hey,
ich habe ein problem meine ex ist mit dem gemeinsamen kind weggezogen und ich weiss nicht wohin weil ich sie auch nicht mehr erreichen kann egal ob festnetz oder handy. ich hab seit 6 monaten kein lebenszeichen bekommen von mein kind.
ich habe die vaterschaft anerkannt und das sorgerecht liegt bei bei meiner ex und bei mir. beim gericht wurde geregelt das ich sie jedes 14 tage sehen kann und in den ferien das wir uns das teilen.
jetzt hab ich eine frage
kann ich beim rathaus einwohnermeldeamt nachfragen wo ihr meldeadresse ist? eine kopie der geburtsurkunde hab ich auch.
Ja kannst du.
Sie müssen dir auch Auskunft geben. Ein Sperrvermerk ist in diesem Fall unzulässig (das muß man ab und an aber erklären. DU hast als rechtlicher Vater das REcht den Aufenthaltsort des Kindes zu kennen), es sei denn ein Gericht hätte dies verfügt, weil du Mutter oder Kind massiv geschädigt hättest.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin....
und wenn es eine solche "Schädigung" gäbe, wie sie Midnightwish beschreibt, dann ist für die Eintragung im EWO ein entsprechender Gerichtsbeschluss nachzuweisen. Also erst einmal völlig unbedarft zum EWO - eigentlich zwar schon viel zu spät (ich hätte es keine 6 Monate) ausgehalten......
Du kannst natürlich auch einfach mal einen Monat den unterhalt nicht zahlen, dann meldet sich schon irgendwer.... 🙂 wenn du Glück hast, die Mutter direkt, wenn du Pech hast, "nur" der Gerichtsvollzieher. Ne Adresse kannst du so aber auch bekommen 🙂
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
dann bedanke ich mich bei euch dann gehe ich jetzt sofort mal hin.