Hallo,
wollte mal hören, wie ihr das mit eurer Privathaftpflicht handhabt, bzw. wie das ist, wenn das Kind hauptsächlich bei der Mutter lebt und jedes zweite Wochenende bei mir ist und zusätzlich einmal die Woche. Muss das Kind dann über mich versichert sein, falls mal etwas passiert? Oder reicht da die Haftpflicht der Mutter, sprich benötigt man in so einem zusätzlich eine Police wo dsa Kind mit versichert ist?
Ganz grob guck in die Versichrrungsbedingungen Deiner Haftpflicht was da drin steht. Das die Haftpflicht der km einspringt wenn Kind bei dir glaube ich nicht.
Ich habe die familienhaftpflicht beibehalten und nur exe herausnehmen lassen. So bin ich auf der sicheren Seite
Das Kind ist dort zu versichern wo es lebt. Wenn die Mutter keine HP hat ist es nicht versichert.
Moin,
ich denke, es lohnt sich ein differenzierter Blick.
Bei den meisten Haftpflichtversicherungen sind Kinder, die im Haushalt leben kostenfrei mitversichert. Dh in deinem Fall bei der KM. Eine solche Versicherung deckt dann auch Versicherungsfälle ab, die während der Umgangszeit entstehen.
Je nach der Art der Kommunikation zw. der KM und Dir kann das dann zu Problemen führen, da Du evtl. nicht weißt, ob eine Haftspflichtvers. besteht, was die KM versichert hat, ob sie bspw. eine aus Deiner Sicht unangemessen hohe SB vereinbart hat und von Querstellen im Schadensfall ganz zu schweigen. Wenn es also diese Art der Schwierigkeiten mit der KM gibt, dann würde ich mich an Deiner Stelle um einen (zusätzlichen) Haftpflichtschutz für das Kind kümmern - wenigstens für die ganz großen, existenzbedrohenden Summen. Dazu würde ich zunächst mit Deiner Versicherung sprechen, ob das Umgangskind während der Umgangszeit bei Dir mitversichert ist, wenn keine mütterliche Versicherung vorliegt. Evtl. eine (kostenfreie?, aber schriftliche) Zusatzvereinbarung treffen od. die Versicherung wechseln.
Eine Versicherung von Haftpflichtschäden, insb, der größeren, halte ich für sehr wichtig. Gerade wenn die Kinder älter,dh deliktfähig werden! Es gibt auch Policen, die verzichten auch bei kleineren Kindern auf die Einrede, der fehlenden Deliktfähigkeit - nicht ganz uninteressant wenn das dreijährige Kind unbeobachtet einen Schaden im Freundeskreis anrichtet.
gruß, toto