Re: Unterhaltsanspr...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Re: Unterhaltsansprüche des Partners mit gemeinsamen Kind

 
(@compi)
Schon was gesagt Registriert

abgetrennt von http://www.vatersein.de/Forum-topic-22646.html

und was ist mit den rechten der väter?

Sie wahr arbeitslos als wir uns kennengelrnt haben, habe extra ein kredit genommen, zum einrichten des kindeszimmer und der wohnung(küche, etc.), hat die wohnung verwüstet die schäden muss ich bezahlen, hat mich betrogen ist zum anderen abgedüst wo ich arbeiten wahr. habe die jahrelang mit zwei jobs durchgefüttert. Kleider, alles habe ich ihr bezahlt, und nur weil Sie nicht vom amt leben wollte!!! (anmerkung des jugendamtes - pech!)

jetzt darf ich 225€ für die kleine zahlen, und 122€ für die alte! Und was bleibt mir? 280€ zum leben! Toll. das anzeige was das jugendamt dazu sagt soll mir ne billigere wohnung suchen (meine wohnung kostet 550€ warm 78qm groß). Wahnsinn. Wer zahlt die kaution? Markler? Umzug?

Als Vater bist du der Depp in deutschland.

Für die kleine zahle ich gerne, da kann kommen was will, aber nicht für die alt! soll doch ihr neuer versorgen!

Sorry wenn so banal geschrieben habe, aber ich bin so sauer, das kann doch nicht sein das ein vater zwei jobs macht damit die familie ein schönes leben dann wirst nur ausgenutzt, erträgst es wegen der kleinen.

Und dann sowas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2011 07:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi compi
Herzlich Willkommen

Ich würde Dich bitten, die von Dir akzeptierten Forenregeln auch einzuhalten, insbesondere Nr. 5.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2011 15:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin compi,

ganz grundsätzlich: Wenn Du (wofür auch immer) Geld ausgibst, das Du nicht hast und deshalb einen Kredit aufnimmst, ist das Deine eigene Entscheidung; die Folgen liegen ausserhalb der Verantwortung dieses Staates und sind auch kein Beweis für Deine Rechtlosigkeit. Dass Menschen sich im Nachhinein als undankbar erweisen, gehört zu den üblichen Lebensrisiken; ebenso wie die bekannte Tatsache, dass eine Frau schwanger werden kann, mit der Du in die Kiste steigst - und dass ein auf diese Weise gezeugtes Kind eben Geld kostet.

Ich sehe keinen Grund, Dich über irgendwen oder "das System" zu beklagen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2011 16:38
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo compi,

jetzt darf ich 225€ für die kleine zahlen, und 122€ für die alte! Und was bleibt mir? 280€ zum leben! Toll. das anzeige was das jugendamt dazu sagt soll mir ne billigere wohnung suchen

An den 225 Euro fürs Kind ist mutmaßlich nicht zu rütteln, das ist der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 6. Lebensjahr. Wer hat die 122 Euro berechnet - vermutlich war das auch das Jugendamt? Wenn du magst, dann stelle diese Berechnung mal hier ein, dann schauen wir mal drüber, ob das so seine Richtigkeit hat; es wäre nicht das erste Mal, dass das Jugendamt sich zu Ungunsten eines Vaters verrechnet.

Übrigens - wie alt ist das Kind inzwischen? Das ist u.a. wichtig für die Frage, für wie lange Zeit du der Mutter noch Unterhalt wirst zahlen müssen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. die üblichen Grußformeln wie "Hallo" und "Tschüss" werden auch in diesem Forum gerne gesehen - so viel Zeit muss sein 😉

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2011 22:58