Kindergarten zu teu...
 
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Kindergarten zu teuer

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(@stuppsie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammen!
Habe mal ne frage die tochter von meienm freund ist 5 jahre alt und ging bis vor kuzem unregelmäsig in den kindergarten und seit diesem monat hat die mutter sie raus genommen weil es ihr zu teuer ist obwohl sie unterhalt von ihm bekommt und kindergeld sie musste auch nur 40€ für das essen bezahlen und jetzt ist die kleine den ganzen tag zuhause ist das so ok??? Kann er dagegen was unternehmen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2005 13:16
 Papa
(@papa)
Rege dabei Registriert

hallo,
nein, kann er nicht......;
du schreibst duzu auch recht wenig, haben die eltern das gemeinsame sorgerecht, wer hat abr?
all diese fragen sind offen, vorweg denke ich kann er letztlich nichts dagegen machen, da das kind bei der mutter ist, ich denke aber dies wird sich bald von selbst erledigen da die kleine ja bald in die schule kommt, da ja bei uns zum glück schulpflicht ist muß die km wohl das kind zur schule lassen.

gruß papa

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2005 13:21
(@berlingo)

Hallo Stuppsie,

aus welchem Grund mußte sie denn 40 Euro für Essen bezahlen? Übermittagbetreuung gibt es eigentlich nur Berufstätige, je nach Verdienst ist der reguläre Kindergartenbesuch kostenfrei. Nur wer mehr Geld hat muß auch dafür bezahlen.

Der Besuch des Kindergartens fällt meines Erachtens in den Bereich der "Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung", d.h., beide Elternteile müssen sich darüber einigen (bei GSR). Ich habe z. B. den KV um seine Zustimmung gebeten als mein Sohn den Kindergarten wechseln mußte da ich aus beruflichen Gründen eine übermittagbetreuung brauchte.

Ich persönlich finde es nicht gut, ein 5-jähriges Kind kurz vor dem Schuleintritt aus dem Kiga zu nehmen. Im Kiga wird ja nicht nur gespielt sondern die Kinder werden als Schulanfänger auf den bevorstehenden Schulbesuch vorbereitet. Kann da vielleicht wieder eine Mutter die Elternebene von der alten Paarebene nicht trennen?

Würd ich als KV nicht einfach so hinnehmen...

LG berlingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2005 13:25
(@stuppsie)
Schon was gesagt Registriert

sie habe beide das sorgerecht für das kind und die kleine kommt erst im nähsten jahr in die schule! Das problem ist das die kleine nicht viel mit kinder zu tun hat auser im kindergarten!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2005 13:29
(@berlingo)

Hallo nochmal,

genauso habe ich mir das vorgestellt. Kann mich nur wiederholen: siehe meine Antwort zuvor.
LG berlingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2005 13:31
(@stuppsie)
Schon was gesagt Registriert

Das finde ich auch nicht in ordnung das sie die leine aus dem kindergarten raus genommen hat aber das war ein ganztagskindergaten und sie sagt sie musste für das mittagessen 40€ zahlen und das ist ihr zu teuer sie hat den KV auch nicht gefragt ob das ok ist!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2005 13:34
(@berlingo)

Auch wenn die Kleine in einen Ganztagskindrgarten gegangen ist, heißt das doch nicht, daß sie ihn ganztags besuchen MUSS, das kann ich mir nicht vorstellen.

LG berlingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2005 13:39
 Papa
(@papa)
Rege dabei Registriert

hallo,
wenn ein gemeinsams sorgerecht besteht hat, der kv schon ein mitspracherecht auf dem papier, aber die wirklichkeit sieht anders aus, sonst wären diese foren überflüssig,
aber auch nach meiner meinung ist ein kindergarten wichtig für die entwicklung eines kindes, allein schon der vorschulkindergarten indem sie jetzt kommt wäre sehr wichtig, für die vorbereitung auf die schule,
hier sollte dein freund nachmals mit der km reden und ihr klar machen wie wichtig es ist für die gemeinsame tochter, es wird doch wohl nicht an 40 euro hängen, zumal sie durch einen antrag evtl. einen zuschuss für den kindergarten bekommen kann;
gruß papa

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2005 13:41
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo stupsie,

da die rechtlichen regelungen von bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, ist es schwierig, dir eine Antwort zu geben.

Natürlich ist es für jedes Kind gut, einen Kindergarten zu besuchen. Manche bieten das für einen halben, manche für den ganzen Tag an. In der Regel ist die Betreuung für den ganzen Tag teurer. Sie betrifft oft auch nicht nur die Betreuung, sondern es kommen noch Gelder für das Mittagessen dazu. Wenn die Ex also keinen Ganztagskindergarten braucht, ist das natürlich umsonst gezahltes Geld.

Warum sucht sie nicht einen Kdg in dem das Kind nur Vormittags betreut wird?

Da gemeinsames Sorgerecht vorliegt, hat dein Freund natürlich auch Mitspracherecht.

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2005 13:46
(@stuppsie)
Schon was gesagt Registriert

das ist aber nich immer leicht mit der KM da er ja schon darum kämpft die kleine überhaupt zu bekommen! Kann man den über das jugend amt was ereichen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2005 13:55




(@berlingo)

Hallo Stuppsie,

wird dem KV sein Umgangsrecht vorenthalten bzw. wie weit ist er, den Umgang regeln zu lassen? Dann stehen doch vermutlich sowieso Gespräche beim JA an. Den Besuch des Kindergartens könnte er dann gleich mitthematisieren. Gehört auch zum GSR dazu.

LG berlingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2005 14:32
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

das ist aber nich immer leicht mit der KM da er ja schon darum kämpft die kleine überhaupt zu bekommen! Kann man den über das jugend amt was ereichen?

Hallo, Stuppsi

bedeuted das, dass dein LG das alleinige ABR beantragt hat, oder muß er auf (mehr) Umgang klagen?

Wie lange ist die Kleine denn schon im Kindergarten?

Grundsätzlich ist es nicht ok von der KM, die Tochter aus dem KiGa rauszunehmen. Könntet ihr der KM den Vorschlag machen, einen günstigeren Platz zu suchen, und auch zu beantragen und für die Kosten aufzukommen(wäre auch vor Gericht in Eurem Sinne verwertbar), oder regt an, die Tochter in der Vorschule anzumelden (die Modalitäten dafür sind innerhalb des Bundes unterschiedlich).

Wenn es bei der Blockade der KM bleibt, sollte dein LG auf jeden Fall schriftlich seinen Standpunkt dazu an den geeigneten Stellen (KM, Gericht, gegn. Anwalt, Jugendamt, Verfahrenpfleger, etc. soweit schon in die Soirgerechtssache involviert) darlegen - und eine Beratung mit der KM zusammen anregen - jedenfalls muß er schnell klar zielorientiert (Kind wieder in den Kindergarten) argumentieren und handeln. Tut er es nicht, wird es ihm als zumindest nachträgliche Zustimmung und Billigung ausgelegt.

Könnte es sein daß die KM im bevorstehenden Streit ums Kind u. A. folgendermaßen argumentrieren möchte?
"Sehen sie, Herr Richter, der Vater ist nicht mal bereit ein wenig was für den pädagogisch wertvollen KiGa beizusteuern, sodaß ich arme Frau meine Tochter schwersten Herzens aus dem KiGa nehmen mußte. Aber, Herr Richter, das hat die Bindung meiner Tochter an mich (schluchz!) nur noch fester gezurrt und sie sieht jetzt auch, wie wenig ernst der Vater das mit ihr meint, wenn er ihr auch diese kleine Freude noch nimmt (Augenaufschlag)."

Ich frag ja nur.

Haddock

PS:
dem Beitrag von Berlingo ist bzgl. Sinn und Unsinn des Kigas nichts hinzuzufügen - könnt ihr gut als Argumentationshilfe nehmen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2005 14:34
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also Kig ist schon wichtig .. und das Kind kurz vor der Schule aus dem Kiga zu nehmen ist wohl nicht sinnvoll...

Und teuer?
Wohl kaum für sie bei ihrem Einnahmen, denn da wird ihr Elterbnbeitrag wohl auf NULL gesetzt werden, somit ist der Kiga doch sozusagen umsonst für sie ...

Mittagessen ist klar, das muß sie bezahlen, dafür ist das Kind ja auch im Kiga und das Essen wird zu Hause dadruch eingespart...
Wenn sie aber meint zu Hause günstiger im Monat kochen tzu können dann kann sie das Kind ja auch vor dem mittag aus dem Kiga abholen .. aber sie deshal ganz aus dem Kiga zu nehmen ist wahrlich nicht sinnvoll ..

Oder geht es doch vielleicht der Km darum das es ihr zu "aufwendig ist", das Kind in den Kiga zu bringen und wieder abzuholen??
Weil sie sich dann als KM da an gewisse Zeiten halten muß, inklusive Morgens frühem aufstehen?!

Sprecht mit ihr und notfalls auch mit dem JA .. aber die Beantragung des ASR, würde ich an eurer Stelle erstmal völlig lassen, denn das kann eher nach hinten los gehen ..

Außerdem wäre es doch interessant die Meinung zu allem vom KV mal zu hören ..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2005 20:37
(@stuppsie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Stuppsie,

wird dem KV sein Umgangsrecht vorenthalten bzw. wie weit ist er, den Umgang regeln zu lassen? Dann stehen doch vermutlich sowieso Gespräche beim JA an. Den Besuch des Kindergartens könnte er dann gleich mitthematisieren. Gehört auch zum GSR dazu.

LG berlingo

Das geht alles nicht über das jugendamt da die sich nie darum gkümmert haben als es probleme gab!
Er bekommt die kleineseit ein paar wochen jetzt wieder regelmässig aber das hängt immer von der mutter ab wen sie gute laune hat oder grade weg gehen will kann er sie haben
aber er versucht es so mit ihr zu klären!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2005 10:43
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

da die sich nie darum gkümmert haben als es probleme gab!

Soll das heißen das sich eigentlich beide nicht wirklich drum kümmern um alles? Oder was ?

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2005 12:17
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Und wenn er doch versucht so alles zu klären, warum spricht er dann nicht einfach wegen dem Kiga mit ihr?

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2005 12:21
(@stuppsie)
Schon was gesagt Registriert

Er hat ja mit ihr gesprochen wegen dem kindergarten und die sagt es ist ihre sache!
Und das jugendamt hat nie was gemacht wen es probleme gab die haben mit ihr geredet und es ist nie was passiert oder die haben gesagt das die sich einigen mussen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2005 12:26
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Naja wie gesagt fürs Kind is der Kiga schon wichtig...

DAs JA kann da auch die KM nur beraten und ihr nahe legen das der Kiga wichtig istr für das Kind .. wirklich tun kann das JA nur was wenn definitiv gefahr für das Kind besteht und dann eben das Gericht einschalten ...

Wie ist ed denn nun mit dem SR bei den beiden Eltern?

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2005 12:39
(@stuppsie)
Schon was gesagt Registriert

sie haben das gemeinsame sorgerecht!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2005 12:56
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Dann sollte er mit ihr sprechen und seinen Standpunkt bein ihr vertreten, denn er hat da ein mitsprachen recht..und notfalls sollte dann nochmal ein Gespräch beim JA wegen der Sachwe geführt werden ...
Dich Wichtigkeit eines Kiga-Besuches wird ihr wohl auch dort aufgezeigt!

Ansonsten solltet ihr mit eurem RA sprechen, und notfalls in Erwägung die sorge in Bezug auf schulische Belange auf euch übertragen zu lassen, aber Finger weg vom ASR!
Höchstens eben an das ABR denken, aber auch das will gut begründet sein!!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2005 13:50




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