Schimmer von Kostenrecht. Das ist Sache der Renos und Rechtspfleger. Niederes Zeug, damit beschäftigt sich kein Volljurist. Wenn der Reno jetzt in der Ausbildung auch gepennt hat und sich auf sein RA-Micro verlässt (was in komplizierten Fällen auch oft falsch liegt), kommt Murks raus.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2020 15:17