Hallo,
ich hätte da mal wieder ne Frage die mich allgemein mal interessiert.
Ich hatte mich mal mit dem Gedanken beschäftigt, nach meiner Scheidung wieder meinen Geburtsnamen anzunehmen. Hab diesen Gedanken dann aber verworfen, weil ich es irgendwie doof fand, das mein Sohn dann anders heißt als ich.
Wie wäre das eigentlich? Wäre es möglich das mein Sohn auch dann meinen Geburtsnamen als Nachnamen bekommt? Ich habe das alleinige Sorgerecht. Muß der Vater denn dann trotzdem zustimmen? Kostet sowas was?
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Wie wäre das eigentlich? Wäre es möglich das mein Sohn auch dann meinen Geburtsnamen als Nachnamen bekommt?
Ja, aber
Ich habe das alleinige Sorgerecht. Muß der Vater denn dann trotzdem zustimmen?
ebenfalls Ja, und
Kostet sowas was?
Auch ja.
Die Kosten sind nicht ganz einfach zu recherchieren, allerdings ist vom Opfernetzwerk zu erfahren gewesen, daß in etwa 800 € anzusetzen sind.
Gruß, Xe
Liebe Grüße Taccina
Wie wäre das eigentlich? Wäre es möglich das mein Sohn auch dann meinen Geburtsnamen als Nachnamen bekommt? Ich habe das alleinige Sorgerecht. Muß der Vater denn dann trotzdem zustimmen?
Hallo, mein eX hat nach ihrer Hochzeit im vorigen Jahr auch wieder ihren Geburtsnamen (Mädchenname klingt blöd) angenommen. Die Kids sind ehelich und tragen meinen Nachnamen. Sie wollen gern den Namen der Mutter annehmen, doch ich stimme nicht zu. ALSO - Es geht, nur muß der Vater zustimmen. Wäre das Kind jedoch UNEHELICH, so braucht der Vater nicht zustimmen (so war es jedenfalls bei meiner Schwägerin, denn die Kinder haben den Namen meines Bruders bekommen).
Wegen der Kosten kann ich nichts sagen. Da ich ja nicht zugestimmt habe. Meine Schwägerin zahlte damals 17 Euro für die Namensänderung je Kind (aber die waren wie gesagt UNEHELICH) - es gab ja eine neue Geburtsurkunde (und zu ihrem Leidwesen stehen da die leiblichen Väter drin).
Gruß Andy
Eine Frage, rein Interesse halber:
Die Kosten für eine Namensänderung, sind diese als "Sonderbedarf" anzusehen und somit vom KV zu tragen?
Auf diese Antworten bin ich jetzt einmal gespannt ... wenn denn welche kommen!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.