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Öffentliche online drohung und belästigung

 
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

Hallo,

1 tag nach meiner hochzeit meldet sich die ex freundin nach 14 monaten funkstille zurück mit der bitte ich solle mich mal melden bezüglich meiner tochter.

einen vaterschaftstest hat sie nie zugelassen.

was bezweckt sie? möchte Sie wieder zum gesprächsthema werden?
warum geht sie nicht zum jugendamt und gibt einen möglichen vater an ? dann bekomme ich post zum test und ruhe ist und gewissheit! aber sie traut sich nicht, sie droht mir klage öffentlich im internet über dritte.

wie kriege ich sie los ? anzeige wegen übler nachrede?

was würdet ihr machen? ruhe bewahren oder kontern ???

mfg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2011 13:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Entweder ignorieren oder ihr sagen ,das du gerne bereit bist über die Tochter zu reden sobald du einen Vaterschaftstest gemacht hast.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 13:07
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

dann lieber igno. wenn sie was zu sagen hat dann soll mich das JA informieren.
da sie mich öffentlich beim namen nennt würde ich schon gerne etwas rechtliches einleiten.
dieser person muss man die grenzen zeigen sonst artet das aus.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2011 13:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

worin genau besteht denn die "Drohung"? Darin, dass sie öffentlich macht, dass Du möglicherweise ein Kind hast? Das wird kaum irgendwen hinterm Ofen vorlocken und ist - sofern zutreffend - ja auch nicht ehrenrührig.

Wenn sie wissentlich falsche oder verleumderische Dinge über Dich verbreitet, hast Du einen Unterlassungsanspruch - aber erst dann. Gegen blosse Ankündigungen kannst Du nichts tun; nicht mal gegen die Ansage "ich bring Dich um!"

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 21.07.2011 13:49
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

an deiner Stelle würde ich das gut aufheben; denn wenn du später einmal zum Test aufgefordert wurdest und nachweisen kannst dass die Ex schon lange vermutet hat dass du der Vater bist und auch über deine Kontaktdaten verfügt hast war sie ja nicht daran gehindert den KU einzufordern.

Und damit dürftest du dann in meinen Augen nicht verpflichtet sein den KU der letzten Jahre nachzuzahlen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 13:59
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

habe natürlich von beginn an alles schön dokumentiert und es sind zeugen vorhanden familiär, nicht familiär  :exclam:

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Themenstarter Geschrieben : 21.07.2011 14:52
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi hB,

vllt. hab ich diese Meinung ja exklusiv aber seis drum.

Wenn ich eine Erfahrung in den letzten 2 Jahren machen durfte dann sicherlich die das Zeugen und Beweismittel sammeln einfach nichts bringt.
Die KM meiner Kröte hat Dinge getan und gesagt die Gott verboten hat und es war immer jemand dabei oder es war nachweislich grob vorsätzlich um mir zu schaden.

Glaub mir es hat nichts gebracht Dir da eine Sammlung anzulegen...es engt Dich in Deiner Lebensqualität nur ein.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Geschrieben : 21.07.2011 15:59
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

treffe mich eh nur unter aufsicht beim besuchen. bei dieser hexe weiss man nie was sie mir als nächstes unterstellen möchte

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Themenstarter Geschrieben : 21.07.2011 16:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ich eine Erfahrung in den letzten 2 Jahren machen durfte dann sicherlich die das Zeugen und Beweismittel sammeln einfach nichts bringt.

Ok, aber in diesem Fall hat AnnaSophie absolut recht.
Es kann später mal buchstäblich Gold wert sein, beweisen zu können, dass Exilein keineswegs an der Geltendmachung von Unterhalt gehindert war.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 21.07.2011 16:26
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wenn er den Beweis anführt, kann er sich dann aber auf der anderen Seite nicht darauf berufen, nichts von einer möglichen Vaterschaft gewusst zu haben ...
... und wenn er´s denn wusste, hätte er auch anfangen können, Rücklagen zu bilden.

... dass Exilein keineswegs an der Geltendmachung von Unterhalt gehindert war.

Exilein nicht, das Kind aber schon.

Nur sonne theoretische Betrachtung,
United

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 16:39




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Exilein nicht, das Kind aber schon.

Solange bis mir jemand ein OLG- oder BGH-Urteil zeigt, halte ich das für ein Gerücht.

Wenn andere Kinder das, mit Hilfe ihrer Mutter, schon kurz nach der Geburt schaffen, wodurch sollte dann dieses Kind daran gehindert sein?
Wenn der Gesetzgeber nicht selbst von der Fähigkeit der Kinder überzeugt wäre, hätte er das ja kaum ins Gesetz geschrieben.

Ich halte dieses Gesetzeskonstrukt zwar auch für idiotisch, glaube aber nicht, dass ein Richter das durch ein entsprechendes Urteil auch so dokumentieren würde.
Das würde einfach das Prinzip, dass die Mutter dafür zuständig sei, ad absurdum führen, zumal sie ja anscheinend dafür eingesprungen ist, ihm also kein Schaden entstanden ist. Und für den Schaden der Mutter ist sie selbst verantwortlich.
Und wenn sie statt dessen zum Amt gegangen wäre, weil sie eben nicht in die Unterhaltspflicht eintreten will oder kann, hätten die ihr schon Beine gemacht.

Ich halte es zwar, trotz absoluter Absurdität keineswegs für ausgeschlossen, dass ein Richter so entscheidet aber wenn das so rechtskräftig geworden sein sollte, hat der Delinquent einfach zu früh aufgegeben.
Oder der Fall lag doch im Detail anders.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 21.07.2011 17:28
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

Kindesmutter hat ja beim Jugendamt schildern müssen warum sie den vater nicht kennt.
JA hat natürlich bei diesem Gespräch ein zeuge mit im Raum.
Kindesmutter musste ihre Geschichte schriftlich wie mündlich wiedergeben. erst dann erfolgt ein unterhaltsvorschuss.
Meine Bemühung war u.a das ich damals mit dem zuständigen JA Mitarbeiter telefonierte und er von dem ganzen nix wissen wollte, da JA nur für Mütter da sei.
Ich habe das telefonat ebenfalls mit einem Zeugen geführt und mir natürlich seinen namen notiert. auch zu dieser zeit war meine bemühung schon voll im gange nur wies man mich ab.
Da die Mutter keinen kontakt suchte und mich mehrmals versetzte zwecks vaterschaftstest und schliesslich den kontakte voll abrechen lies... habe ich das JA darüber informiert und alles beim namen genannt, meinen, ihren, mögliche tochter und wohnort, juckte niemand, Pflicht erfüllt meiner meinung nach.

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Themenstarter Geschrieben : 21.07.2011 17:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

er von dem ganzen nix wissen wollte, da JA nur für Mütter da sei.

Das nenne ich mal ne ehrliche Lüge.
Lüge, weil es einfach nicht stimmt. Schließlich nennen sie sich Jugendamt und nicht Mütteramt aber ehrlich, weil er seine Faulheit und Inkompetenz so schön offenherzig kund tut.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 21.07.2011 18:22
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

nach rücksprache mit meiner frau und gegen die meinung meiner eltern habe ich jetzt doch geantwortet und sie gebeten das sie zum jugendamt geht und das ganze beim namen nennt.
das ich jetzt wieder die initiative ergreife ist falsch, sie will was von mir also muss sie sich  bemühen.
die antwort war mein letzter direkter kontakt und alles weitere werde ich über die behörden machen bis zur festellung dann sieht man weiter auf welcher ebene weiter komuniziert wird.
mein daddy sagt schonmal das ich mein konto räumen soll und alles in einen anwalt und in die gerichtskosten stecken darf, denn jetzt hat sich wieder das blatt gewendet weil ich drauf eingegangen bin.
ich will ich will ich will mit voller kraft eine festellung anstatt zu warten was auf mich zukommt bestimme ich nun wieder das tempo und schreibe vor "gehe aufs jugendamt" was sie ja eigentlich selbst wissen müsste.

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Themenstarter Geschrieben : 22.07.2011 11:06
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Tach dann,

sag mal worum gehts Dir eigentlich genau?

Willst Du der KM mitteilen was Sie zu tun hat oder willst Du wissen ob das Mädchen Deine Tochter ist und jetzt dann auch Verantwortung übernehmen und Umgangsrechte einklagen (ggf. sogar GSR?)

Ich werd nicht schlau aus Dir und Deinen, mit verlaub, manchmal etwas konfus geschriebenen Beiträgen.

Stell doch bitte mal klar.

Danke.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Geschrieben : 22.07.2011 12:31
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

was ich will ? nicht mehr erpressbar sein  :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2011 13:26
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Tach hb,

vorab mal: ein Gruss kommt immer gut an  😉

Bewahre doch jetzt erstmal Ruhe und vor allem halte Dir vor Augen das doch noch gar nichts schlimmes passiert ist.

Wenn Dich so eine blöde Ankündigung schon verrückt macht wirst Du enorme Schwierigkeiten bekommen wenn KM wirklich alle Waffen nutzt die Ihr der Mutterstaat so bietet.

Also, scheuch die Hühner nicht weiter auf, lege Dir ein dickes Fell zu und lass Unrat an Dir vorbei schwimmen.

Vorstellungen bestimmen unser Handeln !

Lieber aber durchaus sehr ernstgemeinter Hinweis für die Zukunft...

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Geschrieben : 22.07.2011 13:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo hb,

irendwie ist die Sache nicht einfach, aber ich verstehe das Ganze so, Du hast eine Ex-Freundin, die ein Kind hat. Du bist Dir nicht sicher ob Du überhaupt der Vater bist. Deine Ex-Freundin droht womit denn nun genau? Dich beim JA als Vater anzugeben? Will Sie sofort Geld von Dir?

Aus meiner Sicht ist es unerheblich ob Du reagierst oder nicht. Bist Du der Vater musst Du zahlen. Allerdings muss die Vaterschaft erst einmal offiziell anerkannt werden. Verweigerst Du die Anerkennung kann es einen gerichtlichen (nicht ganz billigen) Vaterschaftstest geben. Wenn aber die Kindsmutter keinen Test will, dann schliese ich daraus, dass Du vermutlich nicht einmal der Vater bist.

Egal wie die Sache wirklich ist, es gibt eigentlich keinen Raum für eine Erpressung.

Viele Grüße,
Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2011 21:31