Hallo an Alle!
Ich habe mal wieder eine Frage. Und zwar geht es um die Rechtsschutzversicherung. Nachdem das Umgangsverfahren nicht über die Rechtsschutz lief, da der "Versorgungsfall" schon vor Eintritt der Rechtsschutz eingetreten ist, haben sie die Kosten (weder außerger., noch gerichtl.) nicht übernommen.
Nun zu meiner Frage. Wenn nun ein Sorgerechtsverfahren angestrebt wird, ist das ja was ganz anderes als ein Umgangsrechtsverfahren.
Wie sind da die Aussichten, dass die RSV da die Kosten trägt? Blocken die dann auch ab, weil das Kind eher geboren ist, bevor eine RSV bestand, oder bezog sich das beim Umgangsrecht darauf, dass schon mal eine Verhandlung in 2008 war und nun zwar eine neue Verhandlung war, aber es sich immernoch um die gleiche Sachlage handelte?
Vielen Dank für eure antworten. Ich hoffe ich hab es halbwegs verständlich geschrieben.
LG Burzel
Hi Burzel,
viel einfacher: die blocken ab, weil Familiensachen nicht versichert sind. Schau mal in Deine ARB.
Gruss von der Insel
Mh..., na da muss ich am WE mal schauen. Weil wir hatten genau das eigentlich mit absichern wollen.
unterhalt ist nicht mit drinnen, dafür aber Mediationsverfahren.
Ich schau mal und sag dann nochmal bescheid.
Danke für die schnelle Antwort.