Kohle oder gute Sti...
 
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Kohle oder gute Stimmung? Bitte um unabhängige Meinungen

 
(@danny-k)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe eine Frage zu der neutrale Personen mir wohl die besten Antworten geben können:

Kurz die Fakten (alles weitere bei "meine Geschichte") Ich 35 im Berufsleben, Sie 32 Dauerstudentin. Kind 7 Jahre. 1. Trennung im Sommer, Wiedervereinigung von Oktober bis vor ca nem Monat. Jetzt entgültige Trennung. Wir haben 2012 eine Wohnung gekauft in die wir 2013 eingezogen sind. Ausnahmslos ALLES also Notar Bereitstellungszins, Darlehensrückzahlungen etc habe ich bezahlt. Das Argument war immer: Sie arbeitet ja NOCH nicht und Miete musste eh zahlen, so ists halt bißchen teurer aber gehört hinterher uns.

Derzeit zahlt sie ertmals ihre Hälfte, ich bin ausgezogen und zahle weiterhin die Hälfte der Kosten (Darlehen und Hausgeld ca 500€ monatlich). Das kann natürlich auf die Dauer nicht so weitergehen, sonst bin ich finanziell so richtig ruiniert. Rechtens stünde mir ja für meine Immobilie ne Miete zu, kann sie aber nicht zahlen. Es schwingt auch ne kleine Erpressung mit: "zahl oder wir müssen wegziehen"

Demnächst muss geklärt werden wie es damit weitergehen soll. Meine Frage:
Normalerweise zahlt der der drin bleibt dem anderen die Hälfte des Werts nicht des Kaufpreises wenn einer von beiden aus der nummer raus will. (als GBR gemeldet, nicht verheiratet) Nun stellt sich die Frage was ist mit dem bereits von mir gezahlten Geld? darauf verzichten? Stünde mir nicht eigentlich die Hälfte aller meiner bereits geleisteten Zahlungen zu? Wenn ich irgendwas fordere verderbe ich evtl die Stimmung für alles weitere was geregelt werden muss?

Werde mich an nen Anwalt wenden und das klären bevor ich mit ihrer Familie in Verhandlung gehe.. Trotzdem wie ist eure Meinung???

Danke für jede Antwort
LG
Danny

(@admin ich hoffe der richtige thread)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2016 23:20
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Danny,

Ihr steht danach also jeweils zu 50% im Grundbuch?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2016 10:15
(@danny-k)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Danny,

Ihr steht danach also jeweils zu 50% im Grundbuch?

Hallo gardo, ja Grundbuch Eintrag stehen wir beide drin.


Anm.: Mod:Zitat ein wenig besser sichtbar gemacht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2016 11:23
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Normalerweise zahlt der der drin bleibt dem anderen die Hälfte des Werts nicht des Kaufpreises wenn einer von beiden aus der nummer raus will. (als GBR gemeldet, nicht verheiratet) Nun stellt sich die Frage was ist mit dem bereits von mir gezahlten Geld? darauf verzichten? Stünde mir nicht eigentlich die Hälfte aller meiner bereits geleisteten Zahlungen zu? Wenn ich irgendwas fordere verderbe ich evtl die Stimmung für alles weitere was geregelt werden muss?

Hallo Danny,

mit der gemeinsamen Wohnung ist es natürlich so, dass man den aktuellen Preis der Wohnung nimmt (ggf. mal bei einem Immobilienportal nachsehen, was vergleichbare Objekte kosten), davon die noch bestehenden Schulden abzieht und das Ergebnis durch zwei teilt. Das ist dann der Betrag, den derjenige, der die Immobilie behält, dem Anderen schuldet.

Ob Du ihr die Auszahlung erlässt, musst Du mit Dir selbst abmachen. Es hängt natürlich auch davon ab, wieviel Geld die Immobilie minus Schulden wert ist. Ich persönlich würde mich wegen eines Anteils von 5.000 € eher nicht zoffen.

Das ist einmal das Grundsätzliche. Was aber gerade in Eurem Fall genauso wichtig sein dürfte, ist das gemeinsame Darlehen. Ihr steht gemeinsam im Kreditvertrag und bei Eurer Konstellation (Frau hat kaum Einkommen) wird Dich die Bank kaum aus dem Kreditvertrag (und somit aus der Haftung) herauslassen.

Das bedeutet, wenn Deine Ex die Immobilie alleine weiter finanzieren möchte, muss sie sich ein passendes Konzept suchen. Also entweder sich nach einem entsprechenden Job umsehen oder eben die Eltern als zusätzliche Bürgen einsetzen (falls die Bank das akzeptiert).

Wenn keiner von Euch die Immobilie allein finanzieren kann/will, dann bleibt wohl nur der Verkauf. In diesem Fall ist dann zu berücksichtigen, dass die Bank (in Abhängigkeit von der Restlaufzeit des Kredits) Vorfälligkeitsgebühren verlangen wird, die u.U. ganz schön hoch sein können.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2016 16:07
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

als Dauerstundentin wird Deine Exe alleine für die Wohnung keinen Kredit bekommen. Es bleiben aus meiner Sicht nur folgende Optionen:

- Sie lernt in nächster Zeit einen finanziell potenten Next kennen und dieser tritt für Dich ein

- Ihr verkauft die Wohnung gemeinschaftlich

- Ihr vermietet die Wohnung gemeinschaftlich. Eine GbR fürs Finanzamt habt ihr ja schon. Die passenden Formulare fürs Finanzamt findet man auch nach ca. einem halben Tag Suche 😉 Über Notarvertrag könnt ihr hier eine passende Lösung für Euch ausarbeiten lassen (z.B. das Du die Erlöse aus der Miete erhältst, solange die Wohnung noch nicht abgezahlt ist). Wenn ihr miteinander Reden könnt also auch noch eine Option. Ihr selber geht dann in Mietwohnungen und der Drops ist gelutscht. Da ich das Modell selber so praktiziere kann ich sagen, es funktioniert. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2016 22:02
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich sehe da einen kleinen Stolperstein ...

als Dauerstundentin wird Deine Exe alleine für die Wohnung keinen Kredit bekommen.

in Zusammenhang mit:

- Ihr vermietet die Wohnung gemeinschaftlich.

wäre die Miete eine Einnahme, die der Ex in sofern auf die Füße fallen kann, dass sie kein BAFÖG bzw. ALG II beantragen kann. Die Kreditbedienung wäre dann beim TO Vermögensbildung zulasten dritter ... ich weiß nicht, ob dies so akzeptiert wird.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2016 12:46
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kasper,

Du kannst über Notarvertrag es aber so stellen, dass solange die Wohnung abgezahlt wird, das Einkommen der Ex-Frau stets 0 ist, da Du dann sämtliche Lasten / Gewinne allein schulterst.  Dies wird so auch vom Finanzamt akzeptiert, da der Notarvertrag dort als Grundlage für die Aufteilung in der GbR dient. Für den Einzelfall wäre da aber sicherlich noch weitergehende Beratung durch Steuerberater / Anwalt notwendig. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2016 20:42