Hi BP
Wenn der jetzt anfängt, dem AG mit dem Finamt zu drohen oder mit Dreck zu schmeissen, kommt das Gericht ganz schnell zu dem Schluss, dass das Verhältnis zwischen AG und AN so zerrüttet ist, dass eine Wiedereinstellung ja gar nicht mehr in Frage kommt. Was dann auch auf die Abfindung einen Einfluss hätte.
Im Termin hat die Gegenseite direkt gesagt, das eine Wiedereinstellung nicht in Frage kommt und eine Abfindung wird nicht gezahlt.
Da aber durch die schleierhafte AN-Anzahl(weniger als 10) die betriebsbedingte Kündigung durchaus möglich ist, mussten wir beweisen, das die AN-Zahl größer als 10 ist.
Meine Frau hatte eine Liste aller AN zusammengestellt, die stehen auch teilweise im Internet.Die Gegenseite schiebt aber die AN hin und her, so dass sie nur auf 8 AN kommen, je nach dem, wer gerade der Arbeitgeber ist. :knockout:
Um diese Schiebereien aufzuklären, hat der Anwalt meiner Frau das Finanzamt mit ins Boot geholt.
Gedroht worden ist natürlich nicht.
Gruss Wedi
Hi
Heute kam die ordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen zum 31.08.2013 von dem Arzt.
Er überbrachte diese persönlich und meinte, das dieses Geplänkel mit Gericht und Anwälten nicht sein müsse.
Meine Frau sagte dazu nichts und machte die Tür zu.
Muss nun eigentlich erneut Klage eingereicht werden?
Gruss Wedi
Hi Wedi,
wenn ihr auch wegen der anderen Kündigung den Arzt verklagt habt, kann die Klage einfach erweitert werden. Achtet auf die 3-Wochen-Frist!
Gehts Deiner Frau eigentlich gesundheitlich besser?
lg
sleepy
Sleepy
Hi
Gehts Deiner Frau eigentlich gesundheitlich besser?
Nein, und da taucht schon jetzt das nächste Problem auf.
Meine Frau ist immer noch krankgeschrieben und sie hat heute bei der KV angerufen und nachgefragt wie sie weiter verfahren soll, da ab dem 26.07 die Lohnfortzahlung der KV anläuft.
Das Problem ist die Nettozahlungen stimmen nicht mit den Bruttozahlungen überein.Das genaue Brutto ist uns wie schon geschrieben nicht bekannt.Die Mitarbeiterin der KV sagte aber, das das Netto nicht mit den geleisteten KV-Beiträgen übereinstimmt.
Sie will nun die Gerichtsakten haben.
Meine Frau hat nun Angst, das überhaupt nichts gezahlt wird, wegen Betrug oder ähnlichem.
Das gleiche Problem wird es mit der Arbeitslosenversicherung geben.
Gruß Wedi, der i.M. auch damit überfordert ist.
Hi,
das kann ich verstehen, ich wär damit wohl auch überfordert. Auch wenn Ihr die Baustelle nicht auch noch gebrauchen könnt, aber vielleicht sollte man den Arzt wegen Betruges anzeigen, wenn die entsprechenden Erkenntnisse dafür vorliegen (das könnte z.B. auch die KK machen).
Kopf hoch!
lg
sleepy
Sleepy
Moin!
Muss nun eigentlich erneut Klage eingereicht werden?
Ja.
Damit hat der AG ja zugegeben, dass dass die Praxis tatsächlich mehr als 10 Beschäftigte hat. Dann fällt Deine Frau unter das Kündigungsschutzgesetz und es sind einige Voraussetzungen erforderlich, um eine betriebsbedingte Kündigung tatsächlich aussprechen zu dürfen (betriebliche Erfordernisse, Sozialauswahl etc).
Der RA muss nun nachweisen, dass es diese betrieblichen Erfordernisse nicht gibt und auch die Sozialauswahl nicht berücksichtigt wurde.
Am leichtesten geht das immer bei der Sozialauswahl. Es gibt doch sicher jüngere AN in der Praxis oder, denen man hätte kündigen können? Wenn ihr den AG dort packen könnt und ihm das so deutlich macht, dann muss er damit rechnen, dass er den Prozess, der vielleicht in 2-3 Monaten stattfindet, verliert. Dann trägt er ein finanzielles Risiko, denn bei einer Niederlage müsste er den Lohn rückwirkend auszahlen.
Dies könnte dazu führen, dass er vorzeitig ein Abfindungsangebot unterbreitet. Hinzu kommt, dass er evtl. nicht gewillt ist, dass Deine Frau dort wieder sitzt, weil sie dann nur Probleme macht, nur krank geschrieben ist etc..
Andererseits: Wenn der AG die Kündigung zurück nimmt oder Deine Frau den Prozess gewinnt und wieder eingestellt werden muss, wird es für Deine Frau sicher auch kein Zuckerschlecken, dort wieder zu sitzen, angefangen von Psychoterror, Mobbing und was weiss ich nicht alles.
Sofern Deine Frau noch keinen anderen Job in Aussicht hat, würde ich das Spielchen weiter spielen. Hat sie aber einen Job in Aussicht, muss man abwägen, ob es einem das wert ist.
Auch wenn Ihr die Baustelle nicht auch noch gebrauchen könnt, aber vielleicht sollte man den Arzt wegen Betruges anzeigen, wenn die entsprechenden Erkenntnisse dafür vorliegen (das könnte z.B. auch die KK machen).
Von einer Anzeige ist abzuraten. Das hatte ich oben bereits erläutert. Denn das nimmt das Gericht zum Anlass, das AN-AG Verhältnis als völlig zerrüttet anzusehen.
Hier geht es darum, eine Abfindung rauszuholen, nicht den AG fertig zu machen.
LG
BP
Hallo,
Von einer Anzeige ist abzuraten. Das hatte ich oben bereits erläutert. Denn das nimmt das Gericht zum Anlass, das AN-AG Verhältnis als völlig zerrüttet anzusehen.
unabhängig davon, dass - wenn ich wedi richtig verstanden habe - das Gericht das eh schon so sieht, liegt dem zerrüttet Arbeitsverhältnis deutlich das - betrügerische - Verhalten des Chefs zu Grunde. Die Fortsetzung ist also für Wedis Frau unzumutbar, so dass sie m.E. Anspruch auf Beendigung mit Abfindung hat.
Wenn die Nettozahlungen mit den Bruttozahlungen nicht stimmen, hat der Arzt entweder die KK beschmiert oder Wedis Frau. Ich gehe vom zweiten aus.
lg
Sleepy
Die Fortsetzung ist also für Wedis Frau unzumutbar, so dass sie m.E. Anspruch auf Beendigung mit Abfindung
Wieso hat sie Anspruch auf Abfindung?
1. klagt sie auf Wiedereinstellung
2. hat sie nur dann einen Anspruch auf Abfindung, wenn die Kündigung unwirksam ist und sie im laufenden Verfahren einen zusätzlichen Antrag auf Abfindung stellt.
Es müssen also erst mal die Voraussetzungen der Unwirksamkeit vorliegen. Ausserdem ist eine vom Gericht beschlossenen Abfindung deutlich niedriger als die, die der AG möglicherweise bereit ist zu zahlen.
unabhängig davon, dass - wenn ich wedi richtig verstanden habe - das Gericht das eh schon so sieht,
Dann müssten ja bei jeder Kündigungsschutzklage die Gerichte das Arbeitsverhältnis als zerrüttet ansehen.
Den AG anzuzeigen, ist m.E. eine andere Hausnummer.
Hallo Wedi,
ich bin in 2005 gekündigt worden und habe mich erfolgreich dagegen gewehrt. Seit 2008 sitze ich wieder auf meinen Arbeitsplatz und kann heute sagen, dass es gut war diese Klage auf Wiedereinstellung durchgesetzt zu haben. Erstens für mich persönlich und zweitens ist es auch gut die Fronten geklärt zu haben! Heute läuft es besser als weit vor der Kündigung!
Natürlich ist dies immer abhängig vom Arbeitgeber, in meinem Fall hat mein direkter Chef (immer noch aktuell!) dieses veranlasst, jedoch in einem großen Konzern. Lt. meinem damaligen Anwalt ist es jedoch sehr personenabhängig und dementsprechend sehr selten, dass dies so wie bei mir durchgezogen wird. Ich konnte die ganze Angelegenheit sehr gut wegstecken. Insgesamt wurde ich 2x gekündigt, auf die "berühmte" Langeweilebank gesetzt - dadurch Klage auf Arbeitsstelle, letztendlich Gehalt... nach 3,5 Jahren war alles erfolgreich beendet. Die Abfindungssummen stiegen in der Zeit und wurden von mir genauso abgelehnt.
Anfangs war ich 16 Monate freigestellt, letztendlich bei voller Bezahlung. Solange deine Frau keine Arbeitsstelle hat, würde ich grundsätzlich auch ohne Zeichen eines Interesses an einer Abfindung auf Wiedereinstellung klagen. Auch wenn sie Angst davor hat - ihr Arbeitgeber hat noch viel mehr Angst. Wer einmal vor Gericht geht, geht auch ein zweites Mal - diese Hemmschwelle ist überwunden!
Eben, als kleiner Mutmacher! Es gibt auch Personen, die sich einer Kündigung erfolgreich widersetzt haben...
Liebe Grüße
Sternchen
Hi
Nach Rücksprache mit dem Anwalt sollen wir die Klageschrift zur KV schicken, aus der hervorgeht, wie viel Netto ausgezahlt wurde(belegt durch Kontoauszüge) und wie viel es demnach Brutto sein müssten.
Damit hat der AG ja zugegeben, dass dass die Praxis tatsächlich mehr als 10 Beschäftigte hat. Dann fällt Deine Frau unter das Kündigungsschutzgesetz und es sind einige Voraussetzungen erforderlich, um eine betriebsbedingte Kündigung tatsächlich aussprechen zu dürfen (betriebliche Erfordernisse, Sozialauswahl etc).
Zugegeben hat er noch gar nichts.In der Begründung des gegnerischen Anwalts zur Klageabweisung wurde vorsorglich darauf hingewiesen, das Der Arzt nur 2.75 Arbeitnehmer hat und demnach auch unter 10 fällt.Das Kündigungsschutzgesetz greift daher nicht.
Wir waren heute aber auch aktiv und haben mit einigen Mitarbeitern verteilt auf beide Praxen gesprochen.
Alle Mitarbeiter werden von dem Arzt bezahlt und nicht von der Ärztin, bei allen Mitarbeiter steht der Arzt als Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte.
Wir haben 28 Arbeitnehmer zusammengelistet, die alle bei dem Arzt angestellt sind.Ich denke da kommen die nicht mehr raus.
Von einer Anzeige ist abzuraten. Das hatte ich oben bereits erläutert. Denn das nimmt das Gericht zum Anlass, das AN-AG Verhältnis als völlig zerrüttet anzusehen.
Hier geht es darum, eine Abfindung rauszuholen, nicht den AG fertig zu machen.
Anzeigen werde wir ihn sicher nicht.
Übrigens danke für deinen ''Mutmacher'' Sternchen
Gruss Wedi
Hi
Zum 1.07. fängt die dort an zu arbeiten.(frag mich nur für wie lange, denn länger als 1 Jahr hat es in den letzten 10 Jahren dort keiner ausgehalten).
Nicht mal 2 Monate und sie ist wieder weg. :knockout:
Nach einigen Schriftwechseln und auch Androhungen der Gegenseite, das sie uns anzeigen wollen, wegen Prozessbetrugs(meine Frau hat sämtliche Arbeitnehmer aufgeführt, auch die, die wohl dunkel beschäftigt sind, das kann sie ja aber nicht wissen), wird immer noch bestritten, das der Arzt der AG ist/war.
Selbst bei der KV meiner Frau ist der Arzt als AG aufgeführt.Nun ja....
Nun schreiben die:
Es wird beantragt die Klage abzuweisen, gleichwohl soll ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz nur um die Risiken des Annahmeverzugslohnes zu vermeiden, der Klägerin durch den Beklagten der Abschluss des nachfolgenden Teilvergleichs angeboten werden.
Die Klägerin wird bei dem Beklagten zu unveränderten Bedingungen bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens, längstens aber bis zum 23.01.2013 weiter beschäftigt.
Kann mir das jemand erklären?
Die Ärzte wollen sicher nicht, das meine Frau Ihren Hof noch einmal betritt.
Gruss Wedi
In Ergänzung und zur Info:
Meine Frau musste vor zwei Wochen Operiert werden, da durch schlampige ärztliche Versorgung der ehemaligen Chefs ein Geschwür entfernt werden musste.
Wären durch ordnungsgemäße Untersuchungen rechtzeitig die richtigen Medikamente verordnet worden, hätte diese OP laut Aussagen der jetzt behandelnden Ärzte verhindert werden können.
Dadurch und wegen anderem ist meine Frau noch bis auf weiteres krank geschrieben.
längstens aber bis zum 23.01.2013
:puzz:
Jep, das steht da so und ist kein Ablesefehler von mir, sondern wohl ein Fehler des Anwalts. 😉
Hi!
Der AG meint wohl 23.01.2014.
Der AG hat das finanzielle Risiko, bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht den vergangenen Lohn nachzahlen zu müssen, ohne dafür Arbeitsleistung erhalten zu haben.
Dieses Risiko will er dur das Angebot vermeiden. Evtl. spekuliert er darauf, dass Deine Frau das Angebot nicht annimt. Sollte also Deine Frau den Prozess gewinnen, müsste er für die Zeit keinen Lohn zahlen.
Was spricht dagegen, das Angebot anzunehmen und sich krank schreiben zu lassen?
Besprich das mal mit Deinem RA.
Gruss
BP
Hi
Was spricht dagegen, das Angebot anzunehmen und sich krank schreiben zu lassen?
Sie ist noch krankgeschrieben:
In Ergänzung und zur Info:
Meine Frau musste vor zwei Wochen Operiert werden, da durch schlampige ärztliche Versorgung der ehemaligen Chefs ein Geschwür entfernt werden musste.
Wären durch ordnungsgemäße Untersuchungen rechtzeitig die richtigen Medikamente verordnet worden, hätte diese OP laut Aussagen der jetzt behandelnden Ärzte verhindert werden können.
Dadurch und wegen anderem ist meine Frau noch bis auf weiteres krank geschrieben.
Und das weiß die Gegenseite auch.
Gruss Wedi
Zur Abwägung vielleicht noch mal eine Faustformel,
wonach sich die Höhe einer Abfindung ermittelt:
Durchsch. Monatslohn der letzten 3 Jahre (incl. Bonus und Zulagen) x Anzahl Jahre Betriebszugehörigkeit x FaktorX
Der Faktor X ist branchenabhängig und liegt zwischen 0, 5 und 3. Es soll sogar skandinavische AGs geben, die Faktor 6 bezahlen.
Während er im Bankbereich gern mal bei 2-3 liegt, schätze ich die Gesundheitsbranche wohl eher bei 0, 5.
Insofern ist das Angebot nicht so schlecht.
Hi
Laut Berechnung unseres Anwalts mit dem Faktor 0,5, wie du schon richtig geschätzt hattest, liegt die Abfindung bei ca. 6000,-Euro, eher etwas mehr.
Meine Frau ist jetzt aber krank geschrieben und die Lohnfortzahlung der KK ist eingetreten, wie verhält es sich denn dann, da für die AG kein Verzugslohn zu leisten ist?
Das ist es, was ich nicht verstehe und auch warum sie mit Wissen der Krankschreibung ein ''Angebot'' machen, das eh nix bringt, oder bin ich da gerade auf ner falschen Welle?
Gruss Wedi
So ganz versteh ich das auch nicht.
Ich kann mir das nur so erklären, daß der AG mit einer Niederlage rechnet und das Arbeitsverhältnis daher max. auf 23.01.2014 begrenzen will.
Die Frage ist auch: Was bedeutet rechtskräftige Beendigung?
Vielleicht sollte Deine Frau doch weiter pokern und das Angebot nicht annehmen.
Hi
Es wird beantragt die Klage abzuweisen, gleichwohl soll ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz nur um die Risiken des Annahmeverzugslohnes zu vermeiden, der Klägerin durch den Beklagten der Abschluss des nachfolgenden Teilvergleichs angeboten werden.
Die Klägerin wird bei dem Beklagten zu unveränderten Bedingungen bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens, längstens aber bis zum 23.01.2013 weiter beschäftigt.
zunächst sollte klar sein, dass der Schreibfehler in dem Angebot berichtigt wird, bevor über ein Annehmen nachgedacht wird.
Das Angebot beinhaltet keine Abfindung. Da steht nur, dass das Beschäftigungsverhältnis bis zum rechtskräfftigen Ende des Verfahrens bestehen bleibt. Das Verfahren könnte durch Anerkenntnis, Klagerücknahme, oder Urteil oder Vergleich beendet werden. Bis zu diesem Datum wird dann Arbeitsentgelt geschuldet gegen Arbeitsleistung (was sich wiederum wegen der Arbeitsunfähigkeit erübrigt, außer die Entgeltfortzahlung, die aber schon geendet hat). Längstens bis 23.01.2014 (nehmen wir mal an dass es ein Schreibfehler ist) würde die Gegenseite Entgelt zahlen falls das Verfahren bis dahin nicht rechtskräftig beendet ist.
Außerdem schreiben die - Teilvergleich - das heißt dass nur ein Teil eurer Klage von dem Vergleich berührt ist ???
Das müsste dir der Anwalt mal näher erklären.
Ich glaube die pokern nur, denn wenn ihr zustimmt, wäre u.U. dadurch das Arbeitsverhältnis "vergleichsweise" beendet. Ohne Abfindung. Also ein mieser fauler Vergleichsversuch, um die Sache schnell zu eigenem Vorteil loszusein, wenn du mich fragst.
Ich weiß nicht genau was Annahmeverzugslohn ist. das beschreiben die ja als deren Vergleichsgrundlage bzw. deren Risiko. Das müsstes du dir auch mal erklären lassen von deinem Anwalt.
zu dem eventuellen Behandlungsfehler (verschleppen einer Krankheit wegen falscher Diagnose) weiß ich nicht, ob ihr da auch noch eine Baustelle aufmachen wollt. Die Krankenkasse interessiert sich für vermutete Behandlungsfehler, berät dazu und stellt Unterlagen zur Verfügung (auch Gutachten). Da könnt ihr also auf jeden Fall nachfragen. Die Frage, ob dem Arzt ein Fehler nachzuweisen ist, ist kompliziert, vor allem wenn er nie eine Krankenakte angelegt hat mit Untersuchungsergebnissen, sondern nur die Beschwerden "nicht ernst genommen hat" (so klang es für mich). Da man ja freie Arztwahl hat und auch das Recht auf eine Zweitmeinung usw., kann man dem Arzt nicht unbedingt ein Verschulden vorhalten, oder eine Fehldiagnose. Schlimmstenfalls wird argumentiert, dass deine Frau einfach zu einem anderen Arzt hätte gehen sollen, und es zählt nicht, dass ihr AG -der zufällig Arzt ist- sie da unter Druck gesetzt hat. Denn es ist überhaupt nicht nachweisbar, im Zweifel hat er sowas nie gesagt, oder hat sie es schriftlich? Das alles hat aber nichts mit dem Arbeitsrecht zu tun, sondern ist völlig unabhängig davon zu sehen. Da kann ich also deiner Frau erstmal gute Besserung wünschen, als allerwichtigstes.
soviel erst mal von mir.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist