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Probleme mit Stromversorger/Vermieter

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(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

meine Große wohnt ja jetzt auswärts zum studieren.
Die Wohnung ist unterteilt in WG-Zimmer. Jeder mietet ein Zimmer für sich und kann Flur, Bad und Küche gemeinschaftlich nutzen.
Als sie da einzog wohnten dort noch zwei A. und M. A und M sind Ende November ausgezogen.
Die haben ordnungsgemäß den Stromzähler abgelesen und meine Große als Nachmieterin angegeben.

Der örtliche Stromversorger hat ihr ein Schreiben geschickt, wie ihr Abschlag ist und was ihr Stromzähler ist.
Sie hat gemeinsam mit den neuen Mitmietern A und M den vorgeschlagenen Abschlag ab Dezember bis April gezahlt.
Im April kam dann die Jahresrechnung. Danach sollten sie gute 600 € nachzahlen, da sie angeblich einen Stromverbrauch hätten, der ca. 8000 kwh pro Jahr betragen würde

Im Rahmen unserer Recherche wie das sein könne, stellte sich heraus, dass der von dem Stromversorger angegebene Zähler nicht den Strom ihrer Wohnung zählt.
Der Stromzähler, der ihren Strom zählt, zählt auch den Strom der Nachbarn, die haben nämlich keinen Strom, wenn sie ihre Hauptstromsicherung herausnehmen.

Daraufhin haben sie an den Stromversorger geschrieben, dies mitgeteilt und erklärt, dass sich die Stromgesellschaft an die Vermieterin bitte wenden soll, da sie die REchnung nicht zahlen würden, da es ja nicht ihr Stromzähler sei.

Der Vermieterin wurde mit gleichem DAtum ein Schreiben geschickt, was sie nicht abgeholt hat, in dem genau diese Problematik geschildert wurde und die Vermieterin aufgefordert wurde, das ganze zu klären und den Strom der zwei Wohnungen zu trennen.

Die Stromgesellschaft hat inzwischen eine Mahnsperre bis Ende des Monats eingerichtet, möchte logischerweise das Geld haben.

Nachdem die Vermieterin das Schreiben nicht abgeholt hat, wurde das nächste Schreiben persönlich durch Zeugen eingeworfen. REaktion bislang Null.

Nun können wir entweder wieder mit der Stromgesellschaft verhandeln oder lassen es laufen und warten ab, dass der Zähler gesperrt ist. Dies verursacht natürlich weitere Kosten. Da das nicht der Stromzähler der WG ist, dürfte sich dann derjenige melden, der diesen Strom nutzt. Allerdings vermuten wir, dass das die Gastronomie ist, die im Hause ist. Wer haftet dann für einen evtl. entstehenden Schaden, wenn denen die ganzen Lebensmittel verderben?

Vermutlich kommen wir um einen Anwalt und Schreiben von diesem nicht daraus. Allerdings hatte die Stromgesellschaft bei unserer Problematik eben diese Stromsperre vorgeschlagen, so nach dem Motto: dann wird sich schon jemand melden.

Hat jemand von euch Erfahrung was man noch machen kann?

Die Stromgesellschaft erwartet das Geld und erklärt, dass sie von der Vermieterin wissen müssen, zu wem der Zähler gehört. Und das wäre die Pflicht der WG die Vermieterin dazu zu bringen, dass zu erklären.

Sophie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2017 21:37
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Anna,

hier scheint es aber doch deutliche Schwierigkeiten mit der Elektrik zu geben, wenn nicht ordnungsgemäß abgelesen werden kann. Für mich wäre fraglich, ob hier die Vermieterin eine einwandfreie Mietsache zur Verfügung stellt. Daher sollten sich die jungen Leute am besten mal an einen RA oder Mieterverein wenden. Und dann ggf. die Miete kürzen (bzw. mit Frist androhen) wenn das Problem nicht gelöst wird.

Auf der anderen Seite sind die Vertragspartner wohl erstmal zusammen mit A und M Vertragspartner des Stromunternehmens. Und müssen wohl oder übel auch erstmal zahlen. Ohne Strom zu sein, kann auch nicht die Lösung sein. Außerdem kostet die Sperrung und anschließende Entsperrung weitere Kosten, welche dann auch den Vertragspartnern zugerechnet wird. Möglicherweise schaltet das Stromunternehmen dann noch ein Inkassobüro / den Gerichtsvollzieher an - mit weiteren Kosten.

Und jetzt mal wieder was zur Selbständigkeit junger Leute: Warum geht Deine Tochter nicht zusammen mit den anderen Mietern runter in die Gastronomie und bespricht das Problem? Normalerweise weiß ein Betrieb wo der Stromzähler ist bzw. lässt sich schnell aufklären, ob da ein gemeinsamer Zähler ist oder nicht. Bzw. oftmals sind sicherlich auch "Erfahrungswerte" da, wie da in der Vergangenheit abgerechnet wurde.
Beim Stromanbieter sollte nachgefragt werden, ob auf die Kundennummer - oder auf diese Adresse in der Vergangenheit - noch weitere Nutzer angemeldet sind / waren. Auch das kann aufschlussreich sein.

Letztlich muss Beratung darüber eingeholt werden, ob ggf. die Miete gekürzt werden kann, wenn die Vermieterin keinen separaten Zähler einbauen lässt. Dazu sollte auch noch mal genau der Mietvertrag überprüft werden.  Vielleicht sind auch dort Klauseln / Regelungen wegen der Abrechnung (Zahlung einer Pauschale) eingefügt. Dann hätte aber die komplette Abrechnung des Zählers über die Vermieterin laufen müssen (wäre wohl rechtlich zulässig, anders als bei Heizkosten). Was vielleicht auch früher so war. Letztlich kann nur der Einbau eines separaten Zählers helfen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2017 22:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das ist alles sehr unschön, aber man könnte ja auch mit der Gastronomie reden und fragen wie die das sehen.
Ansonsten sollte sich Deine Tochter, auch wenn es nicht einfach ist, eine andere WG/Wohnung suchen.
Letzlich ist es immer so, dass der Mieter der Dumme ist.

Wenn der Zähler gesperrt wird, dann wird es einen treffen. Dieser zahlt ja bisher auch seinen Strom nicht. Wenn der Strom ausfällt, dann sollte sich derjenige melden und die Stromgesellschaft könnte hier ja trotzdem etwas Kulanz walten lassen und den Strom zumindest vorerst wieder freigeben.

<a href="http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-viii-zr316-13-stromverbrauch-haftung-vermieter/>Hier</a>" geht es auch um Strom und wer zahlen muss. Ist zwar kein Urteil und betrifft eher Vermieter und Mieter, aber
"... Die Zahlungsklage des Versorgers gegen den Grundstückseigentümer ist in allen Instanzen erfolglos geblieben. Auch der BGH bestätigte nun, dass durch die Nutzung des Stroms ein konkludenter Vertrag zwischen dem Energieversorger und demjenigen zustande kommt, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss hat – also etwa Zugriff auf die Steckdosen hat.  .... "

Foglich ist der Vermieter fein raus! Aber Deine Tochter sollte auch nicht zuständig sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2017 22:40
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Gastronomiemenschen sind sehr komisch. Zumal es ja gar nicht klar ist, ob es wirklich die Gastronomiemenschen sind.
Deswegen auch die Aufforderung an die Eigentümerin, die muss das ja eigentlich wissen.

Nun, sie sind im Zweifelsfall als Vertragspartner anzusehen, wobei eben nicht klar ist, wer diesen Zähler nutzt. Sie sind es auf jeden Fall nicht. Denn sie haben ja einen anderen Zähler, gemeinsam mit der anderen Mietpartei auf der gleichen Etage (die den Strom für beide Wohnungen anscheinend zahlt). Wir wollten die Klärung durch die Vermieterin abwarten, die ja sagen soll, für welche Mietpartei der Zähler ist.

Ja, Wohnung wechseln ist aber schwierig. Aber wenn das so weitergeht, wird es wohl nötig sein.

Anwalt und Beratungshilfeschein scheint die einzige MÖgllichkeit zu sein.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2017 22:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ggf. könnte man sich auch beim Mieterbund beraten lassen.

Ich denke aber, dass im Haus keiner durchsieht zu welcher (Teil-)Wohnung welcher Zähler gehört. Dazu müssten alle testen, was passiert, man die Hauptsicherung herausnimmt.
Dann müsste die Stromgesellschaft neue Verträge mit den zutreffenden Zählern erstellen.

Prinzipiell sollte sich Deine Tochter aber kundig machen wie der Strom, den sie und Mitbewohner verbrauchen abgerechnet wird Schliesslich wird dieser Strom auch "irgendwie" bezahlt.

Die Stromrechnung, die Deine Tochter erhalten hat ist ihr irrtümlich zugestellt worden, da sie den Strom gar nicht verbraucht hat. Wenn es durch einen Zahlendreher ein völlig fremder Zähler wäre, dann würde es auch keine Diskussion geben.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2017 23:44
(@psoidonuem)
Registriert

Rechnung zahlen und von der Miete abziehen

Was bedeutet "Schreiben geschickt, dass sie nicht abgeholt hat"? Ich dachte immer Schreiben werden vom Briefträger gebracht

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 11:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei bestimmten Arten von Einschreiben muss der Empfänger den Empfang bestätigen. Wenn er nicht anzutreffen ist nimtm der Briefträger den Brief wieder mit und hinterlässt eine Karte, dass man das Einschreiben bitte innerhalb einer bestimmten Frist abholen soll. Tut derjenige das nicht kann es u.U. als nicht zugestellt gelten.

Besser wäre Einwurfeinschreiben. Da bestätigt der Briefträger den Einwurf und damit ist es im EInflussbereich des Empfängers gelandet und gilt als zugestellt.

Wer ganz sicher gehen will kann einen GV mit der Überbringung beaugtragen. Das kostet dann leider ein paar Euro mehr

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 11:51
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

sie hatten an die Vermieterin Einschreiben/Rückschein geschickt (da die Vermieterin nur auf Druck reagiert). Das hat diese nicht abgeholt während der Lagerfrist.
Danach haben sie dann einen Brief durch eine unabhängige Person eintüten und einwerfen lassen, mit Zeugin, was alles auf einem Formular bestätigt wurde, so dass dieser Brief als zugegangen angesehen werden kann. Reaktion trotz Fristablauf Null.

Sophie

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Themenstarter Geschrieben : 28.06.2017 13:02
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Rechnung zahlen und von der Miete abziehen

So und nicht anders. Was meint ihr, wie schnell die Vermieterin sich auf einmal meldet, wenn 600 Euro weniger auf dem Konto landen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 16:28
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

da die Vermieterin mit dem Strom nichts zu tun hat, dürfte das eher noch mehr Probleme geben, da die Warmmiete für ihr Zimmer 400 € beträgt exklusive Strom.

Damit ist sie 1,2 Monatsmieten im Rückstand.

Sophie

P.S. Sie hat nur keinen Beratungshilfeschein bekommen, da sie dort nicht gemeldet ist. Deswegen muss das jetzt postalisch hier erledigt werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2017 16:41




(@psoidonuem)
Registriert

Ja und? Dann ist sie halt mit der Miete im Rückstand. Hast Du schonmal versucht einen Mieter aus einer Wohnung zu bekommen? Praktisch unmöglich.

Und was meinst Du mit der Vermieter hat mit dem Strom nichts zu tun? Warum hat man ihm denn dann geschrieben? Man muss sich schon entscheiden. Entweder ich gebe klein bei oder ich beziehe Stellung.

Vor allem, was stand in dem Brief? Dass man die Miete kürzt oder nur Mimimi? Weil, dann würde ich vielleicht mal einen richtigen Brief versuchen und zwar mit Einwurfeinschreiben.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 16:47
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

in dem Brief stand, dass sie bis Ende des Monats die Stromleitungen zu trennen hat, damit die WG ihren eigenen Strom über einen eigenen Stromzähler zahlen kann.
Und das sie der WG sowie der Stromgestellschaft mitzuteilen hat, für welche Wohnung/Gewerbe der Stromzähler ist, der momentan der WG lt. Stromgesellschaft zugeordnet ist.

Gut, sie hat sich nicht gemeldet.

Jetzt können wir erst mal gar nichts machen, weil der Beratungshilfeschein postalisch beantragt werden muss.
Damit müsste die Stromgesellschaft - so deren Aussage - in den nächsten Tagen den Zähler sperren.
Damit dürfte sich jemand dort oder bei der Vermieterin melden, der keinen Strom mehr hat, hat natürlich für die Person höhere Kosten (Sperrung/Entsperrung des Zählers zur Folge). Aber gut, dann ist das jetzt so.

Sophie

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Themenstarter Geschrieben : 28.06.2017 17:18
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

sie hatten an die Vermieterin Einschreiben/Rückschein geschickt (da die Vermieterin nur auf Druck reagiert). Das hat diese nicht abgeholt während der Lagerfrist.
Danach haben sie dann einen Brief durch eine unabhängige Person eintüten und einwerfen lassen, mit Zeugin, was alles auf einem Formular bestätigt wurde, so dass dieser Brief als zugegangen angesehen werden kann. Reaktion trotz Fristablauf Null.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit der Zustellung per Gerichtsvollzieher hinweisen. Dies hat Beweischarakter und kostet nur unwesentlich mehr, wie ein Einschreiben-Rückschein, nur dass der Rückschein vom Gerichtsvollzieher kommt und das Schreiben als Zugestellt angesehen wird. Für mein letztes Schreiben (Anfang diesen Jahres) habe ich 11 Euro bezahlt. Es ist also überschaubar.

Ihr schickt das Schreiben in zweifacher Ausfertigung an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht (Bezirk der Vermieterin) und nach ein/zwei Wochen gibt es die amtliche Zustellung, mit Stempel und Siegel, wieder zurück, und überweist die Gebühren.

In diesem Schreiben würde ich expliziet eine Mietminderung ankündigen. Das kann aber nur der Hauptmieter.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 17:30
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

in der WG ist jeder Hauptmieter für sein Zimmer und kann Küche, Flur und Bad mit den zwei anderen nutzen. Es gibt keinen Hauptmieter.
Nur meine Tochter ist halt diejenige, die von der Stromgesellschaft als Kundin eingetragen ist (auf den falschen Zähler), aber sie halten sich eben an sie.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2017 18:50
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Dann sind die Nachzahlung von Miete abziehen wohl keine gute Idee, weil mit dem Vertrag hat die Vermieterin nix mit zu tun. Allerdings müsste sie sich sehr wohl drum kümmern dass die Zähler den richtigen Wohnungen zugeordnet sind, hier kommt aber wohl doch eine Mietminderung in Betracht.

So ganz hab ich es aber noch nicht kapiert, hat dann Deine Tochter einen zweiten Zähler??

Was das Einschreiben/Rückschein angeht, wäre ich mir noch nicht mal sicher ob der Brief nicht sogar auch als zugestellt gilt. Immerhin war die Adresse ja richtig und sie hätte normal 7 Werktage um das Ding abzuholen also war es theoretisch in ihrem Einzugsbereicht. Gut, wenn ihr das Ding noch einmal persönlich eingeworfen habt, ist der Drops eh gelutscht

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 21:03
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der Stromzähler, der ihren Strom zählt, zählt auch den Strom der Nachbarn, die haben nämlich keinen Strom, wenn sie ihre Hauptstromsicherung herausnehmen.

Also ich würde ja jedesmal wenn der letzte die WG verlässt die Hauptsicherung rausdrehen (Kühlschrank mal leer machen). Was meint ihr, wie schnell sich der Nachbar/ die Gastronomie um einen eigenen Zähler bemüht  :phantom:

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 22:33
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Wär auch ne lustige Methode  🙂 vor allem würde dann auch jemand anderes der Vermieterin auf den Wecker fallen. Bleibt es nicht mehr an Deiner Tochter hängen  :rofl2:

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 22:58
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

sie sollen für den Zähler B zahlen. Der zählt aber den Strom von irgendjemand anderem im Haus (vermutlich der Gastronomie) oder für wen auch immer.e

Ihr Strom läuft aber über Zähler A. Zähler A wird aber von den Nachbarn finanziert. Die haben eben auch keinen Strom, wenn sie in ihrer Wohnung die Hauptsicherung rausnehmen. Die Nachbarn wissen aber noch nichts von ihrem sozialen Engagement, dass sie vermutlich seit Jahren den Strom der WG-Wohnung mitfinanzieren. Denen wollten wir es sagen, wenn die Probleme gelöst sind. Vermutlich wäre es aber sinnvoll, dass jetzt den Nachbarn mitzuteilen, dass sie sich an die Vermieterin wenden. Denn die hat das ja im Zweifelsfall wissen müssen und für Abhilfe sorgen müssen.
Dazu hätte sie die Stromleitungen entsprechend trennen lassen müssen und bei der WG-Wohnung zumindest einen Zwischenzähler einbauen lassen müssen. Deswegen haben wir es ja überhaupt herausbekommen.
Der Zähler B ist nämlich nicht in dem normalen Zählerkasten. Und als meine Tochter die Hauptstromsicherung der WG-Wohnung herausgedreht hat ist nämlich Zähler A stehen geblieben. Und Zähler A hat einen ganz anderen Stand als Zähler B.
Zähler B ist zwar auch im Haus, aber in einer dunklen Ecke untergebracht.

Das ganze ist echt etwas kompliziert. Und wir hatten gedacht, dass die Stromgesellschaft sich mit der Vermieterin kurzschließen wird, einfach weil da Zähler fehlen und und die Zuordnung nicht korrekt ist. Das machen die aber nicht. Da kommt auch keiner vorbei um sich das vor Ort anzuschauen. Sie wollen halt die Rechnung bezahlt haben und genau das haben wir in dem Schreiben an die Stromgesellschaft abgelehnt, weil der Zähler B ja nicht den Stromverbrauch der WG-Wohnung misst. Dass der Zähler A den Strom der WG-Wohnung zählt und den der Nachbarwohnung weiss die Stromgesellschaft auch. Aber da die Nachbarn nicht deren Kunden sind ist das für die anscheinend nicht so relevant.

Deswegen lassen wir jetzt das mit Zähler B laufen, in der Hoffnung, dass sich dann schon jemand meldet, wenn die keinen Strom mehr haben. Wir hatten nur Bedenken, dass sie haftbar gemacht werden könnte, wenn das zu Schäden/Verlusten für die kommt, die den Strom davon nutzen. Da die Vermieterin ja Bescheid weiss und sich nicht kümmert, denke ich, ist das nicht das Problem der WG.
Denn mehr als das können sie ja nicht machen. Sie werden nicht den Strom zahlen, den sie nicht verbraucht haben.

Sie zahlen ja weiter den damals festgelegten Abschlag, wobei sich auch hier grundsätzlich die Frage stellt, ob sie das nicht auch einstellen sollten, da sie ja nicht für den Stromzähler zahlen können, der ihren Strom misst. Aber wir dachten, es bekundet guten Willen, und irgendwie muss ja dafür dann auch eine Lösung gefunden werden. Wobei ich davon ausgehe, dass die Nachbarn eher die Vermieterin für den entstandenen Schaden haftbar machen können, denn eine nachträgliche Berechnung des WG-Stroms kann ja gar nicht erfolgen, weil ja niemand weiss wie hoch der Stromverbrauch der WG wirklich ist. Und die WG ja auch nicht unberechtigerweise den Stromzähler der Nachbarn angezapft hat.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2017 23:05
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich halte das Nichtbezahlen für keine gute Idee. Das Versorgungsunternehmen sieht Deine Tochter als Vertragspartner an. Zahlt sie nicht, wird ein Inkassounternehmen oder Gerichtsvollzieher in Marsch gesetzt. Auch das führt wieder zu Kosten - die sie vermutlich tragen muss.
Sinnvoll wäre es vielleicht, mal einen örtlichen Elektriker mit der Prüfung der Anlage zu beauftragen. Durch die Messgeräte kann eindeutig festgestellt werden, wie der Stromfluss ist und welcher Zähler zuständig ist.

Meine Theorie ist immer noch, dass ursprünglich mal die Vermieter eine Pauschale für Strom erhoben haben (umgelegt auf qm, halt sehr ungenau) und dann pauschal mit den Parteien abgerechnet haben. Durch das "praktische" Umwälzen auf die Mieter, hat die Vermieterin jetzt weniger Aufwand, dafür die Mieter den Ärger.  Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 23:25
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Welcher Zähler steht den Vertrag der Tochter?? Wenn es Zähler B ist, hat sie meiner Meinung ganz schlechte Karten.

Ob der Abschlag weitergezahlt wird, wird der Stromer evtl. wohlwollend zur Kenntnis nehmen, trotzdem gibt es aber einen Rückstand auf dem Vertrag und da können so Scherze wie Mahnungen, Inkasso oder GV schon kommen.

Dass der Lieferant sich hinstellt und sagt: ich habe geliefert, jemand hat verbraucht und ich will mein Geld ist leider verständlich. Dass die Vermieterin da nicht in die Puschen kommt ist natürlich Ka...e.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 23:46




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