Hallo,
Meine tochter ist grad neun geworden und soll aufgrund individueller umstände bis zum ende der vierten klasse auf eine privatschule, die ich bis dahin auch gerne freiwillig hälftig mitbezahlen möchte.
Ich werde den schulvertrag ja sicherlich mit unterschreiben müssen, habe aber angst davor, dass daraus eine Verpflichtung entsteht.
Weiterhin möchte ich nicht, dass aus meiner freiwilligen zahlung ein gewohnheitsrecht entsteht, vor allem nicht über die vierte klasse hinaus.
Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen rat geben?
Aus der Unterschrift unter einem Vertrag erwächst die Verpflichtung, diesen einzuhalten.
Ganz ohne Pflichten wird das also nicht gehen und freiwlillig sind deine Zahlungen dann auch nicht mehr.
Jedenfalls nicht bis zum Ende der Laufzeit.
Der Vertrag wird vermutlich auch eine gesamtschuldnerische Haftung vorsehen, d.H. du haftest auch dafür, dass deine Ex ihre Hälfte bezahlt.
Tut sie das nicht, wirst du ihren Anteil auch tragen müssen und kannst dann nur versuchen, das von ihr zurück zu bekommen, was sicher nicht einfach ist.
Dass jemand (ein Richter) danach einen Anspruch ableitet, dasss du nun auch weiter eine Privatschule zu finanzieren habest, halte ich zwar nicht ganz für ausgeschlossen, aber auch für nicht sehr wahrscheinlich.
Ausser vielleicht, du wohnst in der Umgebung von Hamm.
Einen Rat, wie du die obigen Konsequenzen und Risiken vermeiden kannst, habe ich aber auch nicht, ausser vielleicht deine Ex den Vertrag alleine unterschreiben zu lassen und ihr zu versprechen, dass du trotzdem die Hälfte zahlst.
Wenn sie alllerdings hier um Rat fragen würde, würde ich ihr das ausreden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Luba,
"Verträge sind einzuhalten" weiss schon der Lateiner. Deshalb gibt es ja gerade bei dem Thema Privatschulen immer gerne Konfliktstoff.
Wenn ihr beide das wollt, haftet ihr auch beide für diese Geschichte.
Aus meiner Sicht gibt es - zum Glück - bei uns noch keine amerikanischen oder englischen Verhältnisse, die den Besuch einer staatlichen Schule quasi verbieten. Ob und warum ihr so eine Schule wählen wollt, müsst ihr selber beantworten. Für Euch gilt halt: "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch". Gruß Ingo
Hallo,
die erste Frage wäre, ob es überhaupt möglich ist, dass die Km den Vertrag alleine unterschreibt.
Falls ihr gemeinsames Sorgerecht habt, dann bedarf der Besuch der Privatschule Deiner Zustimmung.
Weiterhin sind Schulkosten, hier Schulgeld Mehrbedarf und von den Eltern gequotelt zu zahlen, d.h. es könnte auf Dich auch mehr als die Hälfte zu kommen, so die KM das fordert.
Wenn die Privatschule beschlossene Sache ist, Du aber eine Beschränkung auf Ende der 4. Klasse haben möchtest, dann wäre eine Möglichkeit den Schulvertrag zu befristen. Ob das geht weiss ich nicht.
Wasserdicht ist das aber nicht unbedingt. Allerdings würde, zumindest im Falle des GSR, die Anmeldung für die weiterführende Schule wiederum Deiner Zustimmung bedürfen, sprich KM und Du müssen sich einigen.
VG Susi
Hallo,
bei uns habe ich den Vater damals im Innenverhältnis vom Schulgeld freigestellt.
Evtl. wäre das für euch auch eine Lösung; die KM stellt dich im Innenverhältnis frei und du verpflichtest dich bis zum Ende der 4. Klasse - Juli 20xx - einen Kostenanteil in Höhe von xxx € monatlich zu übernehmen.
Sophie
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Weiterhin sind Schulkosten, hier Schulgeld Mehrbedarf und von den Eltern gequotelt zu zahlen, d.h. es könnte auf Dich auch mehr als die Hälfte zu kommen, so die KM das fordert.
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Hallo,
mit dem Satz wäre ich vorsichtig! Wenn es für das Kind ein vergleichbares kostengünstigeres Angebot gibt ist es mal abgesehen von wer Unterschreibt Privatvergnügen und nicht Mehr- oder Sonderbedarf.
Andreas
In der Regel sollte das gehen, dass nur ein Elternteil den Vertrag unterschreibt.