Arbeitsrechtsprozesse sind zwar häufig ein Selbstgänger für den Arbeitnehmer - aber nicht kostenlos.
Jede Partei trägt die eigenen Kosten.
Die Klage kann man noch kostenfrei bei Gericht einreichen.
Danach kommen Anwälte ins Spiel und da geht es los mit dem Geld.
Fristsetzung: 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung. Hat deine Frau eine Kündigung erhalten? Klang bisher nicht so.
Der AG ist einfach nur gemein. :gunman:
Rechtschutz greift nicht mehr. Bei uns hat sie mal gesagt: Aber den Job haben sie vor 4 Jahren angenommen, die Versicherung aber erst vor 3 Jahren abgeschlossen. Da wußten Sie schon, dass sie 3 Jahre später klagen müssen. Deshalb treten wir nicht ein. Für die war der Schaden schon mit dem Antritt der Arbeitsstelle eingetreten. Und das war vor Abschluß der Versicherung...
Kein Spielplatz!
Es gibt ein Forum mit Namen arbeitsrecht.de die haben ein paar Experten was das angeht. (Bitte löschen - falls ich das nicht schreiben darf)
Alles Gute!
Hi
Eine Kündigung hat sie noch nicht erhalten, wir rechnen aber damit.
Problem wird das Geld sein, wie ich die einschätze stellen die die Lohnzahlungen ein, bzw. werden die dubiosen Lohnzahlungen runtergeschraubt.
Eine Rechtschutzversicherung besteht und ich habe dort auch schon mal so nachgefragt, die haben Deckung zugesagt.
Meine Frau hat neben dem psychischen Problemen(Burn Out????)auch körperliche Leiden, so ist heute ein Magengeschwür festgestellt worden, das vorher als ''Einbildung'' abgetan wurde.Sie bekam bei Schmerzen immer irgendwelche Tropfen verschrieben, die dann auch immer eine gewisse Zeit halfen.Nächste Woche geht sie zu einem Spezialisten.
Wir warten erstmal die Reaktionen ab, haben aber auch schon einen Termin beim Arbeitsamt gemacht.
Mal sehen was kommt.
Gruß Wedi und danke
Rechtschutz greift nicht mehr. Bei uns hat sie mal gesagt: Aber den Job haben sie vor 4 Jahren angenommen, die Versicherung aber erst vor 3 Jahren abgeschlossen. Da wußten Sie schon, dass sie 3 Jahre später klagen müssen. Deshalb treten wir nicht ein. Für die war der Schaden schon mit dem Antritt der Arbeitsstelle eingetreten. Und das war vor Abschluß der Versicherung...
Dann hat Dich die Versicherung aber schön über den Tisch gezogen!
so ist heute ein Magengeschwür festgestellt worden, das vorher als ''Einbildung'' abgetan wurde.Sie bekam bei Schmerzen immer irgendwelche Tropfen verschrieben, die dann auch immer eine gewisse Zeit halfen.Nächste Woche geht sie zu einem Spezialisten.
Und noch ein Argument, dass geschickt eingesetzt, den alten Arbeitgeber eigentlich gefügig machen sollte, das Thema möglichst "großzügig" zu beenden... Versucht vom neuen Arzt oder vom Spezialisten ruhig mal herauszubekommen, ob das Magengeschwür ganz neu ist... Aber nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen, dass mit der Aussage ein Kollege reingeritten werden soll. Und dass Deine Frau damit schon mal in Behandlung war, ist sicherlich bei der KV nachweisbar - ich bin mir sicher, dass der Geldgeier alles immer schön abgerechnet hat!
Ich würde Fakten sammeln, und dann den Arzt damit konfrontieren und recht zurückhaltend erwähnen, dass es da Details gibt, die die Ärztekammer, das Finanzamt, die Sozialversicherung und nicht letzt die lokale Presse interessieren könnte. Alleine dass sollte dazu führen, dass dem Arzt auffällt, dass er irgendwie in den vergangenen Monaten zu wenig Geld für zu viel Arbeit überwiesen hat. Und damit verbunden, dass man sich bei Freistellung gegen volle(!) Gehaltszahlung zum Ende des Jahres und einem wohlwollenden Zeugnis trennen wird.
Das soll ja nur ein Angebot für den Sklaventreiber sein.
toto
Hi
Heute am Sonntag kam per ''Autopost'' dieses Schreiben:
Ordentliche Kündigung
Sehr geehrte Frau Wedi
Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 31.07.2013 aus betrieblichen
Gründen.Gleichzeitig stelle ich Sie mit sofortiger Wirkung unter Anrechnung des
Resturlaubs sowie Beibehaltung Ihres Lohnes bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses von
jeder weiteren Arbeitstätigkeit frei.Für die durch Sie geleistete Arbeit darf ich mich
bedanken!
Hochachtungsvoll
Unterschrift Frau des Arbeitgebers
Dazu muss ich sagen, das meine Frau bei dem Mann der Unterzeichnerin angestellt ist.
Meine Frau ist weiterhin krankgeschrieben.Über den Urlaub gibt es keine Aufstellung genau wie es keine Gehaltsabrechnungen gibt.
Gruss Wedi
Moin wedi,
das Wichtigste bei einer Kündigungsschutzklage ist die vergleichsweise kurze Frist von drei Wochen, innerhalb der eine solche beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht worden sein muss; ansonsten ist die Kündigung wirksam. Auch die aktuelle Erkrankung Deiner Frau verlängert da keine Fristen.
Also: Unbedingt diese Woche zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Wedi,
wenn der Arbeitgeber Deiner Frau der Arzt ist und die Frau den Arztes nicht üblicherweise für Personalangelegenheiten zuständig ist, hätte der Kündigung eine Vollmacht beiliegen müssen. Sofern diese fehlt solltet Ihr die Kündigung unverzüglich gemäß § 174 BGB zurückweisen. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern, i.d.R. geht man hier von 3 Tagen aus. Also solltet Ihr möglichst heute oder morgen zum Anwalt. Sofern der Anwalt die Zurückweisung für Deine Frau vornimmt muss auch dieser eine Vollmacht vorlegen!
lg
sleepy
Sleepy
Moin!
Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 31.07.2013 aus betrieblichen
Gründen.
Eine "betriebsbedingte" Kündigung bietet Ansatzpunkte für Den RA Deiner Frau. Der AG müsste sie anhand von Zahlen belegen. Auch müsste er darlegen, ob die Sozialauswahl (Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhalstpflichtige etc) korrekt war.
Ich würde also auch mal schauen, ob die Stelle nicht wieder neu besetzt wurde oder der AG evtl. eine Stellenanazeige aufgeben hat.
In jedem Fall muss Deine Frau dem RA die Richtung vorgeben: Abfindung oder Wiedereinstellung.
Ich gehe mal davon aus, dass Deine Frau da nicht mehr arbeiten will. Also hängt es davon ab, was der RA in der Güteverhandlung dann an Abfindung rausholt.
LG, BP
Hi und danke für die Antworten
Ich würde also auch mal schauen, ob die Stelle nicht wieder neu besetzt wurde oder der AG evtl. eine Stellenanzeige aufgeben hat.
Der AG hat schon vor drei Monaten eine Stellenanzeige aufgegeben, allerdings suchten die eine Auszubildende.
Zum 1.07. fängt die dort an zu arbeiten.(frag mich nur für wie lange, denn länger als 1 Jahr hat es in den letzten 10 Jahren dort keiner ausgehalten).
Am Freitag haben wir einen Termin beim Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Gruss Wedi, der sehr gespannt ist.
Hi wedi,
auch mein Rat, schnell zum Anwalt, der höchstwahrscheinlich Kündigungsschutzklage einreichen wird.
Außerdem zum Arbeitsamt, falls noch nicht geschehen, da Leistungen erst ab Antragsdatum gewährt werden können. Auch bei derzeitiger Arbeitsunfähigkeit wichtig sich dort zu melden, die werden schon sagen, was sie an Formularen usw. erwarten. Wichtig für die Meldung beim Arbeitsamt ist es auch wegen der Krankenvesicherung, denn der Arbeitgeber wird deine Frau sicher abmelden. Es kann auch sein, dass dann bei weiterer bestehender Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt wird statt ALG. Also ein Anruf bei der Krankenkasse kann auch nichts schaden.
was der beste papa schreibt, dürfte auf den kleinen Betrieb nicht zutreffen, Arbeitgeber mit weniger als 10 (oder 15? weiß der Anwalt aber genau!) brauchen eine betriebsbedingte Kündigung nicht begründen.
Dann hat er Anwalt aber noch die Möglichkeit, die Wirksamkeit anzufechten weil die Frau evtl. nicht wirksam kündigen darf, und außerdem die ganzen fehlenden Arbeitsentgelte nachzufordern. Übrigens letzteres auch wichtig, weil sich darauf die Berechnung des ALG und auch Krankengeld begründet! Also falls es Bescheide gibt zur Höhe der Lohnersatzleistung, mit dem Anwalt absprechen inwiefern ein Widerspruch erfolgen muss weil falsch gerechnet wurde, da der Arbeitgeber falsche Entgelte mitgeteilt hat.
Zu guter Letzt, wenn ihr schon mal beim Anwalt seid: fehlen noch Zahlungen aus der Vergangenheit, diese nachfordern lassen. Dies wäre eine zusätzliche Beauftragung des Anwaltes weil es da nicht um Kündigung, sondern um fehlende Abrechnung geht.
Die Rechtsschutz muss bestimmt für beide Sachverhalte Deckung zusagen, das solltet ihr mit dem Anwalt besprechen, er wird es wissen!
na ja und die Abfindung sollte auch besprochen werden 😉
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi
Heute waren wir beim Anwalt.
Eine kleine Kanzlei, mit einem Arbeitsrechtler in meinem Alter.
Er ist außerdem Diplom Wirtschaftsjurist(was auch immer das ist).
Mein erster Eindruck war sehr positiv.Er hat sich in die doch sehr komplizierte Geschichte gut eingedacht und konnte unsere doch sehr lange Version nachvollziehen.
Als erstes wird wie schon erwartet Kündigungsschutzklage eingereicht, mit Klage auf Wiedereinstellung.
Es wird wie auch schon gesagt wahrscheinlich auf einen Vergleich hinauslaufen, in dem eine Abfindung ausgehandelt wird.
Die Höhe der Lohnzahlungen konnten wir belegen.
Die Urlaubstage werden auch herangezogen und die Überstunden werden auch Verhandlungssache sein.
Alles weitere wird sich nach und nach zeigen.
Bewerbungen meiner Frau sind mittlerweile fertig und auch schon weg.(Dank Deep Thought)
Bin sehr gespannt, Gruß Wedi
Er ist außerdem Diplom Wirtschaftsjurist(was auch immer das ist).
Meine Ex hatte mal einen angehenden Vertreter dieser Spezies als Praktikanten. Der war unfähig einen Kopierer zu bedienen und eine Schwangerschaft im neunten Monat als solche zu erkennen.
Auf meine Frage, was man mit diesem Studium werden könne, meinte er "Manager".
Das nur OT. Als Zusatzquali für einen Anwalt ist der Abschluss sicherlich sinnvoll.
Gruss von der Insel
Gut zu wissen inselreif. 😉
Außerdem zum Arbeitsamt, falls noch nicht geschehen, da Leistungen erst ab Antragsdatum gewährt werden können. Auch bei derzeitiger Arbeitsunfähigkeit wichtig sich dort zu melden, die werden schon sagen, was sie an Formularen usw. erwarten. Wichtig für die Meldung beim Arbeitsamt ist es auch wegen der Krankenvesicherung, denn der Arbeitgeber wird deine Frau sicher abmelden.
Da waren wir direkt nach Erhalt der Kündigung, das Aa sagte, das meine Frau dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würde, da sie krank geschrieben sei.Daher könne sie sich auch nicht arbeitslos melden.
Der Anwalt sagte das selbe wie du.
Montag fahren wir dort nochmal hin und lassen uns die ''Arbeitslosmeldung'' schriftlich bestätigen.
Echt erfahrene Leute hier. :thumbup: danke und Gruß Wedi
Hallo Wedi,
gemäß dieser Webseite http://www.juraforum.de/forum/arbeitsrecht/arbeitslos-melden-wenn-krank-geschrieben-nicht-moeglich-319056 und auch anderer Antworten im Internet, ist es richtig, dass man sich während einer Krankschreibung nicht arbeitslos melden kann sondern erst wenn man wieder gesund ist.
Trotzdem sollte das Arbeitsamt (Jobcenter) eine erforderliche Meldung als arbeitssuchend registirert haben.
Alles Gute für Deine Frau
Susi
Hi
du kannst dich ja auch noch einmal im Internet auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit schlau machen. Die Meldung ist Pflicht, wenn die Kündigung vorliegt, vor allem wenn weniger als 3 Monate Kündigungsfrist eingehalten wurden. Insofern würde ich auf eine Registrierung der Meldung bestehen. Und da deiner Frau zum 31.07.13 gekündigt wurde, kann sie ja auch frühestens ab 01.08.13 ALG bekommen. Bis dahin bekommt sie ja sowieso keine Leistungen vom AA sondern Entgeltfortzahlung oder Krankengeld. Ist sie über den 31.07. hinaus arbeitsunfähig, muss man sehen, aber dann würde Krankengeld weiter gezahlt werden (Krankenkasse). Ist ja noch etwas Zeit bis dahin.
Der Anwalt sagte das selbe wie du.
OT: ich fühle mich geschmeichelt und kann dir versichern dass es nicht viele Anwälte gibt die dasselbe sagen wie ich ... 🙂 liegt aber daran dass die, mit denen ich beruflich zu tun habe, zumeist die Gegenseite vertreten :rofl2:
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi
Heute war der Gütetermin.
Der erste Streitpunkt war, das die Ärztin die Kündigung ausgesprochen hatte.
Wir konnten anhand der Unterschriften auf den Schecks und der elektronischen Lohnsteuernachweise aus 2012 beweisen, das der Arzt der Arbeitgeber war.
Trotz des Nachweises beharrte die Gegenseite darauf, das die Ärztin(laut Angabe 1.5 Mitarbeiter) der AG war.
Die Gegenseite behauptete, das es sich dabei um einen Fehler des Steuerbüros handelte.
Der Anwalt meiner Frau reichte dem Richter auch die Bescheinigungen von 2011, 2010 und 2009, auf denen auch der Arzt als AG ausgewiesen war.
Die Gegenseite war sichtlich in Erklärungsnot.
Erst recht, als unser Anwalt bezüglich der Anzahl der Arbeitnehmer sagte, das er das Finanzamt als Zeugen laden will.
Da nur der Anwalt der Gegenseite ohne seine Mandanten beim Termin war und er ''Anweisung'' hatte sich auf keinen Vergleich einzulassen, wurde ein Kammertermin festgelegt.
Der Richter fand das alles sehr kurios und meinte, das die Anwälte nach Rücksprache mit den Mandanten intensiv miteinander sprechen sollten.
Es ist also noch alles offen.
Gruss Wedi
Hi!
Da nur der Anwalt der Gegenseite ohne seine Mandanten beim Termin war und er ''Anweisung'' hatte sich auf keinen Vergleich einzulassen, wurde ein Kammertermin festgelegt.
Der Richter fand das alles sehr kurios und meinte, das die Anwälte nach Rücksprache mit den Mandanten intensiv miteinander sprechen sollten.
Der Richter will offenbar beide Parteien zu einer gütlichen Einigung bewegen, was in einer Güteverhandlung eigentlich auch seine Aufgabe ist. Nun heißt es abwarten, ob der AG bis zum Gerichtstermin mit einem Abfindungsangebot ankommt. Kommt es zum Gerichtstermin und die Kündigung wird aufgehoben, müsste Deine Frau im schlimmsten Fall da wieder auflaufen, was ja wohl keine Seite will.
Hier heißt es nun pokern und dem AG klar machen, dass man dort weiter arbeiten möchte. Und dann wird man sehen, was es dem AG wert ist, dass Deine Frau in Zukunft zu Hause bleibt.
LG
BP
Hi
Hier heißt es nun pokern und dem AG klar machen, dass man dort weiter arbeiten möchte. Und dann wird man sehen, was es dem AG wert ist, dass Deine Frau in Zukunft zu Hause bleibt.
Ja, pokern, aber eher auf dem Gebiet was die Gegenseite davon hält, wenn das Finanzamt dort als Zeuge aufläuft und die ganzen Schmuh-Geschichten mitbekommt.
Es gibt 2 Praxen mit je ca.12 Angestellten, die alle von dem Arzt(Chef) eingestellt und bezahlt werden.Die Ärztin (Inhaberin einer eigenen Praxis)hat nur eine Haushälterin und eine Halbtagskraft angemeldet.Die Vorgehensweise ist seit Jahren dieselbe, passt Ihm oder Ihr ein Gesicht nicht mehr, werden sie gekündigt.Da es dort eh keiner länger wie ein Jahr aushält, lohnt ein Prozess nicht.In den Fällen, wo eine Abfindung gezahlt werden könnte, wird der AN auf die Ärztin geschoben, da sie weit unter 10 Angestellten beschäftigt hat und aus betrieblichen Gründen auch während einer Krankheit problemlos kündigen kann.
Hinzukommt, das die Praxis des Arztes sehr gut läuft und er die AN als Steuer-reduzierendes-Objekt sieht.Die Praxis der Ärztin läuft so la-la und je nachdem, wie viel Steuern anfallen, wird der ein oder andere AN auf den anderen geschoben.
Das hat sogar der gegnerische Anwalt nun erkannt.
Gruß Wedi
Bist Du sicher, dass Deine Frau einen guten RA hat?
Wenn der jetzt anfängt, dem AG mit dem Finamt zu drohen oder mit Dreck zu schmeissen, kommt das Gericht ganz schnell zu dem Schluss, dass das Verhältnis zwischen AG und AN so zerrüttet ist, dass eine Wiedereinstellung ja gar nicht mehr in Frage kommt. Was dann auch auf die Abfindung einen Einfluss hätte.
So was macht man ggf unter 4 Augen.
Es hätte ausgereicht, die AN alle im Schreiben zu erwähnen oder ein paar AN als Zeugen zu benennen.
Wenn Deine Frau Glück hat, ist der andere RA eine Pfeife und der AG ist so eingeschüchtert, dass er gleich mit ner Abfindung rüber kommt. Im schlimmsten Fall gibts wegen möglicher Drohungen nachträglich noch ne fristlose Kündigung.
Dann verkompliziert sich alles...