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Problem

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(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich denke, ihr solltet Euch zunächst einmal klar werden, was ihr erreichen wollt. Eine Weiterbeschäftigung ja vermutlich nicht. Wenn ihr also eine möglichst hohe Abfindung herausholen wollte, dann ist der Weg über einen Vergleich sicherlich der richtige. Und dann wäre dieses Angebot sicherlich nur als ein erstes zu verstehen, da ist sicherlich noch Luft nach oben, insbesondere, da ihr ja noch andere Pfeile im Köcher habt. Es sei denn, ihr wollt ihm auch noch einen reinwürgen. Was zu holen ist und wie am besten gepokert wird, das würde ich tatsächlich Euren Anwalt machen lassen.

und die Sache mit dem Behandlungsfehler - so er denn nachgewiesen werden kann - hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun. aber kann - wenn ihr es wollt - sicherlich in eine umfassende Vergleichsregelung miteinfließen.

Gruss, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2013 12:56
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die Sache eskaliert:

Da wir uns immer noch darüber streiten, wer den nun der Arbeitgeber ist und wie viel Arbeitnehmer der Arzt beschäftigt, haben wir als Zeugen das zuständige Finanzamt aufgeführt.
Jetzt haben die Arbeitgeber die leitende Finanzbeamtin angerufen, die zusammengesch*ssen und mit einem Disziplinarverfahren gedroht, da sie unserem Anwalt Auskunft gegeben haben soll.Hat sie aber nicht, sie wurde lediglich als Zeuge benannt.
Die Finanzbeamtin hat jetzt unseren Anwalt angeschrieben, wie er darauf kommt, das sie Auskunft gegeben haben soll.
Er muss nun tätig werden, da er der Finanzbeamtin klar machen muss, das er das nie gesagt, oder geschrieben hat.Dazu wird er seine Schriftstücke der Beamtin übersenden.
In diesen Schreiben sind alle Arbeitnehmer aufgeführt, auch die, die dort schwarz arbeiten.

Das Finanzamt wird dann tätig und da mal genauer hinschauen, so unser Anwalt.
Wir wollten die weder anschwärzen, oder auch sonst nix böses, nur eben gegen die Kündigung klagen, das Finanzamt haben die nun selber eingeladen. :knockout:

Ich bin ja mal gespannt.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2013 13:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na das ist ja knuffig. Die Finanzbeamtin darf aber gar keine Auskunft geben, auch im Verfahren nicht, es sei denn, dass der Betroffene zustimmt. Alle anderen Ausnahmen, die ein Offenbaren von steuerlichen Sachverhalten zulässig machen, liegen nicht vor.

Die tut mir ja leid!! 🙁 Mit einem Bein im Diszi wegen nix.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2013 14:17
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ja, mir tut die auch leid, wenn aber nicht das Finanzamt Auskunft über die Anzahl der Arbeitnehmer und darüber, wer nun Arbeitgeber meiner Frau war, wer dann?

Im übrigen hat sie ja keine Auskunft gegeben und das wird unser Anwalt gerade stellen, allerdings auch mit Übersendung der Gerichtsakten an das Finanzamt, denn nur so kann er beweisen, das die Ärzte sich das aus den Fingern gesogen haben.

Wie das Finanzamt auf die Akten reagiert weiß ich nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2013 14:26
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wedi.

ich stelle noch mal - nun direkt die Frage:
Was wollt ihr? Recht bekommen und dem Arbeitgeber eine Reinwürgen?
Wiedereinstellung???

Beides kann ich nicht wirklich nachvollziehen!

oder doch vielleicht eine nette Abfindung, damit Deine Frau sich gut gesunden kann und auch Zeit hat, einen neuen Job zu finden. Dies müsste doch - mit Euren Argumenten und vielleicht ein wenig Show - vergleichsweise zu verhandeln sein.

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2013 16:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wedi,

rein prozessrechtlich müsstet Ihr nicht das Finanzamt als Zeuge benennen (was sollte dieses denn auch über nicht bestehende Arbeitsverhältnisse aussagen können?), sondern alle "Arbeitnehmer" einzeln, namentlich und mit Adresse. Das würde natürlich ordentlich Zoff geben, denn damit wären auch die Schwarz-Arbeitsverhältnisse aktenkundig.

Wahlweise könnte Euer Anwalt der Gegenseite auch anbieten, das Verfahren gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung einzustellen, so dass diese ganzen Sachverhalte gar nicht erörtert werden müssen.

Aber eine SB des Finanzamts als Zeugin für etwas zu benennen, das sie weder bezeugen kann noch darf, war keine wirklich gute Idee.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2013 16:50
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was wollt ihr? Recht bekommen und dem Arbeitgeber eine Reinwürgen?

Nein, wie ich schon schrieb ist es das letzte was wir wollten, die AG selber bringen das Finanzamt nun dazu Einsicht in die Akten nehmen zu müssen, das waren nicht wir.

Wiedereinstellung???

Wird nach diesem Prozedere wohl nicht mehr möglich sein.

oder doch vielleicht eine nette Abfindung, damit Deine Frau sich gut gesunden kann und auch Zeit hat, einen neuen Job zu finden. Dies müsste doch - mit Euren Argumenten und vielleicht ein wenig Show - vergleichsweise zu verhandeln sein.

Das ist es, worauf es i.M. hinauslaufen sollte, die Gegenseite verstrickt sich aber immer mehr und wird, je mehr Feuer sie selber schüren, immer verbissener und sturer.
Wir können den Prozess nicht mehr aufhalten, die Mahlsteine(Finanzamt) haben sie selber mit dieser unsinnigen Disziplinar-Androhung in Gang gesetzt.
Die Finanzbeamtin wird sich die Akten denke ich genau ansehen müssen, um sich selber zu retten.
Und nochmal:
Wir haben nie gesagt, das das Finanzamt uns Auskunft gegeben hat, das hat nur die Gegenseite da rein interpretiert und dem Finanzamt gedroht.
Wir wollten denen nie ans Bein pinkeln, das haben die selber gemacht.

Es ist nun mal so, das wir beweisen müssen, wer der Arbeitgeber ist und das sie mehr als 10 Arbeitnehmer haben.

Die Arbeitgeber sagen aus, das es sich bei den Lohnsteuerbescheiden um einen Fehler handelt, wenn der Arzt und nicht die Ärztin als AG dort eingetragen ist und das die ganzen letzten Jahre?

Desweiteren handelt es sich auch um einen Fehler, das der Arzt bei der KK als AG eingetragen ist, schon seltsam oder?

Gruss Wedi

Sorry, hab gerade erst gesehen, das du geschrieben hast, gehe heute Abend nochmal darauf ein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2013 17:02
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Doch noch mal eben schnell.

, sondern alle "Arbeitnehmer" einzeln, namentlich und mit Adresse. Das würde natürlich ordentlich Zoff geben, denn damit wären auch die Schwarz-Arbeitsverhältnisse aktenkundig.
Wahlweise könnte Euer Anwalt der Gegenseite auch anbieten, das Verfahren gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung einzustellen, so dass diese ganzen Sachverhalte gar nicht erörtert werden müssen.

Das haben wir schon getan, komischerweise sind aber alle AN bei Ihm angestellt, nur meine Frau bei Ihr, folglich:weniger als 10 kein Kündigungsschutz.

Sie ist aber nachweislich bei Ihm angestellt, was bestritten wird.

Deswegen wurde das Finanzamt von uns als Zeuge benannt, da die AN dort geltend gemacht werden und wenn alles so ist wie sie sagen, könnten sie ja auch Ihre Zustimmung zur Auskunft geben.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2013 17:09
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es ist nun mal so, das wir beweisen müssen, wer der Arbeitgeber ist und das sie mehr als 10 Arbeitnehmer haben.

Nö - in einem netten Vergleich muss gar nichts bewiesen werden. Da muss die Gegenseite nur berechtigt fürchten, dass ihr etwas beweisen könnt bzw. den ganzen Wind fürchten, den eine etwaige Recherche macht...

die Gegenseite verstrickt sich aber immer mehr und wird, je mehr Feuer sie selber schüren, immer verbissener und sturer.
Wir können den Prozess nicht mehr aufhalten, die Mahlsteine(Finanzamt) haben sie selber mit dieser unsinnigen Disziplinar-Androhung in Gang gesetzt.

Ja, das kann schon sein, dass die eine oder andere recht unkontrollierte "Beweisführung" eine Einigung nun schwieriger gemacht hat... Aber ich würde es immer noch versuchen.

Es liegt ja ein Angebot auf dem Tisch. Was sagt Euer Anwalt dazu? Warum nicht dies verdoppeln oder verdreifachen, verbunden mit nem gerichtsfesten Entwurf einer Vergleichsregelung und mal schauen was passiert... Ihr habt eigentlich nichts zu verlieren (ggf. den Anspruch auf sofortiges Arbeitslosengeld, wenn es mit einer Anstellung nicht sofort klappt - da muss Euer Anwalt eben aufpassen oder - viel besser - es muss einfach in der Vergleichssumme mit abgefrühstückt sein)

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2013 17:26
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es liegt ja ein Angebot auf dem Tisch. Was sagt Euer Anwalt dazu? Warum nicht dies verdoppeln oder verdreifachen, verbunden mit nem gerichtsfesten Entwurf einer Vergleichsregelung und mal schauen was passiert...

Dieser angebotene Vergleich ist nichtssagend.
Vorrangig geht es in einem neuen Schreiben, das uns noch nicht vorliegt und noch zur Bearbeitung beim Ra liegt, darum, das die Klage abgewiesen werden soll, da wir den Arzt verklagen und bestritten wird, das er der AG ist.
Die Rechtsanwälte haben auch schon miteinander telefoniert, der Gegnerische Anwalt aber Weisung des Mandanten hat, keinen Vergleich einzugeheen.
Auch wusste der Anwalt nichts von der Androhung des Diszi's.

Die Sache ist also sehr verzwackt.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2013 19:51




(@Inselreif)

Deswegen wurde das Finanzamt von uns als Zeuge benannt, da die AN dort geltend gemacht werden und wenn alles so ist wie sie sagen, könnten sie ja auch Ihre Zustimmung zur Auskunft geben.

Einen Zeugen zu benennen, der nichts sagen darf, ist reichlich witzlos und reines Säbelrasseln. Der Beweisantritt ist ohne die Zustimmung wertlos und der schale Geschmack, der durch die Verweigerung der Zustimmung bleibt, ist zivilrechtlich völlig unbedeutend.
In solchen Fällen muss man auf eine Beweislastumkehr hinarbeiten oder eine Hilfskonstruktion wie den § 421 ZPO nutzen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2013 20:09
(@bester-papa)
Registriert

Hi!
Wie ich bereits eingangs schrieb, war es nicht sehr clever, das Finamt als Zeugen zu benennen. Das hätte man, wie Martin schon schrieb, so regeln können, indem man die AN als Zeugen benennt.
Ich fürchte, das Gericht kommt nun zu dem Ergebnis, dass das Angestelltenverhältnis dermaßen zerrüttet ist, dass eine Widereinstellung nicht in Frage kommt. Damit legt es dann eine Abfindung nach der Faustformel fest, sprich nach Deinen Worten 6.000 Euro.

Wenn das Deiner Frau reicht, o.k.

Aber meiner Meinung nach hätte man hier weiter pokern sollen und dem AG deutlich machen sollen, dass man weiterbeschäftigt werden möchte mit dem Ziel, dass der AG von sich aus die Abfindung nach oben schraubt. Die Drohung mit dem Finamt hätte ich unter 4 Augen fallen lassen. Das hätte z.B. Dein RA per Telefon dem andere RA mal mitteilen können. Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2013 20:30
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Inselreif

Es gibt aber nun mal keine ''Urkunde'' oder ein ähnliches Schriftstück, womit DIE belegen könnten, das SIE der AG ist.
Ein Arbeitsvertrag wurde schriftlich nie fixiert.
Die behaupten steif und fest, das Sie AG ist und sämtliche von uns vorgelegten Beweise sind Fehler der Büroangestellten.
Das Er bei der KK als AG eingetragen ist, ist ein einmaliger Eintrag, der tatsächlich ein Fehler der Büroangestellten sein könnte.Das aber die ganzen Jahre ER als AG bei der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist, ist nicht nach zu vollziehen.
Einmal könnte auch hier der Fehler bei der Büroangestellten liegen, aber gleich über 8 Jahre???

Ich muss dazu sagen, das das Ärzteehepaar auf einer Ebene lebt, wo sie von keinem angreifbar sind, oder sich so fühlen.Ihr Wort ist Gesetz.

Zu einem Vergleich, vieleicht auch nur auf der niedrigsten Stufe wird es denke ich nicht kommen, dazu sind die zu Stolz.
Hier wir wohl oder Übel der Richter entscheiden müssen, das Finanzamt wird aber, so denke ich jedenfalls bei denen mal reinschauen und das ohne, das wir Sie darauf gelenkt haben.

Wie ich bereits eingangs schrieb, war es nicht sehr clever, das Finamt als Zeugen zu benennen. Das hätte man, wie Martin schon schrieb, so regeln können, indem man die AN als Zeugen benennt.

Auch ich schrieb das schon:
Haben wir bereits gemacht, sogar schon im zweiten Schriftstück.Alle AN sind bei Ihm beschäftigt, nur meine Frau soll bei Ihr beschäftigt sein, da aber wir Ihn verklagen und Sie AG sein soll, ist die Klage abzuweisen.
Deswegen und wegen der nicht stattfindenden der Beweislastumkehr musste ein Zeuge benannt werden, der, wenn auch mit Zustimmung der Gegner belegen kann, das Er der AG ist, um die Abweisung der Klage zu verhindern.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2013 20:39
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wedi,

nicht alles muss immer bei Gericht geklärt werden, zumal - wie Du ja schon zu genüge erlebt hast, wenn ich mich recht erinnere - weiß man ja nie, was letztlich dabei rauskommt. Gerade weil Du ja schriebst, dass die Sache sehr verzwackt ist...

Wenn aber von dem, was Du eingangs in diesem Thread schriebst, nur die Hälfte wahr ist und dann auch noch die Behandlungsfehler thematisiert werden kann, dann sollte das Ärzteehepaar ein hohes Interesse haben, sich nicht auf ein Gerichtsverfahren einzulassen, weil für sie doch der Ruf im Dorf, ihr Stolz bis hin zu Ihrer Existenz dranhängt... wenn Euer Anwalt nicht ganz auf den Mund gefallen ist, sollte sich da eine Drohkulisse aufbauen lassen, die den einen oder anderen Euro Abfindung fällig werden lässt. M.E. mehr, als in einem Arbeitsgerichtsverfahren rauskommen wird - denn die Drohkulisse umfasst eben mehr als nur die Kündigung.

Ob das dann gerecht ist, wenn er nicht verurteilt wird, ist was anderes... sollte aber eurem Bankkonto egal sein.

nur so meine Idee, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2013 22:18
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Toto

Wenn aber von dem, was Du eingangs in diesem Thread schriebst, nur die Hälfte wahr ist und dann auch noch die Behandlungsfehler thematisiert werden kann, dann sollte das Ärzteehepaar ein hohes Interesse haben, sich nicht auf ein Gerichtsverfahren einzulassen, weil für sie doch der Ruf im Dorf, ihr Stolz bis hin zu Ihrer Existenz dranhängt... 

Die Arbeitstätte ist im Nachbardorf, trotzdem wird seit einiger Zeit gegen mich gewettert, da ich der Böse bin und nicht meine Frau.Meine Frau wäre nie auf den Gedanken gekommen, sich gegen die ''Arbeitsauflagen'' des Ehepaares zur Wehr zu setzen.
Ich bin in deren Augen derjenige, der meine Frau gegen Die aufgestachelt hat und Ihr verboten hat, jeden Tag bis zu 15 Stunden zu arbeiten, keine Mitagspause zu machen und 10 kilo abnehmen zu müssen.
Ich bin es auch, der sie zu einem anderen Arzt geschickt hat, was letztendlich zur Kündigung geführt hat.
Die alleinige Schuld liegt bei mir.
Sie verstehen es die ''Schuld'' auf andere abzuwälzen.
Meine Frau hat in er Vergangenheit mal keinen Lohn bekommen, ich hab das hier schon mal irgendwo geschrieben ICH SUCH MAL SCHNELL, >>>DA<<<, Schuld daran war ich, weil ich angebliche Rechnungen nicht beglichen hatte, die Die von dem Lohn meiner damaligen Lg und jetzigen Frau abgezogen hatten.

Reden mit denen war nie möglich und wenn ich der schuldige sein soll, ....ich hab ein breites Kreuz und kann das ab, meine Frau allerdings nicht und ausserdem sind die Kündigungen dort an der Tagesordnung und kein Mitarbeiter ist dort länger als 1 Jahr, alle gehen freiwillig oder werden vorher gekündigt, das ist allgemein bekannt.Bis auf zwei Ausnahmen:

Meine Frau und meine Mutter(die dort immer noch arbeitet)

Gruss Wedi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2013 22:59
(@bester-papa)
Registriert

Na dann sind doch die Rollen wunderbar verteilt:
Deine Frau ist die arme ausgebeutete Frau und Du, der mit denen in keinem Vertragsverhältnis steht, bist der Bad Guy im Hintergrund.

Das Problem an kleinen Unternehmen ist,  dass der Begriff Abfindung ein Fremdwort für die ist.

Und da gibts nur eins: Druck erhöhen! !!

LG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2013 23:08
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich bin in deren Augen derjenige, der meine Frau gegen Die aufgestachelt hat und Ihr verboten hat, jeden Tag bis zu 15 Stunden zu arbeiten, keine Mitagspause zu machen und 10 kilo abnehmen zu müssen.
Ich bin es auch, der sie zu einem anderen Arzt geschickt hat, was letztendlich zur Kündigung geführt hat.
Die alleinige Schuld liegt bei mir.

Nunja, da ist doch alles kein Grund, nicht den Druck zu erhöhen und auf einen Vergleich hinzuarbeiten.

seit einiger Zeit gegen mich gewettert, [...]

Meine Frau hat in er Vergangenheit mal keinen Lohn bekommen, ich hab das hier schon mal irgendwo geschrieben ICH SUCH MAL SCHNELL, >>>DA<<<, Schuld daran war ich, weil ich angebliche Rechnungen nicht beglichen hatte, die Die von dem Lohn meiner damaligen Lg und jetzigen Frau abgezogen hatten.

[...]
meine Mutter(die dort immer noch arbeitet)

ok - da scheint es eine längere Vorgeschichte zu geben... jetzt wird's wirklich verzwackt. und wahrscheinlich kann keiner außer de, Ortsbürgermeister zusammen mit dem Pfarrer das Thema befrieden.

ich bin raus, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2013 23:40
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ok - da scheint es eine längere Vorgeschichte zu geben... jetzt wird's wirklich verzwackt. und wahrscheinlich kann keiner außer de, Ortsbürgermeister zusammen mit dem Pfarrer das Thema befrieden.

ich bin raus, Toto

Warum?? ich lege wert auf deine Meinung, auch wenn es etwas verzwackt ist!!!!

P.S. so ein bisschen schmunzeln muss ich selber, aber so ist es halt auf dem Dorf. :redhead:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2013 23:44
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Warum?? ich lege wert auf deine Meinung, auch wenn es etwas verzwackt ist!!!!

P.S. so ein bisschen schmunzeln muss ich selber, aber so ist es halt auf dem Dorf. :redhead:

Dazu muss ich auch noch sagen, das ich/wir also meine Eltern und ich/wir quasi unter einem Dach leben und haben kein Problem damit. :puzz:

Wir vom hohem Norden im Dörfli sind da etwas anders gestrickt.Wir sind ehrlich geradeaus uns wir sagen was wir denken.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2013 00:13
(@bester-papa)
Registriert

..Also ich war jetzt gedanklich eher im tiefsten Niederbayern.. 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2013 00:25




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