Hallo zusammen,
nachdem meine Scheidung (ohne Folgesachen) ja durch ist, werden derzeit die Themen der Trennunszeit aufgearbeitet.
Ganz gegen den Trend:
gebt mir bitte konstruktive Ideen, wie ich mich verhalten könnte. Fühlt Euch frei für die verrücktesten Ideen, ich schau mal was ich darauf machen kann.
Vorab:
Am Donnerstag, nach der Verhandlung, hätte ich diesen schnauzbärtigen - m.E. verantwortungslos handelndende, in Bodman am Bodensee risdierenden - Anwalt am liebsten zusammen mit meiner Ex "umgehauen".
TU-Urteil ist - zwar gegen meinen Gerechtigkeitssinn und auch (so habe ich die Zwischentöne verstanden) der Richterin (wegen OLG-Entscheidung zu VKH) erträglich.
ABER:
RA Lenßen brachte - weiß nicht, ob wegen des Effekt, oder um sicher zu gehen - ein Umgangsthema imTermin zur Sprache, das ich (taktisch nicht geschickt, aber so bin ich halt) verschulde
Nach meiner Auffassung ist mein Sohn nun leider auf dem "Schlachtfeld", denn ich kann leider nicht bewerten, welchen "Wert" er/der Sachverhalt bei der Entscheidung der Richterin hatte. Als Anhalt, es ging um 5' ... >> 75' sind anhängig und ich warte auch die "Einladungen zum Termin".
Was kann mich nun - unter sachlichen Aspekten (emotionale Themen lasst bitte mal außen vor, die machen mich eh' kaputt) - daran hindern, ihn als "GEGNER" zu betrachten? Ich finde leider keinen Einstieg ins Standesrecht der Anwälte, der mir den Hebel gäbe, diese "WAFFE" zu entschärfen. Leider darf man sich nicht am derzeit niedrigen Streitwert (<10' für 10-12/09) täuschen lassen, denn da könnte noch etliches nach schwappen.
Bis auf weiteres werde ich die "verurteilten" Termine Wahrnehmen und es wäre Scheisse, müsste ich ihn aus strategischen (operativ/taktisch ist's unnötig) Informationen "impfen"-
@ADVOKATEN: kann ich den Text oben, ohne *hohe --> PN* Risiken posten z.B. auf Facebook, xing, oder motortalk.de?
ich bin pissed über das unverantwortliche Verhalten dieses Fernseh-Anwalts und werde - ggf. im Nachgang - ein Auge darauf werfen, wie dieser **** arbeitet.
Beste Grüße
Chris
PS. um'sklar zu machen: ich liebe meinen Sohn, aber ich liebe ihn nicht mehr als mich!
LiGrü
Chris
To finish first, you have to finish first!
Hallo CnD,
ich kann leider aus dem Geschrieben überhaupt nicht erkennen um was es dir geht. Es ist viel zu verwirrt.
Hier wirst du allerdings keinen juristischen Rat bekommen. Das wäre nämlich verboten, wir können hier nur Rat geben und von eigenen Erfahrungen berichten.
Ein rein menschlicher Rat: Vergiß Rachegedanken ggü. deiner Ex und ihrem RA und kümmere dich im Rahmen des Umgangs um euren Sohn.
Vergiß dabei nicht, das RA nur das tun, was sie von ihren Mandanten gesagt bekommen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
als weitere Stimme muss ich bestätigen, dass ich nicht weiß, um was es genau geht.
Du bist mit der Verhandlung bzw. dem Ergebnis nicht ganz einverstanden, wirst den Umgang mit dem Kind erstmal wahrnehmen wie vorgeschlagen, aber willst dich mit dem gegnerischen Anwalt "anlegen".
Da werden dir hier so ziemlich alle sagen: verlorene und verschwendete Energie.
Was jetzt nur noch interessiert ist doch dein Kind und möglichst viel Zeit mit ihm. Rachegelüste sind aus Erfahrung nicht förderlich.
LG, mahjoko 🙂
LG - Life´s good, meistens! 😉
Hä?
Also ich glaube auch heraus destilliert zu haben, dass du dem GegenRA ans Bein pinkeln willst.
Das geht jedoch grundsätzlich nur über den Richter in der Verhandlung.
Nur der kann den RA zur Ordnung rufen wenn der aus der Rolle fällt.
Die übrigen Beschwerdemöglichkeiten, z.B. über die Anwaltskammer greifen nur bei Beschwerden über den eigenen Anwalt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
auf den eigenen Anwalt beschränkt ist nur der Vermittlungsantrag nach § 73 II Nr. 3 BRAO.
Beschweren an sich -oder besser gesagt Fehlverhalten mitteilen- kann sich jeder über jeden x-beliebigen Anwalt bei der für ihn zuständigen RAK. Das ist allerdings eher eine Art verpetzen von anwaltlichen Pflichtverletzungen ohne weitere Beteiligung am Verfahren. Die Pflichten findet man im Wesentlichen in der BORA und -oh Wunder- ist dort keine Pflicht betreffend die Gegenseite normiert. Ist die Eingabe begründet, führt sie zu einer Rüge oder einem anwaltsgerichtlichen Verfahren. Davon erfährt, ausser bei verhängten Berufs- oder Tätigkeitsverboten, die veröffentlicht werden, aber keiner was. Von daher kann man sich die Eingabe in der Regel gleich sparen.
Gruss von der Insel
Moin
RA Lenßen brachte - weiß nicht, ob wegen des Effekt, oder um sicher zu gehen - ein Umgangsthema imTermin zur Sprache, das ich (taktisch nicht geschickt, aber so bin ich halt) verschulde
Kann es sein, dass Du Dich lediglich ertappt fühlst bei einer für Dich unvorteilhaften Handlung? Und deshalb willst Du das Kriegsbeil ausgraben, selbst 5 Tage nach dem Geschehen noch? Ich will nicht wissen wie Du austickst, wenn mal was ernsthaftes passiert. Wenn, dann solltest Du m.M.n. auf Deinen RA sauer sein, dass dieser nicht abgeblockt hat und vor allem auf Dich selbst, dass Du so leicht aus dem Gleichgewicht zu bringen bist.
Ausser, dass der gegn. RA am Thema vorbei geredet und Dich auf dem falschen Fuß erwischt hat, kann ich kein Fehlverhalten erkennen. Aber ich kann sagen, er hat sein Ziel erreicht. Falls Du mal eine Sendung davon gesehen haben solltest wirst Du feststellen, dass er solches Verhalten an seinen Privatdetektiven geschätzt hat. Der Zweck heiligt eben die Mittel, und Nachtreten ist ausdrücklich erlaubt. Meines Erachtens eine der widerlichsten fiktiven Possen, die sich der Sender geleistet hat.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.