Hallo an Alle,
möchte gerne mal wissen, wie es denn aussieht, wenn die Noch-Ehefrau, die ja Zugriff auf das Internet hat, immer wieder dort Bestellung aufgibt und das auf den Namen des noch Ehemannes. Sie hat zwar keinen Zugriff auf das Konto für Überweisungen zu tätigen, aber bestellen kann sie doch immer noch auf seinen Namen und wenn dann die Mahnungen kommen, wer haftet dafür?
Hat da jemand Erfahrungen?
Zumal wenn sie dann ausgezogen ist, die sieht es dann aus?
Wir möchten nämlich nicht vor bösen Überraschungen stehen, wenn sie dann endlich ausgezogen ist und irgendwann als Dankeschön der Gerichtsvollzieher uns noch die letzte Würde nimmt.
Danke für eure Hilfe.
LG
Ridgeback
Hallo,
soweit ich weiss muss man im Regelfall ein Konto anlegen. Wenn du kein Konto hast gut, dann ist das so. Wenn ja, dann solltest du die Kennwörter ändern.
Wenn die Firmen auf Rechnung liefern, gut dann gibt es vermutlich ein Problem. Wobei sich hier die Frage stellt wer dafür haftbar ist. Bist du noch dort gemeldet?
Sophie
Hi Ridge,
so schnell steht der Gerichtsvollzieher nicht vor der Tür. Vorher muss es eine Rechnung, ggf. eine Mahnung und ein gerichtliches Verfahren also in der Regel einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid gegeben haben. Alles gute Gelegenheiten zu klären, wer von welchem Anschluss aus bestellt hat, wohin die Ware gegangen ist usw.
Also mal keine Panik.
Gruss von der Insel
Wenn Exe Zugriff auf seine Kennwörter hat und sie sich mit diesen bei ihren Einkäufen, als "er" legitimiert, sieht das schlecht aus.
Er muss eben alle Kennwörter, die sie kennen könnte ändern.
Es ist in diesem Fall seine Aufgabe und Verantwortung dafür zu sorgen, dass damit niemand Schindluder treiben kann.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich bin kein Jurist, aber das ganze dürfte doch am ehesten so liegen:
Gehen wir mal davon aus, sie bestellt nicht über seine Konten sondern legt neue Konten an, oder Konten müssen gar nicht erst erstellt werden (muss man ja z.B. bei der Bahn oder bei Airlines und bei vielen anderen Internetläden gar nicht).
Wenn Sie auf den Namen des Ehemannes bestellt, dann zahl die Dinge einfach nicht und sage: Du hast nichts bestellt. Kommt die Ware an Dich, schicke sie sofort wieder zurück.
Wenn Die Ware nicht an Dich kommt, zahle nicht, denn Du hast 1.) nichts bestellt, und 2.) da die Ware nicht an Dich geht, sondern an jemand anderen, bleibt (so denke ich) der Lieferant (Schuldner) seine Leistung schuldig.
Wenn er dann Geld von Dir verlangt, verlangst Du einen Nachweis, dass zwischen Dir und ihm ein Geschäftsverhältnis besteht. Das wiederum wird ihm gelingen, wenn er (sowas wird ja gemacht) eine IP-Adresse zum Zeitpunkt der Bestellung hat. Wenn Diese IP-Adresse aber nicht (das kann man vom Provider rausbekommen) zu diesem Zeitpunkt Deinem Computer, sonder dem der Ex zugeordnet war und Du nachweisen kannst, dass Du zu dem zeitpunkt nich an ihrem Computer war, hat man sie des Betruges überführt. Falls Sie die Dinge nicht bezahlt und Mahnungen an Dich kommen, widersprich der Mahnung und der Zahlungsaufforderung.
Auf jeden Fall solltest Du (falls das ganze schon vorgekommen ist) eine Abmahnung oder eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die sie unterzeichnen soll an Deine Ex schicken (spätestens hier solltest Du Dir aber anwaltlichen Rat holen).
Gruß, PP
Moin,
alternativ würde ich die gängigen bzw. Dir bekannten Onlinekaufhäuser auf der Kundenhotline anrufen und die Konten dicht machen lassen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi PP,
Wenn Diese IP-Adresse aber nicht (das kann man vom Provider rausbekommen) zu diesem Zeitpunkt Deinem Computer, sonder dem der Ex zugeordnet war und Du nachweisen kannst, dass Du zu dem zeitpunkt nich an ihrem Computer war, hat man sie des Betruges überführt.
leider / zum Glück kann "man" das nicht vom Provider herausbekommen. Die eigene kannst Du natürlich mitprotokollieren.
Aber um in Erfahrung zu bringen, wem eine IP-Adresse zugeteilt war, bedarf es eines richterlichen Beschlusses oder einer Anfrage durch die Ermittlungsbehörden (bei Vorliegen einer schweren Straftat).
Bei Auffliegen des Betrugs ist die IP-Adresse aber schon lange gelöscht, so dass man sich sämtliche Aktivitäten in dieser Richtung sparen kann. Das zieht praktisch nur bei Urheberrechtsverletzungen.
Im Übrigen würde eine einigermassen intelligente Exe eh in ein Internet-Cafe gehen und Dir eine Nase ziehen.
Gruss von der Insel
Hi
auf jeden Fall alle Passwörter wechseln. Auch die vom Emailkonto....Kundenkonten mit Bankverbindung wie bei amazon üblich sind besonders zu beachten...Überall wo man Kunde bleiben will, die geänderte Adresse angeben...Auch eine eigene Payback-Karte oder sonstige Rabatt - Karte, beantragen, bzw. schnell mal einen Gutschein ausdrucken gehen 😉 sonst sind die Punkte darauf auch irgendwann wie von Zauberhand verschwunden.
Und wenn tatsächlich nicht bestellte Ware ankommt, dann das Zeug zurückschicken, das Versandhaus kontaktieren, denn die haben sowas sicher öfter mal und wissen wie dann dagegen vorzugehen ist.
Und zwar, wenn es soweit ist. Denn ich warne vor allzuviel Paranoia, und was-wäre-wenn-Szenarien. Man macht sich auch verrückt mit allen möglichen Überlegungen. Wichtig ist tatsächlich, alles fein säuberlich zu trennen, ggf. neue Kundenkonten einrichten (lassen) und ansonsten: Leben und Leben lassen 😉
Und noch was: irgendwas wird immer übersehen. So eine Trennung, wenn sie nicht ganz friedlich verläuft, kostet auch Opfer. Klar kann man die gering halten wollen, aber es werden Federn gelassen. Kann man dann nur abschreiben und als "besondere Ausgabe für ein neues Leben" verbuchen...
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo zusammen,
auf jeden Fall alle Passwörter wechseln.
Soweit bei dem Anbieter vorhanden, auch an diese Erinnerungsfragen für Passwortvergesser denken. Wenn man nämlich eine Antwort hinterlegt hat für eine dieser Standardfragen vom Typ "wie ist der Mädchenname ihrer Mutter" oder "welches ist ihr Lieblingstier", dann weiß oder errät die Ex das, und kann somit das Konto kapern, indem sie sich durch Beantworten dieser Frage ein neues Passwort für das Konto erzeugt.
So eine Trennung, wenn sie nicht ganz friedlich verläuft, kostet auch Opfer. (...) Kann man dann nur abschreiben und als "besondere Ausgabe für ein neues Leben" verbuchen...
Passender Spruch dazu: Zwar ist die Scheidung teurer als die Hochzeit - dafür hat man aber auch viel länger Freude daran!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
in einem Internet-Shop den Namen und die Adresse von Angela Merkel anzugeben ist ebenso leicht wie den des Ex-Partners. Im Zweifelsfall muss der Anbieter nachweisen, dass der Auftraggeber bei ihm bestellt hat. Starke Indizwirkung dürfte dabei die Adresse haben, an die die bestellten Produkte geliefert wurde; ebenso die Mailadresse, an die die Auftragsbestätigung ging.
Wichtig ist vor allem, die eigenen Girokonten zu beobachten, um eventuell fremdveranlasste Lastschriften rechtzeitig rückbuchen lassen zu können (Frist m. W. 6 Wochen).
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi PP,
leider / zum Glück kann "man" das nicht vom Provider herausbekommen. Die eigene kannst Du natürlich mitprotokollieren.
Aber um in Erfahrung zu bringen, wem eine IP-Adresse zugeteilt war, bedarf es eines richterlichen Beschlusses oder einer Anfrage durch die Ermittlungsbehörden (bei Vorliegen einer schweren Straftat).
Gruss von der Insel
Klar kann man das nicht selber machen, mein Post ging eher in die Richtung, dass die Sache gerichtlich entschieden wird. Eine Straftat liegt hier ja vor. Und muss derjenige, der behauptet, er würde mit mir in einer Geschäftsbeziehung stehen, dies nicht auch beweisen?
Gruß
Hi PP,
klar muss derjenige, der etwas will, den Vertragsschluss beweisen, soweit er sich nicht auf einen Anschein berufen kann.
Aber Deine Idee, der Exe die Bestellung nachzuweisen, dürfte aus genannten Gründen in der Praxis nicht funktionieren.
Ich wollte neulich bei einer Erstbestellung eine Lieferanschrift angeben, die von meiner Kreditkartenanschrift abwich. Ging nicht oder nur gegen Kopie des Personalausweises. Die Händler werden in dieser Richtung deutlich vorsichtiger.
Gruss von der Insel
Nabend zusammen,
danke für eure Antworten.
Leuchtet mir ja auch alles ein.
Aber nur wie schauts aus, wenn die Noch-Ehefrau bei meinem Freund noch unter einem Dach lebt und somit Zugriff auf das Internet hat unter seiner Homeadresse bwz. IP-Adresse? Ich weiß nämlich, dass sie sehr viel im Internet bestellt und da die Adresse bzw. den Namen ihres Noch-Ehemannes angegeben hat. Und wie ist es, wenn sie dann endlich mal ausgezogen ist und hat dann Internet-Anschluß, kann sie da rechtlich eventl. belangt werden, wenn sie dann den Namen ihres Noch-Ehemannes einfach angibt und die Bankverbindung von ihm hinschreibt, sich aber die Ware zu sich schicken lässt.
Das ist alles so ne Vertrauenssache mit dem Internet-Bestellen, aber ich mache mir halt da sehr viele Gedanken, da die Noch-Ehefrau einen richtigen Rosenkrieg ausfechtet und mein Freund wirklich der Leidtragende ist und in dieser Sache immer noch das Beste an seiner Noch-Ehefrau sieht. Ich bin da bisschen skeptischer.
Vielen Dank für eure Hilfe.
LG
Ridgeback
Moin,
er müsste doch in seinen Kontoauszügen Abbuchen sehen von Internetversandhandelsfirmen. Da steht idR auch die Kundennummer drin. Er sollte alle diese Zugänge kündigen bzw. Passwörter ändern oder andere Emailadressen hinterlegen, eine Sperre oder sonstwas. Aus seinen Kontoauszügen sollte er alle bisherigen Firmen rausfinden.
Vielleicht kann er auch mal bei der Verbraucherzentrale fragen, ob die nen schlauen Tipp haben, wie man an die Firmen vorab herantreten kann.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Also wenn es sich wirklich um handfeste Beträge handelt und nicht um paar euro fuffzig, dann lohnt sich doch der Weg zum Anwalt.
Und wenn er Angst hat, dass die Masche greift (und er ihr das für die zukunft ein für allemal untersagen will) dann hilft nur eine strafbewehrte Abmahnung (jeder darf jeden abmahnen!)
Die soll der Anwalt schicken, i.A. hat sie dann auch die Kosten für die Abmahnung zu zahlen.
Voraussetzung: Sie muss ein einziges Mal diesen trick gemacht haben (sich also rechtswidirg verhalten haben9, damit es einen grund zur Abmahnung gibt.
Gruß, PP
Moin,
man muss bei Online- und Versandhausbestellungen zwei Dinge unterscheiden:
- es bestellt jemand unter meinem Namen Dinge, die er an sich selbst schicken lässt, um Geld zu sparen.
- es bestellt jemand unter meinem Namen Dinge, die er an mich schicken lässt, um mich zu ärgern.
In jedem Fall muss der Lieferant das Zustandekommen eines Kaufvertrags beweisen, denn die vorgenannten Fakten sind allgemein bekannt. Grosse Versandhändler kalkulieren für entsprechende Forderungsausfälle mindestens 5% vom Umsatz ein. Ist auch kein internet-spezifisches Problem; das Problem hatten Quelle, Otto & Co. schon vor 40 Jahren. Wirklich verhindern kann man es nicht; auch nicht dadurch, dass man selbst gar nicht im Internet einkauft.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.