Patientenverfügung ...
 
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Patientenverfügung und weitere Gedanken....

 
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo zusammen,

seit einiger Zeit beschäftigen wir uns mit der Patientenverfügung. Nun haben wir sie hier vorliegen und sind diese gestern abend zusammen durchgegangen.

Zur Patientenverfügung ansich haben wir soweit keine Fragen mehr oder nur solche, die wir mit unseren Ärzten besprechen müssen.

Nun kamen mir dabei wieder Gedanken hoch, die mich vor 3 Jahren anlässlich eines Krebsverdachtes (der sich nach einer OP nicht bestätigt hat) sehr beschäftigt haben.

Ich glaube ich habe sie dann verdrängt oder wie auch immer.

Damals habe ich in der Klinik gelegen und mich gefragt, was wäre wenn der Verdacht sich bestätigt, mit meinem Sohn.

Wie viele von euch wissen, ist der Kv nicht in der Lage sich ausreichend um seinen Sohn zu kümmern.
Ich habe das ASR. Ich frage mich ob ich bei einem Notar/Anwalt festlegen kann, wo unser Sohn verbleiben soll, sollte mir doch etwas passieren.

Mein LG und ich haben da schon öfter drüber gesprochen. Ich würde nur wollen, daß Sohnemann in einem solchen Fall bei ihm bleibt. Mein LG kann sich nicht vorstellen, daß es anders sein würde.

Ich weiß, daß das Thema schon einmal hier angeschnitten wurde. Meine Überlegung gestern war, einfach unseren RA anzurufen und mit ihm diese Dinge zu besprechen.

Bei unseren Überlegungen gestern meinte mein LG, das JA z.B. würde doch wohl nicht den Jungen dann wegholen.......

Hm....kurze Pause, wir guckten uns an und mussten beide schmunzeln. Wer weiss schon, was die Ämter dann machen?

Weiss jemand genauer Bescheid, wie das aussieht wenn ein Elternteil ASR hat?
Ist es in einer eheähnlichen Gemeinschaft eher möglich, daß das Kind nicht beim LG bleiben darf, in einer Ehe aber schon?

Manch einer mag sich vielleicht darüber nicht solche Gedanken machen aber für mich ist das schon ein Thema, welches unter den Nägeln brennt.

Nachdenkliche Grüße

Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2006 17:17
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Tina,

ich kenne diese Fragan allzugut, aber meine Infos sind mal wieder veraltet.

Damals hat das JA gemeint, dass eine Patientenverfügung bzgl. des Kindes schon berücksichtigt wird, aber nicht bindend für das JA ist.

Zusätzlich gab es damals ein Voradoptionsrecht des leiblichen, nicht sorgeberechtigten, Vaters. Weiß zufällig jemand, ob es das immer noch gibt?

Ich wünsche dir noch ganz viele schöne und gesunde Jahre 🙂 🙂 🙂

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2006 17:42
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Eskima,

danke für die lieben Wünsche 🙂

Eben was dus chreibst bereitet mir ein wenig Kopfzerbrechen.

Im weiteren Bekanntenkreis hat Mutter mit Kind und LG zusammen gelebt. Der LG kannte das Kind ab dem 1. Lebensjahr.
Der leibliche Vater hatte von sich aus keinen Kontakt. Erst ein wenig Umgang, dann gar nicht mehr. Das Sorgerecht lag bei beiden Elternteilen, also anders gelagert als bei uns.

Das Kind sah den LG der Km als Papa an. Die Km ist dann plötzlich und unerwartet verstorben.

Nunja, das JA benachrichtigte den KV. Dieser war der Meinung, er habe schließlich die ganzen Jahre bezahlt und wollte nun dass das Kind zu ihm kommt.
Ich weiss jetzt zum Verlauf keine weiteren Einzelheiten, nur dass das Kind beim leiblichen Vater lebt . Nach dem Umzug haben sich LG und Kind nie mehr wieder gesehen, da der Kv dies nicht wollte. Das Kind war zum Zeitpunkt des Umzuges 10 Jahre alt.

Mal sehen ob noch weitere Gedanken kommen..... 🙂

LG
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

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Themenstarter Geschrieben : 06.02.2006 17:55
 Uli
(@Uli)

Liebe Tina,

genau zu diesem Thema haben wir uns hier auch schon viele Gedanken gemacht! Immerhin bin ich täglich min. 2 Std. auf der Autobahn und eine bösartige Erkrankung hat man sich auch schnell gefangen. Über die genauen rechtlichen Möglichkeiten wissen wir jedoch auch noch nix.

Bei uns würde sich natürlich meine Frau weiter um die Kinder kümmern wollen. Bei beiderseitigem Ableben (z.B. durch Unfall), stünden meine Schwester bzw. die größeren Geschwister der Kinder evtl. zur Verfügung.

Aus gegebenem Anlass stehe ich z.Zt. ohnehin in Kontakt zum JA. Ich werde die dann mal fragen.

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2006 18:36
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Uli,

das wäre lieb, wenn du da mal nachfragst.

Bei uns würde auch eine Patentante zur Verfügung stehen. Somit familienintern, wie bei euch auch das Thema ausreichend überlegt.
Jetzt ist noch interessant und wichtig, wie das rechtlich aussieht.

Bin gespannt was du in Erfahrung bringen kannst. Ich werde noch ein bischen im Netz rumstöbern.

Ich überlege schon, ob in einem solchen Fall der Wille des/der Allein-Sorgeberechtigten und auch hier das Kontinuitätsprinzip wirksam ist ( auch wenn es um nicht leibliche Kinder geht).

Hachnee, in germany ist immer alles so kompliziert und undurchsichtig, gelle?

LG
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

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Themenstarter Geschrieben : 06.02.2006 19:04
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo DieMystiks,

komisch, das ist bei uns auch grad Thema. Nach meinem Kenntnisstand kann nach wie vor eine Verfügung beim JA hinterlegt werden. Aber wie eskima schon gesagt hat, wird der Wunsch berücksichtigt, für das am Ende darüber entscheidende Gericht ist das aber nicht bindend.

Bei gemeinsamer Sorge ist ja sehr naheliegend, dass das Kind zum verbleibenden Elternteil kommt.
Bei Alleinsorge hängt es maßgeblich von den individuellen Umständen ab und ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung.

Es könnte aber eine Elternvereinbarung geschlossen werden. Ist der Vater denn dazu bereit?

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2006 19:18
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Sky,

mit dem Kv habe ich dieses Thema noch nicht besprechen können.

Vor der Scheidung konnnten wir allerdings auch in Ruhe über das ASR sprechen. Er weiss ja, daß er kaum sein egenes Leben in geregelte Bahnen lenken kann und würde es, glaube ich auch einsehen, für den Jungen vernünftig zu entscheiden.

Bei der Frage des ASR hatte er nur die Frage, ob sich zwischen ihm und Sohn etwas ändern würde. Als ich ihm sagte, er müsse mir da schon vertrauen daß sich nichts ändert, willigte er ein.
Ich vermute jetzt einfach mal, daß es beim Thema Todesfall und Verbleib des Kindes ähnlich sein würde.

LG
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

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Themenstarter Geschrieben : 06.02.2006 19:33