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(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallo

Kann mir einer weiter helfen? Wie ist das mit der Sozialhilfe gibt es da ein Mindestsatz (Thüringen) den man da bekommt und was kann man da noch alles so beantragen.
Und stimmt das wenn man z.B. bis zum 15. Februar gearbeitet und danach sozialhilfe beantragt hat das man dies dann erst für Aprill bekommt mit der Begründung da man ja das gehalt für die 15 Tage im Februar erst ende Februar ode anfang März ausbezahlt bekommt und dies zum Leben hat daher erst Sozialhilfe für den Aprill bekommt. Scheint mir eine merkwürdige Regelung zu sein. Für eure hilfe bin ich sehr dankbar.

Marco

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2004 00:21
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo ASB98,

kannst Du Dir hier ausrechnen.

Gruß
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2004 10:51
(@flocke)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco

das was Du meinst , heisst Zuflussprinzip und beseutet, dass bei derSozialhilfe alles gerechnet wird was dir im laufenden Monat *zufliesst*, Wenn also bis Mitte Februar gearbeitet wurde und daraus Lohn Anfang März bezahlt wird. wird dieses Geld auf den Bedarfssatz im März angerechnet.
Gruss Flocke

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2004 22:36