Hallo,
vielleicht kennt sich ja jemand mit dieser Problematik aus bzw. kann mir seine Erfahrungen schildern:
Ich betreibe eine private Homepage und möchte Fotos hochladen, wo mein Kind mit abgebildet ist, falls es da rechtlich keine Barrieren gibt. Das Kind lebt nicht ständig bei mir, sondern meiner ehemaligen Partnerin, das Sorgerecht üben wir gemeinsam aus. Es handelt sich bei den Fotos und der Story, die sie erzählen sollen, um die Problematik, wie wir mit der Trennung und den sich daraus ergebenden Problemen umgehen und wie wir die Umgangszeit miteinander gestalten, in einer zurückhaltenden, sachlichen Erzählweise, ohne persönliche Schuldzuweisungen oder Angriffe. Kann die Kindesmutter erfolgreich rechtlich gegen die Veröffentlichung unverfänglicher Fotos meines Kindes vorgehen, obwohl ich ebenfalls das Sorgecht ausübe oder stellt eine solche Veröffentlichung einen derart gravierenden Eingriff in Persönlichkeitsrechte dar, daß ich sie in jedem Falle fragen muß? Bisher habe ich noch nichts hochgeladen, will vor dem Schaden klug sein.
Vielen Dank
Liebe Grüße,
berggeist
Hallo Berggeist,
ja, Deine Ex-Partnerin kann verlangen, dass Bilder des gemeinsamen Kindes nicht veröffentlicht werden. Stimm es vorher mit ihr ab oder laß es lieber. Du handelst Dir ansonsten Probleme ein.
LG Uli
Hallo Uli,
danke für die Antwort. Wo ist dieser Sachverhalt gesetzlich geregelt?
Gruß,
berggeist63
Hallo Berggeist,
vielleicht hilft Dir das weiter:
Das Persönlichkeitsrecht, das sich aus den Artikeln 1 (1) und 2 (2) des Grundgesetzes (3) ergibt, umfaßt das Recht auf individuelle Selbstbestimmung und Selbstverantwortung. Es erstreckt sich besonders auf den privaten Bereich und schützt die Intimsphäre als innerste Zone des Denkens und Fühlens. Der Einzelne entscheidet selbst, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Sachverhalte offenbart werden dürfen. Das äußere und das geistig – intellektuelle Erscheinungsbild des Menschen sowie die Verfügung über die Darstellung der eigenen Person in der Öffentlichkeit gehören zum höchstpersönlichen Lebensbereich. Somit beeinträchtigt die Publikation des Fotos einer nicht im öffentlichen Leben stehenden Person ihr Recht am eigenen Bild. Vor der Veröffentlichung eines Bildes im Internet ist daher die Frage zu klären, ob Persönlichkeitsrechte wie sie sich aus dem Grundgesetz Art. 1 und Art. 2 herleiten, verletzt werden könnten.
Eine Schadensersatzpflicht ergibt sich durch das BGB (4), § 823, bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln.
Das Presserecht der Bundesrepublik Deutschland und das Kunsturhebergesetz treffen hinsichtlich der Veröffentlichung von Fotos eindeutige Aussagen. Gemäß dem § 22 Kunsturhebergesetz (5) dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden. " Die gesetzliche Regelung schützt das Selbstbestimmungsrecht über die Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen....Grundsätzlich soll die im Bild dargestellte Person selbst darüber bestimmen können, ob und wie ihr Bildnis der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll" (6). Die Präsentation von Kindern auf Klassenfotos im Internet oder in sonstigen Publikationen berührt Kinder in ihrem Recht am eigenen Bild und in ihrem Persönlichkeitsrecht.
und
Da Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr gar nicht und Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur beschränkt geschäftsfähig sind, brauchen sie für eigene wirksame Willenserklärungen die vorherige Einwilligung (§ 107 BGB) oder die nachträgliche Genehmigung (§ 108 BGB) des gesetzlichen Vertreters, in der Regel der Eltern. Fehlt es daran, so können die Eltern die rechtsgeschäftlichen Handlungen ihrer Kinder unwirksam machen, weil sie die elterliche Sorge tragen. Die Geschäftsfähigkeit ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 104 bis 113 geregelt, das Elterliche Sorgerecht in den §§ 1626 bis 1698 b.
Wir mussten einmal auf der Homepage unserer VAFK-Ortsgruppe die Gesichter von Kindern schwärzen, die mit uns an einem Info-Stand standen. Die Kindesmutter wollte nicht, dass die Kurzen zusammen mit ihrem Vater und dieser Thematik in der Öffentlichkeit präsentiert wurden.
LG Uli
Uli,
ich sehe in deinem ersten Zitat keinerlei Widerspruch zu einer Veröffentlichung. Im Zweiten sehe ich einen Konflikt der Sorgeberechtigten, da unter Umständen keine gemeinsame Meinung zustande kommt. Ich sehe aber nicht, dass das automatisch bedeutet, dass der Meinung des Verweigerers zu folgen ist. Ich weiss natürlich wie du, dass die Auslegung eine andere sein kann.
Aber bist du wirklich der Meinung, deswegen mit Schere im Kopf von _vornherein_ zu kneifen ?
Onsager
Hallo Onsager,
das nichts mit kneifen zu tun. Ich präsentiere meine Story ja auch sachlich (nicht ganz) offen im Internet, aber ohne Fotos und anonym.
Der Berggeist fürchtet ja bereits den Widerspruch der Mutter, sonst hätte er kaum die Anfrage gestellt. Ich denke, dass im Zweifel das Recht auf Wahrung der Persönlichkeitsrechte höher eingestuft würde, als der Wunsch des Berggeistes nach Veröffentlichung seiner Story. Das Ergebnis wäre zwangsläufig eine Verschärfung der Situation. Ich denke, die wünscht sich niemand.
LG Uli
Uli,
andere Bezeichnungen machen Dinge nicht anders.
Natürlich fürchtet er den Widerspruch der Mutter. Aber immer noch sehe ich keinen Automatismus in der Beurteilung der Wahrung der Persönlichkeitsrechte.
Es ist sicher kein Königsweg - aber Öffentlichkeit ist nach meiner Erfahrung das, was dieses Konglomerat aus Justiz und Behinderern am meisten fürchtet ...
Wer schweigt und nickt, hat verloren. Deswegen ist es ja hier so im Argen.
Onsager
Es hat nichts mit Schweigen und Nicken zu tun. Ich begrüße jede Kasuistik, die neu ins Netz gestellt wird und die geeignet ist "die da oben" zu entblößen. Nur, warum muss dafür ein Bild des Kindes mit rein; die Story ändert sich nicht. Ich habe übrigens Bilder meiner Kinder in meinem Profil und in meinem persönlichen Fotoalbum auf VATERSEIN hinterlegt. Problematisch wird es meiner Meinung nach, wenn das ganze nicht mehr anonym bleibt: d.h. ein Kind mit der veröffentlichten Story seinen Vaters (seiner Sicht der Dinge) konfrontiert werden könnte. Hier könnte ich Einwände der Mutter durchaus verstehen. Vielleicht sollte der Berggeist das Konzept seiner Seite noch ein wenig erläutern.
LG Uli
Hallo, ich wollte auch mal was dazu geben.
Ich hatte die gleiche problemmatik.
Habe deswegen meinen Anwalt (Familienrecht) gefragt.
Er hat eindeutig gesagt, Meine Ex kann mir nicht verbieten Fotos von meinen Sohn ins netz zu stellen. Ich hätte auch sorgerecht und wenn ich das verantworten kann, kann es mir auch keiner verbieten. Sie kann lediglich den wunsch von sich geben, dass ich die entferne.
Allerdings würde ich dem wunsch entsprechen. Weil, es ist immer noch ein unterschied zwischen recht haben und recht bekommen.
Ich habe auch einen bereich drauf, wo die trennung/ scheidungsgeschichte mal stehen soll.
Allerding habe ich einen Passwortschutz eingebaut.
Dann kann ich mir aussuchen wer es lesen kann.
Naja, wer sich auskennt, wird diesen schutz schnell umgehen können.
Aber ich arbeite dran 😉
Desweiteren würde ich aber auch keine hand für die aussage meines Anwalts ins feuer legen.
Grüße
Thomas
Hi @all
jetzt möchte ich mal aus der Sicht einer Mutter bzw. einer evtl. persönlich Betroffenen was schreiben.
Wenn mein Kind mittels Foto im Internet auftauchen würde und diese Sache wäre weder mit mir noch mit dem Kind abgesprochen, so würde ich echt auf die Barrikaden gehen. Wenn es dann noch um eine persönliche Geschichte geht in die ich involviert wäre, und ich zwangsläufig über dieses Foto zu identifizieren wäre, dann würde ich wohl ziemlich wütend werden.
Ich würde auf genau der Ebene argumentieren, die Uli angegeben hat und ich denke da würde ich wohl auch Recht bekommen. Bezogen auf das Kind würde ihc eben auch so argumentieren, denn ein Kind bis zu einem bestimmten Alter (ich würde hier auch mal von ca. 14 ausgehen)kann die Folgen einer solchen Aktion nicht überschauen.
Für mich ist dies auch keine Frage danach wer das Sorgerecht hat, sondern eine Frage des (fürsorglichen ud respektvollen) Umgangs aller miteinander.
Aus meiner Sicht kann ich dir, berggeist, nur den Rat geben, spreche eine solche Aktion auf jeden Fall mit deiner ex ab. Wie würdest Du im umgekehrten Fall reagieren, wenn Du nicht informiert wärest und durch Zufall auf ein Foto deines KIndes im Internet stoßen würdest?
Lg
Biga
@all,
eh wir uns ereifern - keiner weiss genaues nichts über Berggeists Hintergrund - mich störte einfach die Tatsache des Fragens in der Art "Tret ich auch ja niemand auf die Zehen, ich will ja gar nichts Böses schreiben ?" Wo sind wir denn ? Mancher arbeitet das so auf. Andere schreiben Bücher. Auch mit Bild gibt es Anonymisierungsmöglichkeiten. Mit der Frau wird wohl nicht zu reden sein - sonst wäre die Frage anders gestellt worden. Aber das die sich dann gleich mit Anwalt und 'Recht und Gesetz' draufsetzen kann, das ist für mich zweifelhafter als die Aktion (zumindest so, wie sie sich mir bis jetzt darstellt).
Onsager
möchte mal von mir berichten..
Hab damals 2 Tage nach der Geburt der Kleinen.. für dir Verwandschaft(da diese über ganz deutschland verstreut ist) ne ziemlich einfache Hompage erstellt..
jeder konnte die Bilder so sehen... ist heut noch da..www.????.de
Hab bis jetzt keinen Ärger bekommen... Ihrerseits!!!
Sollt ich das jetzt lieber wegnehmen???
Würd gern mal eure Meinung hören???
Sorry... nicht mein Post!!!
Aber ich denk passt dazu!!!
eagle
Nein eagle,
warum solltest Du das wegnehmen sollen?? Du hast Dich über die Ankunft von Nachwuchs gefreut und diese Freude mitgeteilt, was sollte daran anstößig sein? Zumindest so lange sich niemand daran reibt! Ich bitte zu bedenken, dass es Kulturen gibt, die das Ablichten der eigenen Person als solches schon als recht problematisch ansehen (dazu gehöre ich absolut nicht nicht).
Es geht hier um das Einbeziehen anderer Personen in die eigene Mitteilungsbedürftigkeit (die ja bei mir auch nicht gering ist !). Da sollte man sehr vorsichtig sein! Es gibt so viele Wahrheiten, wie es Leute gibt, die an einem Problem beteiligt sind. Die eigene als die allgemein Gültige herauszustellen wäre sehr vermessen.
LG Uli
Es gibt so viele Wahrheiten, [...] Die eigene als die allgemein Gültige herauszustellen wäre sehr vermessen
Hübsche Hülse, sorry. Von Allgemeingültigkeit war nicht die Rede.
Ich würde sie also nicht hineininterpretieren (zumal mangels Fakten)
Onsager
wenn ich als Papi mit meinen Kids in der Fußgängerzone eines Ortes an dem ich bisher noch nie war spazierengeh und nen Lolli kauf, sieht man meine Kids auch... Ist genauso anonym. Darf mir das irgendwer verbieten? Also ich mein jetzt, bis auf meine Ex... die mich mit Umgangssynktionen strafen könnte...
also ich finde das ist schon was anderes ein foto im web zu veröffentlichen, wo auch noch die trennungsgeschichte etc. stehen soll. wenn du einen lolly kaufen gehst mit deinen kindern hast du ja nicht irgendwo stehen, dass du mit deiner ex schwierigkeiten hast....oder 😉
@onsager
mit den verschiedenen wahrheiten muss ich uli recht geben. genau das würde mich stören oder würde ich für mein kind nicht haben wollen. damit meine ich jetzt nicht dass meine wahrheit die einzig richtige sei ..... oder doch? 😎
und weiter: berggeist hat überhaupt nichts von seiner ex geschrieben, also kann weder das eine noch das andere interpretiert werden. wichtig wäre es aber, das mit ihr abzusprechen - wenn man sich gut versteht der Nettikette wegen und wenn man sich nicht gut vesteht, weil dann erst recht der ärger vorprogrammiert ist.
lg
biga
[Editiert am 21/12/2004 von biga]
@Onsager
wie biga schon schrieb: ich kenne Berggeist und seine Ex nicht und ich habe nirgendwo interpretiert und ich habe nichts und niemandem etwas unterstellt. Mein Anliegen war es lediglich, die Errichtung zusätzlicher Schauplätze zu vermeiden und deshalb auch den Blick für die andere Seite zu öffnen. Ausserdem sollte das Kind, wenn es nicht mit allen Beteiligten abgesprochen ist, nicht für die eigene Sache vereinnahmt werden.
LG Uli
Ihr seid so lieb und verständnisvoll >:->
Sorry, ich kann immer nocht nicht sehen, warum eine unterschiedliche Meinung über einen Sachverhalt es prinzipiell verbieten soll, diesen aus _einer_ Sicht darzustellen. Wenn ich das erst darf, wenn die allgemeingültige Wahrheit gefunden wurde, dann hab ich wohl ziemlich lange zu tun. Die andere Seite wird das nur nicht interessieren und sie wird in ihrem Stiefel weitermachen ...
Onsager
Es hat niemand gesagt, dass er seine Story aus seiner Sicht nicht erzählen soll/darf - im Gegenteil!. Es geht nur um das WIE und da gehören meiner Meinung nach persönliche Daten nicht hinein. Wenn meine Ex auf die Idee käme ihre verquastete Sichtweise der Dinge offen nach aussen zu tragen mit Bildern, Namen, etc., hätte sie von mir am nächsten Tag eine Unterlassungsklage am Hals. Was sie aber anonym ins Netz stellt interessierte einen Sch....
Uli
Ich darf noch einmal daran erinnern, dass über das 'Wie' nicht viel bekannt ist, ausser dass ein Bild erscheinen soll. Ich wiederhole noch einmal meinen Standpunkt. Bei aller Rücksichtnahme und allen Erwägungen bleibt die Entscheidung trotzdem offen, was man am Ende tut. Und Ärger zu haben, kann man vermeiden wollen, wenn es richtig erscheint. Manchmal kann - und manchmal muss (!) - man ihm aber nicht um jeden Preis aus dem Weg gehen.
Ich klinke mich hier einmal aus. Das wird doch schon ganz schön prinzipiell.
Onsager