Hat nix mit KU o.ä....
 
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Hat nix mit KU o.ä. zu tun, brauche dringend Info zu Schulden

 
(@romyh)
Registriert

Hallo,

es betrifft mich nicht selbst sondern einen Bekannten. Ich frage für ihn, da sein Anwalt ihn ziemlich im Stich gelassen hat und er kein Geld für einen neuen hat.
Ich hoffe es findet sich jemand hier der sich mit sowas auskennt.

Es bestehen Mietschulden aus einem gewerblich genutzten Objekt, die Gründe möchte ich hier nicht erläutern, ist sehr kompliziert und er wurde ganz schön ver*. Wer nähere Infos benötigt dem mail ich das. Das Gericht verurteilte ihn die angestauten Mietschulden zur Hälfte bezahlen zu müssen. Er ist jedoch pleite, der Umbau hat sein ganzes Erspartes aufgefressen. Er hat seitdem einen Teilzeitjob, das Einkommen liegt unter 1000 € . Er ist verheiratet, ein Kind, studiert. Seine Frau arbeitet Vollzeit. Er findet  nichts und gilt hier als ungelernt.
Vor vielen Jahren, sein Kind war noch im KiGa, haben seine Frau einen Garten mit Laube erworben. Der Wert liegt jetzt wohl bei 15.000 €. Vor ca 8 Jahren hat er ihr seinen Anteil quasi geschenkt, da sie für ihn finanziell aufkam, da sein rest. nicht mehr viel einbrachte. Es existiert eine Privatvereinbarung, die beide unterschrieben haben. Im Kaufvertrag von damals stehen beide.
Sie hat nun Angst, dass sie ihre Laube verkaufen muss, und damit SEINE Schulden bezahlen muss, obwohl er ihr die Laube geschenkt hat.

Der ehemalige Vermieter behauptet dem Gerichtsvollzieher ggü außerdem, er würde schwarz arbeiten und hätte noch ein Haus im Ausland (was nicht stimmt). Was kann er hier denn machen?

Vielen lieben Dank für eure wie immer kompetente Hilfe.

LG Romy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2010 19:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Romy,

Dein Bekannter ist verurteilt worden; damit hat der (Ex-)Vermieter einen Titel, der 30 Jahre gültig ist. Die Hintergründe des Mietverhältnisses und ob er dabei über den Tisch gezogen wurde, interessieren dabei nicht; ebenso nicht, ob der offensichtlich durch ihn finanzierte Umbau der gemieteten Immobilie eine Wertsteigerung derselben zur Folge hatte. Bedeutsam ist einzig das Gerichtsurteil.

Bei "Garten mit Laube" kommt es darauf an, was damals tatsächlich "gekauft" wurde: War das ein klassischer Immobilienerwerb, gibt es auch einen Grundbucheintrag, der ihn vermutlich als 50-prozentigen Eigentümer ausweist. Dieser Eigentumsanteil ist pfändbar; es zählen allein die dort stehenden Eigentumsverhältnisse und keine Privatvereinbarung (die man ansonsten ja jederzeit nachträglich fabrizieren und aus dem Hut zaubern könnte). Falls sie damit nur eine Art Langzeitpacht ohne Grundbucheintrag abgeschlossen haben und das Geld nur dazu diente, die Investitionen des Vormieters abzulösen, sieht es vermutlich anders aus; dann existiert dieser Garten nicht als pfändbarer Grundbesitz (ist m. W. bei vielen Kleingartenvereinen so geregelt). Zur endgültigen Beurteilung bräuchte man mehr Infos.

Was der Ex-Vermieter ansonsten behauptet, interessiert niemanden, solange er das nicht belegen kann. Überdies kann man Geld aus Schwarzarbeit auch nur dann pfänden, wenn man es bar findet; ansonsten existiert es nicht. Schwarzarbeit ist schliesslich verboten 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2010 21:23
(@romyh)
Registriert

Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen.

LG aus Berlin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2010 15:03