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Problem

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(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Heute mal eine erfreuliche Nachricht:

Ganz spontan hat sich heute jemand auf Ihre Bewerbung gemeldet und sie ist ganz fix zum Vorstellungsgespräch gefahren.Mit positivem Erfolg.

Sie kann am 1 dort direkt anfangen.Ist zwar nur eine Teilzeitstelle, die aber ausbaufähig ist und Aufstiegschancen hat sie dort auch. 🙂

Gruss Wedi

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Themenstarter Geschrieben : 24.09.2013 14:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wedi,

das ist zunächst eine gute Nachricht. Für eine juristische Auseinandersetzung mit dem früheren Arbeitgeber ist es allerdings auch ein limitierender Faktor: Zum einen entfällt jetzt der Klagegrund "Wiedereinstellung" (den man auch verfolgen muss, wenn man dort nicht weiterarbeiten möchte); zum zweiten ist eine mögliche Abfindung auf die Zeit bis zum 1.10. beschränkt. Denn eine Abfindung ist ja nicht als Entschädigung für erlittenes Unrecht gedacht, sondern schlicht zur Kompensation bzw. zur Überbrückung des Arbeitsplatzverlustes.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2013 14:51
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Hier hat sich etwas getan.

Nach dem die Güteverhandlung gescheitert war, haben wir im Kammertermin versucht uns wieder zu sehen, das Problem war nur, das die Beklagten nicht da waren.
Die Richterin war darüber alles andere als glücklich. Gleich die erste Frage an den Beklagtenvertreter konnte nicht beantwortet werden und die Richterin Protokolierte, das ein Ordnungsgeld festzusetzen ist, über dessen Höhe noch zu entscheiden ist.
Es ging vorrangig um die Frage, wer denn nun der Ag sein könnte, trotz Steuerbescheide und Auskunft der KK, sah die Richterin eventuell, das beide Ag seien und im Falle dessen die Kündigung unwirksam sei.
Daraus ensteht dann ein Annahmeverzug und die ausstehenden Löhne bis heute sind noch zu begleichen. Dabei spielt es keine Rolle, das meine Frau schon wieder eine andere Stelle angetreten ist, so die Richterin.
Der Bekagtenvertreter sei aber nicht berechtigt einen Vergleich einzugehen und müsse sich erst mit den Mandanten besprechen.
Die Richterin gab dazu eine Woche Frist und bei nicht Einhaltung behielt sie sich vor ein Versäumnisurteil sprechen.

Im allgemeinen Rügte die Richterin die Vorgehensweise der Ag, auch im Hinblick auf die dubiosen Lohnzahlungen.

Ich bin gespannt.

Gruss Wedi

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Themenstarter Geschrieben : 25.01.2014 20:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na das klingt doch schon mal gut!  :thumbup:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 25.01.2014 20:04
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Tach

Ein Vergleich ist nicht zu Stande gekommen, die Gegenseite war dazu nicht bereit.
Auf Nachfrage beim Gericht wurde mir gesagt, das die Richterin ein Urteil gesprochen hätte, eine Berufung sei unzulässig.
In den Tenor heisst es, das die Kündigung unwirksam ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Was das nun bedeutet, weiß ich auch nicht.

Gruss Wedi

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Themenstarter Geschrieben : 30.01.2014 13:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Auf Nachfrage beim Gericht wurde mir gesagt, das die Richterin ein Urteil gesprochen hätte, eine Berufung sei unzulässig.
In den Tenor heisst es, das die Kündigung unwirksam ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Was das nun bedeutet, weiß ich auch nicht.

das bedeutet juristisch, dass das Arbeitsverhältnis weiterlief/-läuft und Deine Frau Anspruch auf Fort- bzw. Nachzahlung ihres Arbeitsentgelts hat. Das Arbeitsverhältnis kann jetzt unter Einhaltung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Fristen gekündigt werden. Dass Deine Frau so lange ihren arbeitsvertraglichen Pflichten weiter nachkommen muss (Präsenz am Arbeitsplatz), kann ich mir dagegen nicht vorstellen; vermutlich steht im Urteil etwas zum Thema Freistellung.

Aber grundsätzlich muss man ja nicht grossartig über den Inhalt eines Gerichtsurteils spekulieren, wenn man dieses in wenigen Tagen schwarz auf weiss bekommen wird.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 30.01.2014 14:54
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi wedi,

das bedeutet dass der antrag auf unwirksamkeit der Kündigung erfolg hatte. Die anderen Anträge wurden jedoch abgewiesen bzw hatten keinen erfolg. Welche das sind, steht ja in der klageschrift.

Ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 02.02.2014 19:30
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wir werden es nächste Woche wissen wenn das Urteil da ist.
Ich werde berichten.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2014 21:42
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