Probleme mit Stromv...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Probleme mit Stromversorger/Vermieter

Seite 3 / 3
 
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

danke für den Hinweis. Aus meiner Sicht ist es nicht nur "Billigware" aus China, die stört, sondern eben auch verbaute Billigware in hochpreisigen Produkten.
PLC mag für viele unnötig sein. Ich aber benutze es um auch entferntere Räume mit WLAN Internet zu versorgen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2017 15:03
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

meine Progonose:

- Beratungsschein von einer Behörde aus Berlin? Ach Du liebe Güte... wann soll der Eintreffen?

- Vermieterin mit Fristsetzung auffordern, den Mangel an der Mietsache (fehlender Zähler / ungenaue Bezeichnung des Zählers abzustellen). Ansonsten Mietkürzung nach Beratung mit Anwalt / Mietrechtsverein. Ggf. gibt es hier auch juristische Beratungsmöglichkeiten im Internet.

Persönlich würde ich meine Kinder dazu anleiten, pragmatischer zu agieren. Durch die Einschaltung des Anwalts entstehen wieder Kosten. Ob und wann ein Beratungsschein bewilligt wird ist noch gar nicht klar. Dazu noch von chronisch überlastenden Behörden. So wird eine Rechnung vom RA auflaufen und dann noch ne Rechnung vom Stromversorger...
Da wären  Gespräche mit allen Beteiligten  Personen im Haus, Einschalten eines örtlichen Elektrikers für eine erste Begutachtung sinnvoller. Das kostet nicht viel und könnte bei der Argumentation mit der Vermieterin helfen. Normalerweise kennen ortsansässige Betriebe den Aufbau von dortigen Schaltschränken und können die Probleme leicht lösen bzw. die Verbraucher richtig zuordnen. An meinem Sicherungskasten war z.B. auch mal die Sicherung des hauseigenen Fahrstuhls angebracht (aber nicht über den Zähler abgerechnet). Auf sowas kommt man als Laie nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2017 21:56
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Ingo,

ja, das haben sie ja versucht die Vermieterin mit Fristsetzung aufzufordern.
1. Brief Einschreiben/Rückschein wurde nach Ende der Lagerfrist zurückgeschickt, da nicht abgeholt.
2. Brief per Zeugen in den Briefkasten der Vermieterin eingeworfen.
Beide Male keine Reaktion seitens der Vermieterin.

Dann sind sie zum Mieterbund gegangen und haben danach noch einmal nach der Vermieterin geschaut.
Dort gibt es jetzt kein Klingel- und Briefkastenschild mehr mit dem Namen der Vermieterin.

Da sind die Möglichkeiten dann begrenzt, wenn du eine Vermieterin hast, die sich nicht meldet und auf normalen Wege (auch telefonisch) nicht erreichbar ist.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2017 12:29
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Man könnte noch über das EWA nachfragen ob die Vermieterin noch unter der Adresse gemeldet ist, berechtigtes Interesse kann man wohl dabei ruhig unterstellen warum Deine Tochter Auskunft haben möchte.

Wenn in Eurem Brief Mietkürzung angedroht und die gegebene Frist verstrichen ist würde ich die Miete kürzen evtl. kann man dann die Vermieterin wieder erreichen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2017 20:50
Seite 3 / 3