Sparbuch mit - wie ...
 
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Sparbuch mit - wie heißt das gleich?

 
 AJA
(@aja)
Registriert

Hi Foris,

ich meine, das Thema hier irgendwo schon einmal gelesen zu haben, habe aber grad nicht den Nerv zu suchen und es eilt ein wenig.

Wir haben zur Geburt unserer Kinder jeweils ein Sparbuch angelegt, auf denen hauptsächlich durch Einzahlungen meiner Mutter inzwischen mehrere Tausend Euro drauf sein müssten. Wir haben die Bücher so angelegt, dass wir nur beide gemeinsam abheben können. Die Bücher hat nach der Trennung der Ex behalten, mit der Begründung, er wollte die damals 15 DM, die wir monatlich drauf zahlten, weiter zahlen.

Nun habe ich gestern aus einem Bauchgefühl heraus bei der Bank angerufen (leider in der Hauptstelle und nicht in der zuständigen Niederlassung), weil ich mal wissen wollte, wie der Kontostand ist. Die überaus freundliche Dame am Telefon konnte mir aber nur sagen, dass bei einem Buch (sie hat auch nur bei einem nachgeschaut) der Kontostand 48,-- € beträgt. Über Abhebungen etc. konnte sie mir keine Auskunft geben. Morgen habe ich einen Termin in der Niederlassung.

Meine Frage: welche Handhabe habe ich gegen die Bank, wenn sie ohne meine Unterschrift Abbuchen vorgenommen haben? Gibt es eine Möglichkeit, dass meine Kinder ihr Geld wieder kriegen?

Vielleicht hat jemand eine spontane Idee, damit ich morgen nicht so ganz unwissend bei der Bank stehe?

Gruß AJA

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2007 00:02
(@lavendel)
Rege dabei Registriert

Hallo, AJA,
du meinst ein Sparbuch mit Sperrvermerk.
Wie das geht, wenn das Geld trotzdem futsch ist, weiß ich nicht.
Lieben Gruß: Lavendel

Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2007 00:17
 AJA
(@aja)
Registriert

Danke Lavendel,

nun weiß ich wieder, wie das Ding heißt  :wink:.

Vielleicht hat ja doch noch jemand eine Idee?

Gruß AJA

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2007 00:32
 AJA
(@aja)
Registriert

Okay, ich schau morgen noch mal rein, bevor ich zur Bank fahre. Sorry, wenn ich so ungeduldig bin, aber ich weiß grad nicht, wo ich sonst fragen soll  :redhead:.

Gruß AJA

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2007 01:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Aja,

ich hab da leider keine Ahnung.

Du mußt vorallem prüfen, ob dein Ex Abhebungen vielleicht dadurch erreicht hat das er deine "Unterschrift" irgendwie vorgelegt hat. Dann wird dir nichts anderes übrig bleiben als ihn wegen Unterschlagung anzuzeigen, das Geld wird wohl futsch sein.

Sollte die bank ohne deine Unterschrift und sei sie gefälscht ausgezahlt haben, dann würde ich aus dem Bauch heraus sagen, das sie zum Ausgleich verpflichtet sind, denn sie haben rechtwidrig gehandelt...

Aber wenn ich mir deine Geschichte so anschaue würde ich sagen, das du wohl eher auf erstere Möglichekit treffen wirst.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2007 09:11
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und guten Morgen!
*aja* - ich würde mir erstmal raussuchen, ob Du noch welche Unterlagen zu dem Sparbuch hast, also den Antrag, etc. Und zwar bevor Du dorthingehst - denn wenn Du denen sagst, dass Du nix mehr hast, bist Du aussen vor.
Desweiteren, schreib Dir mal auf, wann Du mit wem gesprochen hast und übergib oder faxe vorab ein Schreiben an die Bank, dass da kein Geld mehr drauf ist, etc.
Auf jeden FAll solltest Du
1. etwas in der Hand haben - antrag, etc.
2. es schriftlich machen.
3. der sperrvermerk muss extra eingetragen sein.
Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2007 09:54
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Aja,
es reicht wenn ihr das GSR habt dies musst Du der Bank nachweisen.Dann sind sie verpflichtet Dir nicht nur über das aktuelle Guthaben Auskunft zu geben ,sondern auch über die Einzahlungen und Abhebungen.Wichtig wäre Du wüsstest noch die Nummer des Sparbuches.

Wenn tatsächlich Deine Befürchtungen wahr sind ,kannst Du den KV anschreiben und ihn bitten Dir zu sagen wo das Geld verblieben ist.Sollte das zu nichts führen kann er wegen Veruntreuung des Geldes "dran" sein.
Vielleicht hat er es auch anderweitig angelegt ,wo es mehr Zinsen bringt?Aber auch in dem Fall wäre er verpflichtet gewesen mit Dir zusammen dies zu entscheiden.

Was in dem Fall auf die Bank zukommen würde kann ich Dir auch nicht sagen.

P:S:Hast Du einen Nachweis über die Geldbeträge die Deine Mutter auf dieses Sparbuch eingezahlt hat?

Gruß Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2007 13:02
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi AJA,

also:

sollte die Bank trotz des Sperrvermerkes ausgezahlt haben, kann sie ggf. haftbar gemacht werden. Die Verfügungen dürfen in solchen Fällen nur durch beide gesetzlichen Vertreter vorgenommen werden. Als Nachweis muss es Auszahlbelege bei der Bank geben. Diese sind 10 Jahre aufzubewahren.

Vorschlag: setze ein freundliches Schreiben auf. Darin sollten die Daten eurer Kinder stehen sowie Deine Adresse und Tel.nr. . Besorge Dir vor (!) dem Gespräch Unterlagen der Bank über solche Sparbücher sowie der Klauseln dieser Sperrvermerke. (Du kannst ja mal so tun als interessierst du dich für so eine Sparform  :wink:)

Sollte tatsächlich nur Dein Ex unterschrieben haben....kann durchaus ein rechtliches Problem auf die Bank zu kommen. Bevor jedoch so ein Schritt gegangen wird lohnt sich immer ein Brief an den Vorstand der jeweiligen Bank...für die sind Sparbücher in aller Regel ja nur "Peanuts"... :exclam: . Deine pers. Geschichte brauchen die ja nicht zu lesen bekommen. Nur die Tatsache das ihr geschieden seit und Ex die Bücher verwahrt hatte, nun fehlt eindeutig (?) das Geld Deiner Mutter ( kannst du die Summe ermitteln die ca. da sein müsste?, Kopie der Auszüge deiner Mutter) und sollte sich herausstellen, dass tatsächlich seitens der Bank geschlampt wurde würdest Du die entsprechende Stellen informieren.

Du wirst sehen...das klappt.

LG SteMA

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2007 14:19
 AJA
(@aja)
Registriert

Hi,

danke für eure Rückmeldungen. Raussuchen kann ich nichts, da ich diesbezüglich keinerlei Unterlagen habe - sind alle beim KV geblieben. Ich gehe aber davon aus, dass die Belege bei der Bank vorliegen müssten, inkl. dem Vertrag.

Mit dem Bankleiter (ist ne winzige Niederlassung mit nur zwei Mitarbeitern) war ich zumindest früher per du, er müsste mich eigentlich kennen. Von daher werde ich diesen Termin jetzt wahr nehmen, in der Hoffnung, dass der Albtraum nicht wahr wird.

Aber immerhin weiß ich jetzt, dass ich ihm ein wenig Ärger machen kann, wenn er das Geld ohne meine Unterschrift ausbezahlt hat. Dann kann ich immer noch an den Vorstand schreiben.

Heute Abend mehr....

Gruß AJA

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Themenstarter Geschrieben : 28.09.2007 16:04
 AJA
(@aja)
Registriert

Zurück ...

Der Sperrvermerk war offenbar ein Hirngespinst, obwohl ich mir ganz sicher war. Also keiner, gegenseitige Verfügungsberechtigung und ich habe rechtlich nichts in der Hand.

Dem Banker war die Sache höchst unangenehm, wusste er doch, zu welchem Zweck diese Sparbücher angelegt wurden und Ex nun schon einen "Namen" bei der Bank hat. Er selbst hat nichts bemerkt, da der KV schlau (oder gemein?) genug war, die Gelder bei der entferntesten Filiale abzuheben, wo ihn keiner kennt. Hätte er es in "unserer" Bank versucht, hätte ich mit Sicherheit sofort einen Anruf bekommen  :mad:.

Wie auch immer - 3.750,-- € sind futsch. Meine einzige Chance, hat mir der Banker empfohlen, im Namen der Kinder über das Vormundschaftsgericht zu klagen. Werde ich am Montag anleiern.

Hier beschränke ich mich auf das sachliche Thema - die Emotionen werde ich in einem anderen Thread los - sobald ich mich ein wenig abgekühlt habe, falls das überhaupt noch möglich ist.

Gruß AJA und danke an alle, die geschrieben haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2007 20:21




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

die Emotionen werde ich in einem anderen Thread los

Ne lass mal. Das braucht's hier nicht.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2007 23:47
 AJA
(@aja)
Registriert

sorry, schon passiert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2007 00:01