Scheidung ist durch...
 
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Scheidung ist durch...

 
(@cheers)
Rege dabei Registriert

...nach 21 Monaten Ehe und 33 Monaten Trennungszeit (inkl. Trennungsjahr).

...wollt ich nur kurz mitteilen  😉

Vielen Dank für die Ratschläge, Hinweise und Tipps! Tolles Forum!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2014 16:10
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ja, dann mal: Glückwunsch!

Hat man nach 21 Monaten schon einen Rentenanspruch, sprich Versorgungsausgleich (?) oder was hat das so in die Länge gezogen?

Krass, wenn Trennungszeit der Ehezeit überwiegt  :puzz:

Viel Spaß in der neuen, alten Freiheit...

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2014 18:07
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Danke!!!  🙂

21 Monate Ehezeit + 12 Monate Trennungsjahr bis Einreichung des Scheidungsantrags = 33 Monate

Was ausgeglichen wird:
1,5 Rentenpunkte, als Differenz zwischen meiner gesetzlichen RV und der meiner Ex, gehen an Ex und einen "kleinen" Betrag meiner bAV
Alle anderen Anrechte aus privaten Rentenversicherungen sind zu geringfügig.

Mehrere Faktoren hat es in die Länge gezogen.
Der VA ist wegen kurzer Ehezeit nicht automatisch mit Einreichung des Scheidungsantrags angestoßen worden, sondern erst ein halbes Jahr später auf Antrag der Gegenseite.
Dummerweise hatte ich bei Einreichung des Scheidungsantrages ein Rentenversicherung von einem Anbieter zu einem anderen übertragen. Als das Amtsgericht die "alte" Versicherung angeschrieben hat, haben die natürlich gesagt, dass sie nichts berechnen können. Die Gegenseite hat sich dann 4 Monate Zeit gelassen und erst dann darauf gepocht, dass diese Versicherung doch bitte kalkuliert werden soll. Mit dem Ergebnis vom Amtsgericht, dass es geringfügig ist und nicht ausgeglichen wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2014 18:30
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Oh, worauf man alles achten muss...

Das hier

...nach 21 Monaten Ehe und 33 Monaten Trennungszeit (inkl. Trennungsjahr).

hatte ich so verstanden, als wäret ihr 21 Monate verheiratet gewesen und nach Einreichung der Scheidung vergingen weitere 33 Monate.

Hättest meinen Gesichtsausdruck mal sehen sollen  :rofl2:

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2014 18:42
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Hättest meinen Gesichtsausdruck mal sehen sollen  :rofl2:

....... unbezahlbar!!

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2014 19:16